„Verkehrswegebündelung“ – Versionsunterschied

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Die [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt–München|Neubaustrecke Nürnberg-Ingolstadt]] folgt in gleicher Weise auf ungefähr 54&nbsp;km der [[Bundesautobahn 9|A&nbsp;9]]. Auch die [[Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart]] wurde im Rheintal zwischen Mannheim und [[Wiesental (Baden)]] weitgehend mit bestehenden Verkehrswegen gebündelt.<ref name="konzept-1986">Projektgruppe M/S der Bahnbauzentrale (Hrsg.): ''Neubaustrecke Mannheim–Stuttgart: Ein Konzept für uns alle''. 28-seitige Broschüre von Januar 1986, Karlsruhe, 1986, S.&nbsp;7.</ref>
 
Die in Bau befindliche [[Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle]] verläuft auf einer Länge von 13&nbsp;km parallel zur [[Bundesautobahn 14]], die [[Schnellfahrstrecke Nürnberg–Erfurt]] teilweise (23&nbsp;km) parallel zur [[Bundesautobahn 71]] und die Neubaustrecken [[Neubaustrecke Stuttgart–Wendlingen|Stuttgart–Wendlingen]] und [[Neubaustrecke Wendlingen–Ulm|Wendlingen–Ulm]] auf 22 beziehungsweise 23&nbsp;km parallel zur [[Bundesautobahn 8]].
Entlang der [[Bundesautobahn 5]] ist auf 20&nbsp;km Länge eine Bündelung mit der [[Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe–Basel]] geplant. Ebenso soll die [[Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar]] parallel zu den [[Bundesautobahn 67|Bundesautobahnen 67]] und 5 verlaufen.