Religionsstifter

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Als Religionsstifter bezeichnen die vergleichende Religionswissenschaft und populärer Sprachgebrauch überlieferte Personen, die aktiv oder passiv den Anstoß zur Bildung einer neuen Religion gegeben haben sollen. Diese Bezeichnung wird traditionell auf die Wirkungsgeschichte bezogen, also auch dann beibehalten, wenn die historische Existenz der Person fraglich ist. Als Stifter sogenannter Weltreligionen gelten (in zeitlicher Reihenfolge):

Der Hinduismus kennt für viele einzelne Schulen, z. B. Vedanta oder vishnuitische, shivaitische und Shakta-Schulen Religionsstifter. Bekannte Religionsstifter des Hinduismus sind z. B. Shankara, Madhva und Chaitanya.

Die Bezeichnung als Religionsstifter ist in vielen Fällen umstritten und deckt sich nicht unbedingt mit dem Selbstverständnis der so genannten Personen, die sich vielfach lediglich als Reformer einer bestehenden Religion verstanden. So sehen Buddhisten Siddhartha Gautama als einen Wiederentdecker der Buddhaschaft, nicht als deren Begründer. Laozi vertrat keine neue Religion, sondern eine Philosophie. Jesus von Nazaret sah sich als der den Juden gesandte Messias; die Grundlagen des Christentums, das ihn nach seinem Tod als Menschheitserlöser verehrte, entwickelte erst Paulus.[1] Und Mohammed wird im Koran nicht als Begründer oder Stifter des Islam, sondern als der wichtigste und letzte Prophet eines seit Beginn der Menschheit existierenden Monotheismus dargestellt.

Bisweilen wird das Fehlen von Religionsstiftern (etwa in der Theologischen Realenzyklopädie) als Abgrenzungsmerkmal der mündlich überlieferten ethnischen Religionen angeführt.

Literatur

Einzelbelege

  1. Hans Conzelmann: Geschichte des Urchristentums, 4. Auflage, Göttingen 1978, S. 1