Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

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Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands
(CGB)
Logo
Rechtsform nichtrechtsfähiger Verein
Gründung 27. Juni 1959
Sitz Berlin
Zweck Gewerkschaftsbund
Vorsitz Reiner Jahns (CGM)
Mitglieder umstritten
(siehe Abschnitt Kritik)
Website cgb.info

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist ein Dachverband von 11 Berufsverbänden bzw. Gewerkschaften. Er ist der kleinste Gewerkschaftsdachverband in Deutschland.

Der CGB ging aus „Arbeitervereinen“ im frühen 19. Jahrhundert hervor, aus denen 1899 in Mainz auf dem ersten Christlichen Gewerkschaftskongress der Gesamtverband Christlicher Gewerkschaften entstand. Im November 1918 wurde (zunächst zusammen mit den liberalen Gewerkschaften) der Deutsche Demokratische Gewerkschaftsbund (DDGB) als Dachverband gegründet, der ab 1919 unter dem Namen DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) firmierte. 1933 wurde die Vereinigung und deren Mitgliedsgewerkschaften gewaltsam aufgelöst, doch wurden nach 1945 bald wieder neue Gewerkschaften und Dachverbände gegründet. So entstanden der DGB und der DBB. Eine christliche Dachorganisation gab es zunächst nicht. Erst im Jahr 1955 vereinigten sich die inzwischen wieder gegründeten christlichen Arbeitergewerkschaften zur „Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands“ (CGD). Aus dieser Bewegung entstand am 27. Juni 1959 in Mainz der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB).

Bundesvorsitzender ist Reiner Jahns, zuvor Bundesvorsitzender der CGM. Er folgte 2023 seinem Vorgänger Adalbert Ewen nach.

Der Gewerkschaftsbund gibt den Informations-Newsletter CGB Intern monatlich heraus. Die CGB Jugend organisiert junge Mitglieder zwischen 16 und 25 Jahren. Sie hat ihre Geschäftsstelle in Lörrach.

Mitgliedsverbände

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tariffähig

nicht tariffähig

Landesverbände

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Der CGB gliedert sich regional in vierzehn Landesverbände.

Landesverband Vorsitzender
Baden-Württemberg Andreas Bemerl
Bayern Josef Nikl
Berlin-Brandenburg Wolfgang Schneider
Bremen Peter Rudolph
Hamburg Henning Röders*
Hessen N.N.
Niedersachsen Willy Schnieders
Nordrhein-Westfalen Bernhard Cwiklinski
Rheinland-Pfalz N.N.
Saarland Hans-Rudolf Folz
Sachsen-Anhalt Torsten Schöne
Sachsen Christian Hertzog
Schleswig-Holstein Henning Röders**
Thüringen Regina Schubert**

* Landesbeauftragter ** kommissarisch

Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit

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Im Herbst 2002 hatten sich sechs CGB Mitgliedsgewerkschaften zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) zusammengeschlossen. Nach Rechtsstreitigkeiten waren 2009 nur noch CGM, DHV und GöD in der CGZP zusammengeschlossen.[4] Die Tariffähigkeit der CGZP ist, ebenso wie ihre Zuständigkeit für den Abschluss von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche, inzwischen geklärt: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 ist die CGZP nicht tariffähig.[5] Schon am 1. April 2009 hatte das Arbeitsgericht Berlin auf Antrag des Landes Berlin und der DGB-Gewerkschaft ver.di entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig sei, weil es ihr an der erforderlichen Sozialmächtigkeit fehle.[6][7]

Nach sechs Jahren und über 6.000 Betriebsprüfungen kam es 2017 durch die Deutsche Rentenversicherung zu rund zwei Drittel Beitragsnacherhebungen von rund 250 Millionen Euro, die sich auf ca. 2,5 Mio. Beschäftigungsverhältnisse verteilen[8]

Im Jahr 2003 hatte sie mit drei Arbeitgeberverbänden bundesweit geltende Flächentarifverträge abgeschlossen. Die Tarifpartner, die Bundesvereinigung deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD), die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit (MVZ) organisieren vor allem mittelständische Unternehmen in der Branche der Zeitarbeit.

Nachdem der CGB auch für seine mehrgliedrigen Nachfolge-„Tarifverträge“ keine Aussicht auf Bestand bei einer gerichtlichen Überprüfung gesehen hat, haben CGB und BAP auch dieses Ausweichkonstrukt zum 31. März 2013 gekündigt.[9]

Die Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes unterbieten immer wieder durch eigene Tarifverträge, die teilweise als „Gefälligkeitstarifverträge“ kritisiert werden, die bisherigen Lohnstrukturen der bestehenden Tarifverträge.

Der Tarifvertrag beim Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes mit der Gewerkschaft Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) wurde stark kritisiert.[10] Zudem kritisierten SPD und DGB die Rolle des Christlichen Gewerkschaftsbundes bei den Tarifverhandlungen mit den Leiharbeitsfirmen. Ihm wurde vorgeworfen, sich für Dumpinglöhne instrumentalisieren zu lassen.[11]

Die Mitgliederzahlen von 280.000 Mitgliedern für den CGB, von über 100.000 Mitgliedern für die CGM und über 80.000 Mitgliedern für den DHV, werden von der IG Metall stark angezweifelt. Der Spiegel nennt für CGM und DHV zusammen Schätzungen von „womöglich“ nur 27.000 Mitgliedern.[12] Unabhängig davon ob die Mitgliederzahlen der restlichen Mitgliedsgewerkschaften des CGB korrekt sind müsste die Gesamtzahl der im CGB organisierten Mitglieder von den selbst angegebenen 280.000 auf maximal 127.000 mehr als halbiert werden. In einer Reportage des ARD-Magazins Report Mainz vom 10. Dezember 2007 wurde recherchiert, dass beispielsweise eine Wuppertaler Personalagentur als Arbeitgeber bei beginnenden Beschäftigungsverhältnissen neue Mitglieder für die CGZP warb, welche Teil des CGB ist. Der Gewerkschaftsbeitritt war hierbei Teil des Arbeitsvertrags und der Gewerkschaftsbeitrag wurde direkt vom Lohn abgezogen. Eine Tarifbindung mit dem betreffenden Unternehmen besteht seit Dezember 2007 nicht mehr.

Einzelnachweise

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  1. justiz.hamburg.de (Memento des Originals vom 24. Mai 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/justiz.hamburg.de LAG Hamburg
  2. igmetall.de
  3. gewerkschaftgkh.de (Memento des Originals vom 15. Juli 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gewerkschaftgkh.de
  4. Selbstauskunft der CGB. (Memento vom 9. April 2009 im Internet Archive) cgb.info
  5. Zeitarbeit – Bundesarbeitsgericht zerschlägt christliche Gewerkschaft. (Memento vom 3. November 2019 im Internet Archive) focus.de, 14. Dezember 2010
  6. Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 1. April 2009, 35 BV 17008/08
  7. Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen. (Memento vom 3. November 2019 im Internet Archive) gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, ArbG Berlin 35. Kammer, Entscheidung vom 01.04.2009, Aktenzeichen 35 BV 17008/08, ECLI ECLI:DE:ARBGBE:2009:0401.35BV17008.08.0A (Volltext)
  8. Tarifunfähigkeit der CGZP – Bilanz nach sechs Jahren Betriebsprüfung. In: summa summarum der Deutschen Rentenversicherung, Ausgabe 2/2017 (Redaktionsschluss 27. April 2017), S. 2–3; deutsche-rentenversicherung.de (Memento vom 19. Juni 2019 im Internet Archive; PDF)
  9. Musterarbeitsvertrag BAP (AMP). (Memento vom 19. Oktober 2013 im Internet Archive) personalorder.de, Abschnitt Beschreibung.
  10. Zur Kritik der CGB-Tarifverträge vgl. Panorama vom 22. Februar 2007. ndr.de/panorama (Memento vom 11. Oktober 2016 im Internet Archive) youtube.com und Dumpinglöhne – wie christliche Gewerkschaften die Arbeitnehmer verraten. (PDF) ndr.de
  11. Flexibilität mit Folgen – Die Schattenseiten der Zeitarbeit. dradio.de, 7. Mai 2007; abgerufen am 8. April 2014.
  12. Christliche Gewerkschaften tricksen bei Mitgliedszahlen. In: Der Spiegel (Vorabversion). 17. April 2015, abgerufen am 9. Juni 2018.