ufträgen die '''Zwischenkalkulation''', mit ihr prüft man, ob sich die Kosten im Rahmen der Vorkalkulation halten; sie erfüllt also eine „Überwachungsfunktion“.
Unter '''Kalkulation''' (vom spätlateinisch ''{{lang|la|calculatio}}'' für die „Berechnung“) versteht man im Allgemeinen eine '''Berechnung''', besonders im kaufmännischen Bereich. Im [[Rechnungswesen]] dient die Kalkulation
* der Ermittlung der [[Stückkosten]] einer [[Ware]], [[Dienstleistung]] oder eines [[Baugruppe|Halbfabrikates]] (vgl. [[Kostenträgerstückrechnung]])
* der Ermittlung der [[Produktionskosten]] einer Ware pro Periode (vgl. [[Kostenträgerzeitrechnung]])
* der Ermittlung des Brutto- und Netto-[[Verkaufspreis]]es abhängig von Vertriebskanal und Kundenrabattgruppe.
Dabei kann unterschieden werden zwischen der '''Vorkalkulation''' in der Planungsphase und der '''Nachkalkulation''' nach Abschluss aller [[Produktionsvorgang|Produktions-]] bzw. [[Handel]]s- und [[Absatzvorgang|Absatzvorgänge]]. Die Abweichungen aus Vor- und Nachkalkulation sollten interpretiert werden und ins [[Kostenrechnung|Kosten-Controlling]] und die [[Preisgestaltung]] zurückfließen. Hinzu kommt besonders bei längerfristigen Aufträgen die '''Zwischenkalkulation''', mit ihr prüft man, ob sich die Kosten im Rahmen der Vorkalkulation halten; sie erfüllt also eine „Überwachungsfunktion“.
Genaue Kalkulationen erfordern eine detaillierte betriebliche [[Kostenrechnung]]. Die Basis aller weiteren Zuschläge sind zunächst die Selbstkosten (das heißt die für das Unternehmen selbst anfallenden Kosten für die produzierte Ware oder angebotene Dienstleistung ohne Gewinnzuschlag).