Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden

Grenzvertrag

Der Grenzvertrag zwischen dem Königreich Württemberg und dem Großherzogtum Baden vom 2. Oktober 1810 gehört in eine Kaskade von Verträgen, die zwischen den Rheinbundstaaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen in Paris 1810 geschlossen wurden. Die in diesem Vertrag geschaffene Grenze zwischen Württemberg und Baden hatte in Baden-Württemberg bis zur großen Verwaltungsreform 1973 Bestand und ist darüber hinaus bis heute zum Beispiel in den Zuständigkeitsgebieten der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen weitgehend erhalten geblieben.

Am historischen Grenzweg Württemberg – Baden

Politische Voraussetzungen

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Die Präambel des Vertrages, der nicht zufällig in Paris geschlossen wurde, umreißt etwas nebulös „die Absicht, um diejenigen Stipulationen, welche in den beiderseitigen mit Frankreich zu Compiegne am 24. April und zu Paris am 7. September dieses Jahres abgeschlossenen Traktaten in Beziehung auf beide Höfe getroffen worden sind, in Erfüllung zu bringen.“ Deutlicher beschreibt der zwischen Bayern und Württemberg am 18. Mai 1810 geschlossene Grenzvertrag die politische Ausgangslage. Es mussten sowohl „bisher unberichtigt gebliebene Grenzdifferenzen und sonstige gegenseitige Ansprüche mit einem Male und auf dauerhafte Weise“ beendigt werden, als auch „diejenigen Stipulationen, welche in den beiderseitigen mit Frankreich neuerdings abgeschlossenen Traktaten festgesetzt worden sind, durch einen abschließenden Vertrag in Erfüllung“ gebracht werden. Hiermit wird ohne Umschweife der Druck des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, auf die süddeutschen Rheinbundfürsten umschrieben. Napoleon lag daran, in Süddeutschland drei leistungsfähige Staaten – Bayern, Württemberg und Baden – zu schaffen, die in der Lage wären, seine Forderungen auf Truppengestellungen auch zu erfüllen. Hier war nach den Bestimmungen im Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 und dem Frieden von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 das Königreich Bayern zu großzügig bedacht worden. Als Kompensation für den Gewinn von Tirol und Salzburg sollte Bayern im Westen Gebiete an Württemberg abtreten, das im weiteren Verlauf dann Baden entschädigen sollte. Dabei sollte jeder der drei Staaten einen Zugang zum Bodensee erhalten. Baden schließlich sollte das Großherzogtum Hessen entschädigen. Während der Vertrag zwischen Bayern und Württemberg keine bestimmte Anzahl von Einwohnern nennt, bestimmt Artikel I des Vertrags zwischen Württemberg und Baden einen Umfang von „45.000 Seelen“ für den Gebietsaustausch.

Vertragschließende Parteien

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König Friedrich I. von Württemberg ernannte seinen außerordentlichen Gesandten Heinrich Levin von Wintzingerode, Großherzog Karl Friedrich von Baden seinen Innenminister Freiherr Conrad Karl Friedrich von Andlau-Birseck als Bevollmächtigten. Der Vertrag fixiert den Grenzverlauf, „um dem bestimmten Ansinnen Seiner Majestät des Kaisers“ (Napoleon) zu entsprechen, und legt im Einzelnen genau die Gebietsabtretungen Württembergs an Baden fest.

Der logisch vorausgehende Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg wurde am 18. Mai 1810 ebenfalls in Paris geschlossen.

Grenzverlauf

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Grenzverlauf ab 1810
 
Baden 1801 bis 1819

Die wichtigste Abtretung betraf die 1805 an Württemberg gefallene ehemals vorderösterreichische Landgrafschaft Nellenburg mit ihrem Zubehör. Der auch als Hegau bezeichnete Raum nahm eine Schlüsselstellung ein: Für Württemberg sicherte er die für den Handel wichtige Verbindung zur Schweiz, für Baden ermöglichte er den Zugang zu den 1803 bis 1805 erworbenen Besitzungen am Bodensee. Deutlich wird dies im Artikel XIII des Vertrags, wenn der „badische großherzogliche Hof unter obenerwähnter kaiserlichen französischen Garantie“ sich verpflichtete, auf den Routen von Tuttlingen über Engen, Thayngen nach Schaffhausen und von Riedlingen über Mengen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell keine Zölle zu erhöhen und keine „Commercialhindernisse zu erregen“.

Weiterhin wurden auch altwürttembergische Gebiete wie das Oberamt Hornberg mit Sankt Georgen im Schwarzwald, Schiltach, Hornberg, Gutach und Reichenbach sowie weiteren Gebieten Baden zugeschlagen. Das Bestreben, durch die Gebietsabtretungen bestehende Kondominien aufzulösen, ist klar erkennbar.

Von Württemberg wurden an Baden abgetreten:

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Siehe auch

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