Die Punktation ist ein "Aufsatz über die Hauptpunkte" eines Vertrages im österreichischen Zivilrecht. Ist dieser von beiden Parteien unterfertigt worden, so gründet auch schon ein solcher Aufsatz diejenigen Rechte und Verbindlichkeiten, welche darin ausgedrückt sind. Das heißt: Die Punktation gewährt bereits einen Erfüllungsanspruch und gilt somit bindend. Es fehlt nur noch die Ausfertigung der förmlichen Urkunde.[1]