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Das Erbe des Kolonialismus: Menschliche Überreste aus Namibia

In Deutschland wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert Sammlungen menschlicher Überreste außereuropäischer Herkunft angelegt, die auch heute noch Teil der Bestände von Museen, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sind. Einige solcher Einrichtungen haben bereits menschliche Überreste an Herkunftsgesellschaften repatriiert oder Projekte zur Provenienzklärung gefördert. Rückgabeforderungen werden von indigenen Gesellschaften, von Ursprungsstaaten, aber auch von Privatpersonen gestellt. Rückgabeforderungen von Vertretern der Herero und Nama an die Charité-Universitätsmedizin Berlin wurden im Rahmen des DFG-geförderten Charité Human Remains Project (CHRP) exemplarisch bearbeitet und führten im September 2011 zur Rückgabe von 20 Schädeln an Namibia. Die turbulenten Ereignisse der offiziellen Rückgabe und die bis heute nachwirkenden Folgen wurden in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln reflektiert, kontextualisiert oder als Vergleichsreferenzen für ähnliche Fälle herangezogen. Es wurden bis dato allerdings immer nur einzelne Aspekte beleuchtet und eine synthetisierende Darstellung ist bisher ausgeblieben. Wenn jedoch andere Einrichtungen, insbesondere solche deren Bestände menschliche Überreste von Angehörigen der Herero und Nama beinhalten, von den Erfahrungen des CHRP profitieren sollen, ist der schnelle Zugriff auf eine umfassendere Darstellung wünschenswert. Herero und Nama werden die Erfahrungen die sie 2011 in Deutschland gesammelt haben auch in zukünftigen Rückgabeprozessen erinnern. Umso wichtiger ist es, dass an solchen Prozessen beteiligte Wissenschaftler, Politiker und andere Akteure sich schnell und umfassend informieren können.

Institut für Archäologie und Kulturanthropologie Abteilung für Altamerikanistik SS 14 Übung: Umstrittene Räume. Konfliktfelder und Funktionen des Museums in Geschichte und Gegenwart. Das Erbe des Kolonialismus: Menschliche Überreste aus Namibia Autorin: Dorothee Judith Arndt palabras@gmx.de Prüfer: Dr. Michael Kraus Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Deutschlands koloniales Erbe 4 2.1 Deutscher Kolonialismus in Südwestafrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.2 Historische Schädelsammlungen und aktuelle Restitutionsdebatten . . . . . 8 3 Restitution von Schädeln an Namibia 15 3.1 Das Charité Human Remains Project (CHRP) 2010-2013 . . . . . . . . . . 15 3.2 Offizielle Rückgabe der Schädel im Rahmen des CHRP . . . . . . . . . . . 17 3.3 Die Rückkehr der Schädel nach Namibia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4 Zusammenfassung und Ausblick 25 Literaturverzeichnis 27 2 1 Einleitung „Die koloniale Amnesie der Deutschen scheint allmählich zu schwinden. Lange Zeit als exotisches Nischenthema und als Problem der anderen europäischen Nationen, deren teilweise jahrhundertealten Kolonialreiche im 20. Jahrhundert zerbrachen, abgetan, stößt die koloniale Vergangenheit Deutschlands seit der Jahrtausendwende zunehmend auf Interesse und wird zum Thema von Politik und Öffentlichkeit.” (Zimmerer 2013: 9) In Deutschland wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert Sammlungen menschlicher Überreste außereuropäischer Herkunft angelegt, die auch heute noch Teil der Bestände von Museen, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sind. Einige solcher Einrichtungen haben bereits menschliche Überreste an Herkunftsgesellschaften repatriiert oder Projekte zur Provenienzklärung gefördert. Rückgabeforderungen werden von indigenen Gesellschaften, von Ursprungsstaaten, aber auch von Privatpersonen gestellt. Rückgabeforderungen von Vertretern der Herero und Nama an die Charité-Universitätsmedizin Berlin wurden im Rahmen des DFG-geförderten Charité Human Remains Project (CHRP) exemplarisch bearbeitet und führten im September 2011 zur Rückgabe von 20 Schädeln an Namibia. Die turbulenten Ereignisse der offiziellen Rückgabe und die bis heute nachwirkenden Folgen wurden in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln reflektiert, kontextualisiert oder als Vergleichsreferenzen für ähnliche Fälle herangezogen. Es wurden bis dato allerdings immer nur einzelne Aspekte beleuchtet und eine synthetisierende Darstellung ist bisher ausgeblieben. Wenn jedoch andere Einrichtungen, insbesondere solche deren Bestände menschliche Überreste von Angehörigen der Herero und Nama beinhalten, von den Erfahrungen des CHRP profitieren sollen, ist der schnelle Zugriff auf eine umfassendere Darstellung wünschenswert. Herero und Nama werden die Erfahrungen die sie 2011 in Deutschland gesammelt haben auch in zukünftigen Rückgabeprozessen erinnern. Umso wichtiger ist es, dass an solchen Prozessen beteiligte Wissenschaftler, Politiker und andere Akteure sich schnell und umfassend informieren können. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, die konkreten Ereignisse der offiziellen Übergabe zu rekonstruieren und in Hinblick auf Deutschlands kolonialgeschichtliche Vergangenheit zu kontextualisieren. Hierzu muss in Kapitel 2 zuerst einmal ein knapper Überblick über die deutsche Kolonialgeschichte in ehemals Deutsch-Südwestafrika, insbesondere dem Kolonialkrieg von 1904 -1908 und den heutigen Forderungen der Herero und Nama gegeben werden. In Kapitel 3 wird das CHRP, seine Methoden und Zielsetzungen vorgestellt, sowie eine eingehende Darstellung der Rückgabeereignisse im September 2011 vorgenommen. Das vierte und die Arbeit schließende Kapitel wird die wichtigsten Ergebnisse noch einmal zusammenführen und versuchen den Wert für zukünftige Rückgabeprozesse in Hinblick auf Namibia herauszustellen. 3 2 Deutschlands koloniales Erbe Zu Beginn des 19. Jahrhunderts galt Afrika noch als ,dunkler’ Kontinent, von dem es nur wenig brauchbares und zuverlässiges kartographisches Material gab, geschweige denn genaue Informationen über die politischen und sozialen Verhältnisse im Landesinneren. Europäische Einflussnahme hatte sich bis dahin kaum über die Küstenregionen in Afrika hinaus etablieren können, obwohl von hier aus seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts ein lukrativer Sklavenhandel insbesondere nach Amerika betrieben wurde. Zu Beginn der 1880er Jahre zeichnete sich ein zunehmender Expansionismus europäischer Großmächte in Afrika ab. Die sogenannte Afrika-Konferenz brachte für den Zeitraum vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 diverse Vertreter europäischer Mächte sowie Vertreter der USA und des Osmanischen Reichs im Reichstagspalais in Berlin zusammen. Auf Einladung des damaligen deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck wurde Afrika zwar nicht de facto unter den teilnehmenden Nationen aufgeteilt, jedoch einigten sich die Diplomaten in Berlin auf die rechtlichen Grundsätze der Besetzung von afrikanischen Gebieten und des angestrebten Teilungsprozesses (Eckert 2013: 140f.). Im Sinn einer „effektiven Besetzung” 1 , sollte Afrika für den europäischen Markt zugänglich gemacht und „die Grundlagender [sic!] zukünftigen Regierung für diese weiten Gebiete” 2 geschaffen werden. Die Notwendigkeit der Kolonisierung Afrikas wurde von den beteiligten Nationen vielfältig begründet. Im Falle des Deutschen Reiches ist wohl die Wortprägung Bernard von Bülows, dem Deutschen Reich gebühre „ein Platz an der Sonne” 3 , am bekanntesten. Ideologische Rechtfertigung von deutscher Seite war zudem die „Zivilisationsmission” (Zimmerer 2013: 25) im Sinne der Befriedung und Missionierung. Die Berliner Afrika-Konferenz stellt den Auftakt zum sogenannten scramble for Africa 4 dar, einer Art nationalistischem Wettlauf um die territorialen Grenzlinien europäischer Fremdherrschaften. Das Deutsche Reich hatte bereits vor der Afrika-Konferenz erste Schritte dahingehend gemacht Ansprüche auf afrikanische Gebiete zu erheben. Hierunter befand sich auch das Angra Pequeña Küstengebiet (heute Lüderitz-Bucht) im damaligen Südwestafrika (heute Namibia), das durch den Bremer Unternehmer Adolph Lüderitz angekauft und am 24. April 1884 unter den Schutz des Reiches gestellt worden war. Weitere Ansprüche wurden im Juli 1884 an der Küste von Togo und Kamerun durch das Deutsche Reich erhoben. Nach der Berliner Afrika-Konferenz wurden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums (in kaum mehr als zwei Jahrzehnten) in Afrika koloGeneral-Akte der Berliner Konferenz vom 26. Februar 1885, zitiert nach Kopp 2014. Kaiser Wilhelm I. an den König von Portugal, 19.10.1884, zitiert nach Kopp 2014. 3 Bernhard von Bülow in einer Reichstagsdebatte am 6. Dezember 1897. 4 Der Begriff wurde erstmals am 15. September 1884 in der Londoner Zeitung The Times verwendet. 1 2 4 niale Grenzen festgelegt, wobei in der Regel auf bestehende politische und soziale Systeme der einheimischen Bevölkerung oder gar territoriale, sprachliche oder andere Zugehörigkeiten, keine Rücksicht genommen wurde. Diese in erster Linie willkürlich gezogenen Grenzen, „durch Zufälle und Eventualitäten geprägt” (Eckert 2013: 140), haben heute in Form nationalstaatlicher Grenzen noch weitgehend Bestand. 2.1 Deutscher Kolonialismus in Südwestafrika Nachdem die Gebietserwerbungen des Kaufmanns Lüderitz unter Reichsschutz gestellt worden waren, strebte die Reichsregierung an weitere Gebiete unter deutsche Schutzherrschaft zu stellen. Dies bedeutete zuerst einmal Freundschafts- oder vielmehr Handels- und Protektoratsverträge mit lokalen Herrschern zu schließen. Der Aufbau einer staatlichen Verwaltungskolonie war zunächst nicht geplant: „Die Reichsregierung wollte das sog. Schutzgebiet keineswegs direkter und unmittelbarer Staatsgewalt unterstellen, da dies vor allem mit zu großen finanziellen Belastungen und weiteren kaum absehbaren Risiken verbunden war. Eine staatliche Verwaltung, wie man sie von europäischen Staaten kannte, sollte vermieden werden. Bismarcks Vorstellung von Kolonie war vom Schutz der deutschen Handelsinteressen im betroffenen Schutzgebiet durch Aufrechterhaltung des inneren Friedens und durch Ausschluss dritter Mächte geprägt.” (Eicker 2009: 44) Der Entschluss des Deutschen Reiches zu einer vergleichsweise zurückhaltenden Kolonialpolitik in Deutsch-Südwestafrika ließ sich jedoch in Anbetracht einer fortschreitenden Landnahme durch deutsche Siedler und sich rasch zuspitzenden Konflikten mit der einheimischen Bevölkerung schon bald nicht mehr aufrecht erhalten. Herero und Nama Als das Deutsche Reich begann als Expansionsnation in Südwestafrika aufzutreten, befanden sich die südwestafrikanischen Gesellschaften der Herero und Nama bereits seit Jahrzehnten in einem politischen und kulturellen Wandlungsprozess. Die Herero hatten sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als wohlhabende und machtvolle Viehhalter gegenüber anderen Gesellschaften wie den Damara und San in Zentralsüdwestafrika, einem Gebiet das in etwa dem heutigen Zentralnamibia entspricht, durchgesetzt (Henrichsen 2004). Während sich die Herero im 18. Jahrhundert ohne politische Zentralgewalt organisiert hatten, vollzog sich in den 1870er Jahren die Etablierung und Konsolidierung politischer Gemeinwesen in Form von chieftancies. Die verschiedenen Chiefs vertraten nicht selten unterschiedlich gelagerte Interessen, wobei insbesondere Legitimierung oder Ausbau eigener Herrschaftsansprüche eine Rolle spielte. Während zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Herero noch eine unter vielen nomadisch lebenden Viehhalter- 5 kulturen in Zentralsüdwestafrika waren, änderte sich dies in den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts grundlegend. Die Herero akkumulierten jedoch mehr als nur Viehherden und Land, sie integrierten auch verstärkt Pferde, Ochsenwagen und moderne Waffen, allen voran Gewehre, in ihr gesellschaftliches System. Dag Henrichsen spricht von der Herausbildung einer regelrechten Gewehrgesellschaft (ebd., 50f.). Die Bezeichnung Ovaherero, die den sozio-ökonomischen Status eines besonders reichen Herero-Viehbesitzers hervorhob, etablierte sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts als „ethnische Volksbezeichnung” (ebd., 46). Die verstärkt im Süden Südwestafrikas lebenden Nama-Gruppen durchliefen ebenfalls einen dynamischen Prozess soziopolitischer Veränderungen. Im späten 18. Jahrhundert hatten sich durch die Zuwanderung von Orlam-Gruppen sogenannte komandos aus Oorlamund Nama-Gruppen organisiert, die verstärkt Raub- und Beutezüge auf andere Gruppen durchführten und ihre Beute gegen Waffen, Pferde oder Textilien innerhalb des handelskapitalistischen System der damals britischen Kapkolonie eintauschten. Diese komandos raubten vor allem Vieh und ließen zeitweise neben Damara und San auch Herero für sich arbeiten oder unterwarfen sie eines Tributsystems. Aufgrund interner Spannungen in den Nama-Oorlam-Gruppen, sowie der Zunahme europäischer Händler der Kapkolonie brach das System der komandos zu Beginn der 1860er Jahre allmählich zusammen. Herero-Chiefs schlossen daraufhin neue Allianzen, u.a. mit Missionaren der Rheinischen Missionsgesellschaft, traten in die Fußstapfen der komandos und gewannen ihrerseits schnell die militärische Macht in Zentralsüdwestafrika. Mit der Vergrößerung der Herden nahm auch der territoriale Anspruchsbereich der Herero zu, was nicht selten zu Konflikten zwischen verschiedenen Herero- und Nama-Gruppen führte. (Krüger 2003: 16-22; Henrichsen 2004: 44-47; Eicker 2009: 38-42) Während viele Nama-Gruppen, insbesondere die Nama unter der Führung von Chief Hendrik Witbooi, das Abschließen von Schutzverträgen mit dem Deutschen Reich lange Zeit ablehnten (Gründer 2012: 121), erhofften sich einige Herero-Chiefs, insbesondere Samuel Maharero, durch Vertragsschließungen eigene Interessen im Angesicht sich wandelnder territorialer und politischer Verhältnisse im damaligen Deutsch-Südwestafrika durchzusetzen. Das Deutsche Reich unterstütze Herero-Chiefs in ihren Machtkämpfen gegen Nama-Gruppen und verstand es nicht selten, Streitigkeiten zwischen Herero-Chiefs zum eigenen Vorteil zu nutzen.5 5 Obwohl hier der Eindruck entstehen könnte, dass die genannten afrikanischen Gesellschaften eindeutig distinktive Ethnien gewesen wären, so waren vielmehr klare Abgrenzungslinien nicht vorhanden (siehe Gewald 2003: 105). Zudem sind, wie Förster (2010: 13, Fußnote 1) schreibt, „[e]thnische Zuschreibungen (..) heute in hohem Maße kontext-, situations- und sprechergebunden, prekär und umkämpft - nicht zuletzt aufgrund der Geschichte von ethnischer Segregation und Rassismus”. Innerhalb dieser Arbeit musste der Einfachheit halber jedoch auf genauere Differenzierungen verzichtet werden. 6 Kolonialkrieg 1904-1908 Die koloniale Landnahme durch deutsche Siedler in DeutschSüdwestafrika wurde für Herero- und Nama-Gruppen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmend zur existentiellen Bedrohung. Nicht nur wurde der insbesondere für die Viehhaltung wichtige Zugang zu Land immer weiter eingeschränkt, auch mit Oppressionen wie Prügelstrafen und Ungleichbehandlungen sah sich die afrikanische Bevölkerung konfrontiert. Herero- und Nama-Chiefs verkauften eigenen Landbesitz, verloren diesen aber auch durch für sie undurchsichtige Verträge. Zudem hatte eine verheerende Rinderpest einen großen Teil der Viehbestände dezimiert, wodurch viele Gruppen regelrecht verarmt waren. Im Verlauf des Jahres 1903 verhandelte das Deutsche Reich mit einigen Herero-Chiefs über die Errichtung von Reservaten, wobei auf die Wünsche und Vorstellungen der Chiefs nur selten Rücksicht genommen wurde (Sarkin 2011: 79). Als Herero unter der Führung von Chief Samuel Maharero am 12. Januar 1904 einen Angriff auf die deutsche Militärstation in Okahandja ausübten, war es der Beginn eines 4 Jahre dauernden Kolonialkriegs mit dem Deutschen Reich. In diesen traten bald auch damara- und namasprachige Gruppen ein. Werner Hillebrecht fasst die Gründe des Kriegsausbruchs wie folgt zusammen: „Was war geschehen? Nichts anderes als die Erzwingung europäischen Rechts in einer Gesellschaft mit völlig anderen Rechtsauffassungen, vor allem was Landbesitz und Landnutzung anging; fortschreitende Verschuldung durch ungleichen Tausch von eingeführten Konsumwaren gegen die einzigen einheimischen Produktionsmittel, nämlich Land und Vieh; und die alltägliche Konfrontation mit einem sich stetig verschärfenden Rassismus der weißen Siedlerschaft. Ohnmächtig mussten die einstmaligen Besitzer des Landes zusehen, wie Stück für Stück ihres Weidelandes sowie ihre überlebenswichtigen Wasserstellen in Privatbesitz und damit in die alleinige Verfügungsgewalt weißer Farmer überging.” (Hillebrecht 2003: 122) Die raschen Gebietsgewinne durch Herero-Truppen in Zentralsüdwestafrika ließen sich nicht lange gegenüber einer sich radikalisierenden Kriegsführung auf Seiten des Deutschen Reiches halten. Theodor Leutwein, der damalige Kommandant der deutschen Schutztruppen und Gouverneur Deutsch-Südwestafrikas, versuchte noch, die militärischen Auseinandersetzungen nicht zu einem Vernichtungsfeldzug gegen die Herero ausarten zu lassen. Als die militärische Oberbefehlsgewalt jedoch kurz nach Ausbruch des „Herero-Aufstands” dem nach Deutsch-Südwestafrika gesandten Generalleutnant Lothar von Trotha übertragen wurde, war Leutwein praktisch entmachtet. Generalleutnant von Trotha war bereits in den Kolonialkämpfen in Deutsch-Ostafrika (1894-1897) und China (1900) für seine Radikalität und Erbarmungslosigkeit bekannt geworden (vgl. Zimmerer 2003: 49). Unter seiner Befehlsgewalt wurden auch in Deutsch-Südwestafrika „Massaker und Terror [im Kolonialkrieg von 1904-1908] zu einem geplanten Instrument deutscher Kriegsführung” (ebd., 50). Zur entscheidenden Schlacht kam es am 11. August 1904 am Waterberg. Hier hatten sich eine 7 Vielzahl von Herero mit ihren Herden und Familien in Erwartung eines Friedensangebots gesammelt. Statt eines solchen erzwangen die deutschen Schutztruppen unter Führung von Trothas die militärische Entscheidung in einer Kesselschlacht. Den Überlebenden Herero blieb lediglich die Flucht in die Omaheke-Wüste. Da von Trotha entschied, alle Wasserstellen entlang der Omaheke besetzen zu lassen und jeden Herero, der aus der Wüste zurückzukehren versuchte, erschießen zu lassen, kam es zur humanitären Katastrophe. Tausende Herero, die Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden, mussten verhungern und verdursten. Der Nama-Chief Hendrik Witbooi rief am 3. Oktober 1904 ebenfalls zum Kampf gegen die deutschen Schutztruppen auf. Nama-Gruppen setzten in der Regel auf eine Guerilla-Taktik, mit der sie einige Zeit erfolgreich durchhielten. Am 31. März 1907 war der Widerstand jedoch soweit gebrochen, dass die deutsche Militärführung den Krieg für beendet erklärte. Mit der Errichtung von Konzentrationslagern war es bereits seit 1905 zu Masseninternierungen von Herero und Nama gekommen, die für Zwangsarbeiten, z.B. im Eisenbahnbau, herangezogen wurden. Ungefähr jeder zweite Insasse überlebte die harschen Lagerbedingungen nicht (Zimmerer 2003: 58). Die Internierten starben mitunter durch Mangelernährung, Krankheit oder Erschöpfung. Zur gleichen Zeit verkündete die Kolonialbehörde die Enteignung jeglichen Landbesitzes der Herero und Nama (Sarkins 2010: 84). Aus heutiger Sicht wird das eigentliche Kriegsende in der Literatur häufig auf den Zeitpunkt der Auflösung der Konzentrationslager, den 27. Januar 1908, datiert. Die Internierung der gefangenen Herero und Nama wird bei dieser Rechnung „als Teil der Kriegsführung des Deutschen Reiches gegen die einheimische Bevölkerung verstanden” (Förster 2010: 42). Schätzungsweise kamen zwei Drittel der Herero-Bevölkerung (von geschätzt 40.000 - 100.000 Menschen vor dem Krieg) und die Hälfte der Nama-Bevölkerung (von geschätzt 22.000 Menschen vor dem Krieg) durch militärische Auseinandersetzungen, Internierung und Zwangsarbeit in Deutsch-Südwestafrika ums Leben (Kuss 2004: 63). Unter vielen Historikern gelten die grausamen Ereignisse des Kolonialkriegs von 1904-1908 heute als erster Genozid des 20. Jahrhunderts. 2.2 Historische Schädelsammlungen und aktuelle Restitutionsdebatten Viele der heute noch bestehenden Schädel- und Skelettsammlungen in Deutschland entstanden im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts und beinhalten nicht selten die menschlichen Überreste von Angehörigen außereuropäischer Gesellschaften, die häufig in kolonialen Kontexten weltweit gesammelt wurden. Es waren insbesondere die Völkerkundemuseen, die durch die Finanzierung großer Sammlungsexpeditionen und die Vergabe von Sammelaufträgen an Privatpersonen, völkerkundliche Gegenstände und sogenanntes ‘an- 8 thropologisches Material’, sprich menschliche Überreste, aus aller Welt akquirierten. Wie Anja Laukötter (2013: 27) betont, ist“[d]er zeitgenössische Begriff »anthropologisches Material« (..) eine Differenzierung bzw. Verschleierung dessen, um was es tatsächlich ging: um Abbildungen von Menschen, um das Sammeln von menschlichen Skeletten und Schädeln, von umfassenden Vermessungs- und Beobachtungsdaten von einzelnen Körperteilen wie Haut-, Haar-, Augenfarben, einer sogenannten Nasenhöhe und -breite oder eines sogenannten kubischen Inhalts - letztendlich also ging es um eine Verfügbarmachung und Aneignung des menschlichen Körpers.” Museumsmitarbeiter und Anthropologen sammelten teils selbst in Kolonialgebieten, erhielten die menschlichen Überreste aber auch als Geschenke von privaten Sammlern, Offizieren oder Ärzten, die vor Ort tätig waren. Ungleiche Machtbeziehungen, zumeist zwischen der einheimischen Bevölkerung auf der einen und europäischen Siedlern, Militärs und Kolonialbeamten auf der anderen Seite, führten dazu, dass das Sammeln von menschlichen Überresten im kolonialen Kontext vergleichsweise einfach war. Die Erwerbshintergründe waren sehr unterschiedlich und bewegten sich in einem Spektrum von Tausch oder käuflichem Erwerb bis hin zu Grabschändung, Vernachlässigung von Gefangenen und Kranken oder - in extremen Fällen - gezielter Tötung. Wenn die Vorgehensweisen der Sammler auch sehr verschieden waren, so ist den in kolonialen Kontexten gesammelten menschlichen Überresten heute zumeist gemein, dass sie in erster Linie als naturwissenschaftliche Objekte in Sammlungsbestände aufgenommen wurden. Das sogenannte lange 19. Jahrhundert stieß vielschichtige und komplexe gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Entwicklungen weltweit an. Werke wie der Essai sur l’inégalité des races humaines von Arthur de Gobineau und Charles Darwins The Origin of Species trugen wesentlich dazu bei, dass Debatten zur Entwicklungsgeschichte des Menschen, zur Theoretisierung von Rasse-Konzepten und zur Eugenik sowohl in Wissenschaftskreisen als auch in der interessierten Öffentlichkeit breit diskutiert wurden. Menschliche Überreste, insbesondere Schädel- und Skelette außereuropäischer Kulturen, allen voran solche, die im zeitgenössischen Denken als primitive Naturvölker galten, spielten nicht nur eine zentrale Rolle in den theoretischen Debatten, sondern bildeten zugleich das naturwissenschaftliche Beweismaterial, um Theorien zur Hierarchisierung von Rassen zu stützen bzw. prüfen zu können: “Ab Mitte des 19. Jahrhunderts lässt sich ein intensives Bemühen in wissenschaftlichen und intellektuellen Kreisen feststellen, theoretische Antworten auf Fragen nach Ursprung, Gemeinsamkeiten und Unterschieden von »Rassen« zu liefern. »Rasse« war dabei kein homogenes Konstrukt, sondern wurde mit geografischen, religiösen, klassenorientierten Gruppen in Verbindung gebracht. Allerdings war all diesen Entwürfen gemein, dass jeweils biologische Kriterien distinktiv eingesetzt wurden. Der Körper 9 bzw. bestimmte Körperteile waren damit ein zentrales Objekt für die Markierung von Differenz zwischen verschiedenen »Typen« oder »Rassen«.” (Laukötter 2013: 36f.) Die Institutionalisierung der Physischen Anthropologie, die sich in Deutschland im ausgehenden 19. Jahrhundert vollzog, führte auch zur wissenschaftlichen Legitimation der Aneignung außereuropäischer menschlicher Überreste zu Forschungszwecken. Im 19. Jahrhundert war die Vorstellung weit verbreitet, dass indigene Gesellschaften weltweit, die man abfällig als Primitive, Naturvölker oder lebende Steinzeitmenschen bezeichnete und als schriftlos- und somit geschichtslose oder auch kulturlose Gesellschaften in Abgrenzung zum europäischen Kulturmenschen verstand, vom Aussterben bedroht seien bzw. ihre kulturelle Assimilation kurz bevorstand. Mediziner und physische Anthropologen beschäftigten sich in diesem Sinne intensiv mit der Klassifikation der physischen Variationen des Menschen und zugleich um die Rekonstruktion zugrundeliegender evolutionsgeschichtlicher Entwicklungen, solange die physischen Zeugen einer solchen noch in genetisch reiner Form vorlagen. Ein Großteil der Schädel- und Skelettsammlungen aus dem 19. Jahrhundert sind somit Produkte „of salvage anthropological and ethnographical ideologies” (Clapperton 2010: 11). Somit profitierte die Physische Anthropologie jedoch nicht nur von den europäischen Kolonien, sondern bot ihrerseits einen Legitimationsgrund für die kolonialen Herrschaftsansprüche des Deutschen Reiches: „German physical anthropology was not only a science and an ideology but also one of the practical regimes that sustained, and were sustained by, European colonial rule. Anthropology both created and presupposed certain relationships between colonizing and colonized bodies, constituted by asymmetrical practices of measuring, representing, and collecting. The discipline thus depended upon, and gave meaning to, the institutions of colonial violence, including prisons, battlefields, and concentration camps. The routes by which the bodies of non-Europeans were made accesible to anthropological knowledge in Germany show the practical interdependence of physical anthropology and colonial rule.” (Zimmerman 2003: 156f.) Spätestens in den 1920er Jahren zeichnete sich ab, das keines der aufgestellten Klassifikationssysteme die menschliche Variabilität in ihren Unterschieden wie Ähnlichkeiten empirisch erfassen konnte, womit sich auch biologisch-anthropologische Rasse-Konzepte als unhaltbar erwiesen. Der heutige Umgang mit menschlichen Überresten in musealen und privaten Sammlungen ist ein aktuelles Thema in der deutschen und internationalen Wissenschaftslandschaft, das besonders in Hinblick auf die vielen Rückgabeforderungen von Seiten der Herkunftsländer und -gesellschaften kontrovers diskutiert wird. In den 1970er Jahren setzte weltweit eine Bewegung indigener Gesellschaften ein, die sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und im Zuge der weltweiten Dekolonialisierungsprozesse, unter anderem für die Rückgabe von menschlichen Überresten in ihre Herkunfsgesellschaften einsetzt. Diese auch 10 als reburial oder repatriation movement bekannte Bewegung rückt auch in Deutschland immer mehr in die tagespolitische Debatte und zwingt Museen und private Institutionen sich mit den Ursprüngen ihrer anthropologischen Bestände auseinander zu setzen. Rechtliche Situation in Deutschland Vom juristischen Standpunkt aus betrachtet, können menschliche Überreste in musealen und privaten Sammlungen in Deutschland als Objekte gehandhabt werden, an denen Besitz erworben oder abgetreten werden kann.6 Aus diesem Grund spielen in den aktuellen Debatten zum Umgang mit menschlichen Überresten in Sammlungskontexten besonders ethisch-moralische Gesichtspunkte eine Rolle, „denn es handelt sich nicht um einen Sammlungsgegenstand wie jeden anderen” (Museumsbund 2013: 7). Der Umstand, dass menschliche Überreste aus europäischen sowie außereuropäischen Kontexten aus Sicht einiger Wissenschaftler noch einen wichtigen Forschungsbeitrag7 leisten können, trägt dazu bei, dass sich verschiedene Meinungslager formiert haben und zumeist nur nach genauer Prüfung des Einzelfalles Entscheidungen über eine mögliche Repatriierung getroffen werden. Auch widerspricht die bedingungslose Rückgabe von Sammlungsgegenständen, menschlicher wie nicht-menschlicher Objekte, dem grundsätzlichen Auftrag von Museen, ihre Sammlungen zu bewahren. Eine zusätzliche Schwierigkeit ist das Aufstellen einer einheitlichen Definition des Begriffs des menschlichen Überrests. Gerade Objekte, die nur teilweise menschlichen Ursprungs sind, z.B. Gegenstände, in welche menschliche Haare eingearbeitet wurden, erschweren die Begriffsbestimmung. Aber auch das Alter bzw. die Schwierigkeit eine biologische Verwandtschaft zu heute lebenden Personen nachzuweisen, spielt in den Debatten eine Rolle. Gerade bei archäologischen Funden stellt sich die Frage, ob überhaupt kulturelle Verbindungen zu heutigen indigenen Gesellschaften gezogen werden können. Zudem ist die Forderung von Herkunftsgesellschaften nach Repatriierung der menschlichen Überreste häufig auch Politikum und von damit einhergehenden rechtlichen Forderungen nicht zu trennen. Es existieren bisher keine für alle Staaten verbindlichen Gesetze, die einen bestimmten Umgang mit menschlichen Überresten in Sammlungen vorschreiben. Das internationale Ob ein Museum Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen kann oder ob gerade solche aufgrund des Ankaufs oder der Annahme von Raubgut entzogen werden können, ist ein komplexer rechtlicher Sachverhalt und bis heute nicht zufriedenstellend geklärt. Für eine Diskussion der rechtlichen Rahmenbedingungen siehe Museumsbund 2013: 31-42. 7 Der Topos, historische Schädelsammlungen seien „Archive der Menschheitsgeschichte” (Teßmann und Junglaus 2013:304), wird häufig von „Repatriierungskritikern” in die Diskussion eingebracht. So schreibt beispielsweise Mirazón Lahr (zitiert nach Giles 2003: 109), die Vernichtung oder Abgabe von menschlichen Überresten „would be more than losing a few skulls. It would be like burning a library”. Es wird argumentiert, dass für aktuelle wissenschaftliche Forschungen, z.B. im Bereich der Populationsgenetik, der Zugriff auf historische Schädel- und Skelettsammlungen von besonderer Bedeutung ist. 6 11 Völkerrecht basiert in erster Linie auf rechtlichen Regelungen zwischen souveränen Staaten und kann ohne eine nationalstaatliche Ratifizierung in der Regel nicht geltend gemacht werden. Zwar sprach sich die UN Generalversammlung am 13. September 2007 in Form der Declaration on the Rights of Indigenous Peoples 8 für die Kollektivrechte indigener Gesellschaften und zudem das Recht indigener Gesellschaften auf Repatriierung der menschlichen Überreste ihrer Angehörigen aus, jedoch stellt dies nur einen Orientierungspunkt für Politik und Recht dar. Auf EU-Ebene existieren bindende Richtlinien für die Bundesrepublik Deutschland in Form von Kulturgüterschutz-Richtlinien, diese greifen allerdings nicht rückwirkend bei kolonialen Erwerbskontexten. (Fründt 2011: 87-92) Auch in Deutschland wächst seit einigen Jahren das Bewusstsein für die Notwendigkeit, Orientierungshilfen für den Umgang mit menschlichen Überresten in Sammlungen, insbesondere solchen aus außereuropäischen Kontexten, zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund zunehmender Rückgabeforderungen müssen entsprechende Empfehlungen oder Richtlinien auch der dringend notwendigen wissenschaftsgeschichtlichen Aufarbeitung über Erwerb und Nutzung dieser sensiblen Sammlungen gerecht werden können. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, Großbritannien und Australien, setzten derartige Diskussionen bereits deutlich früher ein und haben zum Teil bereits rechtlich verbindliche Vorgaben zur Folge gehabt. Der Arbeitskreis „Menschliche Präparate in Sammlungen” der Bundesärztekammer legte 2003 Empfehlungen zum Umgang mit Präparaten aus menschlichem Gewebe in Sammlungen, Museen und öffentlichen Räumen 9 vor. Die Empfehlungen diskutieren rechtliche und ethische Probleme in Bezug auf Präparate aus menschlichem Gewebe in deutschen Sammlungen und können zum Teil auch auf den Umgang mit historischen Schädelsammlungen übertragen werden. Der Begriff des Unrechtskontextes, dem in Rückgabediskussionen eine zentrale Bedeutung zukommt, soll auch laut den Empfehlungen der Bundesärztekammer entscheidend sein in der Frage, ob Präparate menschlichen Gewebes aus Sammlungen entfernt oder bestattet werden sollten. So heißt es in Punkt D.2: „Ergibt sich, dass der Verstorbene aufgrund seiner Abstammung, Weltanschauung oder wegen politischer Gründe durch staatlich organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen sein Leben verloren hat oder besteht die durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit dieses Schicksals, ist dies eine schwere Verletzung seiner individuellen Würde” (Bundesärztekammer 2003: 379). Provenienzforschung, die im Fall von menschlichen Überresten nicht zuletzt mögliche gewaltsame oder auf Unfreiwilligkeit basierende Erwerbspraktiken aufdecken soll, spielt auch in den Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und 8 9 UN Deklaration 2007. Arbeitskreis „Menschliche Präparate in Sammlungen” 2003. 12 Sammlungen 10 eine zentrale Rolle. Die Empfehlungen wurden 2013 vom Deutschen Museumsbund veröffentlicht. Wiebke Ahrndt (2013: 321), Direktorin des Übersee-Museums Bremen und Leiterin der Arbeitsgruppe, die den Leitfaden des Deutschen Museumsbundes erarbeitet hat, fasst zusammen: „Öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich an die geltenden Gesetze gebunden. Eine Weggabe von Eigentum und Vermögenswerten darf eigentlich nur dann erfolgen, wenn es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Eine Herausgabe von menschichen Überresten aus rein ethischen Erwägungen kann also nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen. So kann beispielsweise nicht jeder koloniale Kontext automatisch zu einer Rückgabe führen. Eine Rückgabe nach ethischen Grundsätzen kommt insbesondere infrage, wenn menschliche Überreste in Unrechtskontexten erworben wurden, das heißt in Kontexten, die in besonders hohem Maße gegen das Gerechtigkeitsempfinden verstoßen oder unerträgliche Taten gegen die Menschlichkeit darstellen. Wann die Schwelle erreicht ist, die eine Rückgabe auch ohne rechtliche Grundlage notwendig erscheinen lässt, wird im Einzelfall zu entscheiden sein.” Betont wird nicht zuletzt, dass den Verstorbenen und ihren Nachfahren, ebenso wie den kulturellen und religiösen Werten indigener Gesellschaften, Respekt gebührt und westeuropäische Rechtsverhältnisse nicht der alleinige Maßstab für die Bewertung von Rückgabeforderungen sein kann. Entschuldigungs- und Reparationsforderungen durch Herero und Nama Die deutsche Bundesregierung betont regelmäßig, dass Deutschland eine besondere Beziehung zu Namibia habe bzw. eine besondere Verantwortung dem Land und seinen Bewohnern gegenüber trage. Damit verweist sie auf die kolonialgeschichtliche Vergangenheit des Deutschen Reiches in Deutsch-Südwestafrika und zugleich das koloniale Erbe der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. In diesem Sinne, so wird weiter von der deutschen Bundesregierung betont, leiste Deutschland im gesamtafrikanischen Vergleich die höchste Entwicklungshilfe an Namibia. Mit besonderer Bezugnahme auf den Kolonialkrieg von 1904-1908 sind die Herero und Nama bereits seit der Unabhängigkeit Namibias, am 21. März 1990, vehement bemüht, von der deutschen Bundesregierung separate Wiedergutmachungsleistungen und eine offizielle Entschuldigung zu erstreiten. In Hinblick hierauf, so formuliert es Steffen Eicker (2009: 82), dient der deutschen Bundesregierung die Betonung ihrer besonderen Verantwortung „als eine Art ,moralisches Schutzschild’ ” gegen die geäußerten Forderungen. Denn trotz des Rechtsnachfolgeverhältnisses der BRD, ist unter den derzeit geltenden Bestimmungen des Völkerrechts unklar, ob und in welcher Form sie dadurch auch verpflichtet ist Wiedergutmachung zu leisten, denn „[g]rundsätzlich 10 Deutscher Museumsbund e.V. 2013. 13 erfolgt im Völkerrecht die Beurteilung eines Sachverhalts nach jenen Normen, die zu der Zeit gelten, in der sich der zu bewertende Sachverhalt zuträgt (Prinzip des intertemporalen Völkerrechts)” (ebd., 98). Nachdem Helmuth Kohl 1995, damals noch in seiner Funktion als deutscher Bundeskanzler, bei einem Staatsbesuch in Namibia eine Petition der Herero auf separate Wiedergutmachung ablehnte und 1998 Roman Herzog, damals in seiner Funktion als Bundespräsident, ebenfalls nicht auf entsprechende Forderungen einging, reichte der Herero-Chief Kuaima Riruako 1998 eine Klage gegen die BRD beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IHG) ein, die jedoch nicht zur Verhandlung angenommen wurde11 (vgl. ebd., 82f.). Die Haltung der Bundesregierung macht deutlich, dass sie nicht bereit ist, separate Entschädigungsleistungen an die Herero und Nama zu zahlen, und vermeidet aus diesem Grund auch eine förmliche Entschuldigung. Letztere könnte in zukünftigen Klagen der Herero und Nama den Ausschlag geben. Eine gewisse Ausnahme stellt eine Äußerung der SPD-Politikerin Heidemarie Wieczorek-Zeul dar (damals noch Bundesministerin für Entwicklung und Zusammenarbeit), die anlässlich des 100. Jahrestages der Schlacht am Waterberg im August 2004 nach Namibia reiste und dort eine Entschuldigung „im Sinne des gemeinsamen ,Vaterunser’ ”(Hoischen 2004) äußerte. Die direkte Bezugnahme auf das Vaterunser, das nicht zuletzt die Hoffnung nach Vergebungsbereitschaft thematisiert, ändert jedoch nichts an der kategorischen Ablehnung der Deutschen Bundesregierung, das Vorgehen des Deutschen Reiches in ehemals Deutsch-Südwestafrika mit Begriffen wie „Völkermord” oder „Genozid” 12 zu belegen. Diese Haltung steht in einem radikalen Widerspruch zu der Aufarbeitung dieses Kapitels deutschen Kolonialismus, nicht zuletzt durch deutsche Historiker. In zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen über den Kolonialkrieg von 19041908 taucht der Begriff des Völkermords bzw. des Genozids bereits im Titel auf und macht deutlich, dass hier der wissenschaftliche und der politische Diskurs in einem konträren Verhältnis stehen. Auch die namibische Regierung verhielt sich lange Zeit distanziert den Forderungen der Herero und Nama gegenüber und betonte unter anderem, dass Herero und Nama nicht die einzigen Volksgruppen seien, denen während der deutschen Kolonialherrschaft schweres Leid zugefügt wurde, und zugleich, dass sie die Entwicklungshilfebeiträge aus Deutschland als Wiedergutmachung akzeptiere (Eicker 2009: 88). Es scheint aber inzwischen Uneinigkeit innerhalb der namibischen Regierung zu herrschen, ob diese Haltung in Zukunft beibehalten werden sollte (siehe hierzu 3.3). Herero und Nama halten an ihren Grund für die Ablehnung der Klage war, das als Kläger vor dem IHG Staaten, hingegen keine einzelnen Personen oder gesellschaftliche Gruppen auftreten können (vgl. Eicker 2009: 83). 12 Der Begriff Genozid als rechtliche Norm wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in einer UN-Konvention Ende 1948 beschlossen. In Artikel 2 der Konvention wird Völkermord bzw. Genozid definiert als „acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group” (UN-Konvention 1948: 280). Die BRD ratifizierte die Konvention 1955. 11 14 Forderungen fest und argumentieren, dass Deutschland den Opfern des Kolonialkriegs von 1904-1908 nicht weniger schuldig ist als den Opfern des Nationalsozialismus: „Germany paid recompense to the Jewish people for the atrocities exerted on them during the Second World War. It is expected that they do the same for the Herero” (Vorwort von Kuaima Riruako in Sarkin 2011: v). 3 Restitution von Schädeln an Namibia Bis heute gibt es regelmäßig Funde menschlicher Überreste in Namibia. In vielen Fällen werden die menschlichen Überreste auch ohne gerichtsmedizinische Untersuchungen als Opfer kolonialer Gewalt deklariert. Im Januar 2011 wurden während Bauarbeiten an der Eisenbahnstrecke bei dem Küstenort Lüderitz in Namibia eine Vielzahl an Knochen eines Gräberfeldes freigelegt, von denen man vermutet, dass es sich um menschliche Überreste von Angehörigen der Herero und Nama handelt, die als Zwangsarbeiter im Konzentrationslager auf der Haifischinsel interniert gewesen sein könnten (vgl. Kößler 2012: 38). Funde wie dieser machen deutlich, dass von einer historischen Distanz auf namibischer Seite keine Rede sein kann, sondern dass es sich um ein höchst brisantes und aktuelles Thema handelt. Die offizielle Rückgabe von 20 Schädeln von Angehörigen der Herero und Nama durch die Berliner Charité im September 2011, gab Anlass dazu, dass das Thema des Kolonialkriegs von 1904-1908 und Deutschlands koloniales Erbe verstärkt in den Fokus tagespolitischer Debatten sowohl in Deutschland als auch in Namibia geriet. 3.1 Das Charité Human Remains Project (CHRP) 2010-2013 Das CHRP, gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, war ein interdisziplinäres Projekt zur Beforschung von menschlichen Überresten aus zwei anthropologischen Sammlungen im öffentlichen universitären Besitz, deren Bestände zum Großteil aus kolonialzeitlichen Kontexten stammen. Zu den Zielsetzungen des Projektes gehörte insbesondere die detaillierte Rekonstruktion der spezifischen Sammlungsgeschichten, die zum Erwerb der menschlichen Überreste führten, und, soweit möglich die Klärung der personellen Identität und ethnischen Zugehörigkeit der fraglichen Schädel- und Skelettreste. Aufgrund der schlechten Dokumentation und des enormen Umfangs der zu untersuchenden Sammlungen wurde im Rahmen des Projektes nur ein ausgewählter Teil, insbesondere Schädel und postkraniale Skelette aus Namibia und Australien, exemplarisch aufgearbeitet. Bei den Sammlungen handelte es sich um die sogenannte Rassenschädelsammlung, Bestandteil der anthropologischen Sammlung des heutigen Centrums für Anatomie der Charité- 15 Universitätsmedizin Berlin, sowie die sogenannte S-Sammlung (Schädelsammlung), die zu Beginn des Projektes im Besitz der Humboldt-Universität zu Berlin war und sich zugleich in der Obhut des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité befand. Dem Projekt voraus gingen Rückgabeforderungen von Herkunftsgesellschaften- und staaten an eben diese Institutionen. Das Projekt verfolgte einen interdisziplinären Ansatz und führte historischgeisteswissenschaftliche mit anthropolgisch-naturwissenschaftlichen Methoden zusammen. Dies sollte nicht zuletzt die Mängel der ursprünglichen Sammlungsdokumentation überbrücken helfen, indem beide Seiten zunächst unabhängig voneinander forschten und erst im Anschluß eine endgültige Rekonstruktion der historischen Verhältnisse angestrebt wurde. Erste Restitutionen wurden noch während des laufenden Projektes durchgeführt, hierunter die Rückgabe von menschlichen Überresten nach Namibia, Paraguay und Australien. Obwohl ursprünglich keine Restitutionen im Rahmen des CHRP geplant waren, wurde von Seiten einiger Herkunftsgesellschaften eine Restitution noch während des laufenden Projektes gefordert (Stoecker, Schnalke und Winkelmann 2013: 9). Biologisch-anthropologische Untersuchungen Die biologisch-anthropologischen Untersuchungen beschränkten sich auf nicht-invasive Methoden, die gezielt die Beschädigung oder Zerstörung von Knochenmaterial ausschlossen. Dieses Verfahren wurde vor allem aus „ethischen Beweggründen und aus Rücksichtnahme vor den Gefühlen und Wertvorstellungen der lebenden Nachfahren” (Koel-Abt 2012: 109) gewählt. Im Rahmen der naturwissenschaftlichen Provenienzforschung wurden in erster Linie lupenmikroskopische Untersuchungen und bildgebende Verfahren wie die Computertomographie eingesetzt. Ziel dieser Untersuchungen war die Bestimmung des biologischen Alters, Rekonstruktion der Lebensumstände, Herkunftsermittlung (geographisch wie ethnisch), sowie die Klärung der Todesursache und das weitere Schicksal der menschlichen Überreste nach dem Tode (Stoecker und Teßmann 2013: 199f.). Historische Recherchen Die historischen Recherchen wurde von einem Historiker und einem Ethnologen gemeinsam durchgeführt und sollte Informationen zur ethnischen Herkunft und den konkreten Erwerbsumständen der menschlichen Überreste liefern. Gleichzeitig wurde versucht, die Identität und Rolle der mit den Einzelfällen assoziierten Sammler und Anthropologen zu klären. Hierbei wurden explizit auch kolonial- und wissenschaftsgeschichtliche Zusammenhänge in Bezug auf den Erwerb und die spätere Nutzung der menschlichen Überreste z.B. „für eine wertende und hierarchisierende physische Anthropologie” (Stoecker, Schnalke und Winkelmann 2013: 9) erforscht. Im Rahmen der historisch- 16 ethnologischen Provenienzforschung wurde das noch vorhandene Archivmaterial und andere relevante Literatur ausgewertet, um nach Möglichkeit zu klären, ob konkrete Unrechtskontexte13 feststellbar sind bzw. auch unabhängig davon zu klären, welche Bedeutung menschlichen Überresten in den betroffenen Herkunftsgesellschaften zukommt. Hier, wie auch bei der Wahl nicht-invasiver Methoden im Rahmen der biologisch-anthropologischen Untersuchungen, spielte die Einbeziehung ethischer Aspekte eine wichtige Rolle, die insbesondere für die Entscheidung berücksichtigt wurden, ob jeweils zurückgeforderte menschliche Überreste aus den Sammlungen restituiert werden sollten oder nicht (Seethaler 2012: 103). 3.2 Offizielle Rückgabe der Schädel im Rahmen des CHRP 20 Schädel von Angehörigen der Herero und Nama, die im Zuge des Kolonialkriegs von 1904-1908 in ehemals Deutsch-Südwestafrika nach Deutschland verschickt worden sind, wurden im September 2011 von einer namibischen Delegation in Berlin im Rahmen eines offiziellen Restitutionsaktes entgegen genommen. Im Folgenden soll zunächst die Zusammensetzung der namibischen Delegation beleuchtet werden. Im Anschluss wird versucht den Ablauf der drei offiziellen Programmpunkte im Rückgabeprozess zu schildern. Eine objektive, verschiedene Blickwinkel in Betracht ziehende Darstellung ist hierbei angestrebt worden. Die namibische Delegation Die aus Namibia angereiste Delegation, die die 20 Schädel aus den Sammlungsbeständen der Charité übergeben bekommen sollte und deren Reisekosten durch die namibische Regierung gedeckt wurden, umfasste etwa 70 Personen. Es handelte sich hierbei um Vertreter verschiedener Interessensgruppen, Regierungsvertreter und Museumsfachleute. Drei traditionelle Führer der Herero und Nama, namentlich Kuaima Riruako, damals ,Paramount’ Chief der Herero14 , Alfons Maharero, damals Chief der Ovaherero und Chief David Fredericks von den !Aman-Nama, waren ebenso Teil der Delegation wie Vertreter der drei aktivsten namibischen Kommitees, die eine offizielle Entschuldigung und zum Teil auch finanzielle Reparationszahlungen fordern. Hierbei handelte es Zum Begriff des Unrechtskontextes siehe 2.2 Riruakos Stellung als Paramount Chief bzw. die generelle Legitimität eines Paramount Chiefs der verschiedenen Herero-Gruppen ist durchaus nicht unumstritten. Vermutlich wurde dieser Titel erst durch deutsche Kolonialbeamte, insbesondere während der Ära Leutweins, forciert. Ziel war die Herero-Gruppen politisch zu zentralisieren und eine eindeutig bestimmbaren Führungs- und Sprecherpersönlichkeit zu installieren, insbesondere um in Verträgen Entscheidungen das gesamte Herero-Gebie betreffend legitisieren zu können. Die Proklamation der Position eines Paramount Chiefs wird weder vom namibischen Staat noch von der Mehrheit der Herero-Gesellschaft anerkannt (Eicker 2009: 39f.). Auf dem Verlaufsplan der offiziellen Übergabe der Charité erschien der Begriff dann auch in Klammern. 13 14 17 sich um das Ovaherero/Ovambanderu Council for the Dialogue of the 1904 Genocide, das Ovaherero Genocide Committee und das Nama Technical Committee. Einige der Delegationsmitglieder wurden vermutlich aufgrund ihrer Verwandtschaftsbeziehung zu Personen ausgewählt, denen im Kolonialkrieg von 1904-1908 tragende Rollen zugesprochen werden. David Frederiks beispielsweise ist ein direkter Verwandter von Kaptein Cornelius Frederiks, einem der Anführer des Nama-Aufstandes, dessen Schädel möglicherweise heute noch in einer deutschen Sammlung aufbewahrt wird (Wegmann 2013: 403, 406). Chief Alfons Maharero hingegen, war ein Nachfahre von Chief Samuel Maharero, der den Herero-Aufstand im Januar 1904 anführte. Als höchster Regierungsvertreter und offizieller Delegationsleiter reiste Kazenambo Kazenambo, damals noch Minister für Jugend, Sport und Kultur, nach Berlin. Der endgültigen Zusammenstellung der Delegation war ein längerer Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Gruppen vorausgegangen, die sich in ihren spezifischen Erwartungen und Forderungen mehr oder weniger stark voneinander unterscheiden (Kößler 2012: 39; Wegmann 2013: 393). Was dem Forscherteam des CHRP im September 2011 nicht bekannt war, war der Umstand, dass es „im Vorfeld der Delegationsreise nach Berlin Berichte in der namibischen Presse [gab], dass das AA [Auswärtiges Amt] versucht habe, Einfluss auf die Delegation und ihre Zusammensetzung zu nehmen. Das Amt habe durchsetzen wollen, dass die Rückgabe ruhig über die Bühne gehe und vor allem keine deutschen Kolonialgräuel (»atrocities«) thematisiert würden” (Wegmann 2013: 410). Die ausgeprägten Erwartungshaltungen auf namibischer Seite werden insbesondere durch die Rolle, die die namibische Regierung im gesamten Rückgabeprozess einnahm (siehe hierzu auch 3.4), aktiv befördert worden sein. Die Enttäuschung der namibischen Delegation nahm mit der Ankunft in Deutschland seinen Anfang, als „sie von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Medienvertretern empfangen [wurde], nicht aber von der Bundesregierung” (Wegmann 2013: 412). Pressekonferenz und Vorstellung der Projektergebnisse Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden am 26. September 2011 die Ergebnisse der Provenienzforschung in Anwesenheit der namibischen Delegation, sowie vor der Presse- und anderen Medienvertretern, in einem Hörsaal der Charité vorgestellt. Wie einer der Projektleiter, Prof. Dr. Andreas Winkelmann später in einem Beitrag für das Deutsche Ärzteblatt betonte, handelte es sich hierbei um die „ersten - vorläufigen - Ergebnisse” (Winkelmann 2012: 19) des CHRP. Die Präsentation sorgte in den Reihen der namibischen Delegierten für erhebliche Unruhen, die dann im Rahmen der Pressekonferenz verbalisiert wurden. Die 20 Schädel stammen, laut den im September 2011 präsentierten Forschungsergebnissen des CHRP, aller Wahr- 18 scheinlichkeit nach von Angehörigen der Herero und Nama, die im Kolonialkrieg von 19041908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika starben. Hierunter vermutlich auch Gefangene, die während ihrer Internierung im deutschen Konzentrationslager auf der Haifischinsel in der Lüderitz-Bucht, ums Leben kamen. Während die verschiedenen Vernetzungen der mit den Einzelschicksalen assoziierten Sammler und Wissenschaftler vergleichsweise gut rekonstruiert werden konnten, sind die personellen Identitäten und genauen Todesursachen für die 20 Individuen hinter den Schädeln ungeklärt geblieben.15 Im Zuge der Inventarisierung und Typologisierung der aus Deutsch-Südwestafrika nach Deutschland verschickten Schädel wurden Namen, Herkunft oder andere Lebensdaten in der Regel nicht in den Eingangskatalogen aufgeführt. Sie wurden ggf. noch ethnisch klassifiziert16 und zusammen mit dem Namen des mit dem Schädel arbeitenden Wissenschaftlers oder dem Namen des Sammlers vermerkt. Als besonders problematisch erwies sich die äußerst lückenhafte Überlieferung und der fast vollständige Verlust wichtiger Sammlungsdokumente. Auch Hinweise auf konkrete Todesursachen oder die genaue Verwendung der menschlichen Überreste für Forschungszwecke konnte nur selten rekonstruiert werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass sie zum Teil auch für vergleichende anatomische Studien nach damaligen wissenschaftlichen Methoden und Fragestellungen herangezogen wurden (siehe 2.2). (Förster 2013a; Seethaler 2012; Winkelmann 2012) Insbesondere der Umstand, dass eine namentliche Identifizierung der menschlichen Überreste gescheitert war, muss für viele Mitglieder der namibischen Delegation eine Enttäuschung dargestellt haben. Zumindest äußerten sich einige Delegierten dahingehend, dass von Seiten der Charité bewusst Tatsachen verschleiert worden seien, um dadurch begangene Gräueltaten von deutscher Seite herunter zu spielen. Diese Anschuldigungen müssen auch im Kontext „der anfangs sehr restriktiven Informationspolitik von deutscher Seite [ge]sehen werden”, wie Werner Hillebrecht (2013: 286) konstatiert. Hillebrecht führt aus, dass „Anfragen zu den in der Charité vermuteten Schädeln (...) etliche Jahre zurück [liegen], und anfangs entstand in Namibia der Eindruck, dass die Deutschen konsequent »mauern« Es handelt sich hierbei um ein Problem, das nicht nur im CHRP, sondern auch in anderen Projekten zur Provenienzforschung von menschlichen Überresten in musealen Sammlungen, z.B. im Bremer ÜberseeMuseum (Fründt 2011) und im Tropenmuseum in Amsterdam (Van Duuren, Ten Kate und Pereira 2007), aufgetreten ist. Die Rekonstruktion detaillierter Erwerbsumstände ist aufgrund mangelhafter Inventarisierung (aus heutiger Sicht und im Sinne einer erschöpfenden Provenienzforschung) oder auch durch den Verlust von Sammlungsdokumenten häufig nicht zu leisten. 16 Derartige Angaben sind stets kritisch zu hinterfragen, da die Möglichkeit besteht, dass es sich hierbei um fehlerhafte, irreführende oder schlichtweg falsche Angaben handelt. Eine Vielzahl möglicher Gründe können hierbei eine Rolle spielen wie z.B. Unwissenheit oder Desinteresse auf Seiten des Sammlers oder eine bewusste Täuschung, die noch zu Lebzeiten durch das verstorbene Individuum unternommen wurde, um einer Verfolgung seitens der Kolonialbehörden zu entgehen. Möglichkeiten und Grenzen der Provenienzforschung diskutieren Stoecker und Teßmann (2013) am Beispiel der im CHRP beforschten menschlichen Überreste aus Namibia. 15 19 und etwas zu verbergen haben und dass die kriegsbedingten Probleme fehlender Dokumentation nur vorgeschützt wurden” (ebd.). Mit Bezugnahme auf eine kolonialzeitliche Fotografie, wollten einige Delegationsmitglieder wissen, ob im Fall der 20 Schädel Hinweise auf gezielte Hinrichtungen und die Nötigung internierter Frauen, die Köpfe der Hingerichteten für den Versand nach Deutschland zu entfleischen, gefunden worden seien. Man bezog sich hierbei auf eine retuschierte Fotografie die während der Kolonialzeit kursierte und auf welcher Kisten voller Schädel aus Südwestafrika zu sehen sind und deren Bildunterschrift die Entfleischung der Schädel durch internierte Hererofrauen aufführt (siehe auch Zeller 2003).17 Dass das Forscherteam des CHRP hierfür keine faktischen Belege in Bezug auf die 20 Schädel finden konnte und deshalb eine neutrale Haltung einnahm, heizte die Stimmung zunehmend auf. Wie Holger Stoecker und Barbara Teßmann, beide Forscher im CHRP, im Nachhinein betonen, „hat sich [während der Recherchen] deutlich erwiesen, dass die zumeist wenigen zeitgenössischen Begleitinformationen und Herkunftsangaben zu den menschlichen Überresten für die Provenienzrecherche zwar unverzichtbar, zugleich aber unzuverlässig und daher stets kritisch zu hinterfragen sind” (Stoecker und Teßmann 2013: 220). So betonte auch Katrin Koel-Abt, zuständig für den Großteil der biologisch-anthropologischen Untersuchungen des CHRP, dass ein wesentlicher Aspekt der Provenienzforschung, sei sie nun naturwissenschaftlicher oder historisch-ethnologischer Art, die Interpretation der Daten durch das jeweilige Forscherteam darstellt und definitive Aussagen häufig gar nicht möglich sind (vgl. Koel-Abt 2012: 111). Bereits die Pressekonferenz machte deutlich, dass die namibische Delegation weitaus mehr Erwartungen an ihre Berlinreise geknüpft hatte, als vom Forscherteam des CHRP im Vorfeld antizipiert wurde. Am Tag nach der Pressekonferenz, am 27. September 2011, erklärte das Auswärtige Amt in einer kurzen Presseerklärung: „Zweck des Aufenthaltes der namibischen Delegation ist die Rückführung von während der deutschen Kolonialzeit nach Deutschland verbrachter Schädel verstorbener Angehöriger der Volksgruppen der Herero und Nama nach Namibia.” 18 Diese Mitteilung, die von Verstorbenen, aber nicht von Opfern spricht, führte zu weiteren Verstimmungen der namibischen Delegation (vgl. auch Wegmann 2013: 412). Gedenkgottesdienst Am 29. September 2011 fand ein Gedenkgottesdienst statt, der von der namibischen Botschaft in Deutschland organisiert und von Zephania Kameeta, damals Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Namibia, in der St.-Matthäus-Kirche in Es wird heute vermutet, dass das Motiv im Konzentrationslager Swakopmund und nicht auf der Haifischinsel aufgenommen wurde (Zeller 2003: 77). 18 http://www.auswaertiges-amt.de, Pressemitteilung vom 27.09.2011: „Übergabe und Rückführung von Schädeln verstorbener Angehöriger der Volksgruppen Herero und Nama aus Namibia”. 17 20 Berlin-Tiergarten abgehalten wurde. In Anbetracht der offiziellen Rückgabe der 20 Schädel am Folgetag sollte in diesem Rahmen die Möglichkeit zum Trauern und zum Gedenken an die Opfer des Kolonialkrieges gegeben werden. Zu diesem Anlass wurden alle 20 Schädel in der Kirche vor dem Altar, bedeckt von der namibischen Flagge, ,aufgebahrt’. Unter den Anwesenden war auch Heidemarie Wieczorek-Zeul, die noch in ihrer Position als Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit ihrer vorsichtig geäußerten Entschuldigung 2004 Aufsehen erregt hatte (siehe 2.2). Zum Ende der Gedenkveranstaltung hin, waren die Delegationsteilnehmer geschlossen an die Schädel herangetreten und hatten gemeinsam gebetet. Die enorme emotionale Bewegung vieler Delegationsteilnehmer brach sich Bahn, als einige Mitglieder in Tränen ausbrachen. Geschlossen wurde der Gottesdienst mit einem stillen Gedenkgang aller Anwesenden, der innerhalb der Kirche die Schädel umkreiste. Feierliche Übergabe der Schädel Die offizielle Übergabe der Schädel fand am 30. September 2011 in einem Hörsaal der Charité statt. Zu Beginn der Veranstaltung war nicht klar, ob es zu einer Übergabe an diesem Tag kommen würde, da einige Mitglieder der namibischen Delegation, insbesondere der namibische Minister Kazenambo Kazenambo, im Vorfeld Unzufriedenheit über die Behandlung der Delegation durch die Charité und die Bundesregierung geäußert hatten. Unter den Gästen befanden sich auch einige Aktivisten, die Zettel mit der Aufschrift „Reparation now” und „Entschuldigung sofort” trugen. Nach einer Begrüßungsrede des Vorstandsvorsitzenden der Charité, Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, in welcher er sich für die „complicity of German science in the colonial enterprise and in colonial violence” (Förster 2013a) entschuldigte, und einer gemeinsamen Schweigeminute aller Anwesenden, hielt Cornelia Pieper (FDP), damals Staatsministerin im Auswärtigen Amt, eine Rede, die für derartige Unruhe insbesondere auf Seiten der Aktivisten sorgte, dass sich das Sicherheitspersonal der Charité dazu veranlasst sah, Frau Pieper nach Beendigung ihrer Rede aus dem Hörsaal zu evakuieren. Die Rede19 selbst folgte der üblichen Rhetorik, die der damaligen (und auch heutigen) Haltung der Bundesregierung entsprach (siehe hierzu 2.2). Frau Pieper maß in ihrer Rede der Rückführung der Schädel nach Namibia einen „hohe[n] Symbolwert” bei, nahm aber von einer offiziellen Entschuldigung Abstand. Stattdessen wurde auf eine bestehende „Sonderbeziehung zwischen (..) beiden Staaten und Völkern” verwiesen. Als Beispiele nannte Frau Pieper, „dass Deutsche die größte GrupAlle aufgeührten Zitate aus der Rede von Cornelia Pieper wurden vom Webauftritt des Auswärtigen Amtes zitiert: http://www.auswaertiges-amt.de, Pressemitteilung vom 30.09.2011: „Ansprache von Staatsministerin Pieper anlässlich der Feierstunde zur Übergabe von Schädeln namibischen Ursprungs in der Charité”. 19 21 pe ausländischer Touristen in Namibia stellen (...) [,] zahlreiche Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden, Schulen, Universitäten in Namibia und Deutschland” bestehen, sowie die finanzielle Entwicklungshilfe, die Deutschland in Namibia leistet. Es folgte eine scheinbar außerplanmäßige Rede von einer Sprecherin des internationalen NGO-Bündnisses Völkermord verjährt nicht!, im Zuge derer sie eine starke Solidarität der deutschen Zivilbevölkerung mit den Forderungen der namibischen Delegation nach einer offiziellen Entschuldigung von Seiten der Bundesregierung bekundete. Es folgte eine kurze Rede des namibischen Ministers Kazenambo Kazenambo und schließlich die Unterzeichnung des offiziellen Übergabedokuments durch Prof. Dr. Karl Max Einhäupl und Esther Moombolah-Goagoses vom Heritage Council of Namibia. Ursprünglich war Minister Kazenambo Kazenambo als Unterzeichner von namibischer Seite vorgesehen. Dieser hatte sich jedoch kurzfristig verweigert und sich augenscheinlich vor der offiziellen Übergabezeremonie für einen generellen Abbruch des Restitutionsprozesses stark gemacht. Die Angehörigen der Herero und Nama bewerteten jedoch vermutlich die Rückführung ihrer Vorfahren nach Namibia höher, als den Symbolwert einer aktiven Verweigerung (Nils Seethaler, persönliches Gespräch 2014). Was als Verhandlungsprozess zwischen der namibischen und deutschen Regierung begonnen hatte, wurde schlussendlich zu einer Restitution auf institutioneller Ebene. Es liegt nahe, die Weigerung Kazenambo Kazenambos als Reaktion auf die Weigerung des Auswärtigen Amtes zu sehen, welches sich im Vorfeld ebenfalls verweigert hatte, die Unterschrift für das Übergabeprotokoll zu leisten, und auf den Umstand, dass die Bundesregierung als politischen Repräsentanten für den gesamten Übergabeprozess lediglich eine Staatsministerin des Auswärtigen Amtes abstellte (Kößler und Wegmann 2012: 24). Reden der drei Chiefs, Kuaima Riruako, Alfons Maharero und David Frederick, bildeten den Abschluss der Veranstaltung. Nachdem die offizielle „feierliche Übergabe der Schädel” ihren Abschluss gefunden hatte, wurden die Schädel vom Forscherteam des CHRP in Anwesenheit der Delegation für den Transport verpackt. 3.3 Die Rückkehr der Schädel nach Namibia Mehrere tausende Namibier, vor allem herero- und namasprachige, hatten am Morgen des 4. Oktober 2011 am Hosea Kutako Airport bei Windhoek ausgeharrt, um die Rückkehr der Delegation und der Schädel nach Namibia zu erleben. Die folgende Schilderung der Ereignisse in Windhoek folgen in erster Linie dem Bericht von Larissa Förster, die sowohl die Ereignisse in der Charité als auch auch die Rückführung auf namibischen Boden begleiten konnte. Förster konstatiert, dass „zurückkehrende Human Remains in den Empfängerländern in hochdynamische und komplexe kulturelle, soziale und politische Diskurse, Prozesse 22 und Praktiken eingebunden werden. Sie verändern darin ihren Status und ihre Bedeutung und entfalten oft ungeahnte Wirkmacht und Relevanz. Die abgebenden Institutionen und Gesellschaften wissen meist wenig über diese Transformationen” (Förster 2013b: 420). Tatsächlich wurden die Schädel nach der offiziellen Übergabe in der Berliner Charité in einen öffentlichen Staatsakt überführt und mit militärischen Ehren in Empfang genommen. Die Schädel wurden zunächst im Parlamentsgarten öffentlich ,aufgebahrt’ und konnten einen Tag lang von interessierten Besuchern in Augenschein genommen werden. Die Wahl des Ortes und der Präsentation folgte der „Art und Weise, wie in Namibia Staatsbegräbnisse inszeniert werden” (ebd., 424). In einem weiteren, symbolhaft gesteigerten, offiziellen Staatsakt wurden die Schädel zum Heroe’s Acre Monument überführt, dass 2002 zur Erinnerung an den namibischen Befreiungskampf errichtet wurde. Hier finden sich eine Vielzahl von Gräbern von Personen, die vom namibischen Staat zu nationalen Befreiungskämpfern erklärt wurden. Hier wurden die Schädel erneut öffentlich ausgestellt. Neben den Delegationsteilnehmern nahmen viele namhafte Persönlichkeiten, namibische Politiker (darunter auch Staatspräsident Hifikepunye Pohamba) und Vertreter des öffentlichen Lebens sowie der damalige deutsche Botschafter in Namibia, Egon Kochanke, an der Veranstaltung teil. Während des fast dreistündigen Staatsaktes wurden auch mehrere Reden gehalten, wobei die Reden der drei Chiefs, die bereits die Delegation nach Berlin begleitet hatten, und die Rede von Staatspräsident Pohamba im direkten Vergleich deutlich machten, dass trotz der Ereignisse in der Charité keinesfalls davon gesprochen werden kann, dass die namibische Regierung geschlossen hinter den Forderungen der Herero und Nama steht, insbesondere wenn es um die Forderung nach einer offiziellen Entschuldigung der deutschen Bundesregierung und damit verbundenen Reparationszahlungen geht. Während die Chiefs u.a. darauf insistierten, „dass es weitere Verhandlungen mit der deutschen Regierung über eine offizielle Entschuldigung und Wiedergutmachung geben müsse” (ebd. 426), vermied Pohamba hingegen in seiner Rede den Begriff des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Kolonialkrieg von 1904-1908, bezeichnete aber die Opfer dieses Krieges als Helden des namibischen antikolonialen Widerstandes. Die Schädel wurden schließlich dem namibischen Nationalmuseum übergeben. Wie Förster betont, wurde trotz der unterschiedlichen Agendas „die »Heimkehr« der Schädel (..) ein Ereignis des nation building »von oben« wie »von unten«, das heißt sowohl aus der Perspektive der Regierung, die im Sinne von »one Namibia, one nation« die Schädel unter die Geschichte des Befreiungskampfes subsumierte, als auch aus der Perspektive von herero- und namasprachigen Gedenkenden” (ebd., 431, Hervorhebung im Original). Herero und Nama gedachten auch nach der Übergabe der Schädel an das namibische Nationalmuseum an ihre zurückgekehrten Ahnen, z.B. in 23 einer mehrtägigen Totenklage und einem traditionellen Reinigungsritual. Herero und Nama entschieden sich gegen eine Bestattung der menschlichen Überreste, stattdessen sollten diese als faktische Zeugen der kolonialen Grausamkeiten durch die deutschen Schutztruppen auch in Zukunft sichtbar bleiben (Förster 2013a). So wurde angedacht, die Schädel in die Bestände des namibischen Unabhängigkeitsgedenk-Museum (engl. Independence Memorial Museum), dessen Eröffnung damals noch ausstand, zu überführen und eventuell auch dort auszustellen. Damals schien jedoch Uneinigkeit darüber zu herrschen, inwiefern das Unabhängigkeitsgedenk-Museum auch als Erinnerungsort für den Genozid fungieren sollte.20 Das Unabhängigkeitsgedenk-Museum wurde inzwischen, am 21. März 2014, feierlich eröffnet. Ein Ausstellungsraum, der sogenannte Chamber of Horrors widmet sich speziell dem Herero/Nama Genozid und wurde von der Zeitung Namibian Sun als „one of the highlights of the museum” 21 bezeichnet. Die Schädel wurden im UnabhängigkeitsGedenkmuseum bisher nicht ausgestellt (Larissa Förster 2014, persönliche Kommunikation). Die im Oktober 2011 demonstrierte Haltung Pohambas, den Begriff des Genozids zu meiden, durchlief seitdem einen deutlichen Wandel. Dieser Wandel zeigt sich in Pohambas Rede zur Einweihung des Unabhängigkeitsgedenk-Museums: „At this very location, a concentration camp was built [im Zuge der Nachwirkungen des Kolonialkrieges von 1904-1908]. Within its walls, our people were dehumanized. They were tortured, starved, and summarily killed without any regard to their dignity and their humanity. They were treated worse than the beasts of the veld. No distinction was made by the Schutztruppe and the rest of the German colonial machinery whether they were men, women or children. They were all brutalized without mercy. (...) Thus, began the first genocide of the 20th Century” (Pohamba 2014: 2f., Hervorhebung im Original) Es kann jedoch nach wie vor nicht von einem konfliktfreien gemeinsamen Kurs der namibischen Regierung und den Herero und Nama gesprochen werden. Stattdessen gibt es von Seiten der Herero und Nama starke Kritik an der Regierungspartei SWAPO und den Vorwurf, dass diese in gewisser Weise mit der deutschen Bundesregierung gegen indigene Interessen kollaborieren würde. Erst kürzlich, bei einem offiziellen Besuch der deutschen Abgeordneten Doris Barnett (SPD) in Namibia22 , wurde diese Haltung besonders deutlich. Barnett soll sich laut Aussagen der Zeitung Namibian Sun bezüglich einer offiziellen Entschuldigung dahingehend geäußert haben, dass es keine „discussions backwards” 23 geben http://www.informante.web.na, Mitteilung vom 15.06.2011: „Swanu wants 1904 prison camp renamed”. http://www.namibiansun.com, Mitteilung vom 13.03.2014: „Inside the new Independence Memorial Museum”. 22 Doris Barnett leitete eine Delegation des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, die am 7. Juli 2014 nach Namibia reiste. Näheres hierzu: http://www.windhuk.diplo.de, Mitteilung vom 04.07.2014: „Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zu Besuch in Namibia”. 23 http://www.sun.com.na, Mitteilung vom 10.07.2014: „German MP sparks reparations anger”. 20 21 24 werde. Ida Hoffmann, 2011 Mitglied der namibischen Delegation, soll daraufhin verlautet haben lassen, dass die betroffenen Gesellschaften sich von der Beziehung zwischen der SWAPO und der deutschen Bundesregierung nicht einschüchtern lassen würden und weiterhin an ihrer Forderung nach einer offiziellen Entschuldigung festhalten. Die von Larissa Förster geäußerte Befürchtung, „members and symphathisers of the committees as well as those whom they aim to represent have eventually been radicalised” (Förster 2013a), scheint sich bereits bewahrheitet zu haben. 4 Zusammenfassung und Ausblick Die Auseinandersetzung Deutschlands mit seiner kolonialen Vergangenheit steht noch am Anfang. Die Aufarbeitung von Sammlungsgeschichten, Erwerbshintergründen und wissenschaftsgeschichtlicher Nutzung, die von Museen und privaten Sammlungen, die menschliche Überreste aus außereuropäischen Kontexten beinhalten, bereits durchgeführt wurden und in Zukunft angestrebt werden, ist hierbei ein wichtiger Schritt. Deutschlands koloniales Erbe nimmt allerdings nicht nur Museen und andere wissenschaftliche Einrichtungen in die Pflicht. Es handelt sich gleichfalls um ein national wie international äußerst sensibles politisches Thema. Nicht zuletzt in Hinblick auf moderne Formen von Rassismus und stereotype Fremdbilder der Gegenwart, bieten sich Herausforderungen und Möglichkeiten, die bei aller notwendigen wissenschaftsgeschichtlichen Aufarbeitung nicht vergeben werden sollten. Aus Sicht der Autorin kann es bei der Rückgabe von menschlichen Überresten an Herkunftsgesellschaften- und staaten nicht das Ziel sein, sich dem kolonialen Erbe Deutschlands auf schnellstmöglichem Wege zu entledigen. Die Ereignisse während der offiziellen Rückgabe von 20 Schädeln an Angehörige der Herero und Nama im September 2011 haben deutlich gemacht, dass es schwierig ist den Erwartungen von Herkunftsgesellschaften und -staaten in angemessener Weise gerecht zu werden. Zwar wurde der Kolonialkrieg von 1904-1908 von allen Akteueren, die am Rückgabeprozess beteiligt waren, eindeutig im Sinne eines Unrechtskontextes bewertet, jedoch waren die damit einhergehenden Erwartungen sehr unterschiedlich. Es hat sich gezeigt, dass die deutsche Bundesregierung nur unter Vorbehalt bereit ist, sich mit diesem Kapitel der kolonialen Vergangenheit Deutschlands auseinander zu setzen. Während die Rückgabe der 20 Schädel aus zwei Berliner anthropologischen Sammlungen auch auf Regierungsebene grundsätzlich für gerechtfertigt befunden wurde, lehnt die deutsche Bundesregierung bis heute separate Wiedergutmachungsleistungen an die Herero und Nama sowie die Bewertung des Kolonialkrieges als Völkermord ab. Für die Herero und Nama hingegen ist die Anerken- 25 nung und die Umsetzung ihrer Forderungen von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine aktive zivile Bewegung unter Beteiligung deutscher Historiker und anderer Wissenschaftler, die die Forderungen der Herero und Nama in Hinblick auf die Notwendigkeit einer offiziellen Entschuldigung unterstützen. Die namibische Regierung scheint hingegen in ihrer Haltung, zwischen der Wahrung guter außenpolitischer Beziehungen zur BRD und der Frage welchen Platz der Kolonialkrieg in der Geschichtsschreibung der namibischen Nation in Zukunft einnehmen soll, zu schwanken. Die offizielle Rückgabe geriet zu einem politischen Eklat, dessen Folgen bis heute die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia belastet und zugleich in zukünftigen Rückgaben berücksichtigt werden müssen. Die turbulenten Ereignisse während des Rückgabeprozesses in Berlin, haben gezeigt, dass es grundsätzliche Kommunikationsprobleme auf allen Seiten gegeben hat. Der Vorstand der Charité und das Forscherteam des CHRP haben sich auf den Druck von namibischer Seite hin für eine vorgezogene Rückgabe entschieden. Gleichzeitig wurde die politische Brisanz und die enormen Erwartungshaltungen unterschätzt. In den aktuellen Debatten zum Umgang mit menschlichen Überresten in anthropologischen Sammlungen wird Sensibilität im Dialog mit Herkunftsgesellschaften- und staaten sowie ein ethischmoralisches Verantwortungsbewusstsein gefordert. Natürlich sind diese Empfehlungen im jeweiligen Einzelfall unterschiedlich umzusetzen und können nicht allgemein gültig formuliert werden. Jedoch dürfen sie auch nicht leere Worthülsen bleiben, sondern müssen im symbolischen und praktischen Handeln sichtbar werden. Eine rein von wissenschaftlicher Nüchternheit bestimmte Haltung, kann den Nachfolgegenerationen von kolonialer Gewalt und kolonialem Terror nicht gerecht werden. Insofern muss bei zukünftigen Rückgaben von menschlichen Überresten von Angehörigen der Herero und Nama ein gleichberechtigter und offener Dialog hergestellt werden. Dies bedeutet nicht, dass sich Institutionen zu einer überstürzten Rückgabe drängen lassen sollten. Ganz im Gegenteil sollten sie sich darüber bewusst sein, dass neben der Aufarbeitung der jeweiligen Sammlungsgeschichte und einer umfassenden Provenienzforschung, die offizielle Rückgabe von menschlichen Überresten aus Unrechtskontexten, die eigentliche Herausforderung und das wesentliche Ziel des Aufarbeitungsprozesses darstellt. Der Rückgabeprozess sollte kein von der zurückgebenden Institution vorgegebenes und starres Programm darstellen, sondern den Herero und Nama die Möglichkeit zur aktiven und gleichberechtigten Mitgestaltung bieten. Absprachen und Verhandlungen sollten so transparent wie möglich für alle Beteiligten gestaltet werden. Es sollte zudem unbedingt geklärt werden, welche Haltung die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt im Rückgabeprozess einzunehmen gedenkt. Die bewusste Einbeziehung der Öffentlichkeit und aktivistischer Gruppen könnte ggf. einen breiteren Dialog ermöglichen. 26 Literaturverzeichnis Ahrndt, Wiebke 2013 Zum Umgang mit menschlichen Überresten in deutschen Museen und Sammlungen - Die Empfhelungen des Deutschen Museumsbundes. In: Holger Stoecker, Thomas Schnalke und Andreas Winkelmann (Hrsg.), Sammeln, Erforschen, Zurückgeben? Menschliche Gebeine aus der Kolonialzeit in akademischen und musealen Sammlungen. Berlin: Ch. Links Verlag, 314-322. Bundesärztekammer/Arbeitskreis „Menschliche Präparate in Sammlungen” (Hrsg.) 2003 Empfehlungen zum Umgang mit Präparaten aus menschlichem Gewebe in Sammlungen, Museen und öffentlichen Räumen. 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