„Holding“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Holding''' ist eine Kurzform für '''Holdinggesellschaft'''/'''Dachgesellschaft''' oder '''Holding-Organisation''' und umschreibt keine eigenständige [[Rechtsform]], sondern eine in der Praxis etablierte Organisationsform der [[Muttergesellschaft]] von [[Verbundenes Unternehmen|verbundenen Unternehmen]]. Der Begriff Holding ist gesetzlich nicht definiert und wird daher auch in der Literatur nicht einheitlich verwendet.
Der Begriff '''Holding''' ist eine Kurzform für '''Holdinggesellschaft'''/'''Dachgesellschaft''' oder '''Holding-Organisation''' und umschreibt keine eigenständige [[Rechtsform]], sondern eine in der Praxis etablierte [[l]] der [[Muttergesellschaft]] von [[Verbundenes Unternehmen|verbundenen Unternehmen]]. Der Begriff Holding ist gesetzlich nicht definiert und wird daher auch in der Literatur nicht einheitlich verwendet.


Holdingstrukturen stellen seit Jahren eine verbreitete Form der Organisation national wie international tätiger Unternehmen dar. Historisch betrachtet ist sie die älteste Form der Unternehmensorganisation bzw. Konzernierung.
Holdingstrukturen stellen seit Jahren eine verbreitete Form der Organisation national wie international tätiger Unternehmen dar. Historisch betrachtet ist sie die älteste Form der Unternehmensorganisation bzw. Konzernierung.

Version vom 21. Juli 2009, 23:30 Uhr

Der Begriff Holding ist eine Kurzform für Holdinggesellschaft/Dachgesellschaft oder Holding-Organisation und umschreibt keine eigenständige Rechtsform, sondern eine in der Praxis etablierte l der Muttergesellschaft von verbundenen Unternehmen. Der Begriff Holding ist gesetzlich nicht definiert und wird daher auch in der Literatur nicht einheitlich verwendet.

Holdingstrukturen stellen seit Jahren eine verbreitete Form der Organisation national wie international tätiger Unternehmen dar. Historisch betrachtet ist sie die älteste Form der Unternehmensorganisation bzw. Konzernierung.

Merkmale

Die Holding-Organisation besteht aus mindestens zwei Ebenen, einer Muttergesellschaft, die auch als Holding-Gesellschaft bezeichnet wird, und mehreren rechtlich und organisatorisch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding-Gesellschaft eine Kapitalbeteiligung hält (vom englischen to hold). Handelt es sich hierbei um einen Mehrheitsbesitz und/oder ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, so spricht man von einem Konzern (§ 18 Abs. 1 AktG).

Die Organisationsform der Holding definiert sich – anders als die Funktionsbereichsorganisation oder die Geschäftsbereichorganisation – weniger über die interne Aufgabenverteilung als vielmehr über die Verteilung der Eigentumsrechte und damit über Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse über die Rechtsformgrenzen hinweg.

Die Leistungserstellung erfolgt in den Tochterunternehmen, den Grundeinheiten des Konzerns. Ob diese vertikalen Teilstufen in demselben Wertschöpfungsprozess operieren und damit eine funktionale Gliederung vorliegt oder ob sie in unterschiedlichen Wertschöpfungsprozessen aktiv sind und damit eine Gliederung nach Objektbereichen gegeben ist, ist irrelevant. Viele Holding-Gesellschaften versuchen, Synergieeffekte zwischen den Tochterunternehmen zu nutzen. Aus dieser Absicht entstehen Zentralbereiche mit entsprechender funktionaler Anordnungsbefugnis gegenüber den Tochterunternehmen, die nach regionalen oder produktorientierten Gesichtspunkten geschaffen werden.

Vorteile

Siehe auch Steuervehikel: Schweizer Holding

Die Holding-Organisation ist ein Instrument zur Verschaffung von Steuervorteilen, zur Umgehung von Kapitalbeteiligungsgrenzen und zur Verwirklichung von Größen- und Spezialisierungsvorteilen im Rahmen der Kapitalanlage. Des Weiteren ermöglicht diese Organisationsform die leichte Integration von akquirierten Unternehmen.

Steuervorteile können genutzt werden, indem die Holding-Gesellschaft ihren Firmensitz in ein Land verlegt, in dem attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Die von den Tochterunternehmen an die Holding-Gesellschaft abgeführten Gewinne unterliegen dann u. U. einer günstigeren Steuergesetzgebung, soweit sie z. B. vom deutschen Außensteuergesetz anerkannt werden.

Aus kartellrechtlichen Gründen ist es Unternehmen häufig untersagt, größere Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu halten. In vielen Fällen ist die Überschreitung einer Mindestbeteiligung darüber hinaus mit gesetzlichen Pflichten verbunden. Um dies zu umgehen, werden vielfach Holding-Gesellschaften gegründet.

Holding-Gesellschaften ermöglichen es den betreffenden Unternehmen, direkte in indirekte Kapitalbeteiligungen zu verwandeln. Für den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden ist es durch die Zwischenschaltung von Zwischenholdings u. U. schwieriger, indirekte Kapitalbeteiligungen aufzudecken und zu untersagen. Aufgrund der §§ 20 ff. AktG und §§ 21 ff. WpHG müssen Beteiligungen - zumindest in Deutschland - jedoch offengelegt werden. Die Mitteilungspflichten gelten auch für ausländische Unternehmen, soweit sie an deutschen Unternehmen beteiligt sind.

Nachteile

Die Nachteile einer Holding liegen in der allgemeinen Abhängigkeit, Anonymisierung und der Ähnlichkeit wie bei der Geschäftsbereichorganisation. Durch die Strukturierung in Tochterunternehmen kann in diesen eine Blindheit gegenüber den Zielen des Gesamtkonzerns entstehen. Durch deren rechtliche Selbstständigkeit entsteht darüber hinaus ein deutlich höherer administrativer Aufwand.

Formen der Holding

Es werden verschiedene Formen der Holding-Organisation unterschieden, je nachdem, welche Funktionen und Entscheidungen von der Konzernzentrale wahrgenommen werden:

Operative Holding (oder Stammhauskonzern)
Hierbei handelt es sich um die traditionelle Organisationsform von Großunternehmen. Die Muttergesellschaft enthaltet hier wesentliche zum Leistungserstellungsprozess notwendigen Aktivitäten selbst, das heißt, sie ist direkt am Markt tätig. Die Gründung von Tochtergesellschaften dient der Ergänzung bzw. Unterstützung, z. B. Auslandsniederlassungen. Die Tochtergesellschaften sind daher i. d. R. deutlich kleiner als die Muttergesellschaft und hängen von dieser strategisch, strukturell und personell ab. Die Konzernzentrale übt sehr starken Einfluss auf die Tochterunternehmen aus. Die operative Holding findet man vor allem bei Konzernen, die durch vertikale und horizontale Diversifikation aus einem dominierenden Geschäftsfeld heraus gewachsen sind. Ein Beispiel für die operative Holding ist die Führung der Aldi-Gruppe.
Managementholding (oder Strategieholding)
Die Managementholding hat dagegen kein eigenes operatives Geschäft. Anders als die Finanzholding hält sie jedoch nicht nur die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, sondern führt diese auch. Zu diesen Führungsaufgaben gehören typischerweise die Festlegung der strategischen Geschäftsfelder, die strategische Steuerung, die Besetzung von Führungspositionen und die Steuerung des Kapitalflusses innerhalb der Gruppe. Es ist möglich, dass die Vorstandsmitglieder der Holdinggesellschaft auch die Leitungsfunktionen der Tochtergesellschaften, z. B. als Vorstandsvorsitzende, wahrnehmen. Größter Vorteil dieser Holding ist ihre Flexibilität, da jedes Tochterunternehmen Strategien für sein Geschäftsfeld entwickelt. Diese Holdingform kombiniert die Marktnähe und Flexibilität von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit der Kapitalkraft und Marktpräsenz großer Unternehmen. Beispiele für Managementholdingts finden sich bei Automobil- und Elektrokonzernen.
Finanzholding (oder Vermögensholding)
Die Finanzholding ist das Gegenstück der operativen Holding. Sie verwaltet vorrangig das Vermögen der Gesamtgruppe und übt weder die operative noch die strategische Leitung in ihren Tochtergesellschaften aus. Durch die Besetzung der obersten Führungspositionen, die Vorgabe von finanziellen Zielgrößen und die Zuteilung finanzieller Ressourcen besteht nur mittelbar Einfluss. Im Vordergrund steht die Ertrags- und Wertoptimierung des Konzerns als Gesamtheit, oder auch lediglich einzelner (Minderheits-) Beteiligungen. Die Finanzholding kann ihren unternehmerischen Einfluss so weit verringern, dass sie nur noch Vermögens-Verwaltungsgesellschaft ohne Konzerneigenschaft ist (Entkonsolidierung, Entherrschungsverträge).

Holding in anderen Ländern

Portugal

SGPS: sociedade gestora de participações sociais

Literatur

  • Manfred Schulte-Zurhausen: Organisation. 3. Auflage. Vahlen Verlag, 2002, ISBN 3-8006-2825-2.
  • Bea, Dichtl, Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 7. Auflage. Band 1 – Grundfragen. Lucius & Lucius, Stuttgart 1997 (4. Kapitel, Abschnitt 2).
  • M. Lutter, L. Jesse: Holding Handbuch. 4. Auflage. Schmidt Verlag, 2004, ISBN 3-504-48005-X.
  • Thomas Keller: Unternehmungsführung mit Holdingkonzepten. 2. Auflage. Wirtschaftsverlag Bachem, 1993.
  • Thomas Keller: Holding. In: Handelsblatt Wirtschafts-Lexikon. 1. Auflage. Band 5. Schäffer-Pöschel, 2006, ISBN 3-7910-2605-4.
  • Thomas Keller: Die Führung einer Holding. In: Holding Handbuch. 4. Auflage. Schmidt Verlag, 2004, ISBN 3-504-48005-X.
  • Thomas Keller: Holding. In: G. Schreyögg, A. von Werder (Hrsg.): Handwörterbuch Unternehmensführung und Organisation. 4. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, 2004, ISBN 3-7910-8050-4.
  • Thomas Keller: Holdingkonzepte als organisatorische Lösungen bei hohem Internationalisierungsgrad. In: K. Macharzina, M. J. Oesterle (Hrsg.): Handwörterbuch Internationales Management. 2. Auflage. Gabler Verlag, 2002, ISBN 3-409-22184-0.
Wiktionary: Holding – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen