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Thevuhuynh (Diskussion | Beiträge)
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Das Noviziat beginnt meist mit der [[Einkleidung]] und endet mit der ersten Profess. Der Zulassung zur zeitlichen Profess geht die formelle Abstimmung aller Professen oder des Rates über den Novizen voraus.
 
Nach den Bestimmungen des [[Kanonisches Recht|kanonischen RechtRechtes]] muss das Noviziat mindestens ein (sogenanntes „kanonisches“) Jahr dauern, und es darf um nicht mehr als ein weiteres Jahr verlängert werden ({{CIC|648|§=3}}). Dem Noviziat geht meistens, aber nicht notwendigerweise ein [[Postulant|Postulat]] oder eine Kandidatur voraus, bei dem die Bewerber innerhalb eines Zeitraums, der von einigen Monaten bis zu zwei Jahren dauern kann, das Ordensleben in der Gemeinschaft kennenlernen können. Der CIC legt im Einzelnen fest, unter welchen Bedingungen ein Kandidat gültig ins Noviziat eintreten kann ({{CIC|645|-648}}) und welche rechtlichen Hindernisse dem möglicherweise entgegenstehen. ({{CIC|642}}).
 
== Gestaltung ==