„Maximilian von Liebeherr“ – Versionsunterschied

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'''Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr''' (* [[21. Februar]] [[1814]] in [[Kirch Mulsow|Steinhagen]]; † [[13. September]] [[1896]] in [[Rostock]]) war ein deutscher [[Jurist]], Vizekanzler und [[Kurator]] der [[Universität Rostock]], sowie von 1857 bis 1887 Präsident des Landgerichts Mecklenburg.
'''Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr''' (* [[21. Februar]] [[1814]] in Steinhagen ([[Kirch Mulsow]]); † [[13. September]] [[1896]] in [[Rostock]]) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Richter in Mecklenburg-Schwerin. Er war Kurator der Universität Rostock und Präsident des Oberlandesgerichts Rostock.


== Leben ==
== Leben ==
Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr war der jüngste Sohn des Gutsbesitzers Karl Friedrich Wilhelm von Liebeherr, des mecklenburg-schwerinschen Distriktoberst und preußischen Majors a.D. und dessen Ehefrau Johanna Charlotte geb. Haag, einer Tochter des Bürgermeisters von [[Danzig]]. Maximilian von Liebeherr besuchte bis 1832 die [[Domschule Güstrow]]. Im selben Jahr begann er das Jurastudium, das ihn von [[Universität Heidelberg|Heidelberg]] über [[Universität Göttingen|Göttingen]] an die [[Universität Rostock]] führte.
Maximilian von Liebeherr<ref>{{Literatur |Titel=Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser. 1910 |Sammelwerk="[[Gothaischer Hofkalender|Der Gotha]]" - Hofkalender |Band= |Nummer=Liebeherr |Auflage=Vierter Jahrgang |Verlag=[[Justus Perthes]] |Ort=Gotha |Datum=1909-10-22}}, [https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/pageview/1219198 S. 471–473.]</ref> war der jüngste Sohn des Gutsbesitzers Karl Friedrich Wilhelm von [[Liebeherr]], [[Mecklenburg-Schwerin]]scher Distriktsoberst und preußischer Major a. D., und dessen Ehefrau Johanna Charlotte, geborene Haag, einer Tochter des Bürgermeisters von [[Danzig]]. Er besuchte bis 1832 die [[Domschule Güstrow]]. Im selben Jahr begann er das [[Rechtswissenschaft|Jurastudium]], das ihn von der [[Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg]] über die [[Georg-August-Universität Göttingen]] an die [[Universität Rostock]] führte.<ref>[http://purl.uni-rostock.de/matrikel/200000584 Immatrikulation (1) von Maximilian von Liebeherr] im [[Rostocker Matrikelportal]], Rektoratsjahr 1831/1832, Nr. 79</ref><ref>[http://purl.uni-rostock.de/matrikel/200001018 Immatrikulation (2) von Maximilian von Liebeherr] im Rostocker Matrikelportal, Rektoratsjahr 1835/1836, Nr. 24</ref> Er war Angehöriger des Corps Vandalia Göttingen und Ehrenmitglied des [[Corps Vandalia Rostock]].<ref>''Kösener Korps-Listen von 1798 bis 1910. Eine Zusammenstellung aller Korpsangehörigen'', Hrsg. Karl Rügemer, Verlag der Academischen Monatshefte, Druck Carl Gerber München, Starnberg 1910, 87/253; 185/434.</ref>


[[Datei:Siegelmarke Grossh. Amt Mecklenburg-Redentin-Poel zu Wismar W0348798.jpg|mini|Mecklenburg-Redentin und Poel]]
Seine erste Tätigkeit nach Beendigung des Studiums 1837 war die eines ''[[Auditor]]s'' und Mitarbeiters ohne Votum in [[Wismar]]. Hier hatten die Domanialämter Redentin und Poel ihren Sitz und Liebeherr die Möglichkeit, sein Richterexamen vorzubereiten. Nach Absolvierung des Richterexamens im März 1841 wurde er [[Assessor]] der Justizkanzlei [[Güstrow]], wo er im Juli 1844 zum Kanzleirat befördert wurde. 1845 wurde von Liebeherr zum Justizrat ernannt und in die Schweriner Justizkanzlei versetzt.
Nach dem Studium wurde er 1837 [[Auditor]] und Mitarbeiter ohne Votum in [[Wismar]], wo die Domanialämter Redentin und Poel ihren Sitz hatten und Liebeherr sein Richterexamen vorbereiten konnte. Nach dem Richterexamen im März 1841 wurde er [[Assessor]] der Justizkanzlei [[Güstrow]]. Im Juli 1844 zum Kanzleirat befördert, wurde Liebeherr 1845 zum Justizrat ernannt und in die [[Justizkanzlei Schwerin]] versetzt.


Während der [[Deutsche Revolution 1848/49|revolutionären Ereignisse 1848]] wurde von Liebeherr, der dem Lager der äußersten Rechten angehörte, als Abgeordneter in die konstituierende Versammlung gewählt und am 11. Mai 1849 in die vom Großherzog gegründete vierköpfige Kommission zur Verhandlung mit der Abgeordnetenkammer delegiert. Nach der Verabschiedung des Staatsgrundgesetzes am 10. Oktober 1849 wurde Liebeherr Justizminister. Kurzfristig war er in dieser Zeit Mitredakteur des „Mecklenburgischen Volksblattes“. Nachdem der Großherzog wegen der Proteste gegen die Verfassung kompromissbereit einlenkte, was schließlich im [[Freienwalder Schiedsspruch]] vom 11. September 1850 mündete, bewogen Liebeherr und mehrere Kabinettsmitglieder, um Entlassung aus dem Amt nachzusuchen, was ihnen am 12. April 1850 gewährt wurde. Anschließend war er wieder als Justizrat in der Schweriner Justizkanzlei tätig.
Während der [[Deutsche Revolution 1848/49|Deutschen Revolution]] wurde von Liebeherr, ein Vertreter der äußersten Rechten, als Abgeordneter in die konstituierende Versammlung gewählt. Am 11. Mai 1849 wurde er in die vom [[Großherzog]] eingesetzte (vierköpfige) Kommission delegiert, die mit der Abgeordnetenkammer verhandeln sollte. Nach der Verabschiedung des Staatsgrundgesetzes am 10. Oktober 1849 wurde er [[Justizminister]]. Kurzfristig war er in jener Zeit auch Mitredakteur des ''Mecklenburgischen Volksblattes''.


Als [[Friedrich Franz II. (Mecklenburg)]] wegen der Proteste gegen die Verfassung einlenkte und den [[Freienwalder Schiedsspruch]] vom 11. September 1850 ermöglichte, ersuchten Liebeherr und mehrere Kabinettsmitglieder um Entlassung. Sie wurde ihnen am 12. April 1850 gewährt. Liebeherr kehrte als Justizrat in die Schweriner Justizkanzlei zurück.
Am 6. Mai 1851 heiratete v. Liebeherr Luise von Meding, einer Tochter des Ersten Sekretärs der Güstrower Justizkanzlei, mit der er eine Tochter hatte.
1855 erfolgte die Versetzung an das Oberappellationsgericht in Rostock, dem höchsten Gericht in Mecklenburg. Hier war Liebeherr Gerichtsrat, dessen Präsident er 1858 wurde. Gleichzeitig wurde er Großherzoglicher Konsistorialdirektor. 1870 wurde ihm die Funktion als Großherzoglicher Kommissar bei der Immediatkommisison zur Direktion der Universitätsfinanzverwaltung übertragen. Er war ab 1875 Vizekanzler und Kurator der Universität Rostock, nachdem [[Carl Friedrich von Both]] in den Ruhestand gegangen war.


Am 6. Mai 1851 heiratete er Luise von Meding, eine Tochter vom Ersten Sekretär der Güstrower Justizkanzlei, die ihm eine Tochter schenkte.
Am 1. Juli 1887 ging Liebeherr in den Ruhestand, wobei er weiterhin Konsistorialdirektor blieb.


1855 wurde er als Gerichtsrat an das [[Oberappellationsgericht Rostock]] versetzt. Er wurde 1858 Präsident dieses höchsten Gerichts in [[Mecklenburg]] und zugleich Großherzoglicher [[Konsistorium|Konsistorialdirektor]]. 1870 wurde er als Großherzoglicher Kommissar bei der Immediatkommission zur Direktion der Universitätsfinanzverwaltung eingesetzt. 1871 befasste er sich mit einem [[Hexenprozess]] in [[Röbel/Müritz]] im Jahre 1659.<ref>''Ueber Hexerei – ein Vortrag, gehalten am 21. November 1870 in der Aula der Universität zu Rostock''.</ref> Das 1872 übertragene Nebenamt als großherzoglicher Provisor des [[Kloster zum Heiligen Kreuz (Rostock)|Klosters zum Heiligen Kreuz]] übte er nur bis zum 21. Juni 1886 aus.<ref>[http://www.deutsche-biographie.de/sfz51105.html Deutsche Biographie]</ref> 1875 folgte er [[Carl Friedrich von Both]] als Vizekanzler und Kurator der [[Universität Rostock]]. Er ging am 1. Juli 1887 in den Ruhestand, blieb aber Konsistorialdirektor.
Liebeherr war Vorsitzender des Rostocker Kunstvereins und des Rostocker Konzertvereins.


Er war Vorsitzender des Rostocker Kunstvereins und des Rostocker Konzertvereins.
Er war Angehöriger der Corps des Corps Vandalia Göttingen und Ehrenmitglied des [[Corps Vandalia Rostock]].<ref>Kösener Korps-Listen 1910, '''87''', 253; '''185''', 434</ref>


== Ehrungen ==
== Ehrungen ==
* [[Hausorden der Wendischen Krone]], Großkomtur (28. Februar 1876)
1876 wurde Maximilian von Liebeherr durch den Großherzog die Insignien des [[Großkomtur (Ordenskunde)|Großkomturs]] des mecklenburgischen [[Hausorden der Wendischen Krone|Hausordens der Wendischen Krone]] verliehen. Zum 50. Dienstjubiläum am 27. Juni 1887 wurde er ''Geheimer Rat'' mit dem Titel ''Exzellenz'' und [[Liste der Ehrenbürger von Rostock|Rostocker Ehrenbürger]]. Auch durch die Universität wurde ihm hohe Ehre erwiesen: er wurde Ehrendoktor aller vier Fakultäten (Theologie, Rechtswissenschaft, Philosophie und Medizin).
* [[Charakter (Titel)|Geh. Rat]] mit dem Prädikat [[Exzellenz (Titel)|Exzellenz]], zum 50-jährigen Dienstjubiläum am 27. Juni 1887
* [[Ehrendoktor]]ate der Universität Rostock
** [[Dr. iur.]] (30. Juli 1879)
** [[Dr. theol.]], gelegentlich der Feier von [[Martin Luther]]s 400-jährigem Geburtstag am 10. November 1883, wegen seiner 25-jährigen Tätigkeit als Konsistorialdirektor
** [[Dr. phil.]], zum 50-jährigen Dienstjubiläum (1887)
** [[Dr. med.]] (1894)
* [[Ehrenbürger]] der Stadt Rostock (1887)


== Werke ==
== Werke ==
* ''Ueber Volkssouveränität und die Frage, ob die Versammlung der Mecklenburgschen Abgeordneten eine constituirende sei''. Schwerin und Rostock 1848.
Maximilian von Liebeherr war in geringem Umfang auch publizistisch tätig.
*''Andeutungen über die Reform des Mecklenburgischen Rechts'', 1850
* ''Andeutungen über die Reform des Mecklenburgischen Rechts.'' 1850.

* Druck des Vortrags ''Über Hexerei'', 1871
== Siehe auch ==
* [[Revolution in Mecklenburg (1848)]]


== Literatur ==
== Literatur ==
{{ADB|51|703|705|Liebeherr, Maximilian von}}
* {{ADB|51|703|705|Liebeherr, Maximilian von|[[Heinrich Klenz]]|ADB:Liebeherr, Maximilian von}}
* ''Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Alter Adel und Briefadel. 1922''. 16. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1921, [https://archive.org/details/gothaischesgenealogischestaschenbuchderadeligenhauserteilb_1922/page/n557/mode/2up S. 543.]


==Einzelnachweise==
== Weblinks ==
* {{LBMV PPN|336283881}}
<references/>
* [https://cpr.uni-rostock.de/resolve/id/cpr_person_00000003 Vita Liebeherr, Otto Friedrich Maximilian von. Dr. h. c. mult.], Universität Rostock


== Einzelnachweise ==
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<references />


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[[Kategorie:Richter (Landgericht)]]
[[Kategorie:Präsident (Oberappellationsgericht Rostock)]]
[[Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Rostock)]]
[[Kategorie:Verwaltungsjurist]]
[[Kategorie:Verwaltungsjurist]]
[[Kategorie:Landesminister (Mecklenburg-Schwerin)]]
[[Kategorie:Landesminister (Mecklenburg-Schwerin)]]
[[Kategorie:Ehrenbürger von Rostock]]
[[Kategorie:Ehrenbürger von Rostock]]
[[Kategorie:Großkomtur des Hausordens der Wendischen Krone]]
[[Kategorie:Corpsstudent (19. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Corpsstudent (19. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Ehrendoktor der Universität Rostock]]
[[Kategorie:Mitglied der Mecklenburgischen Abgeordnetenversammlung]]
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[[Kategorie:Exzellenz (Mecklenburg)]]
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 13:38 Uhr

Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr (* 21. Februar 1814 in Steinhagen (Kirch Mulsow); † 13. September 1896 in Rostock) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Richter in Mecklenburg-Schwerin. Er war Kurator der Universität Rostock und Präsident des Oberlandesgerichts Rostock.

Maximilian von Liebeherr[1] war der jüngste Sohn des Gutsbesitzers Karl Friedrich Wilhelm von Liebeherr, Mecklenburg-Schwerinscher Distriktsoberst und preußischer Major a. D., und dessen Ehefrau Johanna Charlotte, geborene Haag, einer Tochter des Bürgermeisters von Danzig. Er besuchte bis 1832 die Domschule Güstrow. Im selben Jahr begann er das Jurastudium, das ihn von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg über die Georg-August-Universität Göttingen an die Universität Rostock führte.[2][3] Er war Angehöriger des Corps Vandalia Göttingen und Ehrenmitglied des Corps Vandalia Rostock.[4]

Mecklenburg-Redentin und Poel

Nach dem Studium wurde er 1837 Auditor und Mitarbeiter ohne Votum in Wismar, wo die Domanialämter Redentin und Poel ihren Sitz hatten und Liebeherr sein Richterexamen vorbereiten konnte. Nach dem Richterexamen im März 1841 wurde er Assessor der Justizkanzlei Güstrow. Im Juli 1844 zum Kanzleirat befördert, wurde Liebeherr 1845 zum Justizrat ernannt und in die Justizkanzlei Schwerin versetzt.

Während der Deutschen Revolution wurde von Liebeherr, ein Vertreter der äußersten Rechten, als Abgeordneter in die konstituierende Versammlung gewählt. Am 11. Mai 1849 wurde er in die vom Großherzog eingesetzte (vierköpfige) Kommission delegiert, die mit der Abgeordnetenkammer verhandeln sollte. Nach der Verabschiedung des Staatsgrundgesetzes am 10. Oktober 1849 wurde er Justizminister. Kurzfristig war er in jener Zeit auch Mitredakteur des Mecklenburgischen Volksblattes.

Als Friedrich Franz II. (Mecklenburg) wegen der Proteste gegen die Verfassung einlenkte und den Freienwalder Schiedsspruch vom 11. September 1850 ermöglichte, ersuchten Liebeherr und mehrere Kabinettsmitglieder um Entlassung. Sie wurde ihnen am 12. April 1850 gewährt. Liebeherr kehrte als Justizrat in die Schweriner Justizkanzlei zurück.

Am 6. Mai 1851 heiratete er Luise von Meding, eine Tochter vom Ersten Sekretär der Güstrower Justizkanzlei, die ihm eine Tochter schenkte.

1855 wurde er als Gerichtsrat an das Oberappellationsgericht Rostock versetzt. Er wurde 1858 Präsident dieses höchsten Gerichts in Mecklenburg und zugleich Großherzoglicher Konsistorialdirektor. 1870 wurde er als Großherzoglicher Kommissar bei der Immediatkommission zur Direktion der Universitätsfinanzverwaltung eingesetzt. 1871 befasste er sich mit einem Hexenprozess in Röbel/Müritz im Jahre 1659.[5] Das 1872 übertragene Nebenamt als großherzoglicher Provisor des Klosters zum Heiligen Kreuz übte er nur bis zum 21. Juni 1886 aus.[6] 1875 folgte er Carl Friedrich von Both als Vizekanzler und Kurator der Universität Rostock. Er ging am 1. Juli 1887 in den Ruhestand, blieb aber Konsistorialdirektor.

Er war Vorsitzender des Rostocker Kunstvereins und des Rostocker Konzertvereins.

  • Ueber Volkssouveränität und die Frage, ob die Versammlung der Mecklenburgschen Abgeordneten eine constituirende sei. Schwerin und Rostock 1848.
  • Andeutungen über die Reform des Mecklenburgischen Rechts. 1850.

Einzelnachweise

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  1. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser. 1910. In: "Der Gotha" - Hofkalender. Vierter Jahrgang Auflage. Liebeherr. Justus Perthes, Gotha 22. Oktober 1909., S. 471–473.
  2. Immatrikulation (1) von Maximilian von Liebeherr im Rostocker Matrikelportal, Rektoratsjahr 1831/1832, Nr. 79
  3. Immatrikulation (2) von Maximilian von Liebeherr im Rostocker Matrikelportal, Rektoratsjahr 1835/1836, Nr. 24
  4. Kösener Korps-Listen von 1798 bis 1910. Eine Zusammenstellung aller Korpsangehörigen, Hrsg. Karl Rügemer, Verlag der Academischen Monatshefte, Druck Carl Gerber München, Starnberg 1910, 87/253; 185/434.
  5. Ueber Hexerei – ein Vortrag, gehalten am 21. November 1870 in der Aula der Universität zu Rostock.
  6. Deutsche Biographie