„Fahrzeugeinstellungsregister“ – Versionsunterschied
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K →Registerstellen: jetzt EVR; vgl ein Abschnitt drunter |
siehe TSI Operations, die UIC Merkblätter haben keine legislative Relevanz mehr. |
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In einem '''Fahrzeugeinstellungsregister''' sind alle registrierungspflichtigen [[Eisenbahn]]fahrzeuge von Staaten der [[Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft]] mit ihrer individuellen Code-Nummer gemäß
Es wird zwischen dem ''
== Verfahren ==
Die gebührenpflichtige Registrierung mit dem [[alphanumerisch]]en Kennzeichnungscode (Fahrzeugnummer) nach den Vorgaben der
== Praxisbedeutung ==
Zeile 20:
== Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister ==
Das ''European Vehicle Register'' ist seit November 2021 produktiv. Es nehmen Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Finnland, Slowenien, Luxemburg, Niederlande und Frankreich teil.<ref>
== Register in Deutschland ==
Zeile 31:
Auszug aus dem Gesetz:
§ 5 Abs. 1e (AEG):<br />
(1e)
§ 25a (AEG) Fahrzeugeinstellungsregister:<br />
(1)
== Siehe auch ==
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