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===2023, "Beewashing", satirische Replik auf Böhmermann-Beitrag führt zu juristischer Auseinandersetzung ===
In der Ausgabe vom 3. November 2023 zeigte Böhmermann in ironisch-satirischer Weise den Internetauftritt eines [[Imker]]s aus [[Meißen]], in welchem dieser ihm „Beewashing“ – ein Wortspiel aus [[Greenwashing]] und dem [[Englische Sprache|englischen]] Begriff für Biene – nachsagte<ref>{{Internetquelle |autor=Autor ungenannt |url=https://www.youtube.com/watch?v=XzYaGn1bzIg |titel=Image-Kampagnen im Tierreich / ZDF Magazin Royale, s. ab Minute 12:09 |werk=youtube.com |hrsg=Youtube |datum=2023-11 |sprache=de |abruf=2024-03-15}}</ref>. Der Imker konterte das mit einem Plakat, welches ein Bild Böhmermanns aus dessen Sendung mit dem Begleittext „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt: Beewashing-Honey“ enthielt.<ref>{{Internetquelle |autor=cl DPA |url=https://www.stern.de/kultur/boehmermann-versus-imker---beewashing--prozess-geht-in-zweite-runde-34539398.html |titel="BEEWASHING"-GERICHTSPROZESS Zoff um Honig-Werbung geht in die nächste Runde: Nach Niederlage legt Böhmerman Berufung ein |werk=stern.de |hrsg=G+J Medien GmbH, Am Baumwall 11, 20459 Hamburg |datum=2024-03-12 |sprache=de |abruf=2024-03-14}}</ref> Böhmermann ließ dem Imker eine [[Unterlassungserklärung]] zukommen, die dieser aber nicht unterschrieb. Anschließend versuchte er, vor Gericht eine [[Vorläufiger Rechtsschutz|einstweilige Verfügung]] erwirken, da er seine [[Persönlichkeitsrechte]] verletzt sah. Einen Vergleich bei einem [[Güteverhandlung|Gütetermin]] lehnten beide Parteien ab. Das [[Landgericht Dresden]] wies Böhmermanns Antrag im Februar 2024 zurück, da der Schutz von dessen Persönlichkeitsrechten nicht höher zu bewerten sei als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Zudem zeige die Werbung ein Bildnis, das bei Böhmermanns beruflicher Tätigkeit entstanden sei und nicht als Privatperson.<ref>{{Internetquelle |autor=Max Kolter |url=https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-dresden-ev3o252923t-boehmermann-royale-honig-bienen-beewashing-imker-heinzig/ |titel=Jan Böhmermann verliert Honig-Streit / Des Imkers süße Rache |werk=lto.de |hrsg=Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Wolters-Kluwer-Straße 1, 50354 Hürth |datum=2024-02-08 |sprache=de |abruf=2024-03-14}}</ref> Die Werbung sei vielmehr ein „geeignetes Mittel“, um sich satirisch mit dem TV-Bericht auseinanderzusetzen. Einen Tag vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist legten Böhmermanns Anwälte Berufung gegen das Urteil vom 8. Februar 2024 - EV 3 O 2529/23t - beim [[Oberlandesgericht Dresden]] ein.<ref>{{Internetquelle |autor=dpa, nhe |url=https://www.t-online.de/region/dresden/id_100363406/-beewashing-prozess-dresden-jan-boehmermann-geht-in-berufung.html |titel=Streit mit Imker um Honig-Werbung "Beewashing"-Prozess: Böhmermann geht in Berufung |werk=t-online.de |hrsg=t-online |datum=2024-03-13 |sprache=de |abruf=2024-03-14}}</ref><ref>{{Literatur |Titel=Keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Gericht weist Klage von Böhmermann zu Honigwerbung ab |Sammelwerk=Der Spiegel |Datum=2024-02-08 |ISSN=2195-1349 |Online=https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gericht-weist-klage-von-boehmermann-zu-honigwerbung-ab-a-fd918e4f-90de-40ab-b570-ef96e202fd00 |Abruf=2024-02-11}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Eric Voigt, dpa, AFP |Titel="ZDF Magazin Royale": Gericht weist Klage von Jan Böhmermann im Streit um Honig-Werbung ab |Sammelwerk=Die Zeit |Ort=Hamburg |Datum=2024-02-08 |ISSN=0044-2070 |Online=https://www.zeit.de/kultur/2024-02/boehmermann-klage-gericht-imker-bienen |Abruf=2024-02-11}}</ref> Kurze Zeit später stellte der Imker die Werbung für den „Beewashing-Honig“ ein.<ref>{{Internetquelle |url=https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-dresden-werbung-satire-beewashing-honig-jan-boehmermann |titel=1:0 für Imker: "Beewashing-Honig" darf mit Böhmermann-Bild werben |sprache=de |abruf=2024-04-27}}</ref> Böhmermanns anwaltlicher Vertreter sieht in der Aktion des Imkers keine Gegensatire, sondern Werbung auf Kosten seines Mandanten: Der Imker nutze Böhmermanns Namen, Bild und Reputation für kommerzielle Zwecke; damit ginge nach seiner Ansicht eine Verletzung des [[Persönlichkeitsrecht (Deutschland)|Allgemeinen Persönlichkeitsrechts]], insbesondere der Namens- und Bildnisrechte einher. Der von Böhmermann beklagte Imker hält das für abwegig und kommentiertkommentierte das mit der Aussage „Wenn der das nicht abkann, wer dann sonst?“ In alle Richtungen austeilen, aber die eigene Medizin nicht vertragen, das finde er vom Stil fragwürdig und schwach.<ref>Jakob Krembzow, Diera-Zehren: ''Mit der eigenen Medizin / Jan Böhmermann versucht, einen Imker vorzuführen. Als der humoristisch antwortet, bringt ihn der ZDF-Satiriker vor Gericht''. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Juni 2023, Seite 7</ref><ref>{{Internetquelle |autor=mdr.de |url=https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/meissen/boehmermann-imker-honig-streit-beewashing-100.html |titel=Nächste Runde im Honig-Streit Böhmermann gegen Imker aus Meißen {{!}} MDR.DE |sprache=de |abruf=2024-06-10}}</ref>
 
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