Hausherr
Haus·herr
, Haus·her·rin <Hausherren, Hausherren> der Hausherr SUBST1. Gastgeber(in) Die Gäste wurden an der Tür vom Hausherrn begrüßt.
2. veralt. Familienoberhaupt Wenn der Hausherr etwas sagte, durfte es keinen Widerspuch geben.
3. süddt. österr. Eigentümer(in) eines Mietshauses vom Hausherren eine Kündigung erhalten
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Haus•herr
der; meist Sg1. der Gastgeber bei einem Fest od. einer Party ↔ Gast: Der Hausherr führte seine Gäste ins Wohnzimmer
2. meist der Vater, der in einer Familie über alles bestimmt ≈ Familienoberhaupt
3. südd (A) der Besitzer eines (Miets)Hauses: Der Hausherr hat uns die Kündigung geschickt
|| hierzu Haus•her•rin die
|| hierzu Haus•her•rin die
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Hausherr
(ˈhaushɛr)substantiv männlich
Hausherrn , Hausherren
Hausherrin
(ˈhaushɛrɪn)substantiv weiblich
Hausherrin , Hausherrinnen
1. Oberhaupt einer Familie, meist als Gastgeber Der Hausherr persönlich servierte das Essen.
2. Recht jd, der rechtlich über ein Haus / eine Wohnung verfügen darf Er machte von seinem Recht als Hausherr Gebrauch und warf den Betrunkenen aus dem Lokal.
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