„Nachbar“ – Versionsunterschied
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Version vom 5. April 2016, 03:46 Uhr
Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden bzw. Wohnungen wohnenden Personen.
Es können auch juristische Personen sein, z. B. Betriebe oder Büro-Abteilungen.
In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter – und umfasst zumindest die gegenüber und nebenan wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern. Außerhalb der Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu 1 Kilometer sein.
Im weiteren Sinn spricht man von Nachbarn auch bei angrenzenden Gemeinden, Bundesländer oder Staaten, ja sogar bei den Planeten Venus, Mars oder der Nachbargalaxie des Andromedanebels.
Nachbarschaft ist in der soziologischen Theorie von Ferdinand Tönnies das Beispiel für eine „Gemeinschaft des Ortes“.