„Öffentlicher Raum“ – Versionsunterschied

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Wikilink: Ländlicher Raum
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Als '''öffentlicher Raum''' (auch '''öffentlicher Bereich''') wird jene räumliche Konstellation bezeichnet, die aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder [[Öffentliches Gebäude|öffentlichen Gebäuden]] gebildet wird. Das Zusammenwirken dieser Elemente bestimmt den Charakter und die Qualität des öffentlichen Raumes. Voraussetzung ist, dass die Fläche einer [[Gemeinde]] oder einer [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] gehört und der [[Öffentlichkeit]] frei zugänglich ist, von der Gemeinde [[Bewirtschaftung|bewirtschaftet]] und [[Unterhaltung (Bauwesen)|unterhalten]] wird. Im Allgemeinen fallen öffentliche [[Verkehrsfläche]]n für [[Fußgänger]], [[Fahrrad]]- und [[Kraftfahrzeug]]verkehr, aber auch [[Park]]anlagen und [[Platz (Städtebau)|Platzanlagen]] darunter.
 
Öffentliche Räume gibt es in allen Kulturen und sie sind nicht auf Städte beschränkt. In Europa sind sie durch unterschiedliche Traditionen gemeinschaftlich genutzter Flächen im [[Ländlicher Raum|ländlichen Raum]] (Allmenden, Commons) bestimmt. Noch reichhaltiger sind die Praktiken der gemeinschaftlichen Raumnutzung in außereuropäischen Gesellschaften der Vergangenheit und Gegenwart. Natürliche Gewässer sind in fast allen Kulturen Gemeinschaftseigentum und somit öffentliche Räume.
 
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff einschränkend „städtische öffentliche Räume“ und findet überwiegend Anwendung in der [[Stadtplanung]] und [[Verkehrsplanung]]. Der öffentliche Raum steht dem [[privat]]en Raum gegenüber. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel stellen eine andere Form [[öffentliche Einrichtung|öffentlicher Einrichtungen]] dar.