Der Gemeinkostenauftrag ist in der Betriebswirtschaftslehre ein im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung von einer Kostenstelle an eine andere Kostenstelle erteilter Auftrag zur Erbringung einer bestimmten innerbetrieblichen Leistung.

Allgemeines

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Der Begriff beruht darauf, dass entstehende innerbetriebliche Kosten als Gemeinkosten in derselben Rechnungsperiode wie die Leistung erfasst und belastet werden.[1] Soll beispielsweise innerhalb der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung die Kostenstelle   für die Kostenstelle   tätig werden, so muss letztere der Kostenstelle   einen Gemeinkostenauftrag erteilen.[2] Führt die Kostenstelle   den Auftrag aus, darf sie mit den entstandenen Gemeinkosten die auftraggebende Kostenstelle im Wege der Umlage mit den entstandenen Kosten belasten.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

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Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung besteht im Hinblick auf die Kostenträger aus zwei Arten, dem Anlagenauftrag und dem Gemeinkostenauftrag:[3]

Hierzu hat Lothar Haberstock folgende Übersicht erstellt:[4]

	                                           Kostenträger
                          ┌─────────────────────────────┴─────────────────────────┐
                      Produkte                                innerbetriebliche Leistungen
             ┌────────────┴───────────┐                          ┌────────────────┴────────────────┐
           Kundenauftrag      Lagerauftrag               Anlagenauftrag                Gemeinkostenauftrag	

Der Anlagenauftrag muss als aktivierte Eigenleistungen aktiviert werden, der Gemeinkostenauftrag muss im Hinblick auf seine Gemeinkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen und belastet die Ertragslage.

Wirtschaftliche Aspekte

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Der Gemeinkostenauftrag ist mithin nicht aktivierungsfähig und muss in derselben Rechnungsperiode wieder verbraucht und als Umlage zwischen den beteiligten Kostenstellen verrechnet werden wie etwa elektrischer Strom aus Eigenerzeugung.[5] Auch Reparatur und Wartung, die von anderen Kostenstellen durchgeführt werden, sind Gemeinkostenaufträge. Es werden von der Kostenstelle   nur die Gemeinkosten umgelegt, Einzelkosten (wie etwa Fertigungslohn) werden als originäre Einzelkosten der Hauptkostenstelle zugeordnet. Durch die Umlage der Gemeinkosten auf die auftraggebende Kostenstelle wird gleichzeitig das Kostenzurechnungsprinzip erfüllt.

Einzelnachweise

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  1. Helmut Koch, Betriebliche Planung, 1961, S. 55
  2. Konrad Mellerowicz, Kosten und Kostenrechnung, 1966, S. 206
  3. Paul Schönsleben, Integrales Informationsmanagement, 2001, S. 401
  4. Lothar Haberstock, Kostenrechnung I, 2008, S. 143; ISBN 978-3-503-10699-8
  5. Thorsten Hagenloch, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 303