Islamische Republik

Staatsform mit Bezug zur Scharia und zur Ulama

Islamische Republik (arabisch جمهورية إسلامية, DMG ǧumhūriyya islāmiyya; persisch جمهوری اسلامی, DMG ǧumhūrī-yi islāmī) ist die Selbstbezeichnung einiger Staaten, die nach eigener Auffassung teilweise oder überwiegend nach Prinzipien des Islam regiert werden sollen. Nach Ruhollah Chomeini ist eine islamische Republik wie alle anderen Republiken, nur mit dem Unterschied, dass ihr Inhalt das islamische Gesetz ist.[1]

Karte der Islamischen Republiken

Der Islam ist als Staatsreligion in der Verfassung einer islamischen Republik verankert, und in der Gesetzgebung findet in Teilen oder als Ganzes die Scharia Anwendung. Dennoch geht die Selbstbezeichnung mit sehr unterschiedlichen Staatsformen einher. Als Islamische Republiken bezeichnen sich Gambia (vorübergehend zwischen 2015 und 2017), Iran (siehe Politisches System des Iran), Mauretanien und Pakistan, das sich als erstes so nannte. Der Inselstaat der Komoren sowie der Sudan bezeichnen sich als Islamische Bundesrepublik. Die politischen Systeme bzw. Strukturen sind unterschiedlich. Mauretanien und Pakistan gelten als Präsidialrepublik, während Pakistan zugleich auch eine Bundesrepublik darstellt. Afghanistan besaß bis zur Machtübernahme der Taliban 2021 eine für die islamische Welt verhältnismäßig demokratische Verfassung[2] als präsidentielles Regierungssystem.

Gescheiterte Versuche, eine islamische Republik zu gründen, waren die Arabische Islamische Republik und die Islamische Republik Marokko. Im säkular geprägten Königreich Ägypten versuchten während des Zweiten Weltkriegs die islamistische Muslimbruderschaft und Jungägyptische Partei nach der Regierungskrise von 1942 eine islamische Republik zu begründen und den ägyptisch-sudanesischen König Faruq zu stürzen.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Talieye Enqelabe Eslami: Die Vorposten der islamischen Revolution. Interviews von Chomeini in Najaf, Paris und Qom. Tehran 1983, S. 261
  2. Die Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 2004