Nationalstraße (Straßenkategorie)

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Als Nationalstraße (in der Schweiz: Nationalstrasse, englisch national road, französisch route nationale) wird international die höchste Straßenkategorie bezeichnet, die überregionale Bedeutung hat und bei welcher der Staat die Straßenbaulast trägt. In jedem Staat gibt es ein hierarchisches Straßensystem, das von den Nationalstraßen dominiert wird und denen weitere Kategorien untergeordnet sind. Teilweise gibt es hierfür andere Bezeichnungen, doch ist der Begriffsinhalt identisch. Meist zeigt die Bezeichnung an, wer Straßenbaulastträger ist. Der Begriff der Nationalstraße bedeutete früher nichts anderes als Autobahn, doch wurde „Nationalstraße“ häufig aus patriotischen Gründen bevorzugt.[1]

International lassen sich die Straßen wie folgt kategorisieren:

Straßenkategorie Zweck Beispiele
Nationalstraße Fernstraße Deutschland  Deutschland: Bundesautobahn, Bundesstraße
Osterreich  Österreich: Autobahn, Schnellstraße
Schweiz  Schweiz: Nationalstrasse
Frankreich  Frankreich autoroute
Italien  Italien: Autostrada
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich: Motorway
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten: Interstate Highway
Staatsstraße Fernverkehr Schweiz  Schweiz: Staatsstrasse
Frankreich  Frankreich: route nationale
Italien  Italien: Strada statale
Neuseeland  Neuseeland: New Zealand State Highway
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten: State Route
Provinzialstraße Regionalverkehr Deutschland  Deutschland: Landesstraße, Kreisstraße
Osterreich  Österreich: Landesstraße
Schweiz  Schweiz: Kantonsstrasse
Belgien  Belgien: Provinzstraßen wie in der Provinz Antwerpen
Frankreich  Frankreich Route départementale
Italien  Italien: Strada provinciale
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten: State Route, Provincial Road wie
„Pennsylvania Route 340“ from Philadelphia to Lancaster
Gemeindestraße Innerortsstraße Straßen in einer Stadt
Schweiz  Schweiz: Nebenstrasse

Unter Nationalstrassen versteht man in der Schweiz „die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung“ (Art. 1 Abs. 1 Bundesgesetz über die Nationalstrassen). Sie werden von der Bundesversammlung zu Nationalstrassen erklärt.

Straßenbaulastträger sind bei Nationalstraßen die Staaten, bei den Provinzialstraßen die Bundesstaaten, Bundesländer, Provinzen, Départements[2] oder Regionen und bei den Gemeindestraßen (Innerortsstraßen) die Gemeinden.

Übersicht über weitere Nationalstraßen

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Einzelnachweise

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  1. Hans-Liudger Dienel/Hans-Ulrich Schiedt, Die moderne Straße, 2010, S. 218
  2. Gabriele Kalmbach, Französisch - Wort für Wort, 2022, S. 84