„Politisches System Italiens“ – Versionsunterschied

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==== Ordentliche Gerichtsbarkeit ====
Die ordentliche Gerichtsbarkeit besteht aus 9038 ordentlichen Richter und Staatsanwälten (Stand Februar 2021).<ref>Oberster Rat derfür Gerichtsbarkeitdas Gerichtswesen: {{Webarchiv|url=http://astra.csm.it/organicoOrdinari/orgord.php |wayback=20170702051245 |text=ordentliche Richterstellen in Italien, Stand Februar 2021 |archiv-bot=2024-04-17 17:01:35 InternetArchiveBot }}</ref> Die Zugangsprüfung, ein in der Regel jährlich stattfindender Wettbewerb, bei dem Italienweit zwischen 300 und 400 Stellen ausgeschrieben werden, ist für Richter und Staatsanwälte gleich. Danach können sie sich für eine der beiden Laufbahnen entscheiden. Es besteht aber immer die Möglichkeit, ins andere Amt zu wechseln, auch wenn die Hürden dafür zunehmend verschärft wurden. Richter und Staatsanwälte werden ''magistrati'' (Magistrate) genannt. Ehrenamtliche Richter und Staatsanwälte, die außerhalb dieses Wettbewerbs bestellt werden, werden ''magistrati onorari'' genannt.
 
Sämtliche Entscheidungen über die Mitglieder der ordentlichen Gerichtsbarkeit (einschließlich Staatsanwaltschaft) werden von einem kollegialen Selbstverwaltungsorgan, dem „[[ConsiglioOberster SuperioreRat dellafür Magistraturadas Gerichtswesen|Obersten Rat für das Gerichtswesen]]“ (CSM, dt. ''ObersterConsiglio RatSuperiore derdella GerichtsbarkeitMagistratura'', CSM), gefällt. Dieser besteht aus 24 gewählten Mitgliedern (zu zwei Dritteln von der Richterschaft gewählt, zu einem Drittel vom Parlament in gemeinsamer Sitzung) und drei Mitgliedern von Rechts wegen: dem Präsidenten der Republik, dem Präsidenten des [[CorteKassationsgerichtshof Suprema di Cassazione(Italien)|KassationshofesKassationsgerichtshofes]] und dem [[GeneralprokuratorGeneralstaatsanwalt]] beim KassationshofKassationsgerichtshof.
 
===== Zuständigkeiten und Aufbau =====
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Der „Friedensrichter“ ''(Giudice di pace)'' entscheidet in erster Instanz über Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert, hat aber auch gewisse strafrechtliche Funktionen. Es besteht aus ehrenamtlichen Richtern, die als Einzelrichter urteilen.
 
Das „Gericht“„Landesgericht“ ''(Tribunale)'' erkennt durch Einzelrichter oder als [[Kollegialgericht]] und ist in Zivil- und Strafabteilungen eingeteilt. Es entscheidet in zahlreichen Fällen als erstinstanzliches Organ. Darüber hinaus entscheidet es in zweiter Instanz über Urteile, welche das Friedensgericht in erster Instanz gefällt hat.
 
Das „[[AppellationsgerichtOberlandesgericht (Italien)|Oberlandesgericht]]“ ''([[Appellationsgerichtshof (Italien)|Corte d’appello]])'' entscheidet immer als Kollegialorgan und hat im Bereich des Zivil- und Strafrechts über die Anfechtung von Urteilen der Landesgerichte zu befinden. In allen Regionen mit Ausnahmen des [[Aostatal]]s gibt es mindestens ein [[Appellationsgerichtshof (Italien)|Appellationsgericht]]Oberlandesgericht mit Sitz in der Regionalhauptstadt. Auf Sizilien gibt es vier AppellationsgerichtshöfeOberlandesgerichte: neben Palermo auch Caltanissetta, Catania und Messina.
 
Das „Schwurgericht“ ''(Corte d’assise)'' ist für besonders schwerwiegende Strafdelikte zuständig. Neben Berufsrichtern urteilen auch Schöffen als Laienrichter. Deren Urteile können vor dem „Berufungsschwurgericht“„Schwurgericht zweiter Instanz“ ''(Corte d’assise d’appello)'' angefochten werden.
 
DasDer „Kassationsgericht“ ''([[Kassationsgerichtshof (Italien)|Kassationsgerichtshof]]“ ''(Corte di cassazione]])'' ist das höchste Rechtsprechungsorgan mit Sitz in Rom und entscheidet in letzter Instanz.
 
Als größtes Problem der ordentlichen Gerichtsbarkeit gilt die extrem lange Verfahrensdauer. Im Strafprozess führen die langen Verfahren dazu, dass zahlreiche Übertretungen und Delikte verjähren, weil die Fristen bei laufendem Prozess weder unterbrochen, noch gehemmt werden. Im Zivilprozess ist die Lage noch gespannter: Ein ordentliches Verfahren erster Instanz dauert im Schnitt 980 Tage, für die Berufung werden nochmal 1405 Tage fällig. Nach Angaben der Weltbank liegt Italien damit bei der Schnelligkeit und Effizienz von Entscheidungen über Vertragsstreitigkeiten zwischen Unternehmen weltweit auf Platz 122.<ref>[[Weltbank]]: [http://www.doingbusiness.org/Rankings Doing Business, Enforcing Contracts Index Mai 2019]</ref> Etwas zügiger gehen die arbeitsrechtlichen Verfahren voran: 760 Tage in erster, 814 in zweiter Instanz. Verkehrsunfälle verweilen vor dem Friedensgericht immerhin 500 Tage.<ref>[http://www.giustizia.it/uffici/inaug ag/ag2008/ag2008ministro capp.htm Einweihung des Gerichtsjahres 2008]{{Toter Link|url=http://www.giustizia.it/uffici/inaug |date=2024-04 |archivebot=2024-04-17 17:01:35 InternetArchiveBot }}</ref>
Im Zivilprozess ist die Lage noch gespannter: Ein ordentliches Verfahren erster Instanz dauert im Schnitt 980 Tage, für die Berufung werden nochmal 1405 Tage fällig. Nach Angaben der Weltbank liegt Italien damit bei der Schnelligkeit und Effizienz von Entscheidungen über Vertragsstreitigkeiten zwischen Unternehmen weltweit auf Platz 122.<ref>[[Weltbank]]: [http://www.doingbusiness.org/Rankings Doing Business, Enforcing Contracts Index Mai 2019]</ref>
Etwas zügiger gehen die arbeitsrechtlichen Verfahren voran: 760 Tage in erster, 814 in zweiter Instanz. Verkehrsunfälle verweilen vor dem Friedensgericht immerhin 500 Tage.<ref>[http://www.giustizia.it/uffici/inaug ag/ag2008/ag2008ministro capp.htm Einweihung des Gerichtsjahres 2008]{{Toter Link|url=http://www.giustizia.it/uffici/inaug |date=2024-04 |archivebot=2024-04-17 17:01:35 InternetArchiveBot }}</ref>
 
==== Weitere Gerichte ====