Ökumenisches Konzil

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Ökumenische Konzilien (von griechisch Oikumene, „ganze bewohnte Erde“; und lateinisch concilium, „gemeinsame Beratung“) sind Versammlungen, auf denen Verantwortliche aus der christlichen Kirche der ganzen Welt zur Beratung und gemeinsamen Entscheidung bedeutsamer strittiger Fragen zusammenkommen. Deswegen erheben ökumenische Konzilien auch Anspruch auf weltweite Geltung ihrer Entscheidungen. In der Geschichte des 1. Jahrtausends ist der Begriff der Oikumene praktisch identisch mit Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika, wo ihre Entscheidungen als verbindliche Lehrnorm rezipiert wurden.

Biblisches Vorbild für die ökumenischen Konzilien wie für alle Konzilien ist das Apostelkonzil, auf dem im Jahr 49 oder 50 die bedeutendsten Vertreter der Heidenchristen und Judenchristen in Jerusalem zusammenkamen, um über den Verpflichtungsgrad verschiedener jüdischer Gesetze für alle Christen zu entscheiden.

Historisch bezeichnet der Begriff nicht ein gemeinsames Konzil verschiedener Konfessionen im Sinne der ökumenischen Bewegung.

Konzilien der Alten Kirche

Als ökumenische Konzilien der Alten Kirche werden sieben allgemeine Bischofsversammlungen bezeichnet, die von 325 bis 787 stattfanden und heute von der katholischen Kirche, von den orthodoxen und in evangelischen Kirchen anerkannt werden. Spätere Konzilien, auch gemeinsam beschickte, erlangten jedoch aus inneren und äußeren Gründen nicht dieselbe Einhelligkeit in der Anerkennung.

Die Apostolische Kirche des Ostens erkennt nur die beiden ersten, die altorientalischen Kirchen nur die ersten drei Konzilien als ökumenisch (und damit verbindlich) an. Im Protestantismus ist die Rezeption des Zweiten Nicänums teilweise umstritten.

Ökumenische Konzilien der katholischen Kirche

In der katholischen Kirchengeschichtsschreibung gelten seit Bellarmins Disputationes (1586) nach den sieben Konzilien der Alten Kirche (bis 787) noch 14 weitere Synoden trotz Abwesenheit von Vertretern der Ostkirche als „ökumenische Konzilien“. Deren Ökumenizität wird jedoch von anderen christlichen Kirchen in der Regel nicht anerkannt.

Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche sind Konzilien Versammlungen im Heiligen Geist und werden als liturgische Feiern begangen. Nach geltendem Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici, Canones 222–229) haben die Bischöfe, die im Rahmen eines ökumenischen Konzils gemeinsam mit dem Papst einen Beschluss fassen, die höchste Lehrautorität in der Kirche und sind in diesem Beschluss unfehlbar.[1] Dieser Unfehlbarkeitsanspruch ist nicht zu verwechseln mit der bedeutend jüngeren Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre, wie sie im Rahmen des Ersten Vatikanischen Konzils (1869–1870) verkündet wurde.

Ökumenische Konzilien in den orthodoxen Kirchen

Die orthodoxen Kirchen hingegen haben im Bewusstsein des eigentlichen Oikumene-Begriffs darauf verzichtet, bei Abwesenheit der Westkirche ein Konzil ökumenisch zu nennen, wenn es auch im 2. Jahrtausend einige panorthodoxe Konzilien aller (in der jeweiligen Situation erreichbaren) orthodoxen Kirchen gab. Das bedeutendste Konzil dieser Art war das Konzil von Jerusalem von 1672. Das Pan-Orthodoxe Konzil vom 19. bis 26. Juni 2016 beriet einen Entwurf, dem zufolge das Photianische Konzil (879–880), „bei dem die Einfügung des ‚Filioque‘ – des Bekenntnisses zum Ausgang des Heiligen Geistes auch vom Sohn – durch die lateinische Kirche verurteilt wurde, die Konzilien des 14. Jahrhunderts in Konstantinopel (bei denen es um diffizile theologische Fragen in Abgrenzung zur scholastischen Theologie des Westens ging), das Konzil von Iasi von 1642 (bei dem katholische und protestantische theologische Denkmodelle zurückgewiesen wurden) und das Konzil von Jerusalem 1672 (mit seiner Verurteilung des Calvinismus und des ‚Filioque‘) als ‚Heilige und Große Konzile‘ anerkannt werden sollen.“[2] Dieses Konzil wurde jedoch wegen verschiedener strittiger Punkte[3] nur von zehn (von vierzehn) selbstständigen („autokephalen“) Kirchen besucht.[4]

Siehe auch

Literatur

  • Christian Lange: Einführung in die allgemeinen Konzilien. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-25059-2.
  • Hermann Josef Sieben: Ökumenische Konzilien. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1029.
  • M. Sohn-Kronthaler: Artikel Konzil. In: E. Biser u. a. (Herausgeber): Der Glaube der Christen. Ein ökumenisches Wörterbuch. Pattloch, München 1999, Seite 273 f.
  • K. Rahner, H. Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums mit Einführungen und ausführlichem Sachregister. Herder, Freiburg u. a. 1991, Seite 152 ff.
  • Carl Andresen u. a. (Hrsg.): Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte. 2. Auflage. UTB, Stuttgart 1998, ISBN 978-3-8252-8039-0.
  • Karlmann Beyschlag: Grundriß der Dogmengeschichte, Bd. 1: Gott und Welt. 2. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988.
  • Karlmann Beyschlag: Grundriß der Dogmengeschichte, Bd. 2: Gott und Mensch. Teil 1: Das christologische Dogma. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1991.
  • The Seven Ecumenical Councils of the Undivided Church. Their Canons and Dogmatic Decrees […], übers. von Henry Percival (A Select Library of Nicene and Post-Nicene Fathers of the Christian Church 2nd ser. 14), Oxford/New York 1971 [Digitalisat]

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. Zweites Vatikanische Konzil: Konstitution Lumen Gentium, Ziffer 25
  2. Orthodoxes Konzil berät über Autonomie von Kirchen. KAP-Artikel auf kath.net, 23. Juni 2016.
  3. Beitrag des Domradios Köln vom 20. Juni 2016
  4. Fr. Cyril Hovorun: The Fragile Promise of the Pan-Orthodox Council. Catholic World Report, 14. März 2014