Der Kreistag Kassel hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die die Genehmigungsbehörde am 9. Mai 1975 genehmigte.
„Flaggenbeschreibung: Die Flagge zeigt auf einer von Rot, Weiß und Rot im Verhältnis 1 : 3 : 1 geteilten Flaggenbahn in der oberen Hälfte der weißen Mittelbahn das Wappen des Landkreises.“[1]
Die Blasonierung dieses gleichzeitig genehmigten Kreiswappens lautet:
„Im von Blau und Gold schräglinks geteilten Schild oben der goldgekrönte und -bewehrte, wachsende hessische Löwe, unten drei fächerförmig gestellte grüne Eichenblätter, denen zwei hintereinander liegende, schräglinks gestellte schwarze Wolfsangeln aufgelegt sind.“[1]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Hessen vorwiegend Banner bzw. Hochflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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