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Bahnbetrieb: + Gleisneigung
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Entgegen der Forderung des [[Regierungspräsidium Stuttgart]] soll die Feuerwehr bei Auslösung eines [[Brandmelder|Einzelmelders]] der [[Brandmeldeanlage]] nicht (automatisch) alarmiert werden. Als Grund wird „die Vermeidung eines Großeinsatzes […] bei Kleinstbränden“ genannt, „da diese […] beherrscht werden können“.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-die-feuerwehr-kommt-erst-mal-nicht.c0d3a78d-bad3-4808-8057-dcc782190e31.html |titel=Stuttgart 21: Die Feuerwehr kommt erst mal nicht |werk=stuttgarter-zeitung.de |sprache=de |abruf=2023-01-14}}</ref>
 
Die Gleise des unterirdischen Bahnhof haben, statt max. 2,5 Promille, eine Neigung von 15,1 Promille (6,4 Meter Höhenunterschied über die Bahnsteiglänge). Damit sind nur die Vorgaben für eine Haltestelle erfüllt. Züge können, ähnlich wie in Köln passiert, ggf. mit offenen Türen, selbständig in Bewegung kommen und nach kurzer Zeit kritische Geschwindigkeiten erreichen. Nach einer Recherche von [[Frontal (2001)|Frontal 21]] können auf den Bahnsteigen Menschen in Kinderwagen und Rollstühlen zu Schaden kommen. Riffelbelägen sollen verhindern, dass unbeaufsichtigte Kinderwagen vor die Züge rollen.<ref>[https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/131242929 Christian Wüst: ''Kunststück am Hang - Das Gefälle des Bahnhofs Stuttgart 21 überschreitet den amtlichen Richtwert um das Fünffache. Die Zulassung gelang mit einem riskanten Trick''.]; abgerufen am 2. Juli 2024.</ref><ref>[http://www.sueddeutsche.de/reise/sicherheitsmaengel-stuttgart-jetzt-gehts-um-bahnsteige-mit-sechs-metern-hoehenunterschied-1.3006607 ''Stuttgart 21: Jetzt geht’s um Bahnsteige mit sechs Metern Höhenunterschied'']</ref><ref>{{Literatur |Titel=Stuttgart 21: Warnung vor Kinderwagen, die ins Gleisbett rollen |Sammelwerk=Der Spiegel |Datum=2016-05-25 |ISSN=2195-1349 |Online=https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/stuttgart-21-warnung-vor-kinderwagen-die-ins-gleisbett-rollen-a-1094073.html |Abruf=2023-01-14}}</ref>
 
=== Denkmalpflege ===