[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 1:
[[Datei:Zusters_in_Sevilla.JPG|thumb|[[Nonne]]n in Sevilla. Die Novizin ist am schwarzweißen Schleier erkennbar.]]
Das '''Noviziat''' (von lateinisch ''novicius'', ‚Neuling‘<ref>Der bereits antike lateinische Begriff findet sich aller spätestens bei Cassian (†&nbsp;435) im Zusammenhang mit dem Klosterleben. Collationes XX, cap.&nbsp;1: „… ubi velut incipiens atque ''novicius'' in illo, in quo nos degebamus, monasterii receptus habitaculo …“</ref>) bezeichnet die Zeit der Ausbildung, in der jemand, der neu in eine [[Ordensgemeinschaft]] eingetreten ist, sich in der Ausbildung und Vorbereitung auf die zeitlichen Ordensgelübde befindet. Die neu in die [[Ordensgemeinschaft|Gemeinschaft]] Aufgenommenen werden als ''Novize'', beziehungsweise ''Novizin'', bezeichnet (veraltend ist ''Novize'' auch als Femininum gebräuchlich).
 
Diese Bezeichnung geht vermutlich auf die [[Regula Benedicti|Regel des hl. Benedikt]] zurück, in der es in Kap. 58, 1 heißt: {{zitat|Noviter veniens quis ad conversationem, non ei facilis tribuatur ingressus (Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt.) RB 58,1}} Im ''Noviziat'' wird der Novize durch die Gemeinschaft geprüft, ob er dazu berufen ist, die [[Profess|Ordensgelübde]] (in der Regel die drei [[Evangelische Räte|evangelischen Räte]] [[Armut#Freiwillig gewählte Armut|Armut]], [[Christliche Ehelosigkeit|Ehelosigkeit]] und [[Gehorsam (Gelübde)|Gehorsam]]) zu halten und die Fähigkeit und Neigung hat, im [[Ordensgemeinschaft|Orden]] und der konkreten Gemeinschaft zu leben. Desgleichen ist der Novize dazu aufgerufen, sich selbst zu prüfen und den Orden möglichst gut kennenzulernen, um eine vor [[Gott]], dem eigenen Gewissen und den Oberen verantwortete Entscheidung für oder gegen die Ablegung der Profess zu treffen.