verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
https://creativecommons.org/licenses/by/2.5CC BY 2.5 Creative Commons Attribution 2.5 truetrue
English: Usage of this photo is only permitted according to the license terms listed above. If you have special licensing needs, please contact me using this e-mail form.
Deutsch: Die Verwendung dieses Fotos ist nur gemäss den Bedingungen der oben genannten Lizenz erlaubt. Falls Sie eine andere Lizenz wünschen, kontaktieren Sie mich bitte mit diesem E-Mail Formular.
Laut Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.