„Josef Schwammberger“ – Versionsunterschied

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Schwammberger räumte lediglich ein, das [[Liste der Ghettos in der Zeit des Nationalsozialismus|Ghetto]] A im [[Judenverfolgung in Przemyśl|Lager Przemyśl]] geleitet zu haben. Am 18. Mai 1992 wurde er vom [[Landgericht Stuttgart]] wegen [[Mord (Deutschland)|Mordes]] an 25 Personen und Beihilfe zum Mord in mindestens 641 Fällen zu einer [[Lebenslange Freiheitsstrafe|lebenslangen Freiheitsstrafe]] verurteilt<ref>Mario Wenzel: ''Zwangsarbeitslager für Juden.'' In: ''Der Ort des Terrors.'' Band 9, Hrsg. [[Wolfgang Benz]], [[Barbara Distel]], C.H.Beck 2009, ISBN 978-3-406-57238-8, S. 147.</ref>, die er in der [[Justizvollzugsanstalt Mannheim]] verbüßte.
 
Historische Quellen gehen von viel höheren Zahlen als denjenigen, die noch nachgewiesen werden könnekönnen, aus. Gemäß dem Simon-Wiesenthal-Archiv fand die Polizei bei seiner Verhaftung in Innsbruck 1945 Schmuckgegenstände von hohem Wert in seinem Besitz, die vermutlich Häftlingen entwendet worden waren.
 
Im August 2002 lehnte das [[Landgericht Mannheim]] eine vorzeitige Entlassung wegen der besonderen Schwere der Schuld ab. Schwammberger mordete laut Gerichtsurteil willkürlich aus [[Rassismus|Rassenhass]] und gegenüber [[Juden]] habe er dabei besonders grausam gehandelt. Beim Quälen von Menschen, die ihm persönlich negativ aufgefallen waren, praktizierte er immer wieder drei von ihm bevorzugte Strafmethoden: Prügeln und Auspeitschen, meist nachdem die Opfer sich ausziehen mussten; Hetzen seines abgerichteten Schäferhunds Prinz auf diese, und Zwang, ihren eigenen Kot oder Erde herunter zu würgen.<ref>Kurt Schrimm: ''Schuld, die nicht vergeht. Den letzten NS-Verbrechern auf der Spur''. Heyne, München 2017, ISBN 978-3-453-20119-4, S. 84–123, hier S. 91.</ref>