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{{Dieser Artikel|1=beschreibt die mit dem Begriff verbundenen juristischen Sachverhalte. Für das Hinzufügen von Vokalzeichen zu einer Konsonantenschrift siehe u. a. [[Vokalisierung (Schrift)]] und [[Masora]].}}
'''Punktation''' ist im deutschen [[Rechtswesen]] eine [[Auslegung (Recht)|Auslegungsregel]], wonach selbst eine [[Schriftform|schriftliche]] [[Einigung]] über bestimmte Vertragsbestandteile im Zweifel nicht bindend ist, solange andere Vertragsbestandteile noch offen sind. In Österreich gibt es eine strengere gesetzliche Regelung, die bereits einzelne Einigungstatbestände als rechtlich bindend einstuft.
 
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* [[Emser Punktation]]
* [[Lippische Punktationen]]
* [[Punktion]]
 
== Einzelnachweise ==