„Diskussion:Europäischer Stabilitätsmechanismus“ – Versionsunterschied

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Inwiefern ist die Angabe über die erfolgte Ratifizierung des Gründungsvertrages in Deutschland denn korrekt, solange der Bundespräsident noch nicht unterschrieben hat? Gibt es hier eine Ausnahme im Ratifizierungsverfahren? Dann sollte das mit Beleg im Text erwähnt werden. --[[Benutzer:Chris Seidel|Chris Seidel]] ([[Benutzer Diskussion:Chris Seidel|Diskussion]]) 12:37, 30. Jun. 2012 (CEST)
 
Ich zitiere mal [[Ratifikation#Deutschland|aus Wikipedia]]: "Die Ratifikation geschieht nach Zustandekommen des Zustimmungsgesetzes durch den Bundespräsidenten." Da der Bundespräsident die Zustimmungsgesetze nioch nicht ausgefertigt hat, ist der Vertrag völkerrechtlich noch nicht ratifiziert. Da der Bundespräsident außerdem zugesagt hat, bis zur Prüfung der Verfassungsklagen abzuwarten (shiehe [http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/06/120621-Mitteilung.html;jsessionid=E2D76F3BFCB68AE5CB935F3D709DB61C.2_cid285 hier], ist die Ratifizierung auch nicht zeitnah zu erwarten.
Ich werd den Artikel entsprechend abändern.
--Pete [[Spezial:Beiträge/178.27.101.254|178.27.101.254]] 14:24, 30. Jun. 2012 (CEST)