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Die weit gefasste Definition erfasst heute nicht nur die in angrenzenden oder nächstgelegenen [[Gebäude]]n oder [[Wohnung]]en wohnenden Personen, sondern auch kurzfristig andauernde Nachbarschaften wie ''Büronachbarn'', ''Tischnachbarn'' oder ''Thekennachbarn''. Bei Wohnungsnachbarn werden nicht nur nebenan Wohnende erfasst, sondern auch darüber oder darunter Wohnende. Der Nachbar bezieht sich heute – vor allem in soziologischer Hinsicht – auf ein auf „räumlicher Nähe basierende[s] [[Sozialsystem]]“.<ref>Hans Nokielski, ''Organisierte Nachbarschaftshilfe als „neue“ Form sozialen Helfens'', in: Socioligia Internationalis 19, 1981, S. 139.</ref> In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter und umfasst zumindest die ''gegenüber'' und ''nebenan'' wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern. Außerhalb der Ortschaften kann der Umkreis auch bis zu einem Kilometer sein.
 
Im weiteren Sinn spricht man von Nachbarn auch bei angrenzenden [[Gemeinde]]n („Nachbargemeinde“), BundesländerBundesländern oder [[Staat]]en, ja sogar bei den [[Planet]]en [[Venus (Planet)|Venus]], [[Mars (Planet)|Mars]] oder der Nachbar[[galaxie]] des [[Andromedanebel]]s.
 
''Nachbarschaft'' ist in der [[Soziologie|soziologischen Theorie]] von [[Ferdinand Tönnies]] das Beispiel für eine „Gemeinschaft des Ortes“, der „allgemeine Charakter des Zusammenlebens im Dorfe“.<ref>Ferdinand Tönnies, ''Gemeinschaft und Gesellschaft'', 1887/1991, S. 13.</ref>