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Diese Bezeichnung geht vermutlich auf die [[Regula Benedicti|Regel des hl. Benedikt]] zurück, in der es in Kap. 58, 1 heißt: {{zitat|Noviter veniens quis ad conversationem, non ei facilis tribuatur ingressus (Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt.) RB 58,1}} Im ''Noviziat'' wird der Novize durch die Gemeinschaft geprüft, ob er dazu berufen ist, die [[Profess|Ordensgelübde]] (in der Regel die drei [[Evangelische Räte|evangelischen Räte]] [[Armut#Freiwillig gewählte Armut|Armut]], [[Christliche Ehelosigkeit|Ehelosigkeit]] und [[Gehorsam (Gelübde)|Gehorsam]]) zu halten und die Fähigkeit und Neigung hat, im [[Ordensgemeinschaft|Orden]] und der konkreten Gemeinschaft zu leben. Desgleichen ist der Novize dazu aufgerufen, sich selbst zu prüfen und den Orden möglichst gut kennenzulernen, um eine vor [[Gott]], dem eigenen Gewissen und den Oberen verantwortete Entscheidung für oder gegen die Ablegung der [[Profess]] zu treffen.
 
== FrühzeitAntike ==
Im vierten Buch seiner Schrift ''Von den Einrichtungen der Klöster''<ref>[http://www.unifr.ch/bkv/kapitel3290.htm Cassian, inst. coenobiorum (deutsch)]</ref>, die das abendländische Ordenswesen stark beeinflusste, berichtete [[Johannes Cassianus]] († 435) seiner gallischen Leserschaftdarüber, wie die ägyptischen [[Wüstenväter]] Novizen aufnahmen: Vor der Aufnahme mussten [[Postulant]]en wenigstens zehn Tage an der Pforte warten und alle vorübergehenden Brüder um Aufnahme anflehen. Sie dürfen kein Geld mitbringen. Sie erhalten Kleidung vom Kloster und müssen die alte abgeben. Sie dürfen nicht heimlich das Kloster verlassen. Novizen wohnen zunächst ein Jahr lang im Klostervorhof und betreuen Fremde und Reisende. Ein [[Novizenmeister]] muss dem Neuling absichtlich Dinge befehlen, die Selbstüberwindung verlangen. Novizen dürfen ihrem Betreuer keine Gedanken verheimlichen. Ohne Erlaubnis des Vorgesetzten dürfen Novizen ihre Zellen nicht verlassen. Die weiteren Vorschriften (§§ 11 ff.) galten allen Brüdern gemeinsam und nicht speziell für Novizen.
# Alle müssen sich völlig der Leitung des [[Abt]]s unterwerfen (1).
# Die [[Postulant]]en müssen wenigstens zehn Tage an der Pforte stehen und alle vorübergehenden Brüder um Aufnahme anflehen, erfahren aber absichtlich Zurückweisung und Verachtung (3).
# Sie dürfen nicht das geringste an Geld mit ins Kloster bringen, weder für sich selbst (3) noch für die Zwecke des Klosters (4).
# Die Postulanten legen ihre bisherige Kleidung ab und erhalten stattdessen ein Ordenskleid (5).
# Die alten Kleider werden zunächst aufbewahrt. Bewährt sich der Bewerber, werden seine Kleider an die Armen verschenkt, ansonsten erhält er sie zurück und wird davongeschickt (6).
# Niemand darf sich heimlich entfernen (6).
# Nach Annahme des Ordenskleides wohnt der Novize zunächst ein Jahr lang im Klostervorhof und muss die Fremden und Reisenden betreuen. Währenddessen steht er mit neun weiteren Novizen unter der Aufsicht eines älteren Bruders (7).
# Dieser [[Novizenmeister]] muss dem Neuling absichtlich Dinge befehlen, die diesem gegen sein Naturell gehen. Dies hat den Zweck, seinen Eigensinn zu besiegen (8).
# Die Novizen dürfen ihrem Vorsteher keinen ihrer Gedanken vorenthalten (9).
# Ohne Wissen und Erlaubnis ihres Vorgesetzten dürfen die Novizen ihre Zellen nicht verlassen, nicht einmal zur Erfüllung ihrer natürlichen Bedürfnisse (10).
Die weiteren Vorschriften (§§ 11 ff.) galten allen Brüdern gemeinsam und nicht speziell für Novizen.
 
== Rechtliche Grundlagen ==
Das Noviziat beginnt meist mit der [[Einkleidung]] und endet mit der ersten Profess. Der Zulassung zur zeitlichen Profess geht die formelle Abstimmung aller Professen oder des Rates über den Novizen voraus.