Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/06

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kolossos in Abschnitt Alte Fotos
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Wikipedia:Meinungsbilder/1923-Richtlinie

Zur Kenntnis. [[ Forrester ]] 12:33, 1. Jun. 2009 (CEST)

Von Bitte nicht stören hast du wohl noch nichts gehört? Hier fand dein Vorstoß offenbar keine Gnade, also versuchst du es so lang, bis du deine privaten Ansichten durchsetzen kannst? --Historiograf 17:09, 1. Jun. 2009 (CEST)

Danke :) Ich habe so darauf gehofft, dass du was in der Richtung sagst...köstlich, wie durchschaubar du bist. Nummer 1: Hätte ich nichts gesagt wäre wohl gekommen "ohne jeden Hinweis/Diskussion einfach ein MB gestartet", Nummer 2: Wirklich offensichtlicher Fakt ist: Meine privaten Ansichten wurden hier keinesfalls abgetan, sondern die Klärung hier als MiniMB. [[ Forrester ]] 19:26, 1. Jun. 2009 (CEST)
Das MiniMB wurde von vielen Usern aus dem Grund abgelehnt, dass es doch bitte nicht im Hinterstübchen stattfinden soll. Diesen Mangel versucht Forrester mit einem offiziellen Meinungsbild aus dem Weg zu gehen. jodo 20:02, 1. Jun. 2009 (CEST)
Was in diesem Fall der richtige Weg ist. --Guandalug 20:56, 1. Jun. 2009 (CEST)

Plan aus Katasterwerk von 1881

Datei:Plan wolfach kataster 1881.jpg
Hierum dreht sich's.

Hallo,

ich habe einen Plan aus einer Ortschronik eingescannt. Ist ein Auszug aus dem staatlichen Kataster von 1881. Was muss ich da jetzt als Urheber / Lizenz etc. angeben? Grüße Eribula 15:16, 1. Jun. 2009 (CEST)

Urheber: unbekannt (falls nichts dran steht, wie ich annehme)
Lizenz: gemeinfrei (PD old)
Rainer Z ... 18:00, 1. Jun. 2009 (CEST)

Wie mit Übersetzungen in der nl.wp umgehen?

Habe durch den Interwikibot rausgefunden, dass nl:Sint-Servaaskerk (Quedlinburg) zusammenkopiert und übersetzt worden ist aus unseren Stiftskirche St. Servatius (Quedlinburg) und Domschatzkammer Quedlinburg. Jedoch wurden die dt. Urheber (woran ich auch einen nicht unwesentlichen Teil habe) nicht genannt. Wo wende ich mich am Besten hin? -- Quedel 18:13, 1. Jun. 2009 (CEST)

Auf der Diskussionsseite des niederländischen Artikels steht ein Hinweis auf die Quelle der Übersetzungen mit Permalinks auf die Versionen der beiden deutschen Artikel, die verwendet wurden. In den meisten Wikipedia-Sprachversionen ist man der Ansicht, dass ein derartiger Hinweis als Urhebernennung ausreicht, da die Urheber über die Permalinks aufzufinden sind. In der englischen Wikipedia beispielsweise wird die Vorlage en:Template:Translated page verwendet, die "Please consult the history of the original page to see a list of its authors" sagt. Versionsimporte sind fast überall ungebräuchlich, das ist eine Spezialität der deutschen Wikipedia. Die Übersetzer deiner Texte haben sich also wohl nach der in der niederländischen WP verbreiteten Auffassung korrekt verhalten und über die Permalinks auf der Diskussionsseite einen ausreichenden Hinweis auf die Urheber gesetzt. Du kannst nun natürlich versuchen, sie zu belehren, aber dazu müsste man sich wohl in eine Diskussion in niederländischer Sprache stürzen... Gestumblindi 18:26, 1. Jun. 2009 (CEST)
Argh, dummer Fehler. Auf die Disk-Seite hab ich nicht geachtet. *schämend in die Ecke stell* Wobei jetzt mal interessant wäre, was passieren würde, wenn der Lemmaname geändert wird. Reicht dann die Old-ID-Nummer aus und bringts Ergebnis trotz falschem Titel? Auch wäre ja dann eigentlich das Problem, dass man solch übersetzte Artikel niemals automatisch herauslesen dürfte, weil ja in der Versionsgeschichte keine Autoren angegeben werden. Nutzer die automatisiert die Inhalte weiterverwenden und nur die History auslesen, sehens dann ja nicht. -- Quedel 18:45, 1. Jun. 2009 (CEST)
Ja, die Vorgehensweise ist nicht unproblematisch. Immerhin steht in der Versionsgeschichte "vertaald van de Duitse Wikipedia", solche Hinweise könnte man theoretisch auch automatisch auswerten (dass z.B. sobald "vertaald" gefunden wird keine automatische Übernahme stattfindet), allerdings wird das wohl kaum jemand machen... Aber eben: ich fürchte, dass es nichts bringt, das hier zu thematisieren; den Umgang mit Übersetzungen in der niederländischen WP sollte man wohl eher dort diskutieren. Die richtige Diskussionsseite dafür wäre wahrscheinlich nl:Overleg Wikipedia:Vertalen naar het Nederlands. Selbst beherrsche ich die niederländische Sprache nicht, aber es scheint mir, dass Lizenzfragen im Zusammenhang mit Übersetzungen dort bislang nicht breit diskutiert wurden. Der Abschnitt "Bronvermelding" in nl:Help:Tips voor het vertalen van een artikel vanaf een andere Wikipedia, der sich offenbar mit entsprechenden Angaben befasst, ist recht knapp gehalten, aber es scheint, dass man dort eigentlich schon einen Permalink auf den benutzten Artikel in der Versionsgeschichte wünscht. Gestumblindi 19:07, 1. Jun. 2009 (CEST)

Mars-Fotos

Könnt ihr mir sagen, wie es lizenztechnisch mit http://www.msss.com/mars_images/moc/2005/09/20/eberswalde/ aussieht? Das Wort "license" finde ich auf der Seite nicht, dafür auf der Startseite 2009 by Malin Space Science Systems, Inc., San Diego, California, U.S.A. - ist das nun privat oder NASA? --Marcela 10:05, 2. Jun. 2009 (CEST)

Auf der Seite unten lese ich "Malin Space Science Systems and the California Institute of Technology built the MOC using spare hardware from the Mars Observer mission. MSSS operates the camera from its facilities in San Diego, California. The Jet Propulsion Laboratory's Mars Surveyor Operations Project operates the Mars Global Surveyor spacecraft with its industrial partner, Lockheed Martin Astronautics, from facilities in Pasadena, California and Denver, Colorado.", also auch Jet Propulsion Laboratory, was ein Teil von California Institute of Technology. In dieser Richtung müßte man forschen. Also NASA ist es nicht. -jkb- 11:06, 2. Jun. 2009 (CEST)
P.S. Ein Hinweis - "... by all cameras operated by MSSS..." ist auch hier zu finden, -jkb- 11:13, 2. Jun. 2009 (CEST)

MSSS scheint eine Art Technologielieferant für die NASA zu sein, aber nicht zu selbiger zu gehören. Die Nutzungs-Policies sind unter [1] zu finden, dort wird beispielsweise für "commercial use" eine separate Genehmigung verlangt. Scheint also nix zu sein, was bei uns gehen würde.-- Wiggum 22:57, 2. Jun. 2009 (CEST)

Schade. Trotsdem Danke für die Mühen. Erscheint es sinnvoll, vom OTRS eine Nachfrage dorthin zu schicken? --Marcela 23:11, 2. Jun. 2009 (CEST)

Nachtspuren

Deckt sich das Zitat unter Handlung mit dem Zitatrecht oder ist es eine URV? jodo 21:13, 1. Jun. 2009 (CEST)

Schon allein die sprachliche Formulierung dieser Anfrage ist ein Juwel an Prägnanz. Ich empfehle immer mal wieder WP:TP nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen. Die SH liegt in einer Grauzone, aus inhaltlichen Gründen ist eine eigene Handlungszusammenfassung, die auch ausführlicher sein sollte, immer besser --Historiograf 15:01, 3. Jun. 2009 (CEST)

wikibu.ch

Die Seite [[2]] soll ein neues Qualitäts-Tool für Wikipedia-Artikel darstellen. Egal was man davon hält: Sie bildet auch alle zugehörigen Commons-Bilder ohne Extrahinweis auf deren Lizenz ab. Könnte jemand die Rechtslage kommentieren? - Zum "Politischen": Imho können die die Wikipedia-Texte prüfen, solange sie wollen, aber wenn sie auch die Commons-Bilder anbieten, also eine Komplettrecherche erlauben, locken sie damit Traffic von wikipedia.org auf wikibu.ch um bzw. etablieren wikibu.ch als Standardzugang zur Wikipedia. Kein anstrebenswerter Zustand. --Aalfons 13:47, 3. Jun. 2009 (CEST)

aber cool; die haben ein Hauptautoren-Tool wie mir scheint ...Sicherlich Post 14:02, 3. Jun. 2009 (CEST)
ich ziehe mein cool zurück. nach dem tool ist dieser artikel nur zu 50 % von mir; da muss noch viel gebastelt werden bis es zuverlässig ist wie mir scheint ...Sicherlich Post 14:07, 3. Jun. 2009 (CEST)
...der recht schneller als WikiHistory arbeitet (dafür sooo ungenau)... aber anhand der 4 Kriterien auf die Qualität zu schließen wird wohl noch ein Streitpunkt sein, sonst nett, -jkb- 14:10, 3. Jun. 2009 (CEST)
Ach, da gibt's viele Fehler, die Seite berücksichtig zB keine QS-Bausteine; LA habe ich nicht geprüft. Um die Referenzierung formal zu beurteilen, müssten zudem Einzelnachweise und Literatur zusammengenommen werden... aber mich interessiert jetzt vor allem die Lizenzproblematik. --Aalfons 14:15, 3. Jun. 2009 (CEST)
Bei Empuriabrava soll ich Hauptautor sein, habe aber rein nichts beigetragen ;) Trafficklau stellt kein Problem dar und die Bilder kennzeichnen wir selbst nicht besser. --Marcela 14:18, 3. Jun. 2009 (CEST)
«Eine manuelle Analyse kann Wikibu aber nicht ersetzen. Die Nutzenden der Wikipedia müssen selber entscheiden, ob sie den Inhalten vertrauen wollen oder nicht. Wikibu kann sie dabei nur unterstützen.» Hm, meine Hand fühlt keinen nennenswerten Unterschied zwischen einem Artikel, der mit 'nem Exzellent-Baustein oder einem, der mit 'nem LA versehen worden ist. Was mache ich falsch? --Catfisheye 14:25, 3. Jun. 2009 (CEST)
die Beschreibung auf der Seite Was ist Wikibu (lässt sich nicht direkt verlinken) ist allerdings interessanter als das derzeitige Ergebnis. Sollte man übrigens die Diskussion nicht in an zwei stellen führen - allgemein darüber und dann die Sache mit URV Bilder? -jkb- 14:37, 3. Jun. 2009 (CEST)
meinst du diese seite? -- Jbergner 14:56, 3. Jun. 2009 (CEST)
Ja, bei mir hat sich in der Adresszeile nix geändert, hm...
beachte, diese seite wird von www.r2d2.ch/Wikibu/about.php gespeist, woher auch die punktzahl in die artikelseite eingeschleust wird. NoScript will da zwei verschiedene freigaben. -- Jbergner 15:12, 3. Jun. 2009 (CEST)

Die Seite ist GA-konform (also IMHO URV) und hinsichtlich der Bilder (CC) ein Lizenzverstoß. --Historiograf 14:56, 3. Jun. 2009 (CEST)

Kann mir jemand ein Tip zu GA geben? Sorry, -jkb- 15:12, 3. Jun. 2009 (CEST)
Ne, dir wird niemand sagen, was das Gentlemen Agreement ist. --Constructor 15:17, 3. Jun. 2009 (CEST)
Gentlemen's Agreement in den Lizenzbedingungen... --Guandalug 15:15, 3. Jun. 2009 (CEST)
Danke. Das fehlt nämlich unter GA. -jkb- 15:23, 3. Jun. 2009 (CEST)
Kleiner Einwurf: Es fehlte. syrcro 15:26, 3. Jun. 2009 (CEST)
Tja, dann habe ich auf die Einarbeitung meines BK mit freude verzichtet :-), -jkb- 15:28, 3. Jun. 2009 (CEST)

Die Lösung der Hauptautorennennung wird hier wirklich mit der Dachlatte gemessen. Sie gehen offensichtlich von den letzten 1000 Änderungen aus und zählen jeden Edit. Die Anzahl der Edits wird dann als Prozentzahl wiedergegeben. So kommen endlich mal die fleißigen Korrektoren zu ihrem Recht. --Wuselig 15:06, 3. Jun. 2009 (CEST)

Ja, das erklärt einiges. Ich habe jetzt ein paar Seiten hiermit und mit Wikihistory gecheckt und überall gibt's nicht große sondern riesige Unterschiede. -jkb- 15:08, 3. Jun. 2009 (CEST)

(zum Thema zurückkehrend) Ich fasse die magere Ausbeute mal zusammen: Marcela meint, mit den Bildern gehe es in Ordnung, Historiograf sieht einen Lizenzverstoß. 1:1. Aber Marcelas Argument, "die Bilder kennzeichnen wir selber nicht besser", bedeutet doch - abgesehen davon, dass es den Wikipedia/Commons-Zusammenhang nicht berücksichtigt - den Verzicht auf jede Kennzeichnung aller Commons-Bilder im Netz; das ist unüberzeugend. --Aalfons 10:03, 4. Jun. 2009 (CEST)

Histo hat natürlich Recht, es ist eine URV. Aber (meiner Meinung nach) dürfen wir von Nachnutzern nicht mehr verlangen als wir selbst leisten. --Marcela 10:14, 4. Jun. 2009 (CEST)

Logo "Stahlhelm"

Ich habe das Logo des Stahlhelms in ein Vektorformat gebracht, allerdings brauche ich noch Hilfe: Welche Lizenz braucht dieses Logo? --Bessawissa94 13:06, 4. Jun. 2009 (CEST)

Einfach hochladen,dann können wir sehen, ob das SH hat. Gib erstmal die Bausteine {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Bild-LogoSH}}, {{Bild-PD-alt-1923}} könnte auch noch in Frage kommen. --Marcela 13:11, 4. Jun. 2009 (CEST)

Wieso zeigt er es nicht an? Ich habe das Bild mit Inkscape erstellt, aber als normales SVG gespeichert. Erst beim Anklicken zeigt er es ordentlich. --Bessawissa94 14:09, 4. Jun. 2009 (CEST)

Du hast noch einen lokalen Verweis drin: librsvg-ERROR **: _rsvg_acquire_xlink_href_resource called for external resource: C:\Dokumente und Einstellungen\wuwuwu\Eigene Dateien\W?\W?\Sonstiges\Stahlhelm 001.bmp base: (null) --Marcela 14:13, 4. Jun. 2009 (CEST)

Weißt du zufällig, wie das Problem zu lösen ist? Ich lade es jetzt nochmal hoch. --Bessawissa94 14:17, 4. Jun. 2009 (CEST)

Du hast scheinbar ein BMP als Hintergrundbild zum Nachzeichnen drin, lösche das mal. --Marcela 14:19, 4. Jun. 2009 (CEST)

Wenn ich wüsste, wie. Das hat Inkscape früher bei mir automatisch gemacht, jetzt aber nicht mehr. Ich glaube aber eher an einen Fehler der Hochladen-Funktion? Ich habe sogar einen Screenshot von dem Bild gemacht und ganz normal gespeichert, es wurde überall bei mir korrekt angezeigt, aber trotzdem wollte mir die Hochladen-Funktion einen Fehler im Format weißmachen. Ich warte jetzt erst mal ab und versuche es nachher nochmal. --Bessawissa94 15:00, 4. Jun. 2009 (CEST)

Wende dich mal an die Profis. ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 16:46, 4. Jun. 2009 (CEST)

Komischerweise funktionieren aber auch Screenshots der Bilder nicht, das Problem kann also nicht bei mir liegen ;-). Ich habe Screenshots des Bilds gemacht, es in ein neues Bild eingefügt und trotzdem bockt das Modul. --Bessawissa94 17:33, 4. Jun. 2009 (CEST)

Ich hab mal die Lizenz angepaßt, warum der baustein nicht funktopniert, weiß ich nicht. --Marcela 17:45, 4. Jun. 2009 (CEST)
Weil du 'Bild-' davor vergessen hast. Ich habs mal nachgepflegt. WP:LFB hat die Liste... :D --Guandalug 17:49, 4. Jun. 2009 (CEST)

Naja, das hat wohl jedenfalls mit ziemlicher Sicherheit keinen Markenrechtsschutz mehr. Deshalb genügt PD-SH als Lizenz. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:56, 4. Jun. 2009 (CEST)

Historisches Sportplakat / Schacholympia-Flyer

Wie sieht es mit diesem Plakat (?) von 1936 aus? Urheber ist der NS-konforme Großdeutsche Schachbund. Dürfen wir die Abbildung, mit der das Schach-Olympia 1936 beworben wurde, benutzen? Der GSB erlosch 1945. Der heutige Deutsche Schachbund pflegt das Erbe der braunen Zeit nicht und ist außerdem eine spätere Neugründung. Wie ist der Fall zu beurteilen? --DaQuirin 16:34, 3. Jun. 2009 (CEST)

Urheber ist eine natürliche Person, nicht eine Organisation. SH ist zweifellos vorhanden, ohne Ermittlung des Fotografen sehe ich kaum ne Chance. --Marcela 16:39, 3. Jun. 2009 (CEST)
Danke schön für die Auskunft. Das gilt also generell für Plakate von allen (verbotenen oder aufgelösten) NS-Institutionen, soweit die Schöpfungshöhe gegeben ist? --DaQuirin 16:47, 3. Jun. 2009 (CEST)
Jein. In der Regel werden Plakate der NS-Organisationen noch urheberrechtlich geschützt sein. Aber es kommt 1. auf den jeweiligen Urheber an, wenn der vor 1939 verstorben sind, sind die Werke heute gemeinfrei. 2. können Werke der NS-Organisationen - auch Plakate - amtliche Werke sein und damit auch nicht dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. syrcro 16:55, 3. Jun. 2009 (CEST)
So abartig es klingt - aber rein theoretisch haben die Erben von Adolf Hitler heute noch das Urheberrecht an seinem Buch „Mein Kampf“. Daß es im Fall Hitler anders aussieht, ändert nichts an der Tatsache, daß Fotografen aus der NS-Zeit Urheberrechtsschutz beanspruchen können (bzw. deren Erben). Auch das Erpresserbild der RAF mit Hanns Martin Schleyer ist urheberrechtlich geschützt. Man mag das komisch finden, die Rechtslage ist aber so. Zumindest in Kontinentaleuropa, in den USA und Großbritannien ist das anders. --Marcela 21:56, 3. Jun. 2009 (CEST)
Ganz habe ich es trotzdem nicht verstanden. Was ist hier genau schutzwürdig? Der Ankündigungsflyer der Sportveranstaltung, um den es sich handelt, oder das von den Urhebern des Flyer verwendete Fotomaterial? Anders gefragt: Wenn bei einem politischen Wahlplakat ein Foto mitverarbeitet wird, bleibt dann der ursprüngliche Fotograf derjenige, der später über eine Abbildung des Wahlplakats mitentscheiden kann? Gibt es eine solche gespiegelte „Kette von Urheberschutzrechten“? Und noch eine Ergänzung: Bei den künstlerisch anspruchsvoll gestalteten Plakaten der Fußball-Weltmeisterschaften 1930 und 1934 werden die historischen Plakate verwendet mit dem Lizenzhinweis: PD-old. According to Commons:Licensing: If the work is anonymous or a collaborate work (..) it is, according to the Berne convention, in the public domain 70 years after the date of publication. Warum ist das in unserem Fall nicht einschlägig? --DaQuirin 00:10, 4. Jun. 2009 (CEST)
  1. wir sind hier in .de und handeln nach DACH-Recht, die beiden Beispiele liegen auf Commons und da gilt das Recht der USA und Uruguay bzw. Italien für diese Bilder
  2. Es kann sein, daß der Schach-Fotograf dem Schachbund ein vollumfängliches Nutziungsrecht überlassen hat, das wissen wir aber nicht
  3. Urheberrecht ist nicht übertragbar nach DACH-Recht.
Es könnte theoretisch sein, daß das Bild frei ist, ohne nachweis können wir es aber nicht verwenden. Also Nachweis der Übertragung der Nutzungsrechte oder nachweis des Todes des Fotografen vor 1939. --Marcela 12:42, 4. Jun. 2009 (CEST)

Den aufschlussreichen Abschnitt habe ich in die Artikeldiskussion Schach-Olympia 1936 übertragen. Dort wird es dann für Interessierte nachzulesen sein. Aber 2036 wäre ich dann so frei! Gruß und nochmals danke,--DaQuirin 01:48, 5. Jun. 2009 (CEST)

Also, ich sehe bei dem Foto keine Schöpfungshöhe. Die Stellung ist nicht schutzwürdig, da als Partiestellung schon lange bekannt. Somit bleibt eine dreidimensionale Reproduktion eines gemeinfreien Werkes. (Laienansicht) --Constructor 07:59, 5. Jun. 2009 (CEST)
Was du siehst ist aber unerheblich: §2 (1) 5. UrhG --Marcela 13:45, 5. Jun. 2009 (CEST)
Nicht zu vergessen dann (2), der eine persönliche geistige Schöpfung verlangt. --Constructor 20:39, 5. Jun. 2009 (CEST)
In Deutschland besitzen Fotos fast ausnahmslos SH, das ist durch Gesetzeskommentare und Urteile klar bestätigt. In der Schweiz ist es freilich anders. --Marcela 21:43, 5. Jun. 2009 (CEST)
Das Ding ist aber keine persönliche geistige Schöpfung! --Constructor 21:47, 5. Jun. 2009 (CEST)
Das Foto schon. Schricker S. 66ff ist da eindeutig. --Marcela 21:56, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ok, danke! --Constructor 22:09, 5. Jun. 2009 (CEST)
Aber nicht vergessen, ja (27 Jahre sind eine lange Zeit)! ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 01:53, 5. Jun. 2009 (CEST)

Ist die wörtliche wiedergabe...

... einer McDonalds-Pressemitteilung (http://www.mcdonalds.de/metanavigation/presse/pressecenter/suchergebnisse/detailansichtpm.cfm?pressId=56) auf einer Benutzer Diskussion (http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Thebestboy1412) zulässig? --87.79.223.21 12:53, 4. Jun. 2009 (CEST)

Pressemitteilungen werden üblicherweise (sofern nicht anders vermerkt) als gemeinfrei angesehen, da der Urheber sie zu dem Zweck schafft, daß der Text von anderen benutzt wird. --Marcela 13:01, 4. Jun. 2009 (CEST)
Gemeinfrei im rechtlichen Sinne ganz sicher nicht. Für die Urheber ist die größtmögliche Verbreitung/Verwendung ihrer Pressemitteilungen natürlich von großem Interesse, aber ich (IANAL) bezweifle, dass das aus rechtlicher Sicht irgendeinen Einfluß auf die Urheberrechte hat. Google bringt als ersten Treffer dieses Urteil des LG Hamburg, der das anscheinend auch bestätigt. Die bloße Verbreitung an sich dürfte wohl in den meisten Fällen problemlos möglich sein (sprich: der Urheber wird nichts dagegen haben), aber durch das Kopieren auf die Benutzerseite wird der Text als GFDL deklariert. Das würde z. B. auch die Veränderung der Texte mit einschließen, was nicht unbedingt im Sinne des Urhebers ist. Da es auch nicht als Zitat durchgeht, bin ich dafür, den Text zu löschen. --Kam Solusar 13:49, 4. Jun. 2009 (CEST)
Ja, stimmt. Als Mindeste müßte das als Zitat gekennzeichnet werden. Das mit gemeinfrei habe ich irgendwo im Schricker gelesen als ich wegen der PM zum 4. Foto-Workshop recherchiert habe. Kommentarlos zu GFDL machen kann man es aber auf keinen Fall. --Marcela 13:56, 4. Jun. 2009 (CEST)

Üblicherweise betrachten wir PMs als urheberrechtlich geschützt. Im Schricker steht garantiert auch nichts anderes --FrobenChristoph 23:43, 5. Jun. 2009 (CEST)

Logos

Ich wollte mal sichergehen, ob bei den drei schon vor längerer Zeit von mir hochgeladenen Logos rechtemäßig alles im grünen Bereich ist. Es handelt sich um diese, diese, diese und jene Datei. Στε Ψ 22:03, 4. Jun. 2009 (CEST)

Das letzte geht definitiv zu weit, das ist kein Logo mehr, sondern ein Plakat, das zum Großteil aus einem Foto besteht. Für die anderen übernimmst Du die Haftung für etwaige Rechtsbrüche, wenn Du sie hochlädst, niemand hier kann sich für Dich verbürgen oder Dein Gewissen entlasten. Du musst Dein eigenes Urteil aufgrund von Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst fällen. Die Tatsache, dass Du hier nachfragst, zeigt, dass Du nicht bereit dafür bist, diese Verantwortung zu tragen und daher solltest Du in Zukunft keine Logos mehr hochladen. --rtc 23:58, 4. Jun. 2009 (CEST)
Das ist doch etwas unnötige Panikmache von dir, rtc... @SteMicha: Die Logos haben keine SH und sind daher unproblematisch (das gelöschte Plakat kann ich nicht bewerten, da es ja gelöscht ist; aber nach der Beschreibung rtcs geht das nicht). Es stimmt aber schon, dass du die alleinige Verantwortung und Haftung dafür trägst. Also im Zweifelsfall eine Einwegsocke nehmen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:45, 5. Jun. 2009 (CEST)
Einspruch: Im Zweifelsfall nicht hochladen!!! --tsor 14:31, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ich sehe keine Zweifel, SH nicht vorhanden. --Marcela 15:08, 5. Jun. 2009 (CEST)
Chaddy hat sich für seinen „Tip“ gerade einen Tag Auszeit gefangen. Unabhängig von der Schöpfungshöhe dieser Logos ist es ein Unding, Anleitung für potentiell kriminelle Handlungen zu geben. Kurz: Gibt es Ärger und die IP ist noch in den Logs, dann war es Vorsatz. Ist sie es nicht mehr, ist der Betreiber dran. Beides geht nicht. --Baba66 15:17, 5. Jun. 2009 (CEST)
Die Sperre ist eine Frechheit. Es geht ja bei der Verwendung von Einwegsocken gerade nicht darum sich vor einer gerechten Strafe zu drücken, sondern sich vor der ungerechtfertigten Verfolgung durch Übereifrige zu schützen, die glauben sie hätten Recht.--134.2.3.101 15:22, 5. Jun. 2009 (CEST)
<loriot>Ach?</loriot> --Baba66 15:35, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ich bitte darum, die Sperre nochmal zu überdenken denn Chaddy hat Recht. Er gibt keinen Tip zu kriminellen Handlungen sondern einen zur Vermeidung von Ärger mit übereifrigen Markenrechts-Inhaber. Derartige Logos sind unproblematisch. --Marcela 15:38, 5. Jun. 2009 (CEST)
Nö, Ralf. Es ging bei dem „Tipp“ ja explizit um Zweifelsfälle, nicht speziell um diese Logos. Wer Rechte haben will, muss auch mit den Pflichten leben können. Und ein: „Wenn du dir nicht sicher bist ob es rechtens ist, dann bescheiß lieber.“ ist asoziales Verhalten. Nichts anderes. --Baba66 15:52, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe Deine Amoklaufsperre aufgehoben und würde Chaddy den Weg des AP anraten. Wenn Du die Richtlinien der Wikipedia nicht kennst - die Sockenpuppenrichtlinie erlaubt explizid das von Chaddy vorgeschlagene , Deine peinlichen Drohungen und Pöbleien auf WP:LP von gestern gehen in die gleiche Richtung- solltest Du die Finger von den Knöpfen lassen. syrcro 15:58, 5. Jun. 2009 (CEST)
Das mit dem AP lasse ich mal. Aber jedenfalls ist SH immer irgendwie eine rechtliche Grauzone. Alles was nicht explizit gesetzlich geregelt ist, sondern Interpretationsspielraum lässt, ist eine rechtliche Grauzone. Und im deutschem Rechtssystem sind so ziemlich alle Gesetze mit voller Absicht recht allgemein gehalten, denn die genaue Auslegung ist nicht Sache der Exekutive oder Legeilative, sonder der Judikatve.
Zum Thema SH, bitte erstmal die Grundlagen kennenlernen (Schöpfungshöhe). I. d. R. haben Logos keine Schöpfungshöhe. Das sehen natürlich die Rechteinhaber nicht so, weshalb man Ärger bekommen könnte. Deshalb die Socken. Allerdings ist die derzeit aktuelle Rechtssprechung recht eindeutig und solche Logos sind gemeinfrei. Ein wieder abgekühlter -- Chaddy · D·B - DÜP 16:26, 5. Jun. 2009 (CEST)

Ich denke, das war klarer Missbrauch der administrativen Befugnisse. Wer hier plötzlich auftaucht, ohne auch nur entfernt etwas von der Sachlage zu verstehen, und dann jemanden sperrt, der nichts anderes als die herrschende Meinung unter den "Experten" wiedergibt, sollte als Administrator aus dem Verkehr gezogen werden. --FrobenChristoph 23:42, 5. Jun. 2009 (CEST)

Trofeo Karlsberg

Der Geschichtsteil dieses Artikels ist (fast) eine 1:1 Kopie von [3]. Der fragliche Abschnitt ist schon seit 2007 im Artikel. Besteht hier noch die Möglichkeit einer Versionslöschung unter Erhaltung der nicht urv-verdächtigen Teile des Artikels oder sollte man gleich neu aufbauen? Den damals einstellenden Benutzer:Viribus_unitis schreibe ich auch mal an. --iogos Disk 15:19, 5. Jun. 2009 (CEST)

Service - scheint wirklich eine URV zu sein. Muß man mal genauer untersuchen. --Marcela 15:26, 5. Jun. 2009 (CEST)

Dritte Meinung erbeten

Hallo!

Könnte bitte jemand schauen, ob das im Abschnitt Benno_Ohnesorg#Abiturlehrgang zitierte Gedicht zulässig ist? Als Kleinzitat geht es nicht durch, als Großzitat ist es IMHO unzulässig, da im Text keine Rezeption des Gedichtes vorgenommen wird. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Danke und Gruß Marcus 23:00, 5. Jun. 2009 (CEST)

Hab keine Bedenken, ist für mich hinreichend eingebettet --FrobenChristoph 23:38, 5. Jun. 2009 (CEST)

zu "Dampfmolkerei" 20 x JPEG-Fotodateien

Hallo, habe am 29.05.09 zum Text "Dampfmolkerei" 20 Privatfotos hochgeladen, die aber z.Zt. nicht einsehbar sind. Laut dem dazugehörigen Wikipedia- "Entscheidungsbaum" sind sie 1. mein Privateigentum 2. Bei dem Fotografen handelt es sich um meinen Vater, der mir auch alle Nutzungsrechte übergab 3. Bestehen hier keine Rechte Dritter 4. Abgebildete Personen sind nicht identifizierbar bzw. verstorben 5. trifft außerdem m.M. die Kategorie "simple Bilder" zu, da hier kein individuelles Schöpfertum im beschriebenen Sinne festzustellen wäre und sie praktisch nur "Beiwerk" sind. Nun möchte ich gern wissen, ob die "Freigabe" nur eine Frage der Bearbeitungszeit ist, ob meinerseits ein technischer oder anderer Fehler vorliegt oder ob es etwa notwendig ist, eine schriftliche Bestätigung von meinem Vater (als Fotograf der Bilder) bzw. auch als Autor der "Fahrenwalder Dorfchronik" (Textquelle) einzuholen und an irgend jemanden zu übersenden. Wenn tatsächlich notwendig, wäre dies durchaus machbar; allerdings eine Frage des Aufwandes. Sollte das eigentliche Problem darin bestehen, dass bei der Lizenzauswahl der gewählte Freiheisgrad (Creative Commons) der Hinderungsgrund ist, bin ich gern bereit, dies zu ändern, so dass hinter jeder Bilddatei auch "Bild-frei" stehen kann.

Beim "Betreff" kann ich die 20 Dateinamen deshalb nicht eintragen, weil a) wohl der Platz knapp ist und b)ich nicht mehr weiß, wie ich sie ermitteln kann.

So hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen, was meinerseits ggf. noch zu tun wäre. M.f.G. Derei -Derei 10:38, 1. Jun. 2009 (CEST)

Deine Bilder sind alle noch da, du kannst sie z.B. hier sehen. Du hast sie auf den Commons hochgeladen, einfach dort auf den Reiter gallery bzw. my contributions gehen und du siehst die Bilder. Im Text stehen sie nicht, weil du sie dort nie eingefügt hast. --Paulae 12:26, 1. Jun. 2009 (CEST)

Hallo, gestern waren sie bei "hier" noch zu sehen, heute nicht mehr. Daraus lässt sich schlußfolgern, dass sie wohl gelöscht wurden. Nun wurde mir versichert, dass die Bilder in der Vorschau verlinkt, bzw. einfach an den Text hinten angehangen waren. Nun weiß ich nicht, ob das stimmt, ob sie jemand glöscht hat, weil sie jemand für "entbehrlich" hält, oder ob jemand eine Urheberrechtsverletzung vermutet. Was kann man da als Laie machen ? M.f.G Derei--Derei

Bitte mal hier schauen. --Fb78 17:26, 4. Jun. 2009 (CEST)
Hallo Fb78,

vielen Dank für den Hinweis, ich hatte mich schon fast damit abgefunden, dass meine in tagelanger Kleinarbeit zusammengestellte und mit diverser Hilfe irgendwie hochgeladenen Bilder im Paralleluniversum verschollen sind. Da ich in meiner Schulzeit zwar etwas Russischunterricht, aber nie Englisch hatte, ist es mir praktisch unmöglich, mit meinem PC eine Verlinkungsprozedur mit dem Wikitext durchzuführen. Kann das auch jemand anders machen, der davon Ahnung hat ? Eine Urheberrechtsverletzung kann ich mit gutem Gewissen ausschließen, da es sich um Familienfotos handelt und keine Rechte Dritter berührt werden. Bezüglich der Brauchbarkeit/Nützlichkeit lässt es sich natürlich streiten, aber ich gehe mal davon aus, dass es durchaus Leute gibt, die ggf.(auch an Fotos)wissen wollen, wie früher Milch verarbeitet wurde und denen die kurze Allgemeinbeschreibung beim Stichwort "Molkerei" nicht ausreicht. Bezüglich der Verlinkungstechnik könnte ich mir auch vorstellen, dass man die 20 Wörter, die bei "Commons" in lila stehen, hinter den Text schreiben und verlinken muß. Da ich aber - in der Hoffnung dies würde das Verständniss erleichtern - zu jedem Bild auch noch einen Erklärsatz geschrieben habe, erhöht sich die Schwierigkeit, dies alles irgendwie zu verlinken, für mich nochmal um wenigstens eine Dezimalstelle. Wenn hier jemand Zeit bzw. Möglichkeiten hat, technische Hilfe zu leisten, wäre das sehr nett. M.f.G. Derei --Derei 10:29, 6. Jun. 2009 (CEST)

Widersprüchliche Angaben bei flickr

Wenn ein Benutzer bei flickr seine Fotos unter der Lizenz Creative Commons Share Alike veröffentlicht aber auf einzelnen Bildern einen Copyright-Stempel anbringt, kann ich dann den Stempel mit einem Bildbearbeitungsprogramm abschneiden und das Bild bei Commons hochladen oder muss der Benutzer vorher gefragt werden? (Beispiel hier) --Nordelch För Wikipedia - i tiden 16:22, 5. Jun. 2009 (CEST)

Eine Urheberbezeichnung (Copyrightstempel) und eine Copyleftlizenz wie die CC-sa'en schließen sich nicht aus, das ist keine widersprüchliche Angabe. Es gibt einige Anhaltspunkte in den CC-sa-Lizenzen die es für nicht ganz lizenzgemäß erscheinen lassen, eine Datei einfach nur zur Entfernung einer Urheberkennzeichnung zu bearbeiten; ich würde die Bilder einfach mit dem Hinweis hochladen - erlaubt ist das allemal. syrcro 16:27, 5. Jun. 2009 (CEST)
An der Datei ist mehr als nur der Stempel zu machen. Ich bin schon dran. --Marcela 16:30, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ob man den Hinweis entfernen darf, oder nicht, ist umstritten. Ich selbst (und nicht wenige andere) vertreten die Auffassung, dass es durchaus legal ist, diesen Hinweis zu entfernen. Endgültige Klarheit haben wir aber wohl erst, wenn eine gerichtliche Entscheidung dazu vorliegt (und auch das muss noch nichts heißen, da sich Gerichte gerne widersprechen). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:32, 5. Jun. 2009 (CEST)
Hier ist es. Ich habe die Änderungen im Bild vermerkt. --Marcela 17:03, 5. Jun. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Hilfe, die Dame ist übrigens eine brasilianische Sängerin. Wer portugiesisch kann erfährt im entsprechenden Wikipediaartikel mehr über sie (pt:Simone Moreno) --Nordelch För Wikipedia - i tiden 20:13, 5. Jun. 2009 (CEST)

Wie Chaddy schon bemerkte, solches Wegretuschieren ist umstritten. Deshalb stelle ich meine Bearbeitung hier mal zur Diskussion. Ich habe das "Helle" oben rechts im Bild komplett entfernt und auch den (c)-Stempel, nebenbei noch Pixelfehler entfernt, in cmyk umgewandelt, kanalgetrennte Tonwertkorrektur (ziemlich drastisch), zurück nach RGB, geschärft und verkleinert. Daß all diese Änderungen keinerlei SH aufweisen ist klar. Reicht sowas, um dabei auch den Stempel wegzumachen oder nicht? --Marcela 22:18, 5. Jun. 2009 (CEST)

Die Sache ist ganz einfach. Irgendwann wird ein Gericht darüber entscheiden. Wenn die Nennung des Urhebers entfernt werden darf, fällt das bearbeitete Foto weiterhin unter die CC-SA-BY und alles bleibt wie es ist. Der Schaden für den Fotografen ist minimal. Wenn die Nennung nicht entfernt werden darf, hat der Bearbeiter die Lizenz erlöschen lassen, ein Foto unrechtmäßig in Umlauf gebracht, anderen das Recht der uneingeschränkten Nutzung eingeräumt, ohne selbst die notwendigen Rechte an dem Bild zu besitzen. Dann kann der echte Urheber jeden abmahnen, der das Bild ohne Namensnennung verwendet inklusive der Foundation und dem Bearbeiter selbst. Wenn der Bearbeiter das öfters gemacht hat und bei allen Fotos eines bestimmten Fotografen den Namen entfernt hat, kann das sogar strafrechtlich relevant sein. Das dürfte erst recht der Fall sein, wenn sich der Bearbeiter eines Pseudonyms bedient, um seine wahre Identität geheim zu halten. Wer Namensnennungen auf Grundlage seiner eigenen Meinung entfernt, hat den IQ einer Amöbe und sollte sich schon mal mit dem Tema Privatinsolvenz beschäftigen. Den ersten Teil des Nebensatzes werden einige sofort als persönlichen Angriff auffassen. Diejenigen sollten ernsthaft über das nachdenken, was ich geschrieben habe. --80.171.188.37 23:46, 5. Jun. 2009 (CEST)

Schau mal in die Versionsgeschichte des Bildes - und auf den neuen Baustein. --Marcela 10:15, 6. Jun. 2009 (CEST)
Hast du toll gemacht. Mit den Bearbeitungen bist du nun der Urheber, ganz klar! Ein paar Alibibearbeitungen ohne Schöpfungshöhe um die Entfernung des Namens zu verschleiern, das fällt, wenn der Name nicht entfernt werden darf, garantiert in den Bereich des Strafrechts. --80.171.113.29 11:44, 6. Jun. 2009 (CEST)
Ah Strafrecht :-) Du weißt ja ganz genau Bescheid. --Marcela 11:47, 6. Jun. 2009 (CEST)

keine UR-Anfrage - bitte ggf. weiterleiten - Bilder angekommen?

Hi, ich habe versucht, diese Bilder hochzuladen (mit Lizenz-Markierung):

Exter_2009-05-31.jpg Bonstapel_2009-06-06.jpg Bonstapel-2009-06-06.jpg (ist Doublette zu Bonstapel_2009-06-06.jpg; kann gelöscht werden, wenn da)

Im Artikel "Bonstapel" erscheint nichts. Zum Hochladen kommt nur die Meldung: "Anfrage an Wiki..."

Was mache ich falsch?

Grüße --Gwexter 19:16, 6. Jun. 2009 (CEST)

Ich war so frei und habe es korrigiert. In der Datei steht die Endung JPG, beim eingefügten Bild stand jpg, deswegen hat es nicht funktioniert. --Paulae 20:10, 6. Jun. 2009 (CEST) PS: Bitte beim Foto noch eine Lizenz angeben! --Paulae 20:12, 6. Jun. 2009 (CEST)

Ein kleines bisschen Horrorschau

Wie sieht es eigentlich mit diesem Cover aus: [4]. Das ist ja im Grunde dieses Bild, nur eben mit ein paar Filtern bearbeitet. Dieses Filtern sollte eigentlich keine SH haben. Und das drumherum hat auch keine SH. Insofern müssten wir das Cover doch verwenden können, oder? -- Chaddy · D·B - DÜP 21:45, 3. Jun. 2009 (CEST)

Hab mal den nicht funktionierenden Link ersetzt. --Paulae 22:10, 3. Jun. 2009 (CEST)
Jetzt wirds klar ;) Jo, können wir nehmen denk ich. --Marcela 12:35, 4. Jun. 2009 (CEST)
Gelten Albumcover eigentlich als Werke der angewandten Kunst/Gebrauchsgrafiken (wo die nötige Schöpfungshöhe höher liegt), oder als ganz normale Werke der bildenden Kunst? --Kam Solusar 13:58, 4. Jun. 2009 (CEST)
Das ist eine weitere interessante Frage, die aber für meine Frage wohl unbedeutend ist, da einfaches Farbfiltern eigentlich nie SH haben dürfte, egal ob Gebrauchsgrafik oder Kunstwerk.
Für Albumcover nehme ich aber mal an, dass sie eher unter Gebrauchsgrafiken fallen. Damit dürften dann viele einfache Cover verwendbar sein. Aber warten wir mal ab, as Histo dazu zu sagen hat. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:44, 4. Jun. 2009 (CEST)
Ja, Meinung von Histo erbeten. --Marcela 00:17, 5. Jun. 2009 (CEST)

Ich hab mal Histo gefragt ;-) Er sagt Buch- und Albumcover sind hier immer als Werke der angewandten Kunst betrachtet worden --FrobenChristoph 23:44, 5. Jun. 2009 (CEST)

Dann können wir ja die übliche SH-Geschichte anwenden. => Viele Albumartikel können mit Covern versehen werden.
Nochmal zur ursprünglichen Frage: Das Cover geht wohl, oder? Es ist ja im Grunde das Bild von Joseph Karl Stieler, nur eben mit Farbfiltern bearbeitet. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:50, 6. Jun. 2009 (CEST)
Ob das aber bedeutet, daß (in unseren Augen) einfache Buch/CD-Cover in jedem Fall nicht geschützt sind? Nach diesem Urteil zum Beispiel (wenn auch nur eines Landgerichtes) ist dieses Buchcover geschützt, obwohl der Hauptteil ein uraltes gemeinfreies Werk ist und der Rest für mich auch nicht wirklich aufwändig aussieht. Für mich stellt sich schon länger die grundsätzlich Frage, in wieweit wir diese "hat alles keine Schöpfungshöhe"-Mentalität wirklich immer bis zum Limit pushen müssen, wenn die Grenzen zwischen geschützt/nicht geschützt ja nicht exakt definiert sind sondern eine große Grauzone bilden. Da letzten Endes in dieser Grauzone eh nur Gerichte entscheiden können, bleibt die Frage ob die sich auch immer unseren Laien-Meinungen hier anschließen (d.h. wieviel Risiko bleibt für den Uploader trotz unseren Einschätzungen hier bestehen?)--Kam Solusar 03:33, 6. Jun. 2009 (CEST)
Unsere Laienmeinungen richten sich nach der geltenden Rechtssprechung (siehe Schöpfungshöhe). Und liegen eindeutige Urteile vor, sogar vom BVerfG... Die von dir verlinkte Entscheideung des LG ist wohl eine Fehlentscheidung. -- Chaddy · D·B - DÜP 04:00, 6. Jun. 2009 (CEST)
Möglich, das Urteil ist aber natürlich auch älter als die Entscheidung zum Laufenden Auge. Persönlich - unabhängig von der derzeitigen Rechtssprechung - finde ich es schon komisch, daß wenn jemand ein Bild malt, auf Poster druckt und verkauft, es als bildende Kunst gilt und per Kleiner Münze geschützt ist, während eine Veröffentlichung als Cover-Artwork das Bild zur angewandten Kunst macht und es u. U. nicht mehr als schützenswert angesehen wird...
Das Problem für uns ist IMO, daß auch Entscheidungen wie das Laufende Auge immer Einzelfallentscheidungen sind. Bei einem Logo, das ungefähr ähnlich kreativ wie das Laufende Auge ist, könnte es vorkommen, dass mehrere Instanzen die nötige Schöpfungshöhe erstmal als erreicht ansehen. Ich will damit nur sagen, daß es eben keine leicht anwendbare Skala gibt, auf der Werke von uns in jedem Fall eindeutig und rechtssicher als geschützt/nicht geschützt eingestuft werden können. Bei vielen einfacheren Werken lässt sich das natürlich anhand vorhandener Urteile durchaus leicht einschätzen, aber es gibt eben - je mehr sich die individuelle Gestaltung von der Masse abhebt - eine neblige "Grauzone" in der man nicht sagen kann, wie die Gerichte hier entscheiden würden. Und da finde ich, sollten wir mit Rücksicht auf die Uploader und auch Nachnutzer unserer Inhalte nicht immer versuchen, die Grenzen bis zum allerletzten auszuloten. Also bei Werken, die an der Grenze zwischen geschützt/nicht geschützt liegen, lieber im Zweifel mal nicht hochladen - und nicht wie bei Logos erstmal alles durchwinken. --Kam Solusar 05:39, 6. Jun. 2009 (CEST)

Wir brauchen uns mit dieser inakzeptablen Bedenkenträgerei nicht abzugeben. Wir sind mit unserer bisherigen Regelung ohne juristische Beanstandungen außerordentlich gut gefahren. Angsthasentum verkürzt den Freiraum für freie Inhalte, weil man Angst hat, dass ein Gericht die eigene Einschätzung nicht teilt. Solange keine eindeutigen Hinweise darauf vorliegen, dass Hochlader oder Nachnutzer gefährdet sind, tun wir das richtige, wenn wir bestehende Spielräume ausnutzen. Sie zu verengen führt in letzter Konsequenz dazu, dass wir gar nichts mehr abbilden dürfen, was jünger als sagen wir mal 100 Jahre ist --Historiograf 15:55, 6. Jun. 2009 (CEST)

Vielleicht könntest du aber nochmal darlegen, was bei Covern genau der Gebrauchszweck ist. -- Wiggum 16:13, 6. Jun. 2009 (CEST)

Buch- und Schallplattenumschläge sind keine zweckfreie Kunst, sondern dienen dem Gebrauchszweck der Werbung, sind also Werbegrafiken, die eindeutig angewandte Kunst sind (Schricker § 2 Rz. 172). --Historiograf 15:32, 7. Jun. 2009 (CEST)

Spiegel Wissen: Darf man verlinken?

[5] ist ein beispielhafter Artikel des Spiegel aus dem Jahr 1969. Dort heißt es:

Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.

Ich blicke nicht ganz durch. Darf man diesen Artikel unbedenklich von der WP aus verlinken oder bezieht sich die Erlaubnis, den Artikel zu verlinken, nur auf den privaten Gebrauch (WP ist wohl nicht privat)? 95.117.21.20 12:53, 7. Jun. 2009 (CEST)

Verlinken ist keine urheberrechtlich relevante Handlung, daher kannst Du soviel verlinken wie Du willst. Genau das versucht auch dieser Hinweis zu sagen. --rtc 13:35, 7. Jun. 2009 (CEST)
Solange das Linkziel nichts illegales enthält. Ist bei Spiegel Wissen jetzt eher nicht zu befürchten. --Guandalug 13:36, 7. Jun. 2009 (CEST)
Das hat nichts mit Urheberrecht zu tun, zumindest solange das verlinkte offensichtlich mit Erlaubnis des Urhebers im Netz steht, wie es hier der Fall ist. --rtc 13:38, 7. Jun. 2009 (CEST)
Vielen Dank! 95.117.21.20 13:40, 7. Jun. 2009 (CEST)

Darf der Name/Begriff "Wikipedia" frei benutzt werden?

Im Web bin ich auf einige Wikis gestoßen, die sich XY-Wikipedia nennen, deren Inhalt aber mit Wikipedia nichts zu tun hat. Es sind eigentlich nur kleine Spezial-Lexika bzw. eher nur FAQ-Sammlungen in einem Wiki. Darf man den Begriff "Wikipedia" frei nutzen? Wenn nicht, sollte man Nutzer des Namens/Anbieter darauf hinweisen, dass dies nicht statthaft ist (freundlich und einfach als Hinweis). Ich tippe da eher drauf, dass die Ersteller nicht wissen was ein Wiki und das Wikipedia "nur" eine bestimmte Enzyklopädie in Wiki-Form ist. --WikiMax - 14:12, 7. Jun. 2009 (CEST)

Unter jeder Seite, auch dieser, steht dass 'Wikipedia' eine eingetragene Marke ist. Den Begriff darf also nicht jeder einfach so für sein Produkt verwenden. Das betrifft allerdings nicht das Urheber- sondern das Markenrecht. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 14:59, 7. Jun. 2009 (CEST)
Du wirst es nicht glauben, aber ich habe gesucht und gesucht - aber nur da "Wikipedia" (groß) steht. Danke, auf den nicht unüblichen Blick an das Ende (einer Seite) bin ich nicht gekommen. Streng genommen besagt dies aber noch nicht viel, denn als Rechteinhaber kann ich ja trotzdem freie Nutzung erlauben. "Trotzdem" vielen Dank, dass du für mich Blindenführer gespielt hast. ;-) --WikiMax - 16:34, 7. Jun. 2009 (CEST)
Bei einer eingetragenen Marke ist das Erlauben der freien Nutzung aber unüblich (wozu sonst auch die Eintragung?). Und das kürzliche Beispiel mit Wikipedia-Art (siehe zB den Kurier) zeigt ja, dass die Foundation ihr Recht an der Marke durchaus auch durchsetzt. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 17:41, 7. Jun. 2009 (CEST)

Fotografie eines Porträtfotos einer Person der Zeitgeschichte

Es geht um den Artikel von Karl von Schwarz. Ich habe vor, den Artikel auszubauen, und will dazu ein Porträtbild von Karl von Schwarz in den Artikel einbinden, welches mir als Abzug vorliegt (im folgenden "Foto" genannt). Ich müsste das Foto dazu in digitaler Form abfotografieren (im folgenden "Reproduktion" genannt).

Ich habe bereits versucht, mich unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen und einigen weiteren Links über die Lizenzsituation zu informieren. Ich bin aber ehrlich gesagt mit der Komplexität des Themas im Moment überfordert, und hoffe hier Hilfe zu finden.

Die von mir anzufertigende Reproduktion scheint kein Thema zu sein. Ich stellen die Reproduktion gerne unter eine freie Lizenz. Muss ich das dann zusätzlich zu der Lizenzsituation das Fotos tun ?

Das Foto ist Eigentum meiner Frau und stammt aus dem Nachlass von Karl von Schwarz. Das Foto ist auf einem Karton aufgezogen, und dort signiert, vermutlich vom Fotografen, leider aber ohne Datums- oder Jahresangabe. Die Signatur ist sehr unleserlich, man kann den Namen "Viling" erahnen oder erraten. Auf Grund des Alters des Porträtierten lässt sich das Aufnahmedatum grob auf 1870 schätzen. Es ist naheliegend zu vermuten, aber nicht belegbar, dass das Bild damals in Auftrag von Karl von Schwarz fotografiert wurde und vom Auftraggeber bezahlt wurde. Vermutlich wurde das Bild nie veröffentlicht, was ebenso nicht belegbar ist. Unter den Namen "Viling" konnte ich bisher nichts brauchbares recherchieren.

Hat der Fotograf bei einem Porträtfoto überhaupt ein Uhrheberrecht ?

Kann man sich nicht mit "etwas Wohlwollen" auf die Wikipedia:Bildrechte#Alte Werke-Klausel beziehen ? Selbst wenn man grosszügig für den Fotografen schätzt, ist die Aufnahme mindestens 130 Jahre alt, macht 60 Jahre weitere Lebensdauer und 70 Jahre Schutzdauer. Oder sollte man sich nicht auf solch dünnes Eis begeben, auch wenn die Wahrscheinlichkeit von bestehenden Lizenzrechten sehr gering erscheint ?

Ist schlussendlich Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind die einzig richtige Wahl ?

--MrMartin 21:49, 8. Jun. 2009 (CEST)

Ja, der Fotograf hat bei einem Porträtfoto ein Urheberrecht, wie bei allen anderen Bildern auch. Dokumentiere deine Überlegungen & Nachforschungen zu Herkunft und Alter des Bildes auf der Beschreibungsseite, wenn diese Dokumentation plausibel ist, werden wir das Bild im Rahmen der 100-Jahre-Regelung akzeptieren.-- Wiggum 22:04, 8. Jun. 2009 (CEST)

Bitte um Blick auf einige Bilder

Hallo zusammen, ein Neuling bereitet einen Artikel vor und hat zahlreiche Bilder eingesetzt. Ich habe ihm beim Text etwas geholfen (da ist aber noch viel zu tun), verreise allerdings nun und kann mich nicht weiter kümmern. Kann sich bitte einer mal die Bilder und die Lizenzen ansehen? Danke. Gruß -- Sverrir Mirdsson 11:39, 9. Jun. 2009 (CEST)

Von der Fotowerkstatt hierher verschoben. --Nyks (Kontakt) 12:34, 9. Jun. 2009 (CEST)
Dann gehts wohl um diese Bilder:

Auch schon beim 1. Bild fällt gleich auf: Quelle ist ein Wahlflyer, und Urheber der Wikipedia-Benutzer ... Vermutlich hat Jebel die auszufüllenden Felder nicht ricfhtig interpretiert. Auch die anderen Bilder scheinen Zeitungsscan der letzten Jahrzehnte zu sein, bei denen wir der Urheber der Lizenz wohl nicht zugestimmt hat. Durch Einscanner wird man halt nicht zum Urheber eines Bildes. --Nyks (Kontakt) 12:43, 9. Jun. 2009 (CEST)

Das liegt ja alles auf Commons... Da sind wir hier eigentlich nicht zuständig, wir können da hier gar nichts machen. Da wäre die Diskussion besser aufgehoben. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:06, 9. Jun. 2009 (CEST)
Oh, na dann: Sorry fürs falsche Verschieben. Die fehlerhaften Angaben erscheinen mir aber recht deutlich zu sein, so dass es vielleicht auch darum ginge, neuen Mitarbeitern der de-wp die richtigen Hinweise zu geben. Dann wäre wohl eher die "Redaktion Bilder" die richtige Anlaufstelle; oh je, wir haben ganz schön viele Anlaufstellen ;) --Nyks (Kontakt) 13:20, 9. Jun. 2009 (CEST)

Wieder mal: Logos und Schöpfungshöhe

Wieder mal gibt’s eine Diskussion, ausgelöst durch das DÜP-Baustein-Schubsen einer IP: Hier und etwas weiter unten. --Leyo 13:48, 9. Jun. 2009 (CEST)

Verwendung von Wikimedia-Bildern in einer Vereinszeitschrift

Hier scheint es zwar nur um die Wikipedia-internen Lizenzprobleme zu gehen, aber ich weiß nicht, wo ich die Frage besser stellen sollte. Ich möchte Wikimedia-Bilder in einer Vereinszeitschrift verwenden. Die Lizenz beim Bild zu nennen, würde die Leserlichkeit und Verständlichkeit inakzeptabel stören. Liege ich richtig, dass dies nur durch einen ausgelagerten Bildnachweis gelöst werden kann? Und thematische Zusatzfrage: Gibt es einen Weg, das Copyleft-Symbol über die Tastatur einzugeben? --KnightMove 15:05, 9. Jun. 2009 (CEST)

Zusatzfrage: Nein, das Copyleftsymbol ist (noch) nicht Unicode-codiert. Es gibt auch kein gespiegeltes eingekreistes C, wie es das für das Copyrightsymbol gibt ([6]). Du kannst entweder ein Bild in der Zeile einbauen oder einfach in leistungsfähigen Satzprogrammen das Copyrightzeichen spiegeln.
Es kommt auf die Lizenz an. Bei der GFDL muss du zwangsläufig den Lizenztext mitausdrucken. Bei anderen Lizenzen genügen oftmals der Name der Lizenz, der Copyrightvermerk des Urhebers und die Linkadressen der Lizenz und der Quelle. 87.78.120.65 15:22, 9. Jun. 2009 (CEST)
Bzgl. der GFDL: Die meisten GFDL-Dateien werden in einigen Tagen vorraussichtlich unter der CC-By-Sa relizenziert werden; das würde sie einfacher zu nutzen machen. syrcro 16:14, 9. Jun. 2009 (CEST)
Es lohnt sich in solchen Fällen (zu wenig Platz, Layout etc.) oft, beim Urheber nachzufragen, ob in diesem konkreten Fall eine andere Lösung (z.B. nur Namensnennug am Bild) akzeptiert wird. --lyzzy 16:24, 9. Jun. 2009 (CEST)
Das ist wohl der beste Tipp, danke. Noch eine Zusatzfrage: Setzt man bei einer CC-by-Lizenz (oder einer entsprechenden Erlaubnis) ein (C) davor, oder besser nicht? --KnightMove 17:27, 9. Jun. 2009 (CEST)
Du musst die Autorennennung in der Form durchführen, die der Lizenzgeber vorgibt. Wenn er ein (C) verwendet, solltest Du das übernehmen, wenn nicht, solltest Du es auch nicht verwenden. (Am Rande bemerkt: Die cc-by ist übrigens keine copyleft-Lizenz. Ein copyleft-Symbol sollte also bei dieser Lizenz in keinem Fall hinzugefügt werden ) --rtc 18:30, 9. Jun. 2009 (CEST)
Ok, danke. Und verstehe ich das richtig, dass cc-by *kein* (C) vorgesehen ist? --KnightMove 21:07, 9. Jun. 2009 (CEST)
Wie bereits gesagt, wenn der Lizenzgeber bei einer cc-by-Lizenz als zu nennenden Vermerk etwas mit "(C)" vorgibt, musst Du das auch so übernehmen, wenn nicht, solltest Du es auch nicht hinzufügen. --rtc 21:54, 9. Jun. 2009 (CEST)
Hatte eine lange Leitung... danke. --KnightMove 22:25, 9. Jun. 2009 (CEST)

Flagge der australischen Aborigines

Warum darf die Flagge der australischen Aborigines nicht nach Wikimedia Commons verschoben werden? --88.78.226.134 20:48, 9. Jun. 2009 (CEST)

copyrightparanoia: Commons:Commons:Deletion_requests/Image:Flag_of_the_Australian_Aborigines.svg. syrcro 20:58, 9. Jun. 2009 (CEST)

Ist die Flagge der australischen Aborigines nach australischem Urheberrecht „all rights reserved“? --88.78.226.134 21:00, 9. Jun. 2009 (CEST)

Im Artikel Kreuz des Südens kommt eine Flagge vor, die in einem Quadrant die Flagge der australischen Aborigines enthält. Meines Wissens nach darf auch sie nicht nach Wikimedia Commons verschoben werden. --88.78.226.134 21:04, 9. Jun. 2009 (CEST)

Musste in der englischsprachigen Wikipedia die Flagge der australischen Aborigines aus einem Artikel, der viele Flaggen ethnischer Minderheiten enthält, entfernt werden? --88.78.226.134 21:13, 9. Jun. 2009 (CEST)

Ne. Die en'ler haben wie wir andere Regeln als die Commons. Das geht mit Fair Use oder Nicht-schützbar-in-den-USA. syrcro 21:15, 9. Jun. 2009 (CEST)

Meines Wissens nach wurde in der englischsprachigen Wikipedia die Flagge der australischen Aborigines aus einem Artikel, der viele Flaggen ethnischer Minderheiten enthält, entfernt. Meine Frage: Aus welchem Artikel? --88.78.226.134 21:20, 9. Jun. 2009 (CEST)

Im deutschen Urheberrecht gibt es ja bekanntlich die Privatkopie. Meine Frage: Gibt es sie auch im australischen Urheberrecht? --88.78.226.134 21:24, 9. Jun. 2009 (CEST)

Ja, sie haben seit 2006 einige Privatkopieregeln. Vorher war das Aufzeichnen von Fernsehprogrammen in Australien oder Fotokopien für Privatzwecke de jure illegal. Für Privatkopien von Bücher uä. s 43 c, für den Videorecorder und Musikaufnahmen: S 111, der IPod-§ s 109 a. syrcro 21:32, 9. Jun. 2009 (CEST)

Datei:Cantus-Triebwagen in Bebra.jpg, Datei:STB Erfurt-Meiningen.JPG

Hallo, Ich habe dieses Bild gestern auf Commons hochgeladen und nahm an, dass es erlaubt ist, da ja auch dieses existiert. Ich habe mir heute die Wikipedia:Bildrechte-Seite durchgelesen und wurde unsicher, deshalb frage ich hier, ob das Bild bleiben darf. --PTWZ (Diskussion) 16:39, 7 June 2009 (UTC) --90.186.229.237 18:46, 7. Jun. 2009 (CEST)

Für Wikipedia gibt es da keine Probleme, denn da ist nichts urheberrechtlich geschütztes drauf. Allerdings könnte der Fotograf Ärger kriegen, wenn er das Hausrecht verletzt hat. Im Zweifel also solche Bilder mit einer Einwegsocke hochladen (und wer sperrt mich diesmal? SCNR). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:02, 7. Jun. 2009 (CEST)
Der Puppenspieler kann nicht nur seine Identität verschleiern sondern auch eine geschickte Abmahnfalle legen, kann er doch jederzeit seine richtige Identität offenbaren und gegen alle Nachnutzer seines Fotos vorgehen. Das ist zwar strafbar aber kaum nachzuweisen. Apropo strafbar, die Verwendung einer Einwegsocke ist immer ein deutliches Indiz für einen bewusst begangenen Verstoß. Dadurch kann der Geschädigte statt des Zivil- das Strafrecht anwenden lassen. --80.171.192.149 19:21, 7. Jun. 2009 (CEST)
Habe die beiden Abschnitte zusammengefasst. Auf dem zweiten Bild hat der Zug zwar urheberrechtlich geschützte Fotos auf der Seite, die sind aber wegen der Panoramafreiheit unproblematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:04, 7. Jun. 2009 (CEST)
Kann man im Nachhinein die DBAG noch anfragen? --77.24.46.204 19:10, 7. Jun. 2009 (CEST)

Ich habe jetzt erst einmal auf Commons die Schnelllösch-Tags entfernt. Als Begründung für eine Urheberrechtsverletzung anzugeben, dass es eine Urheberrechtsverletzung sei, reicht nicht. Ich kann, wie oben schon beschreiben, keine Urheberrechtsverletzung erkennen. Und dass Deutsche Bahn oder Cantus deswegen eine Anzeige wegen Hausrechtsverletzung starten, halte ich doch für mehr als unwahrscheinlich. --Martin Zeise 20:46, 7. Jun. 2009 (CEST)

Richtig. Beide Bilder stellen kein Problem dar. Die Werbe-Fotos auf dem 2. Bild fallen wahrscheinlich unter die Panoramafreiheit und gehen eh als Beiwerk durch. Also ist urheberrechtlich nichts problematisch. Was der Quatsch mit Strafrecht da oben soll, erschließt sich mir nicht. --Marcela 21:14, 7. Jun. 2009 (CEST)
Hier offenbart sich eine weitere Falle für den gutwilligen Menschen. Amateure erteilen unverbindliche Ratschläge am Rande der Rechtsberatung, Amateure fällen endgültige Entscheidungen ohne Konsequenzen für sich selbst. Das Risko trägt der Photograph oder Uploader, ohne dass er sich dagegen wehren kann. Auf der sicheren Seite sind die, die beim kleinsten Zweifel auf den Upload verzichten. Den Vorteil aus veröffentlichten Fotos unter freier Lizenz haben andere, niemals der Photograph. --80.171.192.149 21:06, 7. Jun. 2009 (CEST)
Ist ja wirklich nett, dass andere das Risiko so einschätzen. Ich als Uploader möchte trotzdem, dass die Bilder gelöscht werden und zwar unverzüglich. Sofern ich das richtig verstehe, brauche ich zwingend die Genehmigung der DBAG in bezug auf das Hausrecht (vielleicht OTRS) und dazu noch die Genehmigung der Cantus und beim anderen Bild der STB. Da dies wohl jetzt nun nicht mehr möglich ist, beharre ich darauf die Bilder zu löschen, zumal ich beim Hochladen meinen Namen angegeben habe. Dabei kann auch gleich dieses weggehauen werden. Vielen Dank --90.187.133.71 15:38, 8. Jun. 2009 (CEST)
Kannst du das eingeloggt nochmal wiederholen?--134.2.3.101 15:46, 8. Jun. 2009 (CEST)
Zur Sicherheit kannst du die Züge ja mal auf freier Strecke dann fallen alle rechlichen Unsicherheiten weg und die Masten sind auch nicht im Weg.--134.2.3.101 15:48, 8. Jun. 2009 (CEST)

Ich sehe keinen Grund für eine Löschung, der Uploader kann höchstens höflich bitten, dass gelöscht wird und schon gar nicht "darauf beharren". Und die höfliche Bitte würde ich abschlagen. Wenn wir nur etwas hochladen dürfen, bei dem nicht der kleinste Zweifelk besteht, brauchen wir gar nix hochzuladen (außer Bilder von den eigenen Haustieren) --Historiograf 17:49, 8. Jun. 2009 (CEST)

Also zum Ersten kann ich mich nicht einloggen, da ich hier nicht angemeldet bin. Ich kann aber versichern, dass die Beiträge von 18:46, 7. Jun. 2009 (CEST), 19:10, 7. Jun. 2009 (CEST) und von 15:38, 8. Jun. 2009 (CEST) von mir geschrieben sind. Als derjenige, der die Bilder hochgeladen hat, bitte ich höflichst darum, die Bilder (auch wenn sie über die Commons hochgeladen wurden) zu löschen, denn jegliches Risiko wird bekanntlich und wissentlich von mir getragen. Ich hatte ja bereits einen Commons-SLA auf die Bilder gestellt, doch Benutzer:Mazbln hat sie zumindest bei zweien wieder entfernt. Ich weiss, dass IPs generell wenig Vertrauen geschenkt und für die Löschung sowieso ein Admin (Wikimedia Commons) benötigt wird, dennoch bitte ich doch um die Löschung. Das Bild kann nach den Regelungen wie sie hier beschrieben sind, nicht bestehen bleiben, nur weil sich vielleicht andere lieber am äußersten Rand des Gesetzlichen bewegen möchten. Vielen Dank --90.187.53.108 18:10, 8. Jun. 2009 (CEST)
Doch, du kannst dich sehr wohl hier einloggen. Dein Commons-Account funktioniert auch hier, siehe Hilfe:Single-User-Login.
Könntest du die Bilder wenigstens per Socke wieder hochladen? Das Risiko für dich ist dann verschwindend gering (ein gewisses Restrisiko bleibt aber immer, egal was man tut - so ist das Leben nun mal). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:39, 8. Jun. 2009 (CEST)
Diesen Gefallen möchte ich der Wikipedia/Wikimedia erstmal nicht tun! Trotzdem Grüße an alle, die mal Diskussionsstoff brauchten --77.25.33.109 19:12, 8. Jun. 2009 (CEST)
Und wieso nicht? Na, egal. Dann macht das eben jemand anderes (dank freier Lizenz ist das kein Problem). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:50, 8. Jun. 2009 (CEST)
Wer machts? --Marcela 20:35, 10. Jun. 2009 (CEST)

Spezial:Beiträge/Maloedisch

Bitte mal anschauen, ich glaube nicht, dass die Bilder frei sind. Ich habe den User auf seiner Disk angesprochen - vielleicht äußert er sich noch. --GiordanoBruno 19:10, 8. Jun. 2009 (CEST)

Ich habe mir jetzt auf die Schnelle nicht alle Bilder angesehen, nur ein paar Stichproben. Die Grafiken haben keine Schöpfungshöhe und sind daher ok. Allerdings muss da noch überall der entsprechende Lizenzbaustein hin. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:52, 8. Jun. 2009 (CEST)
Nachtrag: [7] aus meiner Sicht ist die Urheberrechtslage für den Text in Lifekeeper unklar. Kann sich vielleicht jemand mit dem User in Verbindung setzten um das zu klären. Danke --GiordanoBruno 18:21, 10. Jun. 2009 (CEST)
Für die Texte brachen wir eine Freigabe an´s Support-Team (permissions-de@wikimedia.org). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:33, 10. Jun. 2009 (CEST)

Chuck Norris

In Projektarbeit bereiten wir Hausaufgabenhefte zum Verkauf in unserer Schule vor, derzeit suchen wir ein gutes Cover. Wir haben uns für eine von uns leicht geänderte Chuck Norris Zeichnung entschieden. Wie ist es jetzt mit der URV? i. A. AK09 -- MfG, -- AK09 - () 11:52, 10. Jun. 2009 (CEST)

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert --JD {æ} 11:54, 10. Jun. 2009 (CEST)
Falls Euer verwendetes Bild auf einem Bild aus der Wikipedia basiert, siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen#F.C3.BCr_Bilder. Wenn nicht, werdet ihr sicherlich keine Erlaubnis vom Urheber haben, und dies ist eine URV ... dies hat allerdings nix mit der Wikipedia zu tun, und gehört daher entweder in ein anderen Forum im Web, oder nach WP:Auskunft. --Nyks (Kontakt) 13:35, 10. Jun. 2009 (CEST)
In die Auskunft gehört das auch nicht, da das eine Rechtsfrage ist und Laien keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
@AK09: Jedenfalls darf man Zeichnungen nur mit Genehmigung verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:35, 10. Jun. 2009 (CEST)

Verschiebung eines Bildes

Das Wappen von Pogoń Stettin war ursprünglich hier in der englischsprachigen Wiki unter fair use. Jetzt kam die Frage wie kann man es im deutschen Artikel einsetzen? Jetzt befindet sich das Bild auch auf den Commons [8] unter GNU-Lizenz. Das kommt mir irgendwie nicht ganz geheuer vor, und ich weiß nicht genau, wie es jetzt weitergeht. --MannMaus 00:09, 11. Jun. 2009 (CEST)

Das geht so natürlich nicht. Hier in de-WP wäre das Logo/Wappen aber problemlos. Bitte hier hochladen (mit {{Bild-LogoSH}} als Lizenz), auf Commons dürfte das nicht lange überleben. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:05, 11. Jun. 2009 (CEST)

Schwedische Nobelpreisträger-Bilder

File:Bertrand Russell 1950.jpg würde ich wenn möglich in den zugehörigen Artikel einbauen. Aber was ist der genaue Unterschied zwischen "fotografiska verk" und "fotografiska bilder", und ist dieses Bild so wenig "künstlerisch hochwertig", dass es in letztere Kategorie fällt? Benutzer:ADK war sich auch nicht 100% sicher. Potentiell sind natürlich noch einige Bilder mehr betroffen. Gruß, --Tinz 00:43, 11. Jun. 2009 (CEST)

Geht nach deutschem Recht wohl sicher nicht (also kann es hier nicht verwendet werden) und könnte auch auf Commons problematisch sein (die Bedingungen im Lizenzbaustein scheinen mir nicht so recht erfüllt...). -- Chaddy · D·B - DÜP 01:01, 11. Jun. 2009 (CEST)
Unabhängig von den Feinheiten schwedischen Urheberrechts: Bei http://nobelprize.org/nobel_prizes/literature/laureates/1950/russell-bio.html stehen überhaupt keine Angaben zum Foto, es ist unklar, wann und wo es entstanden und wer der Urheber ist. Die Angaben auf Commons 1950 und Nobel Foundation scheinen geraten zu sein. So auf Commons eher ein Löschkandidat, gilt auch für die anderen Nobelpreisträger-Uploads dieses Benutzers. -- Rosenzweig δ 01:07, 11. Jun. 2009 (CEST)

Bearbeitete Datei auf Commons hochladen

Ich habe eine GIF Animation von der NASA bearbeitet, die bereits auf den Commons liegt. Nun möchte ich die bearbeitete Animation auf die Commons hochladen. Was muss ich in die Bildbeschreibungsseite schreiben, bzw. welche Vorlage ist zu verwenden? Diese Seite hat nicht funktioniert, obwohl ich angemeldet war.--Uwe W. 20:01, 10. Jun. 2009 (CEST)

Vielleicht versuchst du’s nochmals mit dem Tool? --Leyo 20:20, 10. Jun. 2009 (CEST)
Das Tool funktioniert bei mir immer noch nicht! Kannst du mir sagen ob ich es auch manuell eintragen kann und wie?--Uwe W. 21:28, 10. Jun. 2009 (CEST)
Hier siehst du ein Beispiel eines mittels dieses Tools hochgeladenen Bilds. --Leyo 21:38, 10. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe die bearbeitete Datei unter dem Namen File:WMAP rotated around its axiale.gif hochgeladen. Ich hoffe es ist so alles Ok.--Uwe W. 09:46, 11. Jun. 2009 (CEST)

Bilder aus fremden Websites

Wahrscheinlich wurde diese Frage schon mehrfach gestellt, aber ich habe nirgends eine Antwort gefunden!

Wenn ich ein Bild von einer fremden Website herunterlade, auf Wikipedia hochlade und als Quelle den Namen der Website bzw. die URL eingebe, verstoße ich dann gegen irgendwelche Rechte? Auch wenn man nicht weiß, ob das Bild geschützt ist oder nicht...?

Danke! -- Lukas aus Würzburg 13:37, 10. Jun. 2009 (CEST)

Ja, in 99% der Fälle ist dies nciht erlaubt. Für den Anfang dürfte es das einfachste sein, wenn du nur Bilder hochlädst, die du selber fotografiert hast. --Nyks (Kontakt) 13:50, 10. Jun. 2009 (CEST)
Bilder sind eigentlich immer geschützt, freie Verwendung ist enorm selten, hier verwendbare Lizenzen auch. -- Don-kun Diskussion Bewertung 14:16, 10. Jun. 2009 (CEST)
Ok, Danke!!!

-- Lukas aus Würzburg 15:33, 11. Jun. 2009 (CEST)

Foto von Gemälde

Ich habe vor einiger Zeit ein Ölgemälde gekauft. Der Künstler lebt noch. Darf ich ein selbst erstelltes Foto des Gemäldes bei Commons hochladen? --Astu 21:57, 11. Jun. 2009 (CEST)

Nur wenn der Künstler zustimmt. --Marcela 21:59, 11. Jun. 2009 (CEST)

Liste der 100 besten Gitarristen aller Zeiten laut Rolling Stone

Wie sieht es urheberrechtlich mit solch einer Liste aus? Ich denke dass da ein irgendein Schutz bestehen müsste, da es sich ja nicht nur um eine reine Datensammlung handelt. Aber bevor ich einen URV-Baustein setze oder einen LA stelle, will ich hier erstmal andere Meinungen hören. --Fischkopp 23:54, 11. Jun. 2009 (CEST)

Ich habe es schon in der LD erwähnt hier. Listen können durchaus geschützt werden. Siehe dazu http://www.aufrecht.de/index.php?id=4188. -jkb- 00:03, 12. Jun. 2009 (CEST)
Das von dir verlinkte Urteil bezieht sich auf ganze Datenbanken, siehe Datenbankwerk. Davon ist die Liste, um die es hier geht, weit entfernt. Die ist natürlich nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:13, 12. Jun. 2009 (CEST)

Urheberrechtlich geschütze Werke/Schutz der dargestellten Personen

Ich hätte eine Frage, wie sieht es eigentlich mit dem Schutz vor Missbrauch der auf dem Bild dargestellten Personen aus (verstorben seit mehr als 10 Jahren)? Und gibt es eine Lizenz, unter der der Urheber Bilder nur für die Nutzung innerhalb der Wikimedia hochladen kann? --Ceddyfresse 06:11, 12. Jun. 2009 (CEST)

Nee, so eine Lizenz kann es zwar geben, sie wäre mit der GNU aber nicht vereinbar, da diese anderweitige (auch kommerzielle) Veröffentlichung zulässt. Unabhängig davon ist die Frage der Rechte der abgebildeten Person weniger eine urheberrechtliche, vielmehr eine des Persönlichkeitsrechts, bzw. des Kunsturheberrechtsgesetzes und bei toten des postmortalen Persönlichkeitsrechts.--Kriddl du darfst mich durchaus ansprechen 06:54, 12. Jun. 2009 (CEST)
OK, mir ging es jetzt auch darum, dass die Bilder zwar veröffentlich werden können und auch bearbeitet, aber nicht verunstaltet. (Die dargestellten Personen werden in manchen Kreisen als Heilige betrachten) Gibt es vll eine Lizenz, nach der ein Bild erst mit der Erlaubnis des Urhebers bearbeitet werden darf? --Ceddyfresse 07:04, 12. Jun. 2009 (CEST)
Was Bilder und GFDL (oder eine andere Lizenz egal welche): Man muss die Realität vor Augen haben. Auch wenn eine Lizenz die Veränderung (also z.B. Verunstalltung) nicht erlauben würde, wenn es jemand vorhat, dann tut er das. Verhindern kann man böse Absichten mit keiner Lizenz und keinem Urheberrechtgesetz, sondern lediglich dadurch, dass man so ein Bild / Foto zu Hause im Album liegen lässt. Zu der anderen Frage: Lizenzen, die eine Verädnerung / Bearbeitung nur mit Einverständnis des Autors erlauben, sind mit Wikipedia nicht kompatibel und also hier nicht vorhanden. Gruß -jkb- 09:02, 12. Jun. 2009 (CEST)
Mir ist durchaus bewusst, dass jeder aus den Bildern machen kann was er will, aber die Bilder und die „neuen Urheber“ können dann zumindest verfolgt und die verunstalteten Bilder entfernt werden. Sind die Bilder aber in der Gemeinfreiheit übergeben, hat der ursprüngliche Urheber und Rechtsinhaber keinen Anspruch darauf. Aber ich fasse Ihre Antwort mal als ein Nein auf. Gibt es wirklich keine Möglichkeit, Bilder unter einer Lizenz zu veröffentlichen, bei dem die Bilder vor Üblen Angriffen geschützt werden und zum „guten“ Zwecke bearbeitet/veröffentlicht/verbreitet werden? --Ceddyfresse 09:56, 12. Jun. 2009 (CEST)
Wenn es Dir darum geht, dass Du als Urheber den „üblen Angriff“ verfolgen möchtest: Nein. Ansonsten: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist zumindest in Deutschland eine Straftat und braucht daher nicht zivil verfolgt zu werden. Ob sowas allerdings in einem Fall wie Deinem zutreffen könnte: IANAL. --Taxman¿Disk? 10:09, 12. Jun. 2009 (CEST)
//nch BK// Es gibt einen großen Unterschied zwischen Foto / Bild und Text. Im Text werkelt ständig jemand. Bei Bildern dagegen wird jemand vielleicht den Ausschnitt etwas korrigieren oder die Helligkeit ändern. Das sind so die denkbaren Bearbeitungen (passiert schon auf Commons ohne dass man dich fragt). Um jemanden zu verunglimpfen ist es aber doch gar nich nötig das Foto selbst zu bearbeiten: wenn ich dein (nicht verändertes) Foto auf meiner Internetseite im Verzeichnis der größten Verbrecher aller Zeiten postiere, so ist das Unglück auch da. Bilder mit dem Urheberrecht schützen kann man nur außerhalb der Wikipedia, hier muss man eben sagen "Always Look on the Bright Side of Life". -jkb- 10:13, 12. Jun. 2009 (CEST)

Logo aus Videospiel

Dieses Motiv kommt in Videospielen einer gewissen Reihe vor, es ist aber auch zur Verzierung auf Hardware und Verpackungen zu finden.

  1. Ist es damit angewandte Kunst?
    1. Hat es Schöpfungshöhe?
    2. Gibt es andere Rechte zu beachten (Markenrecht)?--131.159.74.39 16:34, 5. Jun. 2009 (CEST)
Was ist das? syrcro 16:38, 5. Jun. 2009 (CEST)
Vom Namen und dem Bild her ... irgendwas mit 'The Legend of Zelda' und Konsorten.... --Guandalug 16:43, 5. Jun. 2009 (CEST)
Genau. Könnte man das hochladen?--131.159.74.39 18:24, 5. Jun. 2009 (CEST)
Wieso steht das in en:WP eigentlich unter CC, wenn es ein Logo eines Spiels ist? -- Don-kun Diskussion Bewertung 12:09, 6. Jun. 2009 (CEST)
Warum steht dieses Bild unter der GFDL, obwohl es ein amtliches Wappen ist?
Wir hier in de-WP haben im Bilderbereich eine der saubersten Wikipedias überhaupt (urheberrechtliche gesehen). Diesen hohen Standard (dem man der DÜP verdanken darf) findet man sonst leider kaum wo... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:52, 6. Jun. 2009 (CEST)
Strenggenommen ist es nicht _das_ Logo eines Spiels, bloß _ein_ Logo, das in Spielen vorkommt. Daneben aber eben auch zur Verzierung auf Produkten/Produktverpackungen. Deshalb die Fragen. Ich denke inzwischen, dass zumindest schonmal das Markenrecht greift. Angewandte Kunst ist es auch. Bloß mit der Schöpfungshöhe bin ich unsicher, die hat ein gewisser Adler auch zugesprochen bekommen.--131.159.74.39 14:00, 8. Jun. 2009 (CEST)
Markenrecht ist hier eigentlich egal. Schöpfungshöhe ist das wichtige, die sehe ich aber nicht. Allerdings kann ich das auch nicht sicher beurteilen (ein paar Meinungen mehr wäre gut). Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 15:12, 8. Jun. 2009 (CEST)
Aber wenn es speziell für eine Franchise benutzt wird, ist es dann nicht ne Marke?--131.159.74.39 17:45, 12. Jun. 2009 (CEST)
Ja sicher, aber das ist hier wurscht. Wir vertreiben ja kein Produkt, das wir mit dem Logo kennzeichnen. -- Don-kun Diskussion Bewertung 17:49, 12. Jun. 2009 (CEST)

Villa Adelmann und Villa Dittmar

Unter der Begründung: Nicht nötig , urheberrechtl. bedenkl. wurde in der Fußnote ein Zitat, das als Beleg verwendet wurde gelöscht.
Zur Information: Das Zitat befand sich nicht im Text, sondern stand in der Fußnote mit genauer Quellenangabe um den Artikel und seine Aussagen zu stützen.
Diese sind nötig geworden, weil oft die Behauptung aufgestellt wurde, Zitate würden verstümmelt und dienten der Irreführung. Auch sonst werden oft Aussagen im Text in Frage bzw. Zweifel gezogen und viele Leser haben die Literatur nicht zur Hand. Der einzige Leser, der auch die Literatur hat, macht sich daraufhin zum "Pächter des Stein der Weisen", interpretiert nach eigenem Gusto und gibt eine Meinung i.S. eines Vorurteils ab. Aber jeder Leser soll anhand der Fußnote und dem dort angegebenen Zitat innerhalb der Fußnote (und nicht im Text) seine eigenen Schlüsse ziehen.
Ich wäre für eine Antwort dankbar (aber bitte nicht vom Löscher, seine Ansichten kenne ich bereits). Mit freundl. Grüssen --Messina 04:26, 11. Jun. 2009 (CEST)

Ich halte beide Zitate ebenfalls für unnötig, vor allem im ersteren Fall ist es vollkommen überflüssig, da im Zitat nicht einmal auf den Denkmalcharakter eingegangen wird. Die Quelle für die getroffenen Aussagen ist angegeben, der Zusammenhang nicht verfälscht. Wer mehr wissen will, soll sich eben die Literatur durchlesen. Was genau der Sinn des Zitats in der Fußnote sein soll, wird mir trotz deiner Begründung nicht klar. Und inwieweit hier Aussagen "verfälscht" sind, auch nicht. --Paulae 12:05, 11. Jun. 2009 (CEST)
Vielen Dank für Deine Antwort. Das [9] habe ich gemeint: „ Im Gegensatz zu Peter und Ehrhardt liegen mir die beiden Werke, die in der Einleitung als Einzelnachweis genannt sind, vor, so dass ich nachschauen kann. Wie vermutet geht es beiden um die bauliche Entwicklung der Stadt Heilbronn, und alle Äußerungen sind daher auf Heilbronn bezogen zu verstehen, nicht etwa allgemein. Hennze etwa beschreibt auf den genannten Seiten die bauliche Entwicklung Heilbronns etwa von 1900 bis 1933. Es heißt dort: „[…] Adolf Braunwald errichtete 1911 die Villa Fuchs in der Jägerhausstraße und 1913 das Liederkranzhaus in der Allee, wohlproportionierte gemäßigte Moderne.“ Dann kommt ein Absatz, und es geht weiter: „Am Vorabend des Ersten Weltkriegs entstand das wohl wichtigste Gebäude dieser Epoche: Theodor Fischers neues Theater. […]“ In der jetzigen Einleitung wird daraus „wird als das wichtigste Gebäude einer Epoche angesehen, das der „wohlproportionierten gemäßigten Moderne“ zugeordnet wird.“ Das ist leicht erkennbarer Unfug, diese „wohlproportionierte gemäßigte Moderne“ bezieht sich ganz offensichtlich auf die beiden Bauten Braunwalds, nicht auf das Theater, und die Aussage „wohl wichtigstes Gebäude dieser Epoche“ gilt nur im Heilbronn-Kontext, was der Artikel ebenso verschweigt wie die Tatsache, welche Epoche gemeint ist. Mit Fekete, der zweiten zitierten Literaturstelle, ist es ähnlich. Es fängt schon damit an, dass die Seitenzahl sich auf die Ausgabe von 1991 bezieht, während im Literaturabschnitt des Artikels die Ausgabe von 2002 genannt ist (wo die Aussage auch drin ist, aber eben auf einer anderen Seite). Es geht auch hier um die bauliche Entwicklung Heilbronns. Fekete schreibt: „Bis 1900 entwickelte sich Heilbronn zu einer der bedeutendsten Industrie- und Handelsstädte Württembergs. Erst nach der Jahrhundertwende kam die Aufwärtsentwicklung zum Stillstand, bedingt durch die Konzentration in der Landeshauptstadt Stuttgart. Theodor Fischers 1913 eröffnetes Theaterhaus ist einer der letzten qualitativ überregionalen Bauten, auf die erst 1926 mit der Augustinuskirche von Herkommer eine adäquate Fortsetzung folgt.“ Das liest sich doch etwas anders als das verstümmelte und seines Zusammenhangs beraubte Zitat „Es gilt als „einer der letzten qualitativ überregionalen Bauten.““ Ganz abgesehen davon, dass man sich fragt, was denn „qualitativ überregional“ eigentlich heißen soll und ob das nicht eigentlich qualitativ überragend heißen müsste, aber irgendwo durch einen Übertragungsfehler oder dergleichen verfälscht wurde. Der Verdacht liegt nahe, denn ein paar Sätze weiter schreibt Fekete von „qualitativ hochstehenden historischen Wohnbauten“.
Soviel zur seltsamen Einleitung. Diese offensichtlich unzulässig verkürzten, aus dem Zusammenhang gerissenen und dadurch verfälschten Zitate machen hoffentlich deutlich, warum ich Messinas Texten und ihren Aussagen nur bedingt Glauben schenken mag.
“ Weitere Beispiele folgen. MFG--Messina 17:18, 11. Jun. 2009 (CEST)
Das ist aber wieder eine ganz andere Sache. Wenn Zitatfetzen genommen und neu (ergo falsch) montiert werden, so kann man dies schon zweifelhaft finden. Der eigentliche Weg sollte aber nicht sein, daraufhin auf verkürzte Zitate ganz zu verzichten und stattdessen alles im Vollzitat zu bringen, sondern in verkürzten Zitaten eben immer noch den richtigen Inhalt wiederzugeben. Insofern verstehe ich die Anmerkung von Rosenzweig und auch den Revert bei den obigen Artikeln. --Paulae 14:46, 12. Jun. 2009 (CEST)

"für nichtkommerzielle Bildungszwecke zur Verwendung freigegeben"

Benutzer_Diskussion:Matthead (nicht signierter Beitrag von Matthead (Diskussion | Beiträge) 16:23, 12. Jun. 2009 (CEST))

Ich hab mal den Text entfernt - den musst du nicht kopieren. Und blunt hat Recht - "für nicht-kommerzielle Zwecke", das passt nicht mit den Lizenzen der WP zusammen, die auch kommerzielle Nachnutzung erlauben, ja deren Erlaubnis einfordern. Ergo: Solange der Text nicht vom Urheber unter eine entsprechende, freie Lizenz gestellt wird, bleibt es eine URV. --Guandalug 16:29, 12. Jun. 2009 (CEST)
s. hier. Es ist immer so erbauend, wenn man kommentarlos irgendwas hingeklatscht bekommt und sich selber raussuchen soll, was die Frage ist. --Taxman¿Disk? 16:31, 12. Jun. 2009 (CEST)
Danke, Taxman, den Link suchte ich grade noch. --Guandalug 16:33, 12. Jun. 2009 (CEST)
"Bearbeitungskonflikte". Naja, wie ich sehe ist das Thema schon "durch". Werde mal beobachten ob das konsequent so gehandhabt wird, oder ob da Handlungsspielraum in die eine oder andere Richtung besteht ... -- Matthead 16:35, 12. Jun. 2009 (CEST)

Achja, einen hab ich noch: Es ging um die Einstellung auf der Diskussionsseite, zwecks Besprechung/Kritik, nicht um 1:1 Einbau in der Artikel. Aber das sei dasselbe? -- Matthead 16:37, 12. Jun. 2009 (CEST)

Auch Diskussionsseiten unterliegen der GFDL, Zitate unterliegen Zitatrecht. --Taxman¿Disk? 16:47, 12. Jun. 2009 (CEST)

Ich habe den Artikel zum Browserspiel Howrse erstellt. Der Betreiber wusste von meiner Absicht, unterstützte mich und begrüßt den Artikel. Er hat mir nun noch einen Screeshot der Startseite des Programms als Illustration zur Verfügung gestellt. Er weiss um die Gnu-Lizenz und dass das Bild damit nach den Copy-left-Bedingungen frei verfügbar ist.

Das Bild zeigt weder das Fenster oder die Taskleiste des Betriebssystems noch die Kopfleiste eines Browsers oder eines anderen Programmes. Das ganze Bild stellt komplett und ausschließlich die Startseite des im Lemma behandelten Programmes dar.

Welche Art der Erlaubnis muss für solch ein Bild vorliegen und in welcher Form?

Benötigt das Logo des Spiels ebenfalls eine formale Erlaubnis oder genügt diese Vorlage?

Vorlage:Bild-LogoSH

Ich bin unsicher und will lieber erst fragen, bevor ich was falsch mache und man meinetwegen das Teerfass aufs Feuer stellt und die Hühner rupft....

Wenn mir also freundlicherweise das korrekte Verfahren erklärt, wäre ich sehr dankbar.

--Al-da-Rion 16:20, 12. Jun. 2009 (CEST)

"Zur Illustration" klingt aber nicht nach einer Freigabe unter einer freien Lizenz... Naja, der Rechteinhaber soll eine Freigabe-Mail für eine der von uns akzeptierten freien Lizenzen (siehe unter WP:LFB) an das Support-Team (permissions-de@wikimedia.org) schicken.
Für das Logo könnte bereits allein der Baustein Vorlage:Bild-LogoSH reichen. Um das genauer bewerten zu können, müsste man das Logo aber sehen. Kannst du es mal bitte verlinken (oder von kr aus auch hochladen, löschen kann man es hinterher ja immer noch)? -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 12. Jun. 2009 (CEST)
Zuerst einmal Danke... Mit dem Screenshot werde ich wie vorgeschlagen verfahren. Das angesprochene logo kann [[10]] bewundert werden. Ob das nun schon Schöpfungshöhe hat oder nicht, will ich nicht entscheiden müssen. --Al-da-Rion 09:47, 13. Jun. 2009 (CEST)
Das Logo hat keine Schöpfungshöhe. Das kannst du mit dem von mir bereits verlinkten Lizenzbaustein hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:41, 13. Jun. 2009 (CEST)
Herzlichen Dank und weiterhin frohes Schaffen. --Al-da-Rion 19:45, 13. Jun. 2009 (CEST)

Frage zu Lizensen

Hallo,
Welche Lizens muss ich nehmen wenn das Bild von keinem aushalb von Wikipedia benutzt werden darf. Viele Grüße -- Tostedt (Disk.) 16:48, 5. Jun. 2009 (CEST)

In dem Fall darfst du das Bild gar nicht erst hochladen - eine solche Lizenz wird ind er Wikipedia weder angeboten noch akzeptiert. --Guandalug 16:51, 5. Jun. 2009 (CEST)

Danke. -- Tostedt (Disk.) 16:52, 5. Jun. 2009 (CEST)

Hallo,
Welche Lizenz muss ich nehmen, wenn Privatkopien von niemandem mit Kopierschutz versehen werden dürfen? Viele Grüße. --88.78.226.134 21:18, 9. Jun. 2009 (CEST)

Ich denke, es reicht eine Creative-Commons-Lizenz mit "Share Alike" - also jede weiterverwendete Version der Datei muss unter dieselbe Lizenz gestellt werden, was Mechanismen wie einen Kopierschutz eigentlich ausschließt. Gruß -- Yellowcard 11:24, 14. Jun. 2009 (CEST)

KaDeWe 1932

Hallo, bitte schreibt langsam, ich bin blond. Ich möchte ein paar alte Fotos vom KaDeWe hochladen. Bilder von vor 1923 sind gemeinfrei, ok. Aber wieso erst 1923? 2009 minus 75 Jahre ergibt nach meiner Rechnung 1934. Das ist insofern von Interesse, weil es einen Jubiläumsband aus dem Jahr 1932 gibt mit vielen feinen Aufnahmen, die Fotografen sind mir unbekannt. Sind Aufnahmen vom Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz und vom Landesarchiv Berlin eigentlich gemeinfrei? Gruß, Bonzo* 17:31, 11. Jun. 2009 (CEST)

Bilder von vor 1923 sind nicht gemeinfrei. Lediglich in den USA gibt es keinen urheberrechtlichen Schutz für Werke, die vor 1923 veröffentlicht wurden. In Deutschland gilt aber auch für Ami-Werke 70 pma - im Originalwortlaut des UrhG § 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Damit haben sich wohl die nächsten Fragen erledigt.
Bzgl. des Bildbandes von 1934 gilt: alle die Fotos sind heute gemeinfrei, deren Urheber (Fotograf) vor dem dem Jahr 2009-70=1939 verstorben sind. Sind die Urheber Dir unbekannt, könnten die Bilder zwar gemeinfrei sein, in der Wikipedia verlangen wir aber für Bilder nach 1923 den Nachweise der Gemeinfreiheit.
Für Werke in diesen Archiven gilt das allgemeine Urheberrecht, also: Werke sind geschützt bis 70 Jahre nach Tode des letztversterbenden Urhebers. syrcro 17:39, 11. Jun. 2009 (CEST)
(BK)Du wirfst da einiges durcheinander.
  1. Bilder von 1923 sind nur dann zulässig, wenn sie vor 1923 veröffentlicht wurden und sich der Urheber nicht mehr ermitteln läßt.
  2. 2009 minus 70 = 1939 (nicht 75 Jahre) - wenn der Urheber nachgewiesen 70 Jahre tot ist, sind die Bilder gemeinfrei.
  3. Die Archive behaupten zu gern, im Besitz von Rechten an irgendwelchen Bildern zu sein. das ist aber in den seltensten Fällen korrekt.
Es kommt also "darauf an", wenn der Autor unbekannt ist, sehe ich leider keine Chance bei 1932. --Marcela 17:41, 11. Jun. 2009 (CEST)
Danke für die prompten Antworten. Bei der Bebilderung in WP krieg ich immer wieder eine mittlere Krise. Fast alles ist verboten, schlimm und nicht erlaubt. So auch hier, da ich mir keinen Privatdetektiv leisten kann, der mir den Fotografen und sein Ableben dokumentieren könnte, muss ich den Jubiläumsband in die Tonne treten. Aber ein paar Fotografien von ~ 1905 und von 1920, die keine Namen angeben, sind wohl noch drin? --Bonzo* 19:04, 11. Jun. 2009 (CEST)
Lade doch einfach mal alles hoch, Löschen können wir immernoch. Vielleicht sieht ja jemand von uns mehr als du? --Marcela 19:06, 11. Jun. 2009 (CEST)
Danke für die Aufmunterung. Ich werde mich dann hier noch mal melden. --Bonzo* 19:19, 11. Jun. 2009 (CEST)
Solchen Ratschlägen wie dem von Benutzer:Ralf Roletschek niemals folgen! Das ist eine ganz gemeine Falle, in die er dicht lockt! Die rechtliche Verantwortung trägt nur der Uploader, der aber keine Kontrolle mehr über die Datei hat. Er haftet für eine durch ihn begangene Urheberrechtsverletzung in vollem Umfang ohne sie in der Wikipedia selbst beheben zu können. Die Kontrolle über die Datei haben Berater, die unverbindliche, inkompetente Entscheidungen treffen, für die sie selbst nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Frag mal, wer Peter Tauber ist! Die Foundation mit Sitz USA und der Verein aus Deutschland haften für nichts in der Wikipedia. Darüber gibt es ausreichend Gerichtsurteile. Der Urheber oder Inhaber der Verwertungsrechte kann bis zu drei Jahre nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dagegen vorgehen. In der Wikipedia wird alles zum Nachteil des Uploaders dokumentiert. Selbst bei gelöschten Dateien könnte der Rechtsinhaber auf eine Diskussion oder einen Logbucheintrag stoßen. Also nie solchen Ratschlägen folgen! Nur selbst gemachte Fotos hochladen! Rechnungen/Strafzahlungen ohne Rechtsanwalt belaufen sich häufig auf 500-800€, mit Anwalt wird sofort die 1000€-Grenze überschritten. Pro Bild!!! Schau dich mal in den Ebay-Foren um. Dort werden solche Fälle anhand konkreter Beispiele dargestellt. In den Urheberrechtsfragen ziehen selbsternannte politische Missionare für freie Bilder ihre Mission durch. Eine hilfreiche Beratung kann hier niemand erwarten. Wenn das alles ohne Risiko wäre, würden Leute wie Histograf sich dein Buch besorgen und die Bilder selbst hochladen. Aber dazu sind diese Leute zu schlau! --85.182.66.214 10:04, 14. Jun. 2009 (CEST)
aha, soso. --JD {æ} 10:19, 14. Jun. 2009 (CEST)
Wie handhaben wir das denn aktuell, wenn die Veröffentlichung >70 Jahre zurückliegt und der Urheber nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln ist? Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen solche Bilder auch veröffentlicht werden. Rainer Z ... 19:31, 11. Jun. 2009 (CEST)
Das wäre die noch zu schaffende 1939-Regel ;) Unter 70pma fällt es nicht. --Marcela 19:33, 11. Jun. 2009 (CEST)
Das fällt dann unter PD-alt-100 bzw. PD-alt-1923 (ja, genau diese 1923-Regelung, über die gerade geschlammschlachtet, äh, gemeinungsbildet wird). Neuer als als 1923 geht aber nur, wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist (dazu muss er natürlich bekannt sein), oder eine Freigabe vorliegt (dazu muss der Urheber ebenfalls bekannt sein). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:47, 11. Jun. 2009 (CEST)
Mir ist aber so, dass es eine Regel gibt, nach der Bilder mit nicht ermittelbarem Urheber 70 Jahre nach der Veröffentlichung gemeinfrei werden. Oder bilde ich mir das ein? Rainer Z ... 19:54, 11. Jun. 2009 (CEST)
es ist etwas anders. Bilder ohne ermittelbaren Urheber sind nach 100 Jahren frei. Kennt man den Urheber, dann werden sie 70 Jahre nach dessen Todesdatum gemeinfrei --Dinah 20:42, 11. Jun. 2009 (CEST)
Nicht ganz. Die 100-Jahres-Regel ist eine pragmatische Regel der de.WP, 100 Jahre nach Entstehung des Bildes ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand beschwert, verschwindend gering. --Dany 21:50, 11. Jun. 2009 (CEST)
Was du meinst, sind anonyme Werke. Das darf man aber nicht mit verwaisten Werken verwechseln.
Unabhängig davon wenden wir diese Regelung nicht an, da sie zu viele Rechtsunsicherheiten birgt. Wir haben stattdessen die pragmatischen PD-alt-100 bzw. PD-alt-1923-Regelungen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:06, 11. Jun. 2009 (CEST)
Danke. Dass die Wikipedia noch einen „Sicherheitsabstand“ einhält, ist mir klar. Ich wollte mich nur vergewissern. Zur Vertiefung: Wenn in einem Buch, sagen wir von 1930, Fotos oder Illustrationen enthalten sind, ohne dass im Buch die Urheber genannt werden, der Verlag nicht mehr existiert und der Autor tot ist, sind das dann anonyme oder verwaiste Werke? Rainer Z ... 14:03, 12. Jun. 2009 (CEST)

File:Atelier-Schettina.jpg

Die Urheberin des Fotos ist auch Urheberin der gezeigten Motive in den Gemälden. Nun hat sie das Foto etwas voreilig unter eine CC-Lizenz gestellt, aber ich denke, damit würden auch die Motive der Bilder, sofern sie aus dem Foto herausgezogen werden können, weiterverwendbar. Gibt es eine Möglichkeit für die Urheberin, dass die Gemälde weiterhin geschützt bleiben, außer dem Entfernen der Bilder durch Bildbearbeitung? Gruß -- Yellowcard 11:26, 14. Jun. 2009 (CEST)

Altes Theater (Heilbronn)

Textfußnote mit Beleg: Fußnoten dienen dazu, ein unterstützendes Zitat einzu­führen, das im Text gestört hätte. Ihr stellt im Text eine Behauptung auf und laßt, um den Gedankengang nicht zu unterbrechen, gleich die nächste Behauptung folgen, aber bei der ersten verweist ihr auf eine Anmerkung, in der ihr nachweist, daß eine bekannte Autorität eure Behauptung stützt
aus: http://amor.cms.hu-berlin.de/~h0444upa/tutorium/Zitate.htm
aus: W. G. Campbell und S. V. Ballou, Form and Style, Boston, Houghton Mifflin, 1974, S. 40.

Ich habe als Belege innerhalb der Fußnoten zitiert. Bitte Meinung abgeben. Danke. MFG--Messina 05:08, 14. Jun. 2009 (CEST)

Knapp ein Drittel des Artikel waren Zitate (25.000 b) und das teilweise ohne genaue Fundstelle. --77.0.32.71 09:30, 14. Jun. 2009 (CEST)
Das nenn ich mal einen überreferenzierten Artikel. Nicht alles, was offensichtlich ist, muss nachgewiesen werden. Du hast hier jedes 20. (!) Wort mit einem Einzelnachweis versehen. Das ist einfach unnötig und behindert den Lesefluss, weil man jedes Mal glaubt, eine wichtige Info zu verpassen, wenn man nicht nach dem Nachweis sieht. Das mit den Zitaten sehe ich – wie auch schon bei den Villen – genauso wie die Kontrageber. URV und vor allem unnötig. --Paulae 11:00, 14. Jun. 2009 (CEST)
Der Text von Campbell/Ballou oben rät nur dazu, ein Zitat mit einer Fußnote anzugeben, wenn es im Text stören würde. Das ändert nichts am Sinn und Zweck von Zitaten: Zitate kann man verwenden, um sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen. (Steht u.a. sinngemäß hier ab „Ferner muß der Zitatzweck gewahrt bleiben.“; die Seite hattest du dir selbst auf deiner Benutzerdiskussionsseite verlinkt.) Das machst du bei den von dir verwendeten Zitaten aber nicht, du schreibst sie nur ab und hängst sie per Einzelnachweis an Sätze, ohne dich mit dem Zitat auseinanderzusetzen. Präventiv der Hinweis: Eine solche Auseinandersetzung mit Zitaten aus Büchern wie der Denkmaltopographie Stadtkreis Heilbronn à la „Eine im Stil der Neorenaissance angelegte Villa für den Messerfabrikanten Theodor Dittmar. Die Anlage erhebt sich über zweieinhalb Geschosse. […]“ [11] wäre auch denkbar sinnlos, das sind reine Faktenbeschreibungen, die man im Artikel mit eigenen Worten (plus Quellenhinweis) wiedergibt, ohne dass irgendwo ein Zitat nötig wäre. Wenn es Probleme mit den Fakten gibt oder unklar ist, ob etwas korrekt wiedergegeben wurde, klärt man das auf Diskussionsseiten. Und dass dort andere Benutzer ihre Meinung äußern, damit wirst du leben müssen. Gruß -- Rosenzweig δ 23:47, 14. Jun. 2009 (CEST)

Baugeschichte der Stadt Heilbronn

Ich hatte als Belege innerhalb der Fußnoten zitiert. Bitte Meinung abgeben für diese Version[12]. Danke. MFG--Messina 13:31, 14. Jun. 2009 (CEST)

Sh. zwei drüber. Unnötig, überreferenziert, meiner Meinung nach überbebildert (mir zieht es am Rechner den Text lückenhaft auseinander) und in der zitierform klar kritisch. Warum sagst du bestimmte Sachen nicht einfach mit eigenen Worten? Es sollte hier ja nicht nur stur darum gehen, dass bzw. ob es eine URV ist. Solch ein Stil ist allein schon aus Gründen der Lesbarkeit abzulehnen. Aber das sagen dir ja alle seit mehreren Monaten. Warum änderst du es nicht einfach? --Paulae 22:48, 14. Jun. 2009 (CEST)
So sehr ich dir recht geben muss, aber diese Diskussion ist auf dieser Seite hier falsch. Hier geht es um Urheberrechtsfragen.
Was war denn eigentlich die rechtliche Frage? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:54, 14. Jun. 2009 (CEST)
Es geht um Zitatrecht, das ist im UrhG geregelt, also schon ok hier. Siehe #Villa Adelmann und Villa Dittmar weiter oben sowie die heute gescheiterten Lesenswert-Kandidaturen dieses Artikels und von Altes Theater (Heilbronn) (auf der jeweiligen Artikeldiskussionsseite zu finden). -- Rosenzweig δ 00:13, 15. Jun. 2009 (CEST)

Behörde

Hallo, Ich hab' mal eine Frage: Brauche ich ein Bild mit {{Panoramafreiheit}} kennzeichnen, das ein öffentliches Gebäude (?, Zentrale Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises) darstellt? Es ist ein modernes Bauwerk, von einer öffentlichen Straße aus fotografiert. Grüße --Philipp Wetzlar 17:22, 14. Jun. 2009 (CEST)

Bei einem 08/15-Bürokomplex nicht.-- Wiggum 18:09, 14. Jun. 2009 (CEST)
[13] !? --Philipp Wetzlar 18:45, 14. Jun. 2009 (CEST)
Das ist 08/13 (falls nicht aus irgendeinem Grunde unter Denkmalschutz, aber umgotteswillen...), -jkb- 19:04, 14. Jun. 2009 (CEST)
Wegen des häßlichen orangen Dingens tippe ich darauf, dass das Gebäude als Werk der Architektur gedacht war. Ist zumindest keine reine durch den Zweck des Gebäudes erzwungene Gestaltung, bei so was ist die Rechtsprechung extrem großzügig mit der Bejahung des urheberrechtlichen Schutzes. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, mach den Babberl dran - dran müssen muss der eh nicht - ist reiner Service für Nachnutzer syrcro 19:19, 14. Jun. 2009 (CEST)

Vorlage:Indianerwiki

Ich bin grad zufällig auf die folgende Vorlage gestoßen. Da wir ja bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias verlangen, dass die Versionsgeschichte importiert wird, sollte man das in so einem Fall nicht auch machen? Ich bin kein großer Experte in GNU-Lizenz, aber eigentlich sehe ich (von der Lizenz her) zwischen sagen wir mal en.wp und dem Waffen-Wiki keinen Unterschied. Oder besteht da doch einer, den ich nur als N00b nicht sehe? --The Evil IP address 20:02, 12. Jun. 2009 (CEST)

So erfüllt das lediglich das GA. Wir sollten die Versionsgeschichten schon importieren. Der Baustein wird dann überflüssig.
Grundsötzlich halte ich aber eh nicht viel von solchen Bausteinen. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:42, 12. Jun. 2009 (CEST)
Es gibt einen einfache praktische Erklärung, warum aus einigen WMF-Wikis versionsimportiert wird, aus anderen Wikis jedoch nicht.
Der übliche Versionsimport aus einem anderen Wikis funktioniert nur, wenn für dieses spezielle Wiki sowohl im dortigen MediaWiki als auch in der Konfiguration der deutschen Wikipedia der Interwikiimport eingerichtet und freigeschaltet ist, was nicht allzu trivial ist, aber einen gewissen Zeitaufwand erfordert. Auch würde der Import aus Drittwikis wegen Benutzernamenskollisionen und anderen Herangehensweisen ans Urheberrecht doch zu einigen nicht-trivialen Problemen führen.
Es bliebe also noch der Import mittels Import von XML-Kopie. Diese Funktion ist jedoch aus technischen Gründen nicht wirklich alltagstauglich und daher auch nur auf sehr wenige Nutzer beschränkt (ich glaube Bürokraten aufwärts) und die Probleme mit Benutzernamenskolliosionen und URV wären die selben wie oben.
Bleibt also als Zwischenergebnis: Versionsimport aus Wikis mit anderne Betreibern als der WMF sind technisch zZ nicht möglich.
Nötig sind sie eigentlich aber nach der Rechtsauffassung des Betreibers dieses Angebotes auch gar nicht. Die WMF hält einen Babberl, wie unsere IndiWiki-Vorlage, für GFDL-kompatibel und ausreichend- auch wenn ich diese Auffassung, höflich gesagt, für nicht wirklich ausgereift halte. Der Babberl reicht also auch ohne Versionsimport.
Warum versionimportieren wir dann überhaupt aus anderen WMF-Wikis?
Einfache Antwort: Die Babberl sind häßlich, zudem werden solche Vorlagen viel zu oft mit falscher Syntax verwendet. Und es gibt noch weitere nichturheberrechtlichen, aber enzyklopädischen Vorteile des Imports. 1. In der Edit-Zusammenfassung genannte Quellen werden mit dem Import in die Versionsgeschichte des übersetzten Artikels übertragen und bleiben so erhalten. 2. Original und Übersetzung können sehr einfach mittels Diffanzeige verglichen werden. 3. Bei automatischen Durchläufen, die Autoren eines Artikels ermitteln - soll ja irgendwann vielleicht sogar in die Codabasis der WP integriert werden - zeigen die ursprünglichen Autoren mit an, und nicht gerade den Übersetzer als alleinigen Ur-Urheber.
Ach ja: Importiert wird immer durch Admin, bei denen in der Regel ein Grundverständnis bzgl. der Wikipediasoftware vorhanden ist. Es solle dabei zu weniger Lizenzverstößen durch Irrtümer, als im Falle des Copypaste-Wikipedianeulings. syrcro 20:51, 12. Jun. 2009 (CEST)
Wow, EPIC FAIL on my part, trotzdem Danke für die Information. --The Evil IP address 12:17, 15. Jun. 2009 (CEST)

Wer ist Urheber eines Fotos?

Wer ist Urheber eines Fotos? Der Eigentümer der Kamera oder der der auf den Auslöser gedrückt hat?

Beispiel:

  • Ich fordere einen Passanten auf mit meiner Kamera ein Bild von mir zu machen, ist der Passant dann der Urheber? Gleiche Situation, nur mache ich vorher die Selbstauslösung der Kamera scharf und sage dem Passanten er möge die Kamera auf mich richten.
  • Eine freizugängliche Webcam die im Internet gesteuert werden kann. Wer hat das Urheberrecht an den Bildern? --Zumthie 09:47, 15. Jun. 2009 (CEST)
Derjenige, der auf den Auslöser bzw. Selbstauslöser (=Hinweis) drückt. Mit der Webkamera wirds anders sein - ich nehme an, derjenige, der die Einstellungen vornahm, auch per Fernsteuerung. -jkb- 09:55, 15. Jun. 2009 (CEST)
Nee, wenn ich die Brennweite und so einstelle liegt die Schöpfung bei mir, egal wer den Auslöser drückt, ich würde mal ganz frech das Prinzip auf die Webcam übertragen wollen, sofern ein Bild entsteht, dass Schöpfungshöhe aufweist -- Achates Boom-De-Yada! 10:05, 15. Jun. 2009 (CEST)
Gut. Jetzt hantiert aber jeder zweite mit diesen Klipsklapskammeras, wo man nichts einstellt. Ich drücke die eben irgendjemandem in die Hand und sage "oben Knopf drücken". Hm? -jkb- 10:08, 15. Jun. 2009 (CEST)
P.S. Die Schöpfung dürfte aber doch auch im Ausschnitt liegen, und das tut derjenige, der die Kamera in der Hand hält. Oder? -jkb- 10:09, 15. Jun. 2009 (CEST)
Ist das nicht ein bisschen weit hergeholt, wenn ich in der Situation 1 das Urheberrecht diesem unbekannten Passanten zuordne? Ich stelle mir jetzt so vor, wenn ich das so entstandene Bild für die WP nutzen möchte: der Passant, da er nur Suaheli spricht nicht mit mir kommunizieren kann und mir nun eine in Deutsch oder Englisch verfasste Freigabe unterschreiben sollte. Absurdistan pur! Da würde ich glatt behaupten, das Bild ab Stativ gemacht zu haben. -- Хрюша ?? 11:31, 15. Jun. 2009 (CEST)
Es kommt immer auf die jeweilige Situation an. Wenn ich einem Ahnungslosen eine Mark-III in die Hand drücke, wird er kaum etwas damit anstellen, was mit SH zu tun hat. Drückst du einem Fotografen eine Handy-Kamera in die Hand, kann es anders aussehen. --Marcela 11:42, 15. Jun. 2009 (CEST)
Daher habe ich oben Selbstauslöser als Hinweis fett gedruckt. Nur, wenn es eine Klickklackkamera ist, die keinen Selbstauslöser hat, ich das Foto auf Commons mit Exifdaten hochlade, ist es überprüfbar. -jkb- 11:47, 15. Jun. 2009 (CEST)

Noch einmal, es geht mir nicht darum zu erfahren wie ich Recht umgehen oder Urheberschaft beweisen kann und auch über die Schöpfungshöhe möchte ich hier nicht diskutieren. Es geht mir ausschließlich darum zu erfahren, wer, warum als Urheber eines Fotos anzusehen ist. Es kommt mir dabei darauf an, dass abstrakt, logisch nachvollziehbar und eindeutig eine Urheberrecht zugeordnet werden kann. Um die Problematik zu klären können auch spitzfindig konstruierte Fälle hilfreich sein.-- Zumthie 13:06, 15. Jun. 2009 (CEST)

Derjenige, der die schöpferische Leistung zur Erstellung des Fotos geleistet hat, ist Urheber. --Marcela 13:45, 15. Jun. 2009 (CEST)
So, und was ist nun eher die schöpferische Leistung bei einer Aufnahme? Daran zu denken zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Aufnahme zu machen (Objektwahl, Kamerarichtung, Wahl der Brennweite, grobe Definition des Ausschnitts), oder die in die Hand gedrückte Kamera auszulösen (auch unter Berücksichtigung, dass der Auslöser den finalen Bildauschnitt definiert)? Ich würde mal ganz despektierlich den Auslöser in diesem Fall als Stativersatz bezeichnen, dem keinerlei Rechte zustehen, schon gar keine Urheberrechte. -- Хрюша ?? 15:43, 15. Jun. 2009 (CEST)
Bei meiner EOS 50E kann durch Hindurchsehen und Auslösen schon ne Menge Schöpfung geschehen, die hat Augensteuerung, ich lege neben dem Bildausschnitt auch den Schäfebereich fest. Es kommt immer "darauf" an. --Marcela 15:48, 15. Jun. 2009 (CEST)
Es ist echt nicht so einfach. Die Meinung der Urheber sei der Eigentümer oder derjenige der an der Wählscheibe die Blende bestimmt ist sehr problematisch (abgesehen davon: die meisten Kameras tun das Automatisch, wer ist heute noch so altmodisch wie ich dass er ab und zu dieses manuell ändert). Daher habe ich oben eher zu der Meinung geneigt, derjenige, der auslöst, und den Hinweis mit Selbstauslöser gegeben (ein vorbeihuschnder Passant der nur Suaheli kennt wird sich wohl nicht mehr erinnern). Mit dem manuellen Druck auf den Auslöser bestimme ich doch den Augenblick, in dem ich den Auschnitt für gut befinde und wähle. Tja. -jkb- 16:02, 15. Jun. 2009 (CEST)
Wer also den Auslöser drückt, den Schnappschuss macht, ist der Urheber! Ich beobachte auf einer Livestreamwebcam einen Unfall und mache im richtigen Augenblick einen Schnappschuss (screenshot). Folgerichtig liegen dann die Urheberrechte für dieses Bild bei mir? --Zumthie 16:27, 15. Jun. 2009 (CEST)
Da würde ich denke ich irgendwo suchen über die Lizenzen für Screenshots. Sie sind nicht immer PD oder frei. -jkb- 16:46, 15. Jun. 2009 (CEST)
Siehe hier: Screenshots sind nicht selbsterstellte Bilder. -jkb- 16:50, 15. Jun. 2009 (CEST)
P.S. Wesentlich ist für mich in dem obigen Link der Satz "„Selbst erstellt“ bezieht sich nur auf komplett selbstgemachte Fotos" (Hervorh.von mir). Wenn ich jemanden die Kamera in die Hand drücke und sage "drück mal da oben" dann ist es nicht komplett. -jkb- 16:59, 15. Jun. 2009 (CEST)

Botanischer Garten Darmstadt

In der Diskussion:Botanischer Garten Darmstadt beteuert der Autor, eine Genehmigung des Rechtsinhabers zu besitzen, doch habt ihr ebenfalls eine schriftliche Kopie und ist das Verfahren also eingehalten? Ich halte eine Bestätigung durch einen anderen als den Autor für sinnvoll. --Aloiswuest 21:35, 16. Jun. 2009 (CEST)

Artikel in Speisekarte verwenden

Ich möchte Artikel-Passagen der englischen und deutschen Wikipedia (z.B. von Gewürzartikeln) in einer Speisekarte (Auflage 25 Stück) verwenden. Die Zitateregelung greift hier wohl nicht. Das Bildmaterial ist mittlerweile wohl Public Domain. Da ich keine Versionsgeschichte und komplette Autorenennung in der Speisekarte hinterlegen kann ist die Frage, was ich hinsichtlich der neuen Lizenbestimmung nun unter die jeweiligen Passagen schreibe:

Quelle: <volle URL zum Artikel> und Lizenz CC Attribution-Share Alike 3.0 Unported

?

Da ich die Speisekarte vor Ende Juni fertigstellen muss, wäre mir hier eine schnelle Lösung sehr recht, die soweit auf der sicheren Seite ist, dass ich später nicht alle Speisekarten neu drucken muss.

Vielen Dank! Götz (nicht signierter Beitrag von 217.226.99.5 (Diskussion | Beiträge) 00:08, 17. Jun. 2009 (CEST))

Artikelpassagen dürften doch unters Zitatrecht fallen. Melde dich mal auf Portal_Diskussion:Essen_und_Trinken, die meisten der Gewürzartikel (zumindest der kulinarische Teil) sollten von den dort tätigen Autoren stammen. Falls bei den Artikeln was Nennenswerte von mir stammt, verzichte ich schonmal auf die Bedingungen der GFDL. Und denke bitte daran, daß nicht alles in Wikipedia auch stimmen muß, prüfe die Angaben unbedingt anhand anderer Quellen. --Marcela 00:22, 17. Jun. 2009 (CEST)

Es geht ja auch um die entsprechenden englischen Artikel und um den Artikel über Indische Küche. Die Passagen sind teilweise schon etwas länger. Habe da meine Bedenken, ob das mit Zitieren in Ordnung ist. Denkst Du denn, dass ich mit der o.g. Angabe auf der sicheren Seite bin? Also Angabe des Links auf den genauen Artikel und Link auf die CC-Lizenz.

Ich weiß nicht, ob .en schon umlizensiert ist. --Marcela 09:11, 17. Jun. 2009 (CEST)
Text is available under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License; additional terms may apply. See Terms of Use for details. - ja. syrcro 09:29, 17. Jun. 2009 (CEST)

Gibt es irgendwo...

eine rechtlich verbindliche Übersetzung der CC-BY-SA-Lizenzen? Grüße Marcus 21:23, 15. Jun. 2009 (CEST)

Jein. Einige Lizenzen sind mehrsprachig (die belgischen und kanadischen zB). Es gibt aber in etwa 20 Sprachen jeweils auf einzelne Länder angepasste CC-By-Sa-Lizenzen in Landessprache, die Bedingungen ähneln sich zwischen den verschiedenen CC-Länderlizenzen so sehr, dass man jeweils die Lizenz des eigenen Heimatlandes getrost als inoff. Übersetzung nehmen kann. syrcro 21:27, 15. Jun. 2009 (CEST)
Oh, oh. Ich warte auf den Tag, wo ein (ehemaliger) Autor seine Beiträge unter Verweis auf 119 BGB zurückzieht, weil er behauptet, die Lizenz nicht verstanden zu haben... Pessimistisch: Marcus 21:49, 15. Jun. 2009 (CEST)
Motivirrtümer sind in der Regel unbeachtlich; insbesondere ist dabei die Anfechtung der Willenserklärung ausgeschlossen. --rtc 22:34, 15. Jun. 2009 (CEST)

Lustiger wird's aber, wenn Nutzer X, seit 2003 mit xx.xxx Edits dabei, am X.Y.2010 volljährig wird und die Genehmigung zu sämtlichen Freigaben verweigert. syrcro 21:45, 16. Jun. 2009 (CEST)

rtc: Motivirrtum nicht, Inhaltsirrtum schon. Syrcro: Oh ja. Dann sind wir am A... Marcus 18:00, 17. Jun. 2009 (CEST)

Porträtfoto Herbert Brandl

Liebe Wikipedia Bildredaktion,

wir möchten gerne ein Porträtfoto von Herbert Brandl auf seine Wikipedia Seite stellen. Wir haben alle Rechte zur Abbildung.

siehe http://www.biennale07.at/g25i128.html

wir bitten Sie um Unterstützung.

Dann habe ich noch eine Frage, wie die ungesichtete Seite von Herbert Brandl gesichtet werden kann und nicht einfach von einem "Sichter" wieder zurückgeändert wird?

Vielen Dank Nadja Pakesch pakesch@kunstmanagement.at

Mozart2006 10:39, 17. Jun. 2009 (CEST)

Wikipedia kann das Foto leider nicht annehmen, da es von einem Profifotografen geschossen wurde und Profifotografen ihre Fotos stets nur zu Konditionen lizensieren, die nicht den vollen umfang von freien Lizenzen umfassen (sondern eher eine Nutzungserlaubnis "für Presse/Bildungszwecke" widerspiegeln). Zudem gehören sie in der Regel einer Verwertungsgesellschaft an und haben dieser gewisse Verwertungsrechte abgetreten, die für freie Lizenzen notwendig sind. Es genügt auch z.B. nicht, dass das Foto in Wikipedia abgebildet werden darf; es muss auch erlaubt sein, es in beliebigem Kontext, auch zu rein kommerziellen Zwecken (z.B. als Postkarte) zu verwerten und es auch zu verändern. Große Probleme bereitet zusätzlich, dass auf dem Foto Werke des Künstlers zu sehen sind, die ebenfalls der freien Lizenz unterliegen müssten. Ich habe Dir auf Deiner Diskussionsseite ein Merkblatt hinterlegt, das die wichtigsten Sachverhalte zur Lizenzpolitik der Wikipedia zusammenfasst; hoffe das hilft. --rtc 12:05, 17. Jun. 2009 (CEST)
2. teil d. frage auf Deiner Disk beantwortet, da hier nicht passend --Svíčková na smetaně 16:37, 17. Jun. 2009 (CEST)

Screenshot proprietärer Software?

Ist das Anfertigen eines Screenshots einer proprietären Software (Anime Studio), bzw. das nachträgliche Uploaden und einbinden im zugehörigen Artikel erlaubt? Grüße und Danke für Antworten --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 14:20, 18. Jun. 2009 (CEST)

Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf man Screenshots von Fernsehsendungen, Kinofilmen oder von Computersoftware und Computerspielen in die Wikipedia einfügen?: Nein. --Nyks (Kontakt) 14:30, 18. Jun. 2009 (CEST)
Die Antwort in der FAQ ist wie das gesamte Rechtsgutachten -bestenfalls- zu oberflächlich. - Alles das, was keine Schöpfungshöhe hat darf hochgeladen werden, es sei denn es gibt ein Sonderleistungsschutzrecht (etwa Lichtbilder, Datenbanken, Rundfunksender, ausübender Künstler) - bei propritärer Software ist zu unterscheiden. Wenn in der Software Inhalte gezeigt werden, die geschützt sind, sind Screenshots auf de unzulässig (etwa GIMP mit geöffnetem Foto ohne freie Lizenz). Die GUIs der meisten Software ist selber jedoch als Brot-und-Butter-Grafik der angewandten Kunst in DA ungeschützt. Dies gilt für die GUI von Anime Studio wohl auch (die beiden Tutorials, die ich mir kurz angeschaut habe, zeigten zumindest nichts schützbares in der GUI) - allerdings sind die Filmchen, die man mit dem Programm anfertigt, regelmäßig geschützt, da bräuchte man dann eine Freigabe. syrcro 14:42, 18. Jun. 2009 (CEST)

Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Gelöschte Staatswappen auf Commons

Wie sieht es rechtlich mit diesen Wappen aus? Auf Commons wurden sie jedenfalls nach einem LA gelöscht. Deshalb sollen sie nach dewiki gerettet werden. Nachdem auf Commons Zeifel aufgekommen sind, ob die Wappen hier rechtlich ok sind, will ich mal hier eine Diskussion dazu anstossen.

Imho sind die Wappen hier durchaus ok, da wir sie gemäß dem Schutzlandprinzip als Amtliche Werke behandeln können. Zudem haben viele dieser Wappen keine Schöpfungshöhe und sind möglicherweise auch schon PD-alt. Wie sehen das die anderen? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:45, 18. Jun. 2009 (CEST)

Welche Zweifel? Welches LAs? Links bitte.-- Wiggum 00:10, 19. Jun. 2009 (CEST)
Steht doch alles auf WP.FzW... Die Bilder in der Klappbox wurden durch diesen LA auf Commons gelöscht. Jetzt sollen sie nach dewiki transferiert werden. Allerdings kam dann hier der Zeifel auf, dass es die Wappen auch nach deutschem Recht geschützt sein könnten, bzw. dass wir gar nicht das Schutzlandprinzip anwenden können (was aber eigentlich falsch ist...). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:28, 19. Jun. 2009 (CEST)

Wappen sind wie Briefmarken. Die Eigenschaft "amtliches Werk" wohnt ihnen nicht automatisch inne, sondern sie haben sie nur weil sie amtlich bekannt gemacht worden sind (amtsblatt). Schricker sieht es wie auch bei Briefmarken anders ("... Dem amtlichen Interesse geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitszeichen ... Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus, und zwar grundsätzlich sogar dann, wenn sie in amtlichen Bekanntmachungen abgebildet werden ..."). Wir berufen hier uns einzig und allein auf die in der Kommentarliteratur überwiegend abgelehnte Entscheidung des LG München zu Briefmarken.
"Amtliche Werke" auf andere Länder zu übertragen ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme schwierig. Kann durchaus sein, dass die Wappen nicht in einem amtsblatt-äquivalent (sofern überhaupt vorhanden) veröffentlicht werden. In anderen Ländern ist es so, dass die Städte/Kommunen nicht ein Wappen, wie wir es kennen, haben sondern eher Logos. Für die kann man dann unseren Logo-Baustein verwenden bzw. keine Schöpfungshöhe.
Den Einwand von AFBorchert halte ich auch für plausibel. Das der Paragraph für amtliche Werke auch für nicht-deutsche, nicht EU-Werke gilt, soll erstmal nachgewiesen werden (urteil wäre nicht schlecht). --Isderion 02:23, 19. Jun. 2009 (CEST)

Zur Anwendung von § 5 auf Wappen und Geld: Das OLG Köln widerspricht in der Fetten-Hennen-Entscheidung dem Schricker da recht ausdrücklich, bzgl. des Geldes nehmen die die Gemeinfreiheit sogar stillschweigend an, bei Wappen schränken sie das später aber doch bei Darstellungen, die als Werke der bildenden Kunst gelten, stark ein, bejahen aber die Gemeinfreiheit der Wappen in Form einer amtlichen Bekanntmachung: Allerdings können auch nichtsprachliche Werke i. S. der Vorschrift amtliche Werke sein. Insoweit kommen neben Darstellungen auf Geldscheinen und Münzen z. B. auch solche in Gemeindewappen in Betracht. [...] Allerdings stellt - wie aus der "Bekanntmachung des Bundespräsidenten vom 20. 1. 1950" (BGBl. I S. 26) hervorgeht - ein Adler das Bundeswappen der Bundesrepublik Deutschland dar. Damit wird das Werk aber trotz seiner Aufhängung [...] nicht zu einem amtlichen Werk. Denn das Kunstwerk weicht - was unstreitig ist und ohne weiteres aus der erwähnten Bekanntmachung hervorgeht - in seiner Darstellung eines Adlers von den amtlichen Vorgaben sogar ab, die "Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe vorsehen". Es ist damit zwar das Symbol des Staates, aber seine Aufhängung bleibt die Aufhängung eines - wenn auch an das Wappen stark angelehnten - privaten Kunstwerkes und damit schon deswegen nicht eines amtlichen Werkes. (OLG Köln 6 U 21/00, Urteil vom 05.05.2000) - Die Kommentarliteratur wird da von der Rechtsprechung ignoriert. (die Richter dürfen ja auch keine Gutachten für die Rechtindustrie schreiben). syrcro 09:00, 19. Jun. 2009 (CEST)

Wer hier die ständige Praxis bezweifelt hat seine Position zu belegen nicht umgekehrt Isderion. Wir richten uns nach der deutschen Rechtsordnung (sowie AT, CH), und da kann es nun einmal keinen Zweifel geben, dass alles das, was nach deutschen Maßstäben ein amtliches Werk wäre, es vor einem deutschen Gericht auch ist, also z.B. australische Gesetze unabhängig von den Vorschriften in Australien (Crown Copyright oder so). Lies bitte bei Schricker nach --Historiograf 18:16, 19. Jun. 2009 (CEST)

Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923#Datei:Ak_bolle_meierei_1913.jpg

Da die datei schon schnellgelöscht war und kein eindeutiger konsens besteht, bitte ich um weitere Stimmen und/oder Umsetzung - gleich in welche Richtung. --Marcela 17:21, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ich hätte da mal ne Frage

Mir fällt ein Buch mit Abbs. in die Hände. Auf der Seite 3 steht, dass der Inhalt gemeinfrei sei. Kann ich jetzt ohne Bedenken, siehe Wiki-Richtlinien, gegen eine Urheberrechtsverletzung jene Bilder jetzt bedenkenlos verwenden? Seite 3 wird natürlich Hochgeladen und bei jeder Bildverwendung darauf v erwiesen.--1970gemini 18:33, 16. Jun. 2009 (CEST)

Wenn das wirklich so ist, darf der gesamte Buchinhalt, also Texte und Fotos frei verwendet werden. Allerdings ist die Verwendung von "gemeinfrei" etwas unüblich, die Seite 3 wäre wirklich mal interessant. --Marcela 17:42, 19. Jun. 2009 (CEST)

Panoramafreiheit innerhalb von öffentlichen Gebäuden in der Schweiz?

Es geht um dieses Bild, das zur Ahnengalerie des Kantons Zürich gehört und in einem öffentlich zugänglichen Gebäude hängt. Der Fotograf würde hierfür die Panoramafreiheit gerne in Anspruch nehmen und ich bin etwas skeptisch, ob diese in der Schweiz soweit reicht. (Ohne Panoramafreiheit geht es nicht, da der Maler des Porträts, Benno Schulthess, noch lebt und somit seine Werke noch nicht gemeinfrei sind.)

Entsprechend Art. 27 Abs. 1 URG fallen Werke auf allgemein zugänglichem Grund unter die Panoramafreiheit. Aber was wird in der Schweiz als allgemein zugänglicher Grund betrachtet? Fallen auch öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Gebäude darunter wie etwa in Österreich?

Es ist nicht das erste Mal, dass diese Frage hier gestellt wird, siehe etwa hier. Ich wäre hier jedoch dankbar, wenn die Ansicht durch Literaturverweise auf entsprechende Kommentare oder Urteile unterstützt werden könnte. Vielen Dank, AFBorchert 07:20, 15. Jun. 2009 (CEST)

Wir haben keine grossartige Literatur darüber, nur in diesem Merkblatt des Verbandes Schweizer Presse wird ein wenig auf dieses Thema eingegangen. (Seite 5, Abschnitt II.1.d) Rehbinder (ISBN 3-7272-0923-2) geht auf diesen Aspekt gar nicht ein. Lupo 13:23, 16. Jun. 2009 (CEST)
Nein wenn du dich dafür innerhalb vom Gebäuden aufhalten must, greift die übliche CH-Panoramafreiheitregel leider nicht (Ist Grauzone mehr dazu unten). Denn du must dich auf allgemein zugänglicher Grund befinden, und ob das auch in öffentlichen Gebäuden zutrift, ist umstritten (Denn du befindest dich ja nicht mehr auf eine Grund (von wo du den Himmel sehen kannst), sonder in einem Bauwerk). Leider ist das allgemein zugänglicher Grund nur klar zu beatworten, wenn es sich du dich unter freiem Himel befindest (Allgemein zugänglicher Grund ist jeder Boden unter freiem Himmel). Auch klar mit allgemein zugänglicher Grund, kann man argumentieren, sich um beim Stadort um öffentlicher Strassenraum handelt, der sich aber durchaus in einem Gebäude befindet darf (Eine durchgängig geöffnete Fusgängerpassage duch ein Gebäude). Aber Achtung, es muss sich um eine öffentlichen Weg handeln (Ist gegeben wenn der Durchgang eine Strassenbezeichnung trägt (z.b. Rifflihofpassage in Bern), auch in Form eines Hausnummernpfeils).
Weil es eben keine brauchbaren Urteile gibt (In der Schweiz fällt ein Schnappschuss eben nicht unter den Lichtbildwerk Schutz, und deshalb gibt es eher wenig Foto-Urteile), ist es eine Grauzone Aufnahmen von urheberrechtlichen Werk in offentlich zugänglichen Gebäuden zu machen. Persönlich kann rate ich dir eher davon ab, Fotos hochzuladen die du in öffentlichen Gebäuden gemacht hast (Naturlich nur solch wo du dich auf die Panoramafreiheit berufen musst). Bei einigen Bahnhofshallen kann ich aber Entwarnug geben, denn z.B. die Bahnhofshalle in Zürich gilt als grösster überdachter öffentliche Platz der Schweiz (wird auch als grösster überdachte Platz bewoben = Dein Argument für allgemein zugänglicher Grund befinden), die Grenze ist oft sehr undeutig zu ziehen und erfordert in der Regel einiges an Wissen über die Nutzung und Besitzer. Und deswegen ich kann dir nur abraten wenn du dich mit der Materie nicht auskenst, da an die Grenzen des zulässigen zu gehen. Denn wenn es zu einem Prozes kommen würde, muss Du argumentieren können, warum du dich jetzt deiner Meinung nach auf einem allgemein zugänglicher Grund befunden hast als du das Foto erstellt hast (denn nur wenn du das kannst, kannst du dich auf die Panoramafreiheit berufen). Bobo11 19:34, 20. Jun. 2009 (CEST)
Die schweizer Panoramafreiheitsregelung kannst du eh vergessen, wir wenden immer das strengste DACH-Recht an. Und das ist in diesem Punkt das bundesdeutsche... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:43, 20. Jun. 2009 (CEST)
NEin, so verallgemeiner darfst jetzt aber nicht. Im Zweifelsfall, wenden wir die schärfste an. Bei einem östereichischen Künstler, dessen Werk in Östereich nach östereichen Recht von einem östereichischen Staatbürger legal abfotografiert wurde, können wir behalten (gleiches gilt für Schweiz halt CH-CH-CH). Ist der Fotograf (oder Künstler usw) aber Deutscher müssen wir das strengere Deutsche Recht anwenden. Es geht hier eben auch darum ob sich das stregere Deutsche Gericht für zuständig erklären könnte, was logischerweise bei einer deutschen Streitpartie sehr viel grösser ist, als bei einem Streitfall der nichts mit Deutschland zu tun hat (Was ja beim oben genannten inneröstereichischen Beispiel der Fall ist). Es ist glücklicherweise immer noch so, dass ein östereichischer Künstler vor eine deutschen Gericht gegen eine Östereicher, der sein Werk in Östereich nach dortig dem geltendem Recht legal angefertigt hat, eher geringe Erfolgsaussichten hat, das sein Anliegen überhaupt behandelt wird. @Caddy wenn meine Aussage nicht zutreffen sollte, musst du aber schleunigst einige Bild-LA's auf :de stellen.
Um sich auf die schweizerische oder östereichische Panoramafreiheit zuberufen, muss diese wirklich wasserfest sein (also nix mit Grauzone). Und genau dieser Punkt 100% sicher legal, ist es in der Schweiz bei Innenaufnahmen (auch wenn diese öffentlich zugänglich sind) eben nicht erfüllt. Bei der Hundertwasserentscheidung, war eben der negative Punkt, sprich der Angriffspunkt des Klägers, das hier eben um keine östreichischen Staatsbürger sonder ein deutscher Staatsbürger veklagt wurde (als Östereicher kann mir ein Urteil in einem andern Land egal sein, solange es nach östereichischen Recht nicht strafbar ist und ich nicht mehr in das Land reise, denn in dem Fall kann es nicht vollzogen werden). Weil sich der Angeklagte eben die deutsche Staatsbürgerschaft hatte und auch in Deutschland wohnte und arbeitete, fand eben sich das deutsche Gericht für zuständig. -- Bobo11 23:23, 20. Jun. 2009 (CEST)

Urheberrecht(e) an 78 Jahre alter Zeitungsseite ?

Datei:Zeitung Unser Weg 14 Nov 1931 BS.JPG
Die Zeitung „Unser Weg“ vom 14. November 1931 mit den Fotos der von der SA ermordeten Arbeiter Engelke und Fischer sowie deren Familien.

Nebenstehende Zeitungsseite aus dem Jahre 1931 habe ich in folgenden Artikel eingebunden: SA-Aufmarsch in Braunschweig. Die Seite stammt, wie ich hier erfahren habe, aus der Magdeburger Volksstimme. Daraufhin habe ich drei Leute bei der „Volksstimme“ angeschrieben und auf Foto und Artikel hingewiesen. Ergebnis: KEINE Reaktion.

Zwei Fragen:

  1. Besteht für die Seite – so wie sie jetzt abgebildet ist – Urheberrechtsschutz?
  2. Besteht, da 1931 für die Fotos KEIN Urheber angegeben wurde (und auf meine Anfrage nicht reagiert wurde) überhaupt (noch) Urheberrechtsschutz?

Danke im Voraus! Brunswyk 19:22, 15. Jun. 2009 (CEST)

Noch kleiner gibt´s die Seite aber nicht mehr, oder? ...
Na, egal.. Jedenfalls sind die Fotos höchstwahrscheinlich noch urheberrechtlich geschützt. Der Fotograf müsste seit mindestens 70 Jahren tot sein, dürfte also aktuell nicht nach 1938 gestorben sein, damit die Fotos gemeinfrei sind. Also brauchen wir eine Freigabe. Wenn die Urheber aber nicht genannt sind, wird´s sehr schwierig. Dann müssen wir die Seite wohl löschen.
Und der Text dürfte ebenso noch geschützt sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:49, 15. Jun. 2009 (CEST)
siehe hier. Brunswyk 14:16, 20. Jun. 2009 (CEST)

Fallen Kriegsfotos vom Imperial War Museum unter das British Crown Copyright?

Ist dieses Foto gemeinfrei und damit Wikipedia-verwendbar, da Crown Copyright bereits abgelaufen? Brunswyk 18:45, 17. Jun. 2009 (CEST)

Auf Commons sicher gestattet, nach DACH-Recht ist es geschützt. --Marcela 19:00, 17. Jun. 2009 (CEST)

Ächz. Wir akzeptieren auch hier immer schon das Erlöschen des Crown Copyright. Ist gültige Beschlusslage --Historiograf 01:55, 18. Jun. 2009 (CEST)

Danke, das ist die Antwort, die ich lesen wollte! Gibt’s da auch n’nen Link zu? Ich möchte vermeiden, dass alle paar Monate ein LA für das Bild kommt. Brunswyk 20:09, 18. Jun. 2009 (CEST)
Mal prinzipiell gefragt: woher ist überhaupt klar, dass Crown Copyright für dieses Bild gilt oder gegolten hat? Da steht de facto nirgends ein Urheber, denn das mit Copyright Imperial War Museum genannte Museum ist wohl kaum der Urheber. Hier ist das Bild auch zu sehen, aber auch ohne weiterführende Angaben. Gezeigt wird die Befreiung britischer Kriegsgefangener (anscheinend aus Oflag 79) durch amerikanische Soldaten am 12. April 1945. Wer hat das Foto aufgenommen? Brite? Amerikaner? Soldat? Kriegsberichterstatter? Wird nirgends ausgesagt. Weshalb also Crown Copyright? Gruß -- Rosenzweig δ 21:54, 18. Jun. 2009 (CEST)
Diese Frage ist in der Tat zu stellen. Das Royal War Museum ist vermutlich nur irgendwie an einen Abzug oder ein Negativ dieses Fotos gekommen und beansprucht jetzt (wie Museen das gerne machen) ein Urheberrecht an dem Bild. Ohne wirkliche Quelle können wir aber nicht davon ausgehen, dass das unter Crown copyright fällt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:40, 19. Jun. 2009 (CEST)


Ich bin automatisch (und wie ich jetzt weiß, irrtümlich) davon ausgegangen, dass alle Fotos, für die das IWM als Urheberrechtsinhaber angegeben ist (und das ist auf beiden websites so angegeben: „Copyright Imperial War Museum (IWM BU 5985)“) unter Crown Copyright stehen. Das scheint aber, nachdem ich beim IWM war nicht immer der Fall zu sein. Bei diesem Foto offensichtlich leider nicht. Bei meiner Suche habe ich das Bild gefunden: British POWs welcome the arrival of liberating American troops at Oflag 79 in Brunswick, 12 April 1945. Der Fotograf soll Anderson W G (Lt), No 5 Army Film & Photographic Unit gewesen sein.
Habe mal eine E-Mail ans IWM geschrieben. Mal sehen, ob/was die antworten. Brunswyk 16:42, 19. Jun. 2009 (CEST)

Die No 5 Army Film & Photographic Unit war wohl eine britische Militäreinheit, das sollte reichen. Hier wurde Crown Copyright für ein anderes Bild von dieser Einheit bejaht. Gruß -- Rosenzweig δ 17:18, 19. Jun. 2009 (CEST)

Sehr schön! Ich warte aber trotzdem noch darauf, was das IWM sagt. Brunswyk 14:17, 20. Jun. 2009 (CEST)

Presseportal und Tempo-TP

Hallo, auch in der Gefahr, dass das schon angefragt wurde: Geht das klar? Kommt vom Presseportal, im Footer steht was zur Verwertung und Speicherung. Bin bissl sonnen und grillen, -- Emdee 18:59, 19. Jun. 2009 (CEST)

Nein, das entspricht nicht unseren Anforderungen. Die Detailansicht sagt: "Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. ". Also eine reine Presselizenz, die beliebige Verwendung durch jedermann zu beliebigen Zwecken und Änderungen sind nicht erwähnt und damit auch nicht erlaubt. --Kam Solusar 20:24, 19. Jun. 2009 (CEST)
Danke, wurde CopyVio-tagged auf Commons. -- Emdee 11:08, 20. Jun. 2009 (CEST)
Ich weiss ja nicht, was dort zu sehen war (wurde ja inzw. gelöscht). Falls es aber um das Logo auf der rechten Seite der Website ging: Dies dürfte auf de:wp hochgeladen, unter "Bild-ohne-SH" fallen. --Nyks (Kontakt) 17:00, 20. Jun. 2009 (CEST)
Nein, es ging um dieses Lichtbild. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:03, 20. Jun. 2009 (CEST)

Status der Lizenzumstellung?

Wie sieht es eigentlich mit der bevorstehenden Lizenzumstellung aus, vor allem mit Blick auf unsere Uploads auf de.WP? Hab auf Anhieb leider keine Details oder Diskussionen dazu gefunden, auf Wikipedia:Lizenzänderung steht jedenfalls nichts dazu. Der Stichtag scheint ja der 15. Juni zu sein, also schon in 2 Tagen. Auf Commons wurden bereits einige Kriterien für die dortige Umstellung zusammengestellt, siehe Commons:GFDL 1.3 relicensing criteria.

Die Fragen wären also: a) wie stellen wir hier in der dt. WP die Lizenzen bei GFDL-Dateien um? Das müsste IMO dringend angegangen werden. Und b) wie sieht es mit zukünftigen Uploads aus? Sollten in Zukunft überhaupt noch Uploads von GFDL-Dateien ohne zusätzliche Lizenz erlaubt werden? --Kam Solusar 14:12, 13. Jun. 2009 (CEST)

a) Mach doch, it's a Wiki, aber dieser unausgegorene Update mit Umettiketierung von Werken auf die WMF - trotz des ausdrücklichen Versprechen anderslautenden derselben - kann zumindest mir gestohlen bleiben.
b) Warum das? syrcro 17:59, 13. Jun. 2009 (CEST)
"Mach doch, it's a Wiki" - leider nicht so einfach, vor allem da wir wahrscheinlich auch GFDL-Dateien aus externen Quellen haben, die nach dem 1. November 2008 hochgeladen wurden. Diese Dateien wären dann nicht von der Lizenzänderung betroffen, weshalb alle Uploads nach dem 2. November wahrscheinlich einzeln geprüft werden müssten. Und zu b): Wenn die ganze Wikipedia auf eine Doppel-Lizenz umgestellt wird zwecks besserer/einfacherer Verwendungsmöglichkeit, hat es nicht viel Sinn wenn wir weiterhin Dateien erlauben, die nur mit der umständlichen GFDL lizenziert sind (jedenfalls wenn es um Dateien geht, die nicht woanders zuerst unter der GFDL veröffentlicht wurden und jetzt nur von dort importiert werden). Ich wäre dafür, das Upload-Formular entsprechend anzupassen, dass die GFDL dort ganz verschwindet oder durch GFDL/CC-by-sa 3.0 ersetzt wird. --Kam Solusar 20:36, 13. Jun. 2009 (CEST)

http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Implementation --Historiograf 18:15, 13. Jun. 2009 (CEST)

Danke für den Link. Leider steht im Abschnitt zur Umlizenzierung von Dateien nur, dass sie auch umgestellt werden. Zum Ablauf steht da aber nichts, wird das WM-weit gemacht oder den einzelnen Projekten überlassen? Zumindest in den kleineren Projekten dürfte das wohl ein großes Problem werden. --Kam Solusar 20:36, 13. Jun. 2009 (CEST)

Klar. Urheber, die ihr Werk als GFDL lizensiert haben, bekommen nun einfach CC drübergebügelt. Umlizensierung ist ja sowas von böse, das geht ja gar nicht. --Marcela 03:38, 14. Jun. 2009 (CEST)

Also anscheinend werden Dateien nicht automatisch WM-weit umgestellt, jedenfalls hat die engl. WP dazu ihre eigene Methode entwickelt, siehe en:Wikipedia:Image license migration. Die haben eine Vorlage erstellt die in jeder GFDL-Datei eingebunden wird. Per Parameter wird dann eingestellt, ob die Datei umlizenziert werden muß/sollte. Das meiste wird dort wohl den Bots überlassen, aber ich schätze da wird trotzdem auch noch eine Menge manuelle Arbeit nötig sein. Laut der Seit gibt es auf :en ca. 200.000 GFDL-Dateien, gibt es auch irgendwo Angaben darüber wieviele wir hier in der dt. WP haben? --Kam Solusar 17:23, 17. Jun. 2009 (CEST)

62 285, siehe Kategorie:GFDL-Bild. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 17. Jun. 2009 (CEST)
D'oh! An die Katgegorie hatte ich gar nicht gedacht, danke :) Von den 62K Dateien dürften über den Daumen gepeilt mindestens 50k bis 55K vor November 08 hochgeladen worden sein, die könnten problemlos per Bot umgestellt werden. Dateien, die neben GFDL bereits mit CC-by-sa 2.0, 2.5 oder 3.0 lizenziert sind, brauchen wohl auch nicht umgestellt werden. Aber die restlichen Uploads ab Nov 08 müßten wohl von Hand kontrolliert werden, ob sie woanders zuerst als GFDL veröffentlicht wurden. Läßt sich IMHO auch vereinfachen, wenn jemand mit Datenbankzugriff die Bildbeschreibungen nach URLs oder Angaben wie "selbst erstellt" durchsuchen kann. --Kam Solusar 18:28, 18. Jun. 2009 (CEST)
Als erstes mal bräuchten wir eine Liste mit Dateien, die nach dem Stichtag hochgeladen wurden. Sieht sich hier jemand in der Lage, diese zu erstellen? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:47, 19. Jun. 2009 (CEST)
Können ja, wollen nein. syrcro 16:49, 19. Jun. 2009 (CEST)

Vielleicht sollten wir die Diskussion und Koordination auf eine neue Projektseite verlagern, analog zu en:Wikipedia:Image license migration und Commons:License Migration Task Force/Migration. Dann kann man während der Umstellung auch darauf verweisen. Wikipedia:Lizenzumstellung bei Dateien evtl.? --Kam Solusar 18:00, 21. Jun. 2009 (CEST)

Signatur Joan Miró

Autograph von Joan Miró
Autograph von Joan Miró

Die Signatur steht bei Commons zur Löschung an. Sie ist im Artikel Joan Miró enthalten. Bei uns stehen Unterschriften doch nicht unter Schutz, denke ich. Ob jemand so nett sein könnte, sie mit der richtigen Lizenz in der de:wiki zu sichern? Vielen Dank sagt schon mal -- Alinea 12:24, 17. Jun. 2009 (CEST)

Von Sargoth erl. --Marcela 20:11, 17. Jun. 2009 (CEST)
Herzlichen Dank an alle Beteiligten. -- Alinea 20:49, 17. Jun. 2009 (CEST)
Ergänzung: Muss man sich Sorgen machen, dass mit den Signaturen von Picasso, Man Ray et. al., die in unseren Lemmata vorkommen, Ähnliches passiert, sodass sie auch vorsorglich in de abgespeichert werden sollten, fragt -- Alinea 09:27, 19. Jun. 2009 (CEST)

Bei Commons muss man sich immer Sorgen machen, es gab schon mal den Zwergenaufstand einer Administratorin in Sachen Unterschriften, da gibt es genügend D*** als Admins, die es extrem eng sehen --Historiograf 16:41, 21. Jun. 2009 (CEST)

Ich hatte schon mal das Problem mit einer gelöschten Datei. Die hat mir ein Admin zur lokalen Kopie temporär wiederhergestellt, so dass ich sie hier hochladen konnte. Deshalb würde ich da nicht in Aktionismus verfallen. −Sargoth 16:44, 21. Jun. 2009 (CEST)
Hier in der dt. WP muss man sich allerdings auch Sorgen machen weil manche die Unterschriften durch den Vektorisierer von Inkscape scheuchen und die Pixelvorlagen über die Vorlagen SLA oder JetztSVG verschwinden lassen. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 17:06, 21. Jun. 2009 (CEST)
In der engl. WP steht die Unterschrift übrigens auch zur Löschung an: en:File:Miro autograph.png Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 17:09, 21. Jun. 2009 (CEST)

Diskussion:Beldam-Maler

Auf der Diskussionsseite wird auf eine URV hingewiesen, der Test soll aus einem Buch abgekupfert worden sein. Wie finde ich raus ob das stimmt, ohne mir das Buch zu kaufen? --myself488 23:21, 19. Jun. 2009 (CEST)

Bibliothek? Oder den Ersteller fragen, auch wenn ich den Vorwurf bei einem solch erfahrenen Wikipedianer schon sowohl interessant als auch fragwürdig finde. Ich sehe im Text übrigens kein Zitat, aber vielleicht weiß die IP ja mehr? --Paulae 23:30, 19. Jun. 2009 (CEST)
Der Artikel ist - natürlich - an Boardman orientiert. Denn man nutzt Fachliteratur zum schreiben von Artikeln. Der Vorwurf der URV ist aber völlig bescheuert. Ist wohl eher so, daß mir Jemand ans Bein pinkeln will, der aber zu feige ist das direkt und fair machen will. Marcus Cyron 13:10, 21. Jun. 2009 (CEST)

Können simple Karten eine URV sein?

Beispielkarte

Benutzer:QBay, ein Japaner, arbeitet seit einigen Jahren an Artikeln zu deutschen Orten in der japanischen Wikipedia und hat uns im Lauf der Jahre einige simple Gemeindekarten für die Infobox wie die Beispielskarte rechts beschert. Die Karten liegen auf Commons. Nun ist er der Meinung, die Karten hätten Urheberrechte verletzt, weil er bestehende Karten nachgezeichnet (trace) habe, siehe hier. Die SLAs, die er auf Commons gestellt hatte, sind vorerst zurückgesetzt worden, ob von ihm noch ein Löschverfahren kommt, ist bislang offen. Unabhängig von Commons-Fragen: sind solche simplen Karten nach deutschem Recht überhaupt schutzfähig (angewandte Kunst, da Gebrauchsgrafik)? Und könnte man sie, falls es auf Commons je doch zu einer Löschung kommt, nach de.wp übernehmen, damit zumindest bis zur Schaffung anderer Karten etwas da ist? Viele Grüße -- Rosenzweig δ 13:20, 20. Jun. 2009 (CEST)

Es handelt sich zwar nicht um Gebrauchsgrafiken, aber dem Urheberrecht unterliegen Fluß- und Grenzverläufe trotzdem nicht. --rtc 16:44, 20. Jun. 2009 (CEST)
Die Fluß- und Grenzverläufe unterliegen nicht dem Urheberrecht. Deshalb dürfen Kartenanbieter diese selbst vermessen und als Datenbankwerk auf den Markt bringen. Einfach fremde Karten nachzeichnen geht nicht. --85.176.33.226 22:01, 20. Jun. 2009 (CEST)

Solch simple Karten sind nicht einmal Kleine Münze --Historiograf 16:38, 21. Jun. 2009 (CEST)

Schwarztee

Ich habe den Artikel zum Schwarztee grundlegend überarbeitet, er muss nur noch gesichtet werden. Aber die [vorherige Version] könnte eventuell gegen die Urheberrechte verstoßen, da der Text 1:1 von anderen Internetseiten kopiert ist, z.B. [14] oder [15]. Ist das ein Verstoß, oder ist es der selbe Autor oder ist es nicht weiter relevant ? --JingleDingle 15:08, 21. Jun. 2009 (CEST)

Es könnte aber auch umgekehrt sein @JingleDingle, das nämlich die von dir Zitierten Webseiten bei der WP abgschreiben haben. Des weitern sinn solche allgemein gehaltene Vorwürfe ohne Belege eh nicht gern gesehen hier. Bobo11 15:33, 21. Jun. 2009 (CEST)
Der Artikel ist organisch gewachsen. Der Satz: China ist die Heimat des Schwarztees. Der älteste Schwarztee kommt aus Wuyi-Gebirge. Er heißt Zhengshan Xiaozhong. wurde z.b. am 8. August 2006 eingefügt. Also sind die Webseiten URVs von der Wikipedia. --HAL 9000 15:37, 21. Jun. 2009 (CEST)

@Bobo11: Deswegen habe ich ja gefragt. Der Text kursiert genau in diesem Wortlaut mehrmals im Netz. Aber wenn es keine URV ist, auch gut. Das war außerdem keine Vorwurf, sondern eine Urheberrechtsfrage. Aber ich werde das nächste mal wohl besser prüfen. --JingleDingle 16:29, 21. Jun. 2009 (CEST)

Mein Projekt Film "Außer Rand und Band" -noch in Bearbeitung-

Hallo, habe vor, ins o.a. Projekt die Titelseite "Illustrierten Film-Bühne Nr.3429" als Bild mit einzubauen. M.E. eine Publikation, die eigentlich frei sein müsste. Kurze Frage: Gibt es hierzu Einwände? Besten Dank für eine kurze Antwort,

mfG -- Franny-beecher 16:21, 21. Jun. 2009 (CEST)

Ohne die Titelseite gesehen zu haben lässt sich dazu kaum etwas sagen. Wenn ich mir die Google-Treffer aber so anschaue scheint auf den Titelseiten immer ein Filmausschnitt, Filmposter, Promo-Foto, etc.. zu sehen zu sein. Die sind natürlich urheberrechtlich geschützt und können hier ohne Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers nicht genutzt werden. --Kam Solusar
IFB zeigt Standbild aus dem Film, ist aus den 50ern, ist daher geschützt und kann hier nicht verwendet werden. --Paulae 18:49, 21. Jun. 2009 (CEST)

Habe verstanden, Kam Solusar und Paulae, weiterhin frohes Schaffen, -- Franny-beecher 11:54, 22. Jun. 2009 (CEST)

Persische Samisdat-Ausgabe von Salman Rushdies Satanischen Versen

Tach zusammen. Ich wollte im Artikel Roman die Abbildung einer illegalen iranischen Ausgabe der Satanischen Verse Salman Rushdies anbieten. Kann mir jemand mit mehr Copyright Wissen sagen, wie es hierbei aussieht? Normalerweise liegt das Copyright bei einer solchen Abbildung beim Verlag der abgebildeten Ausgabe. Hier nun haben wir eine illegale Ausgabe ohne Verlagsangabe (auch die Übersetzerin ist nur ein Pseudonym. Schädigen wir Rushdie mit der Abbildung? Wohl kaum, auch nicht die kanadische Viking Press. Kleiner Tip und Hilfe bei der korrekten Lizensierung der Datei wären mir willkommen. --Olaf Simons 14:34, 19. Jun. 2009 (CEST)

plädiere auf mangelnde Schöpfungshöhe, wie etwa auch hier. --Janneman 14:38, 19. Jun. 2009 (CEST)
Aus der Perspektive des Historikers ist das eher ein Materialbeleg, dass solche Ausgaben existier(t)en. Die Abbildung selbst hilft niemandem der den Text lesen möchte - mehr als Titel und Aufmachung sind hier nicht zu sehen. das mag für Jannemans Sicht sprechen. --Olaf Simons 15:02, 19. Jun. 2009 (CEST)
Mangelnde SH greift nach DACH-Recht. Nach arabischem Recht gibts erst Recht keine Bedenken, ich habe mir das mal ausführlich von Orientalist erklärebn lassen. Arabische- Koran- Ausgaben sind selbst dann problemlos, wenn sie Kalligraphien enthalten, die wir eindeutig als Kunst einschätzen - und selbst dann, wenn das Buch gerade frisch aus dem Druck ist. --Marcela 15:07, 19. Jun. 2009 (CEST)
Ralf: Sag mal, Dir ist schon klar, dass Rushdie nicht Mohamend, sein Buch Die Satarnischen Verse nicht das heilige Buch der Moslems, der Iran nicht arabisch ist und diese Ausgabe zu guter Letzt nicht in arabischer Sprache, sondern in Persisch geschrieben ist? syrcro 15:16, 19. Jun. 2009 (CEST) PS: Die Seite des Buches ist auch nach US-Recht unschützbar, commons:template:PD-text.
Autsch, du hast Recht, da habe ich gleich mehrmals danebengegriffen. Was ich sagte, gilt nur für den Koran und arabische Ausgaben davon. Das ist eine andere Baustelle. --Marcela 16:59, 19. Jun. 2009 (CEST)

Geht es um das hier abgebildete Foto? -- Torsten Bätge  17:48, 19. Jun. 2009 (CEST)

Wenn die abgebildete Seite keine Schöpfungshöhe erreicht gilt das nicht automatisch auch für das Foto. Das ist darum zu löschen, weil es nicht unter einer freien Lizenz steht. --85.176.33.226 22:04, 20. Jun. 2009 (CEST)
Der Uploader ist der Fotograf selbst, der es nun unter einer passenden freien Lizenz lizenziert hat. Es geht also wirklich nur noch um die Rechte an dem abgebildeten Objekt, dessen Schöpfungshöhe hier aber ohnehin mehrheitlich verneint wird. -- Herby 17:17, 22. Jun. 2009 (CEST)

Frage nach der Schöpfungshöhe

Hallo,

Das Bild wäre das. Eine Abbildung der Medaille für vorbildlichen Grenzdienst der DDR. Erreicht das Schöpfungshöhe? -- blunt. 10:58, 21. Jun. 2009 (CEST)

Frage ist nicht korrekt gestellt. Geht es um das Foto oder um die Medaille selbst? Medaille hat keine SH --Historiograf 16:39, 21. Jun. 2009 (CEST)

OK, dann mal anders: Darf ich mir die Grafik verwenden? -- blunt. 17:03, 21. Jun. 2009 (CEST)
Ich halte das für ein Foto; die Abschattung der Schleife ist an der Grenze zum Atom des persönlichen Ausdruckes, das für einen Lichtbildschutz nötig ist. Bei dem Bild kann man sowohl einen Leistungsschutz bejahen, wie verneinen. Ich persönlich wäre in diesem Fall feige und würde das sicher nicht unter einer verfolgbaren Benutzerkennung hochladen. syrcro 18:17, 21. Jun. 2009 (CEST)
Ich sehe keine Probleme. Selbst dieses Bild ist ein Scan. Persönlichen Ausdruck kann ich nirgends erkennen. --Marcela 13:11, 22. Jun. 2009 (CEST)

Textdokument mit geringer Schöpfungshöhe oder urheberrechticher Relevanz?

Zum Artikel über die Frankfurter Äquatorialsonnenuhr habe ich den Scan einer Schenkungsurkunde zugemailt bekommen. Die Urkunde stammt aus dem Jahr 1951 und wurde von einem unbekannten Mitarbeiter der VDM verfaßt. Hat das Textdokument urheberrechtliche Relevanz, oder ist die Schöpfungshöhe nur gering, so daß ich es hochladen kann? --Eva K. ist böse 12:54, 22. Jun. 2009 (CEST)

Hat keine SH --Marcela 13:07, 22. Jun. 2009 (CEST)
Und schon im Bestand ;) --Eva K. ist böse 14:51, 22. Jun. 2009 (CEST)
Hast brav gemacht. --Marcela 15:42, 22. Jun. 2009 (CEST)

Dalip Kryeziu (Knol - WP - URV?)

Entweder ist das eine URV von Google-Knol ([16]) oder umgekehrt. Vom Zeitraum der Erstellung handelt es sich wahrscheinlich um den gleichen Autor, aber das ist ja nicht sicher. Was in einem solchen Fall machen? Grüße --Christian2003 18:26, 20. Jun. 2009 (CEST)

Da die letzte Bearbeitung auf der Wikipedia am 3. Juni 2009 war und die letzte auf Knol am 08.06.2009 ist anzunehmen das der Wikipediaartikel eher war. Einfach mal den Autor ansprechen. Und noch was: Auf FZW eine Frage zu stellen und sie dann gleich wieder zu Löschen ist ist echt demotivierend. Beim Antworten bekam ich Absatz nicht vorhanden Ich musste mich dann erst über die Versionsliste und deine Edits hier her hangeln um dir zu antworten. Einfach drunter schreiben das du das hier gefunden hast und nicht einfach wieder Löschen. --HAL 9000 18:56, 20. Jun. 2009 (CEST)
Danke erstmal und sorry für den Bearbeitungskonflikt. --Christian2003 19:31, 20. Jun. 2009 (CEST)
Hallo, ich bin sowohl die Autorin des Wikipediaeintrages und des Knol-Eintrages. Wenn es noch Fragen gibt, bitte mich direkt anschreiben.-- Kunstkennerin 09:25, 23. Jun. 2009 (CEST)

Urheberrecht von Gebäudephotos

Hallo, ich plane, Photos einer Psychiatrischen Klinik bei WP zu veröffentlichen. Die Ausführungen über die entsprechenden Bestimmungen bei WP geben dazu aber keine mir ereknnbaren Hinweise:

WP:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude

Ich habe jahrelang in einem psychiatrischen Krankenhaus gearbeitet und vermute, daß es zu Problemen kommt, wenn ich bei der Klinik anfrage und man evtl. sogar unbegründete Ausflüchte machen wird. Daher frage ich zuerst mal hier an, ob ich mich da auf gewisse Üblichkeiten stützen kann, die ein Anrecht der Öffentlichkeit an diesem Thema unterstreicht. Könnt Ihr dazu etwas sagen oder beitragen? Ich habe bereits angefragt bei der Gedenkstätte Hadamar wegen Bildmaterials, aber noch keine Antwort erhalten. --Anaxo 11:38, 23. Jun. 2009 (CEST)

Gebäudefotos von außen wie z.B. dieses sind problemlos, solange du dich auf öffentlichem Raum befindest und keine Hilfsmittel wie Leiter oder Flugzeug benutzt. Leiter und Flugzeug wiederum darfst du benutzen, wenn auf dem Bild kein Kunstwerk dargestellt wird, Architektur kann Kunstwerk sein. Bilder im Inneren verstoßen ggf. gegen Hausrecht, urheberrechtlich ist das solange unbedenklich, wie keine Kunstwerke gezeigt werden. Große Probleme kann es mit der Abbildung von Personen geben. Patienten sind manchmal unmündig, selbst wenn sie zustimmen ist diese Zustimmung ungültig. Das Arztwerberecht verbietet unter Umständen (nicht immer) die Darstellung von Ärzten bei Ausübung ihrer Tätigkeit, dazu reicht es, daß sie Arztkleidung tragen. Eine andere Problematik ist die Veröffentlichung von Fotos des Maßregelvollzug, hier kann es hoheitliche Probleme geben. Insgesamt also ein verdammt heißes Eisen, weshalb ich auch noch keine weiteren Fotos aus der Eberswalder Klinik veröffentlicht habe. Ich bekomme problemlos eine Fotogenehmigung aber mir ist das etwas zu riskant. --Marcela 19:30, 23. Jun. 2009 (CEST)

Fehler in der Datei:DEU Tutorial - Hochladen von Bildern neu.svg?

Ich stelle es erst einmal als Frage, ob ihr hier das genauso seht. Meiner Ansicht nach muss der grüne Pfeil bei "Hat der Urheber... zugestimmt..." nach links zeigen auf "Sind Bildrechte Dritter auszuschließen?", oder Bildrechte sind etwas anderes und es muss ein Feld zwischen "Hat der Urheber... zugestimmt..." und "hochladen" eingefügt werden, auf dem die Frage nach Rechten Dritter (abgebildeter Personen...) gestellt wird. Das wird hier einfach so übergangen. --MannMaus 13:50, 23. Jun. 2009 (CEST) Das heißt, wenn zwei Benutzer vor dem Hochladen die Fotos tauschen, müssen sie nicht auf die Bildrechte anderer achten. Nein, das geht natürlich nicht. --MannMaus 16:15, 23. Jun. 2009 (CEST) Marsupilami aus der Grafikwerkstatt hat mich gebeten, das hier zu diskutieren, ehe es geändert wird. --MannMaus 20:49, 23. Jun. 2009 (CEST)

Kernkraftwerk Buschehr

Hallo, könnte bitte jemand hier reinschauen und dann entweder dort oder hier die Frage von Holger 1974 beantworten? Ich weiß leider auch nicht, ob das Foto gemeinfrei ist oder nicht. Gruß -- Felix König Artikel Portal 20:42, 24. Jun. 2009 (CEST)

Kopie eines Umfrage-Fragebogens

Als Laie kann ich nicht beurteilen, ob das hier eine URV darstellt. Mein Bauch sagt mir, dass der Abdruck des Fragebogens (Struktur des Fragebogens) nicht durch Zitatrecht gedeckt ist. --Atomiccocktail 20:15, 24. Jun. 2009 (CEST)

Fällt die Antwort so schwer? Ist das Ganze weniger spannend als andere Anfragen? --Atomiccocktail 15:00, 25. Jun. 2009 (CEST)
Ich frage mich eher ob solch ein Fragebogen überhaupt SH erreicht. --Marcela 15:30, 25. Jun. 2009 (CEST)
Von wo und wodurch und wieso soll das eine URV sein? Der Fragebogen scheint sowohl unter der Projekt-Website als auch in der WP unter cc-by-sa zu stehen. --Nyks (Kontakt) 15:39, 25. Jun. 2009 (CEST)
Woran kann ich sehen, dass das Original des Fragebogens unter einer freien Lizenz steht? Ich halte es allerdings für sehr wahrscheinlich, dass hier Schöpfungshöhe erreicht ist. --Atomiccocktail 20:07, 25. Jun. 2009 (CEST)

Wer etwas rätseln möchte,

lese nicht weiter, schaue sich bitte dieses Bild an und poste dann hier, was ihm daran auffällt. Wer nicht rätseln möchte, kann mir vielleicht mal erklären, wie für ein 1946 gemaltes Bild 70 Jahre pma gelten kann (siehe Lizenz). In meinen Augen glasklare URV. Andere Meinungen?? Grüße Marcus 20:00, 25. Jun. 2009 (CEST)

  1. das ist Commons, da zählt Herkunfts- und US- Recht.
  2. Australien hat britisches Recht und da gilt unter Umständen 50 Jahre nach Veröffentlichung
  3. Australien hat Copyright und kein Urheberrechtsgesetz wie wir in Europa,
  4. ewentuell könnte Crown Copyright greifen.
  5. 70 Jahre pma ist natürlich Quatsch
Unterm Strich: das ist auf Commons zu klären. --Marcela 20:09, 25. Jun. 2009 (CEST)
Kann jedenfalls hier nicht verwendet werden.
Wer ist aber eigentlich auf die bescheuerte Idee gekommen, dass man nicht vorhandene lokale Bildbeschreibungsseiten von Commons-Bildern nicht mehr editieren kann und stattdessen beim Klick auf "Bearbeiten" auf Commons landet? Daran, dass man vielleicht auch mal die lokale Beschreibungsseite bearbieten muss, z. B. um die Vorlage:Geschützt zu setzen, hat wieder mal niemand gedacht? -- Chaddy · D·B - DÜP 21:33, 25. Jun. 2009 (CEST)
P. S.: Hm, ok. Wenn man ?action=edit an die URL anhängt, dann geht´s. Dass das aber viel zu umständlich ist, besonders wenn man meherere Bilder in einem Schwung abarbeiten will, ist wohl klar. Wo kann man diese Softwareänderung rückgängig machen lassen? -- Chaddy · D·B - DÜP 21:35, 25. Jun. 2009 (CEST)

Veröffentlichung gleichen Bildes auf Fotosites unterschiedlicher Lizenzen

hallo miteinander, Commons gestattet die Veröffentlichung als PD, andere nicht. Heisst wenn ich als Urheber auf meheren Websites (commons,flickr, panoramio)das selbe Bild hochlade, hat das Werk verschiedene Lizenzen. Problem? Ferner ist die Identität des Urhebers ja nicht gesichert (verschiedene Nutzernamen), gibt es da pSchwierigkeiten durch Brandmarkung als URV, auch auf allen Sites die schwächste Lizenz (z.B. Namensnennung only) gewählt wurde? MfG, --Barfuß in Rom 07:53, 26. Jun. 2009 (CEST)

Hallo, das Problem der Mehrfachlizenzierung ist bekannt und bisher wurde auch keine wirklich tolle Lösung dafür gefunden. Ja, die Datei steht dann unter allen ausgegebenen Lizenzen. Die Identität des Urhebers ist nicht 100%ig festzustellen, außer wir führen Ausweiskontrollen beim Anmelden durch. Bis dahin müssen wir allerdings mit einer groben Risikoabschätzung arbeiten. Wenn ein Foto über das ganze Netz verteilt ist, kann es nötig sein, dass der Urheber eine Freigabe ans OTRS sendet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:01, 26. Jun. 2009 (CEST)

Bilder von Profis - Lizenzierung für reine Wikipedia-Verwendung möglich?

Ist es möglich, Wikipedia Bilder zu spenden, die nur Wikipedia-intern genutzt werden dürfen, aber nicht die Erlaubnis beinhalten, sie auf anderen Webseiten oder kommerziell zu nutzen? Konkret geht es um die Idee, Wikipedia-Artikel durch von Profis gespendete Bilder aufzuwerten.

Bitte dort antworten. Vielen Dank. --C-8 11:15, 26. Jun. 2009 (CEST)
Kurz und knapp: Nein. Etwas länger siehe Wikipedia:Bildrechte. Gruß, 217.86.10.138 11:17, 26. Jun. 2009 (CEST)
Wikipedia dürfte sie nicht verwenden. Die Bilder wären nicht konform mit der hiesigen Lizensierung, da die auch die Verwendung durch Dritte außerhalb der Wikipedia ausdrücklich (wenn auch unter bestimmten Auflagen) vorsieht.--Kriddl Kummerkasten 11:19, 26. Jun. 2009 (CEST)

Die Frage ist hier besser aufgehoben. -- Chaddy · D·B - DÜP 11:21, 26. Jun. 2009 (CEST)

Vielen Dank für die prompten Antworten. Ich würde gerne beantragen, eine entsprechende Lizenzierung einzurichten, denn ich sähe darin einen sehr großen Nutzen. Wo kann ich das? --C-8 14:09, 26. Jun. 2009 (CEST)
Das idt absolut chancenlos, da es dem Projektgedanken widerspricht. Es geht hier um die Erstellung einer freien Enzyklopädie, da passen unfreie Bilder einfach nicht rein.--134.2.3.102 14:12, 26. Jun. 2009 (CEST)
Siehe dazu Wikipedia:Grundprinzipien. Es wird hier nie so eine Lizenz geben. jodo 14:15, 26. Jun. 2009 (CEST)
Weil ich gerade die Seite sehe, dort wird noch die GDFL als Lizenz genannt, das sollte man mal ändern.--134.2.3.102 14:24, 26. Jun. 2009 (CEST)
Ich war mal mutig. --Guandalug 14:36, 26. Jun. 2009 (CEST)
Danke, aber nach nem Chancen-Forecast habe ich gar nicht gefragt, lediglich nach dem Ort. Könnte bitte Jemand meine Frage beantworten? --C-8 14:42, 26. Jun. 2009 (CEST)
Da es den Grundprinzipien widerspricht, innerhalb der Wikipedia vmtl. nirgends. --Guandalug 14:45, 26. Jun. 2009 (CEST)
(BK) Zur Diskussion von neuen Lizenzen ist diese Seite hier die richtige. Jedoch ist es ziemlich sinnlos. jodo 14:46, 26. Jun. 2009 (CEST)
Der AFAIK letzte Versuch ist übrigens auf Wikipedia:Meinungsbilder/Verwendung von unfreien Bildern in Sonderfällen zu sehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:52, 26. Jun. 2009 (CEST)

Bevor gleich negiert wird, fände ich es fair, sich mit dem Anliegen überhaupt mal zu befassen. Ich könnte aus dem Vorschlag so schnell und so pauschal nichts erkennen, was dem Grundgedanken der Wikipedia schadet. Dann wäre das, mal genau so aus dem Ärmel geschossen, ebenfalls eine "wikipedische Grundrechteverletzung". Ich glaube, ich bin hier im falschen Film. --C-8 15:15, 26. Jun. 2009 (CEST)

Dieses das ist eben die große Ausnahme, weil ja das Logo des Projektes selbst ist. Und das soll man nun nicht einfach verändern (irgendwie naheliegend). Und natürlich schadet das Einbinden von unfreien Bildern dem Grundgedanken einer freien (d.h. möglichst frei weiternutzbaren) Enzyklopädie. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 15:21, 26. Jun. 2009 (CEST)
Gedankenspiel: Angenommen, es gäbe Bilder "nur für die Wikipedia". Was passiert mit denen, wenn man sich aus einem Artikel, in dem sie vorkommen, ein buch drucken lässt. Drucken tut das ein externes Unternehmen, welches das Bild dann gar nicht verwenden darf. Tolle Sache... --Guandalug 15:24, 26. Jun. 2009 (CEST)
Wobei ich dir bei der Sonderbehandlung des Logos absolut zu stimmen muss. Wenn es nicht das Wikipedia-Logo wäre, wäre es auf der Deutschen Wikipedia als {{Bild-LogoSH}} lizenziert. Trotzdem macht die Ausnahme natürlich sinn. Genauso wie es sinnvoll ist, das die GDFL nicht unter der GDFL steht.--134.2.3.102 15:39, 26. Jun. 2009 (CEST)
Für dich mag das Anliegen neu sein, für die meisten hier ist die Idee schon alt und wurde schon xmal vorgeschlagen. Ich möchte keine Diskussion abwürgen, aber die freie Verwendbarkeit aller Inhalte für jeden Zweck auch außerhalb der Wikipedia ist ein erklärtes Ziel der Wikimedia Foundation. Selbst wenn wir wollten, könnten wir daran als einzelnes Projekt gar nicht rütteln und solche Ausnahmen Verwendung nur für Wikipedia gar nicht zulassen. — Raymond Disk. Bew. 15:46, 26. Jun. 2009 (CEST)
Danke, das ists, was ich Beschäftigung mit der Sache nenne. Darauf stehe ich mehr als auf Pauschalurteile.
@Don-kun: Ja, ein Weiterverbreiten des Bildes wäre dann an den Rechteinhaber geknüpft.
@Gundalug: Das hinge wahrscheinlich weniger an der Druckerei, sondern daran, was der Auftraggeber damit vorhat, ob die Inhalte für private Zwecke oder zur Weiterverbreitung gedacht sind.
@Raymond: Äußerst interessant. Ich finde es dennoch vorschlagenswürdig, selbst wenn es das 1323. Mal sein sollte. Dass es schon öfter diskutiert wurde, deutet ja gerade auf einen vielfachen Wunsch hin.
@All: Grundgedanken sind,
  1. Profis die Unterstützung der Wikipedia durch ihre Werke zu erleichtern
  2. Die Wikipedia mit exklusiven Werken noch interessanter zu machen
Ich selbst bedaure, dass in vielen Artikeln Bilder fehlen, die man auch nicht ohne Weiteres selbst besteuern könnte und sähe eine Chance in dem Vorschlag. --C-8 15:55, 26. Jun. 2009 (CEST)
(BK) Nunja, ich denke schon, dass wir eine solche Regelung einrichten könnten. Rechtlich auf jeden Fall, aber auch vom Projektgedanken her, denn die englische Wikipedia macht das mit ihren Fair-use Bildern ja ähnlich. Auf irgend einer Seite von Meta steht zudem, dass jedes Projekt eigene zusätzliche Bildlizenzen definieren kann. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:59, 26. Jun. 2009 (CEST)
Hey, das klingt ja interessant! Kannst Du uns mit einem Link auf die Fair-use-Lizenz aushelfen? --C-8 16:06, 26. Jun. 2009 (CEST)
P.s.: Muss mich erst mal ausklinken, schaue später noch mal vorbei. Dank Euch, bis dann. --C-8 16:07, 26. Jun. 2009 (CEST)
Und gerade dass die Weiterverbreitung dann an den Rechteinhaber geknüpft ist, widerspräche den Grundprinzipien des Projekts. Die Lizenzen wären sicher auch nicht mehrheitsfähig, deine Grundgedanken auch nicht unbedingt verlockend (interessant sind wir eigentlich schon sehr, denke ich). -- Don-kun Diskussion Bewertung 16:07, 26. Jun. 2009 (CEST)
Ich werfe einfach mal wieder Benutzer:Ralf Roletschek/kommerzielle Bilder in die Runde. --Marcela 16:11, 26. Jun. 2009 (CEST)
Danke. Sehr brauchbare Seite und gute Argumentationshilfe beim Austausch mit Künstlern / Fotografen. --C-8 16:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
„Fair Use“ ist eine ganz andere Baustelle, da es ein anglo-amerikanisches Rechtskonstrukt ist, das es bei uns nicht gibt. Zum Glück, denn es ist <zensiert>…</zensiert> und erschwert die Nachnutzung von Artikeln mit Fair-Use-Bildern extrem. Das, worauf C-8 hinaus möchte und auch Ralf nicht müde wird zu propagieren, ist die Akzepzanz von CC-by-SA-NC/ND. Auch wenn man dadurch mehr Bilder erhalten würde, widerspricht diese Lizenz aber grundlegend dem Projektgedanken der freie Weiternutzungsmöglichkeiten. Und damit ist es meiner Meinung nach ein Tabu. @PaterMyFly: Ich kann mir kaum vorstellen, dass uns die Foundation eine NC/ND-Lizenz genehmigen würde. — Raymond Disk. Bew. 16:24, 26. Jun. 2009 (CEST)
@Raymond: Bitte auf Augenhöhe bleiben und nix Einschüchterungsrethorik. Danke. Der da oben heißt übrigens PaterMcFly. --C-8 16:34, 26. Jun. 2009 (CEST)
Ich und einschüchtern? Dafür bin ich viel zu lieb ;-) Und ich denke, der Pater wird mir den Typo verzeihen ;-) — Raymond Disk. Bew. 16:50, 26. Jun. 2009 (CEST)
Ich erinnere mich immer noch an längere Diskussionen und CC by sa nd wäre eine Lösung für Comic Figuren von lebenden Künstlern, die der Figur ein Wikipedia T-Shirt überziehen oder ein passendes Schild in die Hand drücken und so einen Kommerziellen Missbrauch verhindern. Aber zu wirklich freien Inhalten gehört halt auch die Freiheit zur Veränderung.--134.2.3.102 16:26, 26. Jun. 2009 (CEST)
Das nenne ich ein waschechtes Statement ohne Rethorikpromborium - und es ist durchaus nachdenkenswert. --C-8 16:34, 26. Jun. 2009 (CEST)
Das mit nc/nd steht auf meiner Seite nur als Kommentar unten dran. Ich sehe es wie raymond, das wird wohl nichts werden. Wir haben durchaus Bilder von Profis: Stuart Mentiply ist nur ein Beispiel. Die Bilder sind in einer für die Wikipedia vollkommenden Auflösung, für den Hochglanz-Druck aber nicht verwendbar. Damit werden alle Bedingungen eingehalten. --Marcela 16:30, 26. Jun. 2009 (CEST)

Hmm.. Das (inoffizielle) Meinungsbild hier sagt mir, dass solcherart Lizenzierung nicht erwünscht bzw. als unpassend erachtet würde. Einige der Argumente leuchten mir auch ein, so würde das u.U. die Weiterverwendung von Artikeln erschweren. Immerhin habe ich aber nun einge Argumentationshilfen aufgeschnappt, was das Mobilisieren von Künstlern angeht, Werke hier einzustellen. Dafür habt Dank. --C-8 19:46, 26. Jun. 2009 (CEST)

Fallen Kriegsfotos vom Imperial War Museum unter das British Crown Copyright? (update)

Bezug: Meine Frage vom 17.06.09

Auf meine E-Mail an das IWM erhielt ich eine 18-seitige pdf-Datei „Image Licence Application.pdf“. Diese Datei enthält zunächst 6½ Seiten Rechtshinweise, gefolgt von zwei Formularseiten, die ich mit persönlichen Daten – inkl. Einzugsermächtigung für die Lizenzgebühren – ausgefüllt zurückfaxen soll. Schließlich folgen Preisliste, AGBs und Copyright-Hinweise. Bei Interesse, kann ich „Image Licence Application.pdf“ gerne per E-Mail zuschicken.

Nach einer Antwort-Mail meinerseits, in der ich auf Wikipedia und GNU verwies, habe ich folgende automatisch generierte E-Mail erhalten:

We are in the process of putting image licensing on-line.
All other applications for permission to use images must be
submitted on the attached application form without exception
and to include all relevant images numbers.
Submissions without a completed application form will be
Returned for completion. Submissions without the required
IWM image numbers will be treated as a general enquiry and
passed to a curator.
General enquires will then have their own processing time scale
and will be seperate from the licensing process.
No use of IWM image should be made without prior permission
and all applications should be made giving a realistic time scale.
Retrospective applications will incur a penalty of £180.00 per image.

Das sieht nun ganz so aus, als seien die Aussagen von Histo und Rosenzweig, inkl. dieses Hinweises entweder falsch oder beim IWM ist man anderer Auffassung. Wat nu? Brunswyk 16:02, 26. Jun. 2009 (CEST)

Nicht die Werke im Besitz des Museums fallen generell unter's Crown Copyright, sondern einzelnen Werke in ihrem Besitz erfüllen die Vorraussetzungen für das selbe. Wenn sie für die Urheberrecht reklamieren, ist das sowohl nach DACH als auch nach US-Recht unerheblich und nahe am Copyfraud. Allerdings kennt das UK- und Commonswealth-Copyright das Monopolrecht durch Aufwand, auch bei Scannen. Im UK, Australien, Neuseeland und anderen UK-Copyrighttraditionsländern könnten die wirklich ein Monopolrecht haben, ist aber dem Betreiber der WP (Wikimedia) schnuppe. syrcro 16:12, 26. Jun. 2009 (CEST)
(BK) Bei Museen ist man nicht selten der Auffassung, das Urheberrecht für dort archivierte Fotografien zu haben, nicht selten ohne jegliche rechtliche Grundlage. Dass sie darauf pochen, muss nicht heißen, dass das auch so stimmt. Du kannst jetzt natürlich mal nachfragen, wieso sie meinen, das Copyright an dem Bild zu haben und wieso das Foto nicht unter Crown copyright fallen sollte. Eine wirklich belastbare Quelle haben wir allerdings nicht für die Herkunft des Fotos, es ist also eventuell möglich, dass es doch geschützt ist. In diesem speziellen Fall wäre ich vorsichtig mit dem Upload. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:16, 26. Jun. 2009 (CEST)
Den Urheber des/der Fotos hatte ich hier schon mal ausgekramt. Darauf hin ja der Hinweis von Rosenzweig. Was gilt denn nun (für Wikipedia.de)? Brunswyk 16:31, 26. Jun. 2009 (CEST)
Ja, das hatte ich gesehen und ich gehe auch davon aus, dass das Bild unter diesen Umständen unter Crown copyright fällt und damit heute gemeinfrei ist. Allerdings haben wir außer der Seite des IWM keine weiteren Hinweise darauf. Für unsere Richtlinien würde es wohl reichen, aber ob das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhält, steht auf einem anderen Blatt. Soll heißen: Nach unseren Richtlinien kannst du es hochladen. Ob du das wirklich willst, musst du selber entscheiden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:40, 26. Jun. 2009 (CEST)

Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht angeht, meine Stellungnahme zu diesem Fall als falsch zu bezeichnen. Ich habe mich lediglich dazu geäußert, ob erloschene Crown-Copyright-Bilder hier akzeptiert werden und NICHT dazu, ob das in Rede stehende Bild darunter fällt. Ceterum censeo: Copyfraudum esse ignorandum --Historiograf 16:24, 27. Jun. 2009 (CEST)

Ich würde jegliche vermeintlichen Ansprüche des Museum ignorieren, nach deutschem Recht gäbe es die wohl eh nicht, und offizielle Politik der Wikimidia Foundation als Betreiberin der Wikipedia etc. ist es, solchen Copyfraud (wie schon mehrfach genannt) zu ignorieren und erst dann ggfs. zu reagieren, wenn jemand tatsächlich klagt. Lade das Bild auf Commons, und wenn es dir aus genannten Gründen für deinen eigentlichen Account zu heikel ist, leg dir einen Wegwerfaccount nur für das Hochladen dieses Bildes oder ähnlicher Bilder zu. Gruß -- Rosenzweig δ 17:08, 27. Jun. 2009 (CEST)

Datei:Douglas DC-5 US PD.jpg

Ich bin auf dieses Bild im Artikel Douglas DC-5 gestoßen. Darf es überhaupt in der Deutschen Wikipedia verwendet werden?--84.61.227.136 18:02, 26. Jun. 2009 (CEST)

Wir haben in der deWP ja auch eine 1923-Vorlage - das könnte daher gehen. --Guandalug 18:08, 26. Jun. 2009 (CEST)
Sehe ich auch so. --Marcela 18:10, 26. Jun. 2009 (CEST)
Naja, dieses Bild hat eine offensichtlich falsche Lizenz. Die DC-5 wurde erst in den 40er Jahren in Dienst gestellt. (Ist in D sicher noch geschützt, in den USA wahrscheinlich auch; also NICHT verwenden.) syrcro 18:18, 26. Jun. 2009 (CEST)
Autsch, stimmt. --Marcela 18:23, 26. Jun. 2009 (CEST)
Eine Kleinigkeit, die ich auch nicht nachgesehen habe. Das wäre dann CopyVio auf commons? --Guandalug 18:24, 26. Jun. 2009 (CEST)
Vielleicht auch einfach ein Lizenzbausteinfehler, sieht doch sehr wie ein US-Gov-Bild aus, muss aber nicht. syrcro 18:36, 26. Jun. 2009 (CEST)
Generell zu den 1923-Bildern auf Commons: Unsere Kriterien für PD-alt-1923 sind wesentlich strenger als die auf den Commons. AFAIK hatten wir uns mal darauf verständigt, dass 1923-Bilder von den Commons nur verwendet werden können, wenn sie bei uns eine 1923-Diskussion durchlaufen haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:14, 27. Jun. 2009 (CEST)
nein hatten wir nicht. Gültige Beschlusslage ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR#Ausl.C3.A4ndisches_Recht (letzter Satz) --Historiograf 16:27, 27. Jun. 2009 (CEST)
Hmm, da wird die Beweislast allerdings umgedreht. Eigentlich achten wir ja immer darauf, dass wir Hinweis _für_ die Freiheit eines Bildes haben und nicht einfach von Freiheit ausgehen bis wir Hinweise für das Gegenteil finden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:15, 27. Jun. 2009 (CEST)

SH-Frage

Hallo Experten, sagt mal, ich meine bei diesem Logo Schöpfungshöhe zu erkennen (vor allem bei den Bären). Was meint ihr? Klar, entgültig könnte sowas nur ein GEricht entscheiden, aber eure Meinungen würden mich doch mal interessieren. --Wikijunkie Disk. (+/-) 04:55, 27. Jun. 2009 (CEST)

Wer Schöpfungshöhe erkennt, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. --Historiograf 16:28, 27. Jun. 2009 (CEST)

Wer Schöpfungshöhe bei den bären verneint, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. -- Jbergner 18:15, 27. Jun. 2009 (CEST)
Wer grafische Künstler um die Anerkennung ihrer kreativen Leistung bringen will und um den angemessenen Lohn für ihre schöpferische Arbeit, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. Ansonsten gilt erst einmal automatisch das Urheberrecht. Es gilt zu beweisen, dass im Falle der Bären "keine Schöpfungshöhe" erreicht wird, nicht umgekehrt. Ansonsten sind wir nicht besser als die vielen Anderen da draußen, die immer wieder "geistigen Diebstahl" betreiben. -- Jbergner 19:22, 27. Jun. 2009 (CEST)

Nein, das ist falsch. Die Beweispflicht liegt bei demjenigen, der Schutz beansprucht, nicht umgekehrt. Und das mit Diebsathl geistigen Eigentums zu vergleichen, zeugt nur davon, dass du nicht verstanden hast, was Schöpfungshöhe überhaupt bedeutet... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:25, 27. Jun. 2009 (CEST)
Wer Fettschrift verwendet, hat dies ausführlich... Zum eigentlichen Thema: Ja, ich würde da schon Schöpfungshöhe sehen, weil das doch deutlich die durchschnittliche Gestaltung eines Logos überragt. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:19, 27. Jun. 2009 (CEST)
du hast recht, habe deshalb die fettschrift zurückgenommen und den satz umformuliert, damit er nicht so himmelschreiend wie der dadrüber daherkommt. danke für den tipp. -- Jbergner 19:22, 27. Jun. 2009 (CEST)

Wir hatten es doch schon oft und oft und oft und oft. Bei Objekten der angewandten Kunst ist der Urheberrechtsschutz die Ausnahme, woraus folgt, dass wir unbesehen SH verneinen können. Daher liegt die Beweislast hier bei dem, der SH bejaht und vor Gericht ist es bei einer Klage gegen den Verneiner auch nicht anders: Wer klagt, muss seine Position beweisen --Historiograf 02:00, 28. Jun. 2009 (CEST)

ich habe die unterschiedlichen körperhaltungen der bären gesehen, deren komposition, die unterschiedlichen gesichtsausdrücke, die gestaltung der münder und die unterschiedlichen ausdrucksformen der geöffneten, halb und ganz geschlossenen augen. ich weiß, was Schöpfungshöhe ist und wie schwierig sie zu erreichen ist. jetzt muss mir nur noch jemand beweisen, dass hier keine schöpfungshöhe erreicht wird und aus welchen gründen. -- Jbergner 08:48, 28. Jun. 2009 (CEST)
@Historiograf. zeige mir bitte die gesetzestextstelle, in der drinsteht, dass "bei Objekten der angewandten Kunst" juristisch unwiderlegbar "unbesehen SH verneint" werden darf. oder nenne mir das gericht, dass diese position des "ungesehen" vertritt. danke im voraus -- Jbergner 10:13, 28. Jun. 2009 (CEST)
Muß ich jetzt erst pfundweise Schricker zitieren? Das hatten wir doch nun schon oft genug. Natürlich hat Histo Recht. --Marcela 10:16, 28. Jun. 2009 (CEST)
die haben immer etwas konkretes, mit etwas anderem verglichenes vor augen: "in einem ähnlichen fall wurde folgendermaßen geurteilt". da ist nichts "unbesehen", es gibt keinen rechtlichen freibrief, den dir jemand vor gericht "garantiert", immer nur ähnlich gelagerte fälle, mit denen man vergleicht, es sich also "ansieht" und vergleichend beurteilt. sonst könnte es ja in gar keinem fall zu den oben fett gedruckten "Ausnahmen" kommen. das ist wie auf see: dort und vor dem gesetz "ist man in gottes hand", es gibt keine garantie. schon im bereich der Kleinen Münze wird es schwierig zu bestimmen, ob es eine ist oder nicht. sonst gäbe es sie gar nicht erst. -- Jbergner 12:31, 28. Jun. 2009 (CEST)

Das mag ja alles stimmen, aber wir müssen pragmatische Entscheidungen treffen zB bei n-100, sonst können wir (z.B. weil sich die Wikipedia auch in Mexiko abgerufen wird, wo pma+100 gilt und kein Schutzfristenvergleich) nur noch das eigene Haustier abbilden. Für Tollkühnheit ist hier ebensowenig Platz wie für übertriebene Ängstlichkeit. Dass eine Abwechslung zwischen halb- und ganz geschlossenen Augen SH begründet, wäre mir neu. EOD --Historiograf 19:39, 28. Jun. 2009 (CEST)

3 Briefmarken

Ich habe bei mir zuhause 3 briefmarken liegen.

  1. Datei:Dakar tatra01.jpg
    Aber in Rot
    Aus tschechoslowakischer Zeit, zeigt das Gefährt von Rally Dakar, wahrscheinlich aus dem Jahre 1989.
  2. ČSD-Baureihe M 152.0 Auch aus tschechoslowakischer, sozialistischer Ära.
  3. Tatra Präsident Auch aus tschechoslowakischer Zeit.

Kann ich diese Briefmarken einscannen und hier hochladen? -- Grüße! AK09 10:26, 26. Jun. 2009 (CEST)

Leider nein. Tschechoslowakische Briefmarken dürfen leider nicht abgebildet werden. Siehe hierzu auch: Commons:Stamps/Public_domain#Czechoslovakia: „Postage stamps of Czechoslovakia (they were published in 1918-1939 and in 1945-1992) are copyrighted 70 years after the author's death by both authors: an engraver and a graphic artist.“ Gruß kandschwar 10:55, 26. Jun. 2009 (CEST)

Schade, danke für deine Hilfe! -- Grüße! AK09 19:13, 26. Jun. 2009 (CEST)

Entspricht nicht unserer Policy. Commons ist für uns irrelevant. Briefmarken gelten hier als amtliche Werke, und da ist es egal, wo sie entstanden sind. Alle amtlichen Briefmarken können auf D hochgeladen werden --Historiograf 16:31, 27. Jun. 2009 (CEST)

Immer vorausgesetzt, dass die Marken dort auch wirklich als so eine Art amtliches Werk veröffentlicht wurden. Wenn dort eine private Postagentur die Briefmarken herausgibt, ist das sicherlich kein amtliches Werk. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:11, 29. Jun. 2009 (CEST)
In der Tschechoslowakei waren Briefmarken ganz sicher amtlich. Die CSSR hatte nach 1945 weitgehend deutsches und österreichisches Urheberrecht übernommen, ich sehe da kein Problem. --Marcela 00:29, 30. Jun. 2009 (CEST)

Datei:BriefmarkeAK09.JPG

Wie war das gleich nochmal mit der Inkompatibilität von GFDL und CC? Zumindest früher konnte doch kein Werk aus unter CC lizensierten Teilen und aus unter GFDL lizensierten Teilen besetehen. Demnach würde dieses Bild also gelöscht werden müssen.

Allerdings könnte sich das durch die GFDL 1.3 ja geändert haben... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:23, 26. Jun. 2009 (CEST)

Naja, die WMF schickt immer noch jeden in die Hölle, der ihre Markenzeichen unter GFDL oder CC zu veröffentlichen versucht. {{Löschen}} ~~~~ --syrcro 19:28, 26. Jun. 2009 (CEST)
Naja, dafür gibt´s ja die Vorlage Vorlage:Bild-WikimediaCopyright... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:32, 26. Jun. 2009 (CEST)
Also erlaubt die WMF die Freigabe unter GFDL oder CC-by-sa von abgeleiteten Werken? - Nein, also sond alle diese Dateien mit Mischlizenz URVen und zu löschen. syrcro 21:22, 26. Jun. 2009 (CEST)
Nach deiner Argumentation müssten alle Bilder gelöscht werden, die Wikimedia-Logos enthalten... Zudem haben die Wikimedia-Logos alle keine SH, also gibt es von daher zumindest keine gesetzlichen Probleme... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:28, 26. Jun. 2009 (CEST)
P. S.: Meine eigentliche Frage drehte sich aber um die Mischung CC und GFDL... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:29, 26. Jun. 2009 (CEST)
Projektintern wird die Verwendung der WMF-Logos für abgeleitete Werke nicht geahndet, das sollte also das kleinere Problem sein. Allerdings sind keine Kombinationen von GFDL- und CC-Werken zulässig. Man müsste feststellen, ob das GFDL-Bild von der Umlizenzierung betroffen ist, dann könnte es auch unter CC verwendet werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:17, 27. Jun. 2009 (CEST)
Jep, ist wohl komatibel, da es GFDL + later lizensiert ist und alle anderen Vorraussetzungen auch erfüllt sind. Damit dürfte die Kombination hier vollkommen okay sein. --Wikijunkie Disk. (+/-) 17:36, 27. Jun. 2009 (CEST)
Es geht hier nicht um die Erst-Veröffentlichung unter der CC-By-Sa, sondern um die Weiternutzung fremder Copyleftinhalte. Solange nicht die Gesamte neue Datei unter eine kompatibelen Copyleftlizenz steht, ist das ganze ein Verstoß gegen die CC-by-sa des Urhebers des ursprünglichen Werkes. Entweder tolleriert die WMF die Freigabe unter der CC, dann muss der Urheberrechtlich-geschützt-Babberl raus, oder die Datei ist eine URV durch die WMF als NAchnutzer des angeleiteten Werkes und damit auch zu löschen. syrcro 15:09, 29. Jun. 2009 (CEST)

text-plagiat oder doch noch im rahmen des möglichen?

bitte um drübersicht und kommentar: [17]. --JD {æ} 01:11, 28. Jun. 2009 (CEST)

Bitte beachten, das JD im entsprechenden Abschnitt momentan der Artikelhemmer Nr. 1 ist. --Arcy 09:46, 28. Jun. 2009 (CEST)
Fast der gesamte Abschnitt ist Zitat, das geht zu weit. Wir dürfen nur Kleinzitate verwenden, das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, was hier nicht der Fall ist. --Marcela 10:12, 28. Jun. 2009 (CEST)
bitte arcys völlig sinnfreie "antwort" in dieser sache ignorieren. *plonk* --JD {æ} 11:18, 28. Jun. 2009 (CEST)

danke für deine einschätzung, ralf. leider macht der benutzer trotz meines hinweises damit weiter. --JD {æ} 11:18, 28. Jun. 2009 (CEST)

Bei einem Buch mit über 500 Textseiten sind das Kleinzitate. Außerdem geht es bei diesen Zitaten um die Darstellung von Standpunkten für die Sache wichtiger Personen. Die Leistung steht ehr in der unsinnigen Auseinandersetzung mit JD. Ohne diese könnte man in der Tat etwas freier mit den Texten umgehen.--Juegoe 02:37, 29. Jun. 2009 (CEST)

die urheberrechtlich akzeptierte zitat-länge wird nicht durch die länge des ursprungstextes bestimmt. den rest lasse ich unkommentiert. --JD {æ} 14:17, 29. Jun. 2009 (CEST)
das gibt's doch nicht!? schon wieder??? --JD {æ} 14:24, 29. Jun. 2009 (CEST)
es ist eine URV --> Meldung auf VM --Marcela  15:20, 29. Jun. 2009 (CEST)

MediaWiki:Licenses

Wäre es im Geiste der Zeit, die GFDL rauszunehmen? [[ Forrester ]] 10:21, 28. Jun. 2009 (CEST)

Ich bin dagegen, aber wenn die Foundation/Großteil der Community meint, dass GFDL nicht mehr erwünscht ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:42, 28. Jun. 2009 (CEST)
Ich würde ja dreist GFDL und CC-by-sa zur Doppelstandardlizenz verschmelzen, denn so ist das von der WMF gewollt (schaut mal in die Editcopyrightwarnung). syrcro 14:29, 29. Jun. 2009 (CEST)

Hübsch gestalteter Brief von Michael Ende

Ich habe einen tollen handschriftlichen Brief von Michael Ende aus 1965, auf dem alle Mitwirkenden des Buches unterschrieben haben, wobei die "Unterschriften" von Jim Knopf, Lukas und alle anderen ganz liebevoll entsprechend den Charakteren gestaltet wurden. Ich würde den Brief gern uploaden - aber weiß jemand, wie sich das mit dem Copyright verhält?

Der Brief war mit "Lieber Joachim" persönlich an mich gerichtet (bin eben schon etwas älter), ist also mein Eigentum.

Der Inhalt selbst ist liebevoll formuliert ("da gerade die ganze Gesellschaft aus Lummerland und Jimballa bei mir zu Besuch ist..."). Die Unterschriften sind wunderschön geschrieben bzw. gezeichnet. -- JoachimG 15:29, 28. Jun. 2009 (CEST)

Lad das Teil irgendwo (z.B. Flickr) hoch, wir müssen es sehen. Ich würde mal SH blind bejahen, leider --Historiograf 19:35, 28. Jun. 2009 (CEST)

bittesehr: http://www.flickr.com/photos/39901372@N03/3668558025/-- JoachimG 21:49, 28. Jun. 2009 (CEST)

Sehe keine SH weder bei Text noch Unterschriften --Historiograf 15:32, 29. Jun. 2009 (CEST)

Das Ergebnis findet sich jetzt auf Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer. Danke für die Unterstützung! (nicht signierter Beitrag von JoachimG (Diskussion | Beiträge) 21:10, 29. Jun. 2009 (CEST))

Lagekarte

Auf Seite 41 dieser PDF-Datei ist eine Lagekarte der Stadtviertel von Puducherry abgebildet. Kurze Frage mit Bitte um kurze Antwort: Erreicht die Karte Schöpfungshöhe, oder ist sie für uns verwendbar? Danke im Voraus, --BishkekRocks 21:39, 28. Jun. 2009 (CEST)

In meinen Augen auf .de problemlos verwendbar. --Marcela 14:47, 29. Jun. 2009 (CEST)
Weitere Meinungen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:35, 29. Jun. 2009 (CEST)

Wozu brauchst du weitere Meinungen? Wenn Ralf das so sieht und niemand widerspricht, hat dir das zu genügen --Historiograf 02:50, 30. Jun. 2009 (CEST)

Schild einer Bundesbehörde

Hallo, Muss ich bei der Lizenzierung eines Schildes, ähnlich diesem Schild (nur etwas anderes Design und andere Behörde) etwas beachten. Gemeinfrei? Panoramafreiheit? --Philipp Wetzlar 18:04, 29. Jun. 2009 (CEST)

Ich halte die aktuelle Lizenzierung für Copyfraud, da es die Reproduktion einer 2D-Vorlage ohne Schöpfungshöhe darstellt. Ich würde das Schild als Vorlage:Bild-LogoSH oder noch besser Hoheitszeichen kennzeichnen.--134.2.3.103 18:49, 29. Jun. 2009 (CEST)
LogoSH ist vöölig falsch, und da es auf Commons liegt gleich zwei mal falsch... Allerdings ist das so wohl keine 2D-Repro mehr, weil das Bild zu viel 3D-Charakter hat. Beschneiden wäre am besten, so dass nur das Schild selbst übrig bleibt. Dann ist es eine reine 2D-Vorlage und dann kann man auch Hoheitszeichen setzen. Und ein Auschnitt, der nur das Schild selbst zeigt, ist zur Darstellung eh besser geeignet. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:44, 29. Jun. 2009 (CEST)
Wenn das Schild in die dt. WP hochgeladen wird: {{Bild-PD-Amtliches Werk}} und {{Wappenrecht}} Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:26, 29. Jun. 2009 (CEST)

Logonutzung untersagen

Hallo,
könnte die Deutsche Hypothekenbank untersagen, dass ihr Logo hier in der WP genutzt wird? Hintergrund ist folgender SLA: [18].
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:46, 29. Jun. 2009 (CEST)

So jedenfalls nicht. Da muss sie sich schon an die Foundation wenden.
Mit der TUM hatten wir mal so einen Fall, die haben aber inzwischen eingesehen, dass sie vor Gericht verlieren würden. Nur, die Foundation möchte Prozessen lieber aus dem Weg gehen und löscht daher dann lieber... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:52, 29. Jun. 2009 (CEST)
Sie könnte es versuchen und an den Unbilligkeiten des US-Copyrightrechtes scheitern. Selbst in den USA könnte es wegen der Einfachheit Copyrightprobleme geben, aber spätestens Fair-Use würde jeden Versuch des Verbotes versalzen. Und in DA ist das Logo schlicht urheberrechtlich unschützbar, in Marken- und Namensrechte greifen wir als Enzyklopädie nicht ein. syrcro 22:56, 29. Jun. 2009 (CEST)
Danke für Euer beider hilfreiches und informatives Feedback. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:59, 29. Jun. 2009 (CEST)

das Logo ist auch in den USA nicht urheberrechtlich schützbar --Historiograf 02:54, 30. Jun. 2009 (CEST)

Lizenzumstellung

Heute wurde durch Brion systemweit auf CC-by-SA-3.0 umgestellt.

Daraufhin habe ich diese Systemnachrichten angepasst (meta:Licensing update/Outreach war da sehr hilfreich):

Angepasst werden muss noch (mindestens):

Bitte schaut mal drüber, ob alles so stimmt. Danke. — Raymond Disk. Bew. 19:53, 22. Jun. 2009 (CEST)

(von dort hierher kopiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 22. Jun. 2009 (CEST))

Irre ich mich oder ist in MediaWiki:Copyright ein Fehler drin: dort wird nur die CC-by-SA 3.0 - Lizenz erwähnt, die GNU-FDL (die gilt ja weiterhin) wird nicht erwähnt (oder wird sie einfach nicht erwähnt?). Und für Wikipedia:Lizenzbestimmungen würde ich einen Hinweisbalken oben reinsetzen, dass der Text nicht der aktuellen Situation entspricht. Ansonsten gabs ja hier mal Textbausteine als Vorlage. -- Quedel 23:31, 22. Jun. 2009 (CEST)
Mit der Umlizenzierung wurde die GFDL praktisch aus der Wikipedia verbannt... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:15, 23. Jun. 2009 (CEST)
Im Moment wurde praktisch jeder Lizenzhinweis aus der WP verbannt. (auf Deutsch: es steht goar nüscht drunner...)213.182.139.175 09:19, 23. Jun. 2009 (CEST)
Kannst du das bitte etwas näher ausführen, ich kann es leider nicht nachvollziehen. Unter jeder Seite stehen die Sätze
„Diese Seite wurde zuletzt am 22. Juni 2009 um 15:21 Uhr geändert. Der Text steht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz. Dateilizenzen können abweichen. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.“
Als IP kann es passieren, dass du noch Seiten siehst, auf denen noch die GFDL genannt ist. Diese Seiten wurden vor der Umstellung in HTML gerendert und liegen noch in den Squids (Zwischenspeicher). Im Laufe der nächsten Tage sollten aber alle Seiten neu gerendert worden sein. — Raymond Disk. Bew. 09:38, 23. Jun. 2009 (CEST)
Ganz konkret: Unter dieser Seite steht im Moment gar keine Lizenzbox. Vorhin habe ich noch andere Seiten überprüft (EMD GP-Serie und Kinderbegräbnis als Beispiele, die mir gerade einfallen) und das gleiche gesehen. Teilweise ist der Lizenztext allerdings zu sehen. (Und: Nein, purge hilft, wie die aktuelle Seite zeigt, nicht). BTW: Wieso fehlt bei den Altseiten der Hinweis, daß der Text bis zur Version XXX auch unter GFDL steht? Grüße 213.182.139.175 09:56, 23. Jun. 2009 (CEST)
Siehe aber http://en.wikipedia.org/wiki/MediaWiki:Copyrightwarning in enwiki, zuletzt bearbeitet heute, da steht noch die GFDL. -jkb- 10:22, 23. Jun. 2009 (CEST)

Übeler Fehler bei der Umstellung

Wir haben seit letzten November einiges an externem GDFL importiert. Die sind jetzt entgegen der GFDL 1.3 umlizenziert worde, das nennt man wohl gemeinhin Erlöschen der Lizenz. syrcro 10:07, 23. Jun. 2009 (CEST)

Hm? Wenn das externe, was wir importiert haben, unter der "GFDL 1.2 und neuer" stand, dürfte das doch kein Problem sein. Wenn es aber GFDL 1.2 only war, hätte es gar nicht erst importiert werden dürfen, da auch vor der Umstellung die Texte "GFDL 1.2 und neuer" waren. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:17, 23. Jun. 2009 (CEST)
Auch wenn es unter "1.2 und neuer" stand, ist es ein Problem. Sämtlicher Content, der nach dem 1. November unter GFDL importiert wurde, kann nicht umlizenziert werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:43, 23. Jun. 2009 (CEST)
Wäre natürlich toll, wenn dieses Problem irgendwie quantifiziert werden könnte. Nebulöse Andeutungen sind uncool. :-) -- Wiggum 14:45, 24. Jun. 2009 (CEST)
Aus der GFDL 1.3]: 11. RELICENSING [...] An MMC is "eligible for relicensing" if it is licensed under this License, and if all works that were first published under this License somewhere other than this MMC, and subsequently incorporated in whole or in part into the MMC, (1) had no cover texts or invariant sections, and (2) were thus incorporated prior to November 1, 2008. syrcro 14:52, 24. Jun. 2009 (CEST)
Jaja, das ist mir schon klar, die Frage nach der Quantifizierung bezog sich auf die externen GFDL-Medien nach November. Wenns nicht soviele sind löschen wir die klammheimlich und hoffen, dass es niemand gesehen hat.-- Wiggum 00:15, 26. Jun. 2009 (CEST)
Eine Quantifizierung wird praktisch unmöglich sein, weil es keine zentrale Stelle gibt, an der die Importe aufgelistet werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:54, 26. Jun. 2009 (CEST)
Woher wissen wir dann, dass wir "einiges an externem GFDL" importiert haben? -- Wiggum 13:46, 27. Jun. 2009 (CEST)
So gut wie gar nicht. D. h. wir haben hier möglicherweise tausende URVen rumliegen, die nur wegen der Umlizenzierung zu URVen geworden sind... Um sowas hätte man sich schon vorher kümmern müssen... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:35, 27. Jun. 2009 (CEST)

Verwirrte Weiternutzer

Die aktuelle Situation ist unhaltbar. Unter jeder Seite steht nun "Der Text steht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz" mit einem Link auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported. Da kommt man aber auf einen englischen Text ohne Link zu einer deutschen Fassung - warum? Die "Deed" für die 3.0 Unported gibt es ja auch in einer offiziellen deutschen Fassung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - diesen Text könnte man auch übernehmen (abgesehen vom Problem mit der "festgelegten Weise", darum sollte man sich noch kümmern). Man kann nicht von allen Weiternutzern erwarten, Englisch zu verstehen. Weiterhin ist auf Wikipedia:Weiternutzung kein Wort von der CC-BY-SA zu lesen, vielmehr sieht es dort so aus, als stünde der Text immer noch nur unter der GNU-FDL, das gleiche gilt für Wikipedia:Lizenzbestimmungen, wo mit keinem Wort darauf hingewiesen wird, dass die GNU-FDL abgelöst ist. Sollte man vielleicht zumindest mal einen einleitenden Satz reinstellen, etwa so: "Achtung: Diese Bestimmungen beziehen sich auf die GNU-FDL. Die Wikipedia steht neu unter CC-BY-SA, eine Überarbeitung dieser Seite wird folgen"? Gestumblindi 15:22, 30. Jun. 2009 (CEST)

noch ein Problembild (erl.)

Datei:Modell No 13.jpg

Sieht hier jemand keine Schöpfungshöhe? Ich schon und da das Bild nicht durch Panoramafreiheit entstanden ist, ist es eine URV. (Kärner starb laut unserem Artikel erst 1966) Schade, aber nicht zu ändern. Grüße Marcus 06:37, 30. Jun. 2009 (CEST)

Erreicht IMO glasklar die nötige Schöpfungshöhe. Die Figur hat keinen Gebrauchszweck, sondern ist reine Kunst/Dekoration - damit ist es auch keine angewandte sondern bildende Kunst, wo die zu erreichende Schöpfungshöhe sehr niedrig liegt. --Kam Solusar 07:12, 30. Jun. 2009 (CEST)
Wenn ich den CommonsDelinker da richtig verstehe, ist das problem auf die Lösch-Tour erledigt worden. --Guandalug 17:23, 30. Jun. 2009 (CEST)

Karten aus Museum / Fotogenehmigung vorhanden

Datei:Karte der westlichen Paratethys vor 35 Mio.Jahren.JPG und viele andere Karten und Bilder (Datei:Symbolfoto Rotes Meer.jpg) (vgl. Bilder in Erdgeschichte Niederösterreichs) sind nur selbst fotografiert, stammen aber wohl aus einem Museum (vgl. kleine blaue Karte auf Datei:Hüftknochen eines Hauerelefanten.JPG). Als Bemerkung ist dort mit Fotogenehmigung vermerkt. Aber reicht das auch für solche engen Ausschnitte, die offenbar vom Museum selbst nur übernommen worden sind (vgl. Aufschrift "nach Rögl/Repp). --fl-adler •λ• 14:31, 30. Jun. 2009 (CEST)

Mit "Fotogenehmigung" ist da wohl gemeint, dass der Fotograf die Erlaubnis hatte, zu knipsen. In vielen Museen ist das nämlich nicht erlaubt. Damit sind die Fotos also ok, da vom Uploader aufgenommen und nichts schützbares darauf abgebildet ist. Lediglich die Karte könnte Probleme bereiten, hat aber imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:10, 30. Jun. 2009 (CEST)
Das verstehe ich nicht. Nicht nur die Karten, auch Datei:Symbolfoto_Rotes_Meer.jpg und Datei:Symbolfoto Pannon See.jpg sind problematisch, da da ein offenkundig neuere Lichtbildwerke abfotografiert wurden. Das sind m. E. klare URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:25, 30. Jun. 2009 (CEST)
Ach, das soll ein Foto sein? Dann ist das natürlich auch problematisch. Wir bräuchten eine Freigabe für das dargestellte Werk. Datei:Symbolfoto Pannon See.jpg habe ich erst jetzt gesehen, das ist natürlich auch problematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:31, 30. Jun. 2009 (CEST)

SH einer Orgel?

Siehe KEA: wie schätzt ihr die SH ein? --Marcela 14:44, 29. Jun. 2009 (CEST)

Ralf, wie oft soll ichs noch schreiben: Wer SH sieht bei einem Werk der angewandten Kunst hat diese nachvollziehbar zu begründen!! --Historiograf 15:30, 29. Jun. 2009 (CEST)

Und wenn Du es hundert mal schreibst: Richtiger wird das auch nicht. syrcro 15:32, 29. Jun. 2009 (CEST)

Ist für mich ja eher Gebrauchskunst, kein Kunstwerk. Also hat die Orgel imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:33, 29. Jun. 2009 (CEST)

PS: Solche Dreisätze folgen aus dem Histo-Mantra. Deshalb bitte in Zukunft lassen. syrcro 15:39, 29. Jun. 2009 (CEST)

Bei der Orgel würde ich im ersten Anblick sagen: das bißchen Schreinerhandwerk im Großform von den Pfeifen ganz zu schweigen hat keine Schöpfungshöhe. Wenn man dann aber die Rechtsprechung zu Werken der Baukunst - auch bzgl. von Raumgestaltung- liest und 08/15-Treppenhäuser und Reihenhäuser als geschützt geadelt sieht, könnte man aber zu der Wertung kommen, dass diese Orgel im Wesentlichen sowas wie Innenraumgestaltung ist und daher geschützt wäre. Diese Wertung halte ich zwar für am Rande des Unvertretbaren, ein Prozessrisiko würde ich dennoch nicht verneinen. syrcro 15:39, 29. Jun. 2009 (CEST)

Im Schricker finde ich was, daß Musikinstrumente von namhaften Künstlern Urheberrechtsschutz genießen können... hilft aber auch nicht weiter, was ist "namhaft"? Strativari war sicher namhaft aber bei Orgelbauern? Ich denke, hier habe ich mich etwas verrannt. --Marcela 00:35, 30. Jun. 2009 (CEST)

Das *** von syrcro ist wie immer zu ignorieren. Wir können bei keiner einzigen "Entscheidung" oder Meinung hier ein Prozessrisiko ausschließen --Historiograf 02:52, 30. Jun. 2009 (CEST)

Nein ich seh bei dieser Orgel kein Problem, da sie kein speziell ausgestalter Orgelkasten besitzt (eine Orgel hat nun mal so oder ähnlich auszusehen). Einzig das Bild der Statue wäre wirklich problematisch. Die Statue wurde aber ja glücklicherweise nicht neu angefertig, sondern ist klar genügend alt um frei zu sein. Bobo11 08:34, 1. Jul. 2009 (CEST)

Nutzung von Bildern, die der GNU FDL unterliegen

Kann man ein Foto, das der GNU FDL unterliegt, als Illustration in einem Buch benutzen? Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 194.30.207.26 (Diskussion | Beiträge) 08:59, 23. Jun. 2009 (CEST))

Wenn du den kompleten Lizenztext wie gefordert abdruckst, JA. PS. Unterschreibn tut man mit den 4 Tiden ~~~~ -- Bobo11 09:43, 23. Jun. 2009 (CEST)
Muss man das auch bei "any later"-Versionen, da die 1.3 Version doch eine Doppellizensierung mit Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 ist? 84.56.246.202 19:30, 23. Jun. 2009 (CEST)
Das kommt darauf an, wo das Bild liegt. Die GFDL 1.3 erlaubt dem Hoster eines MMC, GFDL-Medien unter der CC-BY-SA zu veröffentlichen. Die Frage ist jetzt, ob der Hoster des MMCs das gemacht hat. Wenn es um ein Bild in der Wikipedia geht, dann kannst du es auch unter der CC-BY-SA verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:56, 26. Jun. 2009 (CEST)
Was ist ein MMC? Den Rest verstehe ich auch nicht. Wenn ich im Internet etwas finde was unter "GFDL 1.2 any later" oder auch unter "GFDL 1.3" lizensiert ist, dann kann ich es ja problemlos hier in Wiki hochladen (unter Nennung des Urhebers und Lizenstext, welcher ja immernoch verlinkt wird)? Wenn es aber hier ist kann man es plötzlich unter CC-BY-SA verwenden. Das erscheint mir unlogisch. --84.56.244.3 23:10, 1. Jul. 2009 (CEST)

Weiternutzung heute

Wir haben ja noch keine klare deutsche Anleitung dazu, wie Wikipedia-Weiternutzer nun unter der CC-BY-SA vorgehen sollen. Aber der Text steht bereits unter dieser Lizenz. Laut http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use (keine Übersetzung vorhanden) reicht es nun, wenn ein Link auf den Wikipedia-Artikel und einer auf die CC-Deed angegeben wird. Mehr wird nicht mehr gefordert. "A list of all authors" ist weiterhin als mögliche Variante der "Attribution" angegeben, aber "a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using" reicht nun laut den Terms of Use von Wikimedia auch. Das sollte also berücksichtigt werden. Gestumblindi 15:34, 30. Jun. 2009 (CEST)

Diese Bestimmung ist eigentlich imho nicht so ganz gesetzteskonform, zumindest nach DACH-Recht... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:06, 30. Jun. 2009 (CEST)

Wie ich bereits mehrfach ausführte, hat die Zustimmung zu einer Autorennennung via URL keine rückwürgende Rechtswirksamkeit. Ich stimme, wenn ich dies speichere, zwar der von mir als rechtswidrig erachteten und sicher nicht mit dem Geist der GNU FDL übereinstimmenden Attribuierung für diesen konkreten Beitrag jetzt (SH beiseitegelassen) zu, aber dies gilt selbstverständlich nicht für alle meine frühen Edits seit 2004. Ich werde Nachnutzer, die lediglich via URL ältere Beiträge von mir nutzen, voraussichtlich zur Rechenschaft ziehen lassen. --FrobenChristoph 19:21, 30. Jun. 2009 (CEST)

Selbst wenn du damit im Recht wärest: Hältst du es wirklich für angemessen, Nachnutzer "zur Rechenschaft zu ziehen", welche Wikipedia-Inhalte genau so nutzen, wie es ihnen die Wikipedia/Wikimedia als korrekte Vorgehensweise erklärt? Gestumblindi 20:22, 30. Jun. 2009 (CEST)
Er ist halt zu feige den Nachnutzer Wikimedia Foundation zu verklagen. syrcro 20:37, 30. Jun. 2009 (CEST)
kann mir ein Admin erklären, wieso das kein Verstoß gegen WP:KPA ist? --Historiograf 16:54, 1. Jul. 2009 (CEST)
Auch in der Vergangenheit gab es ja immer wieder Fälle, in denen kostenpflichtige Abmahnungen aufgrund des fehlenden Namens munter verschickt wurde, z.B. bei cc-by-sa-Bildern. Ich bin überzeugt von Urheberrechten, trotzdem bemerke ich einen bedauerlichen Wandel des Geistes, im dem die Wikipedia erstellt wurde und wird. --Nyks (Kontakt) 20:43, 30. Jun. 2009 (CEST)

Lizenzfrage

Hallo! Diese Datei zeigt das Siegel der fiktiven Anti-Terror-Einheit Counter Terrorist Unit aus der Fernsehserie 24, das ich gerne verwenden würde. Bin mir nicht sicher unter welcher Lizenz oder mit welchem Baustein ich die Datei beim Hochladen versehen soll (normal verwende ich bei Logos ja {{Bild-LogoSH}}, bin mir in diesem Fall aber unsicher). Bitte um Rat, danke. WP:DÜP/SF hat mich hierher verwiesen. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 19:12, 23. Jun. 2009 (CEST)

Ich kann keine SH sehen und würde pd-sh verwenden. Wie sehen es die anderen? --Marcela 14:38, 24. Jun. 2009 (CEST)
Gebrauchszweck? Ich seh keinen, d.h. die Frage nach der Schöpfungshöhe erübrigt sich ohnehin.-- Wiggum 14:44, 24. Jun. 2009 (CEST)
Es hat im Grunde den selben Gebrauchszweck, wie jedes andere Logo auch. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:47, 24. Jun. 2009 (CEST)
Wenn man es denn als Logo ansieht. Aber als Logo sind 2 der 4 Grundbedingungen nicht erfüllt bzw nur sehr schlecht: es funktioniert weder stark verkleinert noch in Grautönen. --Marcela 14:50, 24. Jun. 2009 (CEST)
Und warum darf ich es nicht hochladen, sprich warum soll es keinen Gebrauchszweck haben? Es würde einen Artikel illustrieren, aber wenn das verboten ist, dann wundere ich mich jetzt einfach mal. --لαçkτδ [1] [2] 14:53, 24. Jun. 2009 (CEST)
Es sagt doch gar keiner, dass du es nicht hochladen darfst. Service: PD-SH. --Paulae 18:04, 24. Jun. 2009 (CEST)
Das ist aber eben die Frage: Hat es SH, oder nicht? Ich sage nein, allerdings meint Wiggum, dass es keine Gebrauchsgrafik ist, sondern Kunst und daher die Hürde für SH viel niedriger liegt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:11, 24. Jun. 2009 (CEST)
Legen wir das mit Augenmerk der Kunst neben das laufende Auge - keine SH. --Marcela 20:01, 24. Jun. 2009 (CEST)
Also mach ich keinen Fehler, wenn ichs mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} versehe? @Paulae: Dachte, dass Wiggum meint, dass ein Hochladen (wegen fehlendem Gebrauchszweck) nicht notwendig sei. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 20:13, 24. Jun. 2009 (CEST)
Das Laufende Auge ist aber angewandte Kunst, da gelten andere Regeln als bei der bildenden Kunst. Die Frage ist, ob das Logo aus der Fernsehserie in der Rechtsprechung als Teil dieses geschützten Werkes als bildende Kunst betrachtet wird oder als Gebrauchsgrafik. --Kam Solusar 22:21, 25. Jun. 2009 (CEST)
Manno, wie soll ichs jetzt hochladen? --لαçkτδ [1] [2] 19:14, 26. Jun. 2009 (CEST)
gar nicht, imho.-- Wiggum 13:45, 27. Jun. 2009 (CEST)
Und aus welchem Grund nicht? --لαçkτδ [1] [2] 15:05, 29. Jun. 2009 (CEST)
Keine Gebrauchskunst -> Frage nach der Schöpfungshöhe irrelevant, kleine Münze.-- Wiggum 22:11, 29. Jun. 2009 (CEST)

Noch nicht mal kleine Münze, Hochladen unbedenklich, nicht-schöpferische Abwandlung einer gängigen gemeinfreien Gestaltung --Historiograf 02:48, 30. Jun. 2009 (CEST)

Ich denke analog zur Praxis bei angewandter Kunst sollte dann hier derjenige, der Schöpfungshöhe verneint, seine Ansicht begründen.-- Wiggum 14:31, 2. Jul. 2009 (CEST)

Alte Fotos

Ich habe hier eine ganze Reihe alter Wochenzeitschriften von 1913/14 mit vielen tollen Fotos. Teilweise steht der Name des Fotografen darauf. Gibt es hier eine Liste von Fotografen mit Lebendaten, in denen man recherchieren kann, ob die 70 Jahre nach dem Ableben des Fotografen abgelaufen sind? So viele Profifotografen dürfte es damals nicht geben haben. --95.114.122.99 19:22, 28. Jun. 2009 (CEST)

Nein, gibt es nicht --Historiograf 19:35, 28. Jun. 2009 (CEST)

Schade, wäre soetwas denkbar? --95.114.122.99 19:56, 28. Jun. 2009 (CEST)
Wenn du die entsprechenden Daten sammeln und aufbereiten willst, sind wir dir sehr dankbar. Insofern wäre es natürlich denkbar, es gibt AFAIK auch ein paar Verzeichnisse im WWW, aber ein wirklich vollständiges existiert nicht wirklich. BTW: Du würdest dich wundern, wieviele Fotografen es schon damals gab. So ein Verzeichnis ist sicherlich eine Lebensaufgabe. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:29, 28. Jun. 2009 (CEST)
Für einen Einzelnen ist das sicher zu viel, aber die Wikipedia ist ja nicht nur Einer. Vollständig muss ja auch nicht das Ziel sein, eine Hilfe wäre es allemal. Kannst Du mir ein paar Verzeichnisse im WWW nennen, vielleicht sind ja meine Fotografen dabei. --95.114.122.99 20:45, 28. Jun. 2009 (CEST)
Eine naheliegende Quelle wäre sicherlich auch: Kategorie:Fotograf. --Nyks (Kontakt) 21:46, 28. Jun. 2009 (CEST)
Ein konkretes Verzeichnis habe ich auch nicht im Kopf, ich bin nur mehrmals über welche gestolpert als ich Fotografen gegoogelt habe. Vielleicht haben die Autoren im Biografiebereich ein paar Tipps. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:06, 29. Jun. 2009 (CEST)
Mit dem Tool "CatScan" auf dem Toolserver kann man bspw. die Schnittmenge der WP-Kategorien Kategorie:Fotograf und Kategorie:Gestorben (20. Jahrhundert) anzeigen lassen. Aus dem Ergebnis hab ich mal ne sortierbare Wikitabelle gemacht, siehe Benutzer:Nyks/Liste verstorbener Fotografen. --Nyks (Kontakt) 21:02, 29. Jun. 2009 (CEST)
Der Templatetiger hätte über die Personendaten ca. 1.200 Fotografen mit Sterbedatum anzubieten. --Kolossos 17:23, 2. Jul. 2009 (CEST)