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Die Genese des dritten Genus: ein neuer Versuch.

2009, Lühr, Rosemarie; Ziegler, Sabine (eds.): Protolanguage and Prehistory. Akten der XII. Fachtagung der Indogermanischen Gesellschaft, vom 11. bis 15.Oktober 2004 in Krakau. pp. 271-285

1.1. Die Frage nach dem Alter und der Entstehungsgeschichte des Dreigenussystems der indogermanischen Sprachen wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert und im Laufe der Zeit sind zahlreiche mehr oder minder vielversprechende Versuche unternommen worden, ihre verschiedenen Teilaspekte befriedigend zu klären. Da nur schon eine einigermassen adäquate Zusammenfassung der Forschungsgeschichte weite Teile des vorliegenden Tagungsbands füllen würde, beschränke ich mich darauf, einige Eckpunkte herauszugreifen, die mich dazu bewogen haben, dieses Thema erneut aufzubringen. 2 Dies sind zunächst zwei grundlegende Beobachtungen, die im Wesentlichen schon seit mehr als 100 Jahren bekannt und mittlerweile allgemein akzeptiert sind:

Die Gene se de s dri tten Genus: ein neuer Ve rsuch 1 1.1. Die Frage nach dem Alter und der Entstehungsgeschichte des Dreigenussystems der indogermanischen Sprachen wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert und im Laufe der Zeit sind zahlreiche mehr oder minder vielversprechende Versuche unternommen worden, ihre verschiedenen Teilaspekte befriedigend zu klären. Da nur schon eine einigermassen adäquate Zusammenfassung der Forschungsgeschichte weite Teile des vorliegenden Tagungsbands füllen würde, beschränke ich mich darauf, einige Eckpunkte herauszugreifen, die mich dazu bewogen haben, dieses Thema erneut aufzubringen.2 Dies sind zunächst zwei grundlegende Beobachtungen, die im Wesentlichen schon seit mehr als 100 Jahren bekannt und mittlerweile allgemein akzeptiert sind: Die erste betrifft die Kontraste innerhalb des für altindogermanische Sprachen typischen Dreigenussystems, deren morphologische Ausdrucksmittel eine asymmetrische Verteilung aufweisen.3 Die Opposition zwischen Maskulin/Feminin einerseits und Neutrum andererseits wird durch Flexionsmorpheme markiert und ist auf Nom. und Akk. beschränkt. Sie erstreckt sich auf alle Stammklassen und ist in den frühstbezeugten Sprachen gleichermassen durchgeführt. Dagegen wird die Opposition zwischen Maskulin und Feminin durch Derivationsmorpheme markiert und erstreckt sich auf alle Kasus. Sie ist in den verschiedenen Stammklassen und in den verschiedenen Sprachen unterschiedlich konsequent durchgeführt. Das lässt vermuten, dass das System mit drei Genera ein älteres mit deren zwei ersetzt hat. Mit anderen Worten: Der Kontrast zwischen femininem und maskulinem Genus ist eine mehr oder weniger rezente Neuerung im nominalen Kategoriensystem des Urindogermanischen oder der indogermanischen Einzelsprachen. Zweitens gleichen sich die morphologischen Mittel zur Markierung von Feminina und neutrischen Pluralen über weite Strecken.4 Diese doppelte Funktion lässt sich durch die Annahme ursprünglicher Kollektivbildungen5 verstehen, was sich in einigen Fällen 1 Die vorliegende Arbeit ist im Wesentlichen eine Kurzfassung meiner Dissertation zum gleichen Thema, die 2008 erscheinen sollte. Naturgemäss kann und will ich an dieser Stelle nicht auf die zahlreichen Verästelungen des Problems eingehen, da diese ein Vielfaches an Raum einehmen müssten, um der gesamten Fragestellung auch nur annähernd gerecht werden zu können. 2 Ausführlichere Darstellungen der Forschungsgeschichte mit viel weiterführender Literatur finden sich besonders bei Wheeler 1898/99: 528-545, Fodor 1959: 3-32 und Ledo-Lemos 2003: 95-118. 3 Vgl. z.B. Meillet 1937: 189-190. 4 Noch immer grundlegend für diese Frage ist Schmidt 1889. Überholt ist an seiner Arbeit – neben verschiedenen Einzelheiten – lediglich die Folgerung, dass die neutralen Pluralformen “ursprünglich collective feminine singulare” gewesen seien (1889: 8-10). Für einen jüngeren Überblick über die bezeugten Kollektivbildungen s. z.B. Harðarson 1987: 88-94. 5 Ich verwende hier und im weiteren Text der Einfachheit halber den Begriff “Kollektivbildungen”, obwohl diese Bezeichnung das Bedeutungsspektrum dieser Bildungen nur ungenügend umfassen kann. Ausser Kollektiva sind es typischerweise Abstrakta (zur Nähe dieser Konzepte, die in zahlreichen Sprachen mit den selben morphologischen Mitteln ausgedrückt werden, s. Seiler 1986: 26-59), sowie Kontinuativa, wobei noch nicht genügend erforscht ist, ob bei Paaren wie *u̯ódr̥ ~ *u̯édōr ein Bedeutungsunterschied feststellbar ist, oder ob die Kollektivmarkierung – wie später bei Feminina (z.B. gr. ἡ θεά neben älterem ἡ θεός) – lediglich der Verdeutlichung diente. 2 Roland Litscher auch noch in den Einzelsprachen nachweisen lässt. Bei Wörtern mit sogenannten Doppelpluralen wie lat. locus, das neben dem normalen maskulinen Plural locī auch eine zweite, neutrale Pluralbildung loca kennt, hat jeweils der maskuline Plural distributive Bedeutung (also: locī ‘Orte’ im Sinne von ‘einzelne Orte’), während der neutrale Plural kollektiv zu verstehen ist (also: loca ‘Orte’ im Sinne von ‘Gebiet’).6 Aus diesen beiden Beobachtungen ergeben sich die seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert kontrovers diskutierten Fragen, die jede Hypothese über das indogermanische Feminin zu beantworten versuchen muss: Wie waren die angesprochenen Kollektivbildungen ursprünglich in das nominale Kategoriensystem des Urindogermanischen eingegliedert? Wie, wann und warum kam es zur Aufspaltung in Feminina und neutrale Plurale? Und wie entwickelten sich diese Feminina zu einer vollwertigen dritten Genuskategorie? 1.2. Die heute in der Indogermanistik vorherrschende Ansicht7 zu diesen Fragen fusst vor allem auf den Arbeiten von Jón Axel Harðarsson (1987: 71-113), Eva Tichy (1993: 1-19) und Matthias Fritz (1998: 255-264). Die Eckpunkte dieser Auffassung, die die Ausgangslage für meine Überlegungen bilden soll, lassen sich etwa folgendermassen zusammenfassen: Nach Harðarson 1987: 83-84 sind die Kollektiva als derivationelle Kategorie zu betrachten, da sich so die Doppelplurale zu geschlechtigen Stämmen bequem erklären lassen. Wegen der in mehreren Sprachen bezeugten Konstruktion des Plurals der Neutra mit singularischem Prädikat sei anzunehmen, dass die Kollektiva ursprünglich Formen des Singulars waren. Des weiteren folgert Harðarson 1987: 87-88 aus dem Umstand, dass die femininen Stämme auf *-eh₂ und ein Teil der Stämme auf *-ih₂ im Nom. Sing. offenbar eine Nullendung aufweisen, dass die Kollektiva dem Neutrum angehörten. Aufbauend auf diesen Voraussetzungen hat sich die Aufspaltung der Kollektiva nach Tichy durch zwei einander nicht direkt bedingende Entwicklungen ergeben: Einerseits drangen die Kollektiva in den Plural der Neutra ein, was sie damit erklärt, dass der Plural der Neutra ursprünglich entweder uneindeutig markiert war (z.B. mittels *-Ø + *-s analog zum Akk. Plural der geschlechtigen Stämme, der als Akk. *-m + Plural *-s aufgefasst werden kann), oder aber überhaupt nicht existierte. Dieser Schritt wurde mit 6 Auf Grund dieser Formen haben mehrere Forscher versucht einen eigenen Numerus “Kollektiv” für das Urindogermanische zu erschliessen (s. bes. Eichner 1985: 134-169, Neu 1992: 197-212). In jüngerer Zeit neigt die communis opinio aber eher der Auffassung zu, dass es sich um eine derivationelle, als Neutrum Singular ins Genus-Numerus-System eingegliederte Kategorie handle (Harðarson 1987: 100 und passim; s. z.B. auch Tichy 1993: 2 und sogar Balles 2004: 43). Der grundsätzliche Unterschied zwischen den beiden Modellen betrifft den Status des Ausgangs *(e)h₂ der Kollektiva, das als Endung (also *-(e)h₂) bzw. Suffix+Endung (also *-(e)h₂-Ø) interpretiert wird. (Zu den diese Frage betreffenden Implikationen, die sich aus den folgenden Ausführungen ergeben, vgl. unten 3.1.) 7 So ist z.B. die Darstellung der Genusproblematik bei Meier-Brügger 2002: 190-192 im Wesentlichen eine Zusammenstellung der Ergebnisse dieser Arbeiten. Alternative Erklärungsmodelle – wie etwa die jüngsten von Francisco J. Ledo-Lemos (2003) und Ranko Matasović 2004: 165-189 – und deren Vorund Nachteile kann ich im Rahmen dieses Kongressbeitrags nicht eingehend diskutieren. Die Genese des dritten Genus 3 Sicherheit schon im Urindogermanischen vollzogen, da sich die neutralen Plurale auf *-eh₂ in allen Sprachzweigen einschliesslich des Anatolischen eindeutig nachweisen lassen (Tichy 1993: 6-10). Die Herausbildung eines femininen Genus aus den ursprünglichen Kollektiva scheint dagegen ein länger andauernder Prozess gewesen zu sein, der erst in einzelsprachlicher Zeit zum Abschluss gekommen ist. Tichy nimmt im einzelnen folgende aufeinander aufbauende Entwicklungsstufen an (Tichy 1993: 10-15): Durch semantische Sonderentwicklungen kamen einige Kollektiva dazu, weibliche Personen zu bezeichnen. Als Beispiel für eine derartige Entwicklung dient ihr ved. vidhávā ‘Witwe’, das sie in der Bedeutung ‘Frau des Getöteten’ plausibel auf ein älteres Kollektivum *h₂u̯idʰéu̯ah₂ ‘Familie des Getöteten’ zurückführt. Solche rein semantischen Verschiebungen sind aber noch kein hinreichender Grund für die Entstehung eines neuen Genus. Da von Genus erst gesprochen werden kann, wenn ein distinktes Kongruenzmuster vorliegt, sucht Tichy diesen Grund bei einer Wortklasse, deren Paradigma die Dimension Genus enthält, und wird beim anaphorischen Pronomen *so/to- fündig. Dort seien die spezifisch femininen Formen *sáh₂ und *táh₂m geschaffen worden, um die ältere und die jüngere Bedeutung von Wörtern wie *h₂u̯idʰéu̯ah₂ zu differenzieren. Formal seien *sáh₂ und *táh₂m als Kreuzungsprodukte der maskulinen Formen *só und *tóm mit *táh₂ aufzufassen. Diese Form habe schon auf dieser Entwicklungsstufe dazu gedient, anaphorische Referenz auf Kollektiva auf *-áh₂ herzustellen. Nachdem sich so beim Pronomen die neue Kategorie “Feminin” etabliert hatte, sei der neue Akkusativ auf *-áh₂m dann auch bei den substantivischen Kollektiva auf *-áh₂ verwendet worden. Von diesem Zustand aus lässt sich die weitere Entwicklung als eine stufenweise fortschreitende Ausbreitung des neuen Kongruenzmusters begreifen: Nach dem Vorbild der Stämme auf *-áh₂ wurden auch die ih₂-Stämme mit einem neuen Akkusativ ausgestattet. Semantisch diesem Kern neuer Feminina nahestehende Wörter – das sind im besonderen solche mit Referenz auf weiblichen Sexus und Abstrakta – übernehmen das neue Kongruenzmuster, d.h. sie werden ins neu entstandene feminine Genus überführt. Ab diesem Punkt kann dann auch zum ersten Mal sinnvoll von einem Genus maskulinum gesprochen werden, das die nicht ins Feminin überführten nichtneutrischen Wörter enthält. Nach dem Vorbild des dreifachen Kontrastes bei *só *sáh₂ *tód wird die feminine Motion sukzessive auf die übrigen thematischen Pronomina und die thematischen Adjektive übertragen. Schliesslich werden zahlreiche unmovierte Feminina in eine der neu typisch femininen Stammklassen überführt. Diese beiden letzten Stufen wurden offensichtlich erst in den Einzelsprachen erreicht, da sie von Sprache zu Sprache unterschiedlich konsequent durchgeführt sind. Dieses Szenario hat dann Matthias Fritz in seinem Beitrag zur Fachtagung in Innsbruck zu präzisieren versucht. Abweichungen zu Tichys Darstellung ergeben sich in erster Linie bei der Frage, welche Wörter bei der Umdeutung von Kollektiva zu femininen Singularen und der daraus resultierenden Schaffung der pronominalen Formen *sáh₂ und *táh₂m eine zentrale Rolle gespielt haben könnten. Fritz moniert, dass die Kollektiva auf *-áh₂ diese Rolle nicht übernehmen konnten, da in diesen Fällen die 4 Roland Litscher Suffixe von Pronomen und Bezugswort in Ausdruck und Inhalt übereinstimmten und somit kein Anlass bestand, die pronominale Form zu verändern (Fritz 1998: 259f.). Er schlägt, vor diesen Anlass bei den s-Stämmen zu suchen, zu deren Grossparadigma unter anderem geschlechtige holokinetische Substantive gehören, die auf ursprüngliche Kollektiva zurückgeführt werden können. In Fällen wie *h₂éu̯sōs ‘Morgenröte’ kann dann also von einer ähnlichen Umdeutung wie bei den Kollektiva auf *-áh₂ ausgegangen werden. Wenn nun ein hysterokinetisches, s-stämmiges Adjektiv und ein derartig umgedeutetes Kollektivum auf dasselbe weibliche Wesen bezogen wurden, habe sich eine disharmonische Situation ergeben, da die verwendete geschlechtige, dehnstufige Form des Adjektivs, im Gegensatz zum aus einem Kollektivum umgedeuteten Substantiv, Nominativ und Akkusativ unterschied. Daher sei dann diese Unterscheidung analogisch auch bei den holokinetischen Substantiven eingeführt und von dort auf die noch immer damit kongruierenden pronominalen áh₂-Ableitungen übertragen worden (Fritz 1998: 260-262).8 2.1. So weit also der heutige Forschungsstand. Das eben dargelegte Szenario wirkt auf den ersten Blick konsistent und über weite Strecken durchaus plausibel. Eine genauere Betrachtung der angenommenen Voraussetzungen und der postulierten Prozesse bringt nun allerdings einige Ungereimtheiten ans Tageslicht, die es meiner Meinung nach unerlässlich machen, die ganze Frage grundsätzlich neu zu überdenken. Die wohl augenfälligste Inkonsistenz liegt darin, dass einerseits die indogermanischen Kollektiva einhellig als derivationelle Kategorie bestimmt werden, andererseits aber doch eine Pronominalform *táh₂ angenommen wird, um daraus durch Kontamination mit *só eben jenes *sáh₂ zu gewinnen, das den eigentlichen Nukleus des femininen Genus darstellt. Wenn aber zu der Zeit, als die Entwicklung des Feminins einsetzte, die Kollektiva tatsächlich neutrische Singulare gewesen sind, müsste ausschliesslich mittels *tód auf sie Bezug genommen worden sein, da es – ausser beim Feminin, das es zu dieser Zeit per definitionem noch nicht gab – im Urindogermanischen nicht üblich ist, dass Wortbildungssuffixe kongruieren.9 Eine Umdeutung von Kollektiva hätte unter diesen Umständen höchstens dazu führen können, dass die betroffenen Stämme das Kongruenzmuster der Animata übernommen und eine Unterscheidung von Nominativ und Akkusativ eingeführt hätten. Eine neue Kategorie wäre so nicht entstanden und die Entwicklung nach Tichys Szenario hätte vor den entscheidenden Veränderungen zum Erliegen kommen müssen. Ein ähnlich gelagertes Problem birgt auch das Szenario, das mit hystero- und holokinetischen s-Stämmen operiert: Auch hier wären nach dem vorher gesagten a priori die neutrale Singularform des hysterokinetischen Adjektivs – also *-és und nicht *-ḗs – und 8 Dieses Szenario ist in den Hauptpunkten eine modernisierte und verfeinerte Variante des Modells von Martinet 1956: 83-95, das seinerseits als Präzisierung von Meillet 1931: 6-28 gedacht war. 9 Der einzige Hinweis auf dieses Problem in den oben diskutierten Arbeiten ist die Bemerkung von Tichy 1993: 11, dass die Kongruenz mit *táh₂ “wohl auch schon für Kollektiva auf *-e-h₂- im vorgrundsprachlichen Genus indistinctum galt: Ein Nomen der Bedeutung ‘Gruppe von Lebewesen oder Dingen’ wird anaphorisch mit ‘diese Gruppe’ wiederaufgenommen.” Die Genese des dritten Genus 5 als pronominale Form *tód zu erwarten gewesen. Es würde auch wenig helfen, wenn die beteiligten Formen bereits hinsichtlich ihrer Kollektivmarkierungen kongruiert hätten: Gleichgültig ob die kollektive Form des hysterokinetischen Adjektivs nun *-ésh₂ oder – entsprechend zu *h₂éu̯s-ōs – *-ḗs gelautet hätte; sie sollte in jedem Fall keine Differenzierung von Nominativ und Akkusativ aufgewiesen haben und hätte daher mit dem holokinetischen Substantiv und dem pronominalen *téh₂ ein harmonisches, und somit wohl stabiles System gebildet. 2.2. Um diesen Ungereimtheiten zu entkommen, bieten sich in meinen Augen nur zwei Auswege an: Entweder man sucht nach einem Weg, das feminine Genus ohne Zuhilfenahme von *téh₂ oder ähnlichen Formen zu erklären. Bei einem solchen Szenario würden keine Formen vorausgesetzt, die eine Auffassung von *(é)h₂ als Suffix verunmöglichen. Oder aber man nimmt an, dass das Morphem *(é)h₂ zunächst als Endung und erst später als Suffix fungierte. In diesem Fall ist es unproblematisch, schon zu Beginn der Entwicklung eine Form *téh₂ vorauszusetzen, da Kongruenz bei einem als Endung klassifizierten Morphem in Einklang mit dem übrigen morphologischen System des Urindogermanischen steht. Dass ich hier den zweiten Weg gewählt habe, basiert – abgesehen vom Umstand, dass ich auf dem ersten Weg bislang keine Lösung erkennen kann – auf folgenden Überlegungen: Der Nominativ-Akkusativ Plural Neutrum ist in allen indogermanischen Sprachen, die das Neutrum als Kategorie nicht verloren haben, fest etabliert. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Sprachen beschränken sich im Wesentlichen auf verschiedene Verteilungen der Allomorphe. Manche Sprachen, wie das Hethitische oder das Avestische, verwenden in zahlreichen Stammklassen die lediglich durch Dehnstufe des Suffixes charakterisierten Formen; andere, etwa das Griechische, bevorzugen die overten Markierungen mittels *-h₂.10 Demgegenüber ist das Femininum in den verschiedenen Sprachen sehr unterschiedlich konsequent entwickelt. Die letzten beiden Schritte in Tichys Szenario – die Einführung der Motion bei Adjektiven und die zunehmend overte Markierung des femininen Genus bei Substantiven – wurden offensichtlich erst in nachgrundsprachlicher Zeit vollzogen, denn hier bestehen erhebliche Unterschiede auch zwischen Sprachen wie Altindisch, Griechisch und Lateinisch. Die diachrone Entwicklung dieser Sprachen zeigt auch, dass die deutliche Kennzeichnung der Feminina zunächst ausgeweitet und nicht etwa abgebaut wurde.11 Dazu passt natürlich auch, dass das feminine Genus im Anatolischen überhaupt fehlt, und erst in einzelnen der jüngeren Sprachen ein dem Femininum der übrigen Indogermania ähnliches Kongruenzmuster aufkommt.12 Ich für meinen Teil halte das anatolische Zweigenussystem für alt, aber es ist nicht der Ort, die noch immer umstrittene 10 Typisch sind Beispiele wie gr. µένεα vs. av. manå. 11 Für eine Übersicht über die femininen Motionsbildungen in den Einzelsprachen vgl. Lommel 1912: passim. 12 Vgl. Hajnal 1994 zum Lykischen und Hajnal 2004 zum Lydischen. 6 Roland Litscher Frage, ob das Vor- oder Uranatolische ein Femininum besass, neu aufzurollen, geschweige denn zu entscheiden.13 Für das Folgende ist – genauso wie auch für Tichys Szenario – von untergeordneter Bedeutung, ob das Anatolische erste Schritte zum femininen Genus mitvollzogen und später rückgängig gemacht hat, oder nicht.14 Mit einem im Vergleich zum Neutrum Plural unvollständig entwickelten Feminin muss auch dann gerechnet werden, wenn man für einen raschen und nachhaltigen Verlust des femininen Genus im Anatolischen argumentiert. 2.3. Ein weiteres Indiz für die Auffassung der Kollektiva als eine durch eine Endung charakterisierte Kategorie bieten die Markierungsverhältnisse derjenigen einzelsprachlichen Kategorien, die man auf indogermanische Kollektiva zurückzuführen pflegt. Häufig ist eine Kollektivmarkierung nämlich nur im Nominativ bzw. NominativAkkusativ zu erkennen. Das ist zwar bei den synchron als Nominativ-Akkusativ Plural Neutrum eingeordneten Formen wenig überraschend, aber auch hier ist zu bedenken, dass die Annahme, ein voll entwickeltes derivationelles Kollektivum habe seine gesamten Flexionsformen ausserhalb des Nominativ-Akkusativs aufgegeben, um eine Lücke im neutralen Plural zu füllen oder diesen gar zu ersetzen,15 zumindest nicht völlig trivial ist. Signifikanter ist das bei den auf intern derivierte, holokinetische Kollektiva rückführbaren Stämmen, die in den Einzelsprachen als singularische Maskulina, Feminina oder Neutra behandelt werden. Ist man bereit, die charakteristische o-Dehnstufe im Nominativ-Akkusativ dieser Bildungen auf ursprüngliches **-ŏ+Stammauslaut+-h₂ zurückzuführen,16 ist die Verteilung evident: Die Dehnstufe ist im Nominativ-Akkusativ – bzw. bei als Maskulina und Feminina behandelten Fällen im Nominativ – da; in den übrigen Kasus ist sie es nicht. An diesem Befund ändert sich auch nichts Grundsätzliches, wenn man die vorgeschlagene Herleitung der Suffixdehnstufe nicht akzeptieren will. Auch so verfügt der Nominativ-Akkusativ mit der ō-Dehnstufe über ein distinktes Zeichen, das ihn von ebenfalls auf der vollstufigen Wurzel betonten Formen wie dem Nominativ-Akkusativ proterokinetischer Stämme deutlich abhebt. Die obliquen Kasus der holokinetischen Stämme dagegen sind von gleich akzentuierten Formen anderer Ablautklassen nicht unterschieden. Die Alternation Dehnstufe ~ *h₂ beim Nom.-Akk. des Kollektivums ist also – ungeachtet ihrer etymologischen Herkunft – direkt vergleichbar mit der Alternation Dehnstufe ~ *s beim Nom. Sing. der geschlechtigen Stämme, die mit *-m des Akkusativs und *-Ø des Vokativs kontrastiert und somit eindeutig als “Endung” klassifiziert werden muss. 13 Für eine aktuelle Zusammenstellung der Argumente in dieser Frage s. Zeilfelder 2001: 153-239. 14 Vgl. dazu auch Tichy 1993: 18, wo sie in der Frage, ob das Anatolische das Femininum ererbt habe, für eine “Kompromisslösung” plädiert. 15 Die Diskussion zu diesem Punkt bei Tichy 1993: 6-8 beschränkt sich denn auch auf den NominativAkkusativ. 16 S. Harðarson 1987: 89 und Nussbaum 1986: 129-130. Die Genese des dritten Genus 7 Sogar bei den einzelsprachlich als feminine ā-Stämme integrierten, suffigierten Bildungen, die ihre Markierung im allgemeinen in allen Kasusformen aufweisen, gibt es Spuren, dass dies vielleicht nicht immer der Fall gewesen ist. In Beispielen wie heth. Akk. ḫāššan neben Dat.-Lok. ḫaššī oder homerisch griech. Nom. ἀλκή neben Dat. ἀλκί, gehören zu ā-stämmigen Nominativen und Akkusativen Dativ-Lokative, die nicht von denjenigen eines Wurzelnomens zu unterscheiden sind.17 Das zeigt, dass möglicherweise auch bei den Stämmen auf -áh₂ die Kollektivmarkierung erst sekundär durch das ganze Paradigma durchgeführt wurde. Allerdings zeigen die angeführten Beispiele doch einen gegenüber den holokinetischen Stämmen fortgeschritteneren Zustand, denn zwischen Nom. und Akk. scheint bei festem *-ah₂- eine Endung *-Ø mit *-m zu alternieren, was bedeutet, dass *-ah₂- bereits als Suffix eingestuft werden muss. 3.1. Versucht man nun, die Genese des Femininums unter diesen Prämissen zu verstehen, fallen einige Dinge meiner Ansicht nach leichter an ihren Platz. Im Besonderen bedeutet die Auffassung von *-(é)h₂ als Endung, dass die Kongruenz der späteren Feminina nicht aus dem Nichts erzeugt werden muss. Es ist lediglich zu klären, wie die Aufspaltung in ein Kongruenzmuster ohne Nominativ-Akkusativ-Unterscheidung – der Plural der Neutra – und ein solches mit Nominativ-Akkusativ-Unterscheidung – das feminine Genus – zustande kam. Wie immer hat natürlich auch hier jeder Vorteil seinen Preis: Das im Folgenden skizzierte Szenario kommt zwar leichter zur femininen Kongruenz, hat aber dafür den Nachteil, dass diejenigen Kategorien, bei denen *-(é)h₂in den Einzelsprachen – und zumindest teilweise wohl schon früher – tatsächlich als Suffix fungiert, erklärungsbedürftig werden. Auch der Status der angenommenen Endung *-(é)h₂ im nominalen Kategoriensystem der früheren Stufen des Indogermanischen muss geklärt werden, da diese in einem direkt aus den Einzelsprachen zurückprojizierten System offensichtlich nicht glatt untergebracht werden kann.18 Gerade die Tatsache, dass die mit dem Morphem *(é)h₂ assoziierte Kategorie “Kollektiv” im Laufe der geschilderten Prozesse in zwei grundlegend verschiedene Kongruenzmuster aufgespalten wird, zeigt aber deutlich, dass diese Kategorie schon zu Beginn der Entwicklung nicht mehr harmonisch in das synchrone Kategoriensystem integriert war. Die Frage muss also eher sein, ob Modelle eines älteren Systems mit einer stabilen Kategorie “Kollektiv” plausibel gemacht werden können, und durch welche Veränderungen sich das der direkten Rekonstruktion zugängliche Kategoriensystem daraus entwickelt haben kann. Die vorliegende Untersuchung ist nicht der Ort, ernsthaft zu versuchen, die – naturgemäss umstrittene – Vorgeschichte des gesamten Sytems der indogermanischen Nominalflexion detailliert nachzuzeichnen, weshalb ich hier nur einige summarische Überlegungen anstellen kann, die alle näherer Erläuterung und weiterer Forschung bedürfen. 17 Vgl. Melchert 1994: 235-236. 18 Vgl. die Einwände gegen die Auffassung des Kollektivs als Numerus bei Harðarson 1987: 79-84. 8 Roland Litscher Irene Balles hat kürzlich – vor allem mit Blick auf die späteren Genitivmorpheme – vorgeschlagen, dass das Früh- oder Vorurindogermanische eine Nominalklassensprache19 gewesen sei.20 Sie weist dort darauf hin, dass in einem solchen System “die Schwierigkeit der Zuweisung von *-s oder *-h₂ zu genau einem dieser Bereiche [Flexion bzw. Derivation] hinfällig” sei (Balles 2004: 49). Aus einem solchen Modell lässt sich die Entstehung des späteren Genus-Numerus-Systems21 begreifen als Grammatikalisierungsprozess eines älteren Nominalklassensystems.22 In der Aufstellung möglicher alter Klassenmarker bei Balles 2004: 55 finden sich einerseits Morpheme, die später eindeutig als Endung fungieren (NA.Sg.n. *-Ø, Nom.Sg.m. *-s, NA.Du. *-h₁ und *-ih₁, Gen. *-os und *-om), und andererseits die an der Genese des Feminins beteiligten Affixe *-eh₂ und *-ih₂. Nur in Fn.22 sind dagegen später eindeutige Suffixe als weitere mögliche Kandidaten genannt (-i-, -u-, -s-, u.a.).23 Angesichts des in der Morphologie fest verankerten Unterschieds zwischen Maskulin / Feminin und Neutrum ist es wahrscheinlich, dass der Umbau von Klassen- zu Genussprache in zwei Stufen verlief. In einem ersten Schritt überlagerte das Zweigenussystem von animé / distinctum vs. inanimé / indistinctum die ursprünglichen Klassen. In dieser 19 Dieser Begriff wird hier im engeren Sinn verwendet, d.h. als Bezeichnung für ein durch Kongruenz charakterisiertes nominales Klassifizierungssystem mit tendenziell vielen Klassen und einem hohen Mass an Semantizität. Die Begriffe Genus und Nominalklasse werden häufig austauschbar gebraucht; ob in einer Sprache von Genus oder von Nominalklassen gesprochen wird, hat meist mehr mit der grammatischen Tradition als mit inhaltlichen Unterschieden zu tun (vgl. Corbett 1991: 146). Häufig wird allerdings Genus für ein Klassensystem reserviert, das irgendeine Beziehung zu natürlichem Geschlecht aufweist. Für eine Übersicht über Kriterien, die eine typologische Einordnung von Genus/Klassensystemen ermöglichen s. Walter 1982: 225-227, wobei typische Klassensprachen auf dem beschriebenen Kontinuum näher an seinem Typ A (semantisch / objektsprachlich / derivativ / temporär / verschiebbar / overt), typische Genussprachen hingegen näher an Typ B (desemantisiert / metasprachlich / flexivisch / inhärent / fix / covert ) zu situieren seien. Wenn hier das Früh- oder Vorurindogermanische eine “Klassensprache” genannt wird, ist damit also gemeint, dass diese Sprachstufe dem Typ A sehr viel näher stand als die indogermanischen Einzelsprachen, die sich dem Typ B annähern. Für eine Übersicht über dem Typ A nahestehende Systeme, wie sie besonders in Afrika zu finden sind, vgl. Heine 1982: 189-216; seine Auswahlkriterien sind allerdings geographischer Natur, weshalb er neben diesen Systemen auch die typischen Genussprachen Afrikas beschreibt. 20 Auch andere Forscher haben in den letzten Jahrzehnten die Rekonstruktion eines “Klassensystems” vorgeschlagen, aber in der Regel ist damit die Dichotomie “active” vs. “inactive” gemeint, die besonders von Forschern, die das Frühindogermanische als sog. Aktivsprache ansehen, in den Vordergrund gestellt wird (s. Bauer 2000: 15-22 und 90-92 für eine aktuelle Übersicht über diese Hypothesen). Eine Ausnahme bildet Erhart 1993: 34-44, dessen Ausführungen aber zu sehr von den Idiosynkrasien des Autors durchsetzt sind, um für die vorliegende Arbeit verwertbar zu sein. 21 Zur Interaktion dieser beiden Dimensionen vgl. Biermann 1982: 241-242. 22 Auch Seiler 1986:162-163 kommt auf Grund von theoretischen Überlegungen und Material aus afrikanischen Sprachen zu diesem Schluss. 23 Ein weiterer guter Kandidat ist neben den schon bei Balles genannten das *-r̥ der heteroklitischen Neutra. Vgl. Friedman 1999: 31-69, bes. 32, der für ein dem hier vorgelegten sehr ähnliches Szenario plädiert, ohne dieses aber weiter auszuarbeiten. Die Genese des dritten Genus 9 Phase wurden die meisten Affixe – nämlich die späteren Suffixe – bereits desemantisiert und einem der neuen Genera zugewiesen oder auf beide verteilt. Andere – die späteren Endungen – fanden beim Aufbau der Dimension Numerus und im Kasusparadigma Verwendung. Wenn nun *-eh₂ (und *-ih₂) in einer ersten Phase der zweiten Gruppe angehörte – also nicht sofort als *-(e)h₂-Ø metanalysiert und den Inanimata zugeschlagen wurde, ist die Ausgangslage für die im Folgenden geschilderten Entwicklungen gegeben: Es besteht immer noch eine durch Kongruenz mit *-eh₂ charakterisierte Kategorie “Kollektiv”,24 die allerdings durch die einsetzende Grammatikalisierung im Numerusbereich unter Druck gerät und somit anfällig für die weiteren Restrukturierungen wird. 3.2 Ich gehe also für die Zeit zu Beginn der Auseinanderentwicklung der Kategorie “Kollektiv” von einem nominalen System aus, in dem eine Sequenz wie *u̯r̥dʰéh₂ ... téh₂ gleichermassen kongruierte wie etwa *(h₁)ék̑u̯om ... tóm oder *dóru ... tód – die Beispiele sollen nur das Prinzip aufzeigen; es ist grundsätzlich gleichgültig, ob sie im einzelnen tatsächlich für diese Zeit vorauszusetzen sind. Des weiteren nehme ich an, dass auch die Kollektiva mit ō-dehnstufigem Suffix an diesem Kongruenzmuster teilhatten: Also *u̯édōr ... *téh₂ neben *u̯r̥dʰéh₂ ... téh₂ genauso wie *ph₂tḗr ... só neben *(h₁)ék̑u̯os ... só. Die Kongruenz des Neutrum Plurals erhält man ausgehend von diesem Zustand geschenkt. Als Nominativ-Akkusativ Plural des Neutrums enden einfach all diejenigen Formen, die nicht durch einen der folgenden Prozesse aus dem vorausgesetzten Kongruenzmuster herausgebrochen wurden. Die inhaltliche Verschiebung von Kollektiv zu Plural, mit der auch die Übernahme der Pluralkasus von den Nicht-Neutra Hand in Hand gegangen sein dürfte, erfordert lediglich die Annahme, dass das Kollektivum nicht mehr in seiner ursprünglichen Weise ins Gesamtsystem integriert und daher für eine Restrukturierung empfänglich war. Angesichts der oben unter 3.1. dargelegten Überlegungen, darf man aber wohl getrost davon ausgehen, dass dieser Umstand schon in den frühesten Phasen der Entwicklung des Feminins gegeben war. 3.3. Der zweite Entwicklungsstrang, an dessen Ende ein voll entfaltetes feminines Genus steht, lässt sich dagegen nicht auf eine einzige einheitliche Verschiebung reduzieren, sondern erfolgte in mehreren einander voraussetzenden Einzelschritten. Im einzelnen hat sich dieser Prozess meiner Meinung nach etwa folgendermassen abgespielt: Wie auch Tichy (1993: 10-11 und 14-17) und Fritz (1998: 259-261) gehe ich davon aus, dass zuerst einzelne durch Kollektiva ausgedrückte Konzepte als belebte Wesen aufgefasst wurden – gute Kandidaten wären hier etwa *h₂éu̯sōs oder *dʰég̑ōm – sowie dass einige Gruppenbezeichnungen für ein einzelnes Mitglied dieser Gruppe eintraten. Dafür taugt Tichys *h₂u̯idʰéu̯ah₂ durchaus als Beispiel, auch wenn ich mit Fritz (1998: 260) der Ansicht bin, dass die eigentlichen Auslöser der ganzen Entwicklung besser bei 24 Zu diesem Zeitpunkt könnte allenfalls tatsächlich für kurze Zeit von einem Numerus Kollektiv gesprochen werden, der aber wohl vor seiner eigentlichen Entfaltung wieder beseitigt wurde. 10 Roland Litscher den Konsonantstämmen mit ō-dehnstufigem Suffix als Kollektivmarkierung zu suchen sind. Ein möglicher Fall, der diese Kriterien erfüllen würde, ist *su̯ésōr, wenn es ursprünglich die zur eigenen Sippe gehörigen Frauen als Gruppe bezeichnet hat.25 Der Grund, weshalb ich Fälle mit der Struktur von *dʰég̑ōm oder *su̯ésōr auf dieser Stufe bevorzuge, wird beim nun folgenden zweiten Entwicklungsschritt deutlich: Im Gegensatz zu Tichy (1993: 11-13) gehe ich nämlich davon aus, dass jetzt nicht als erstes die kongruierenden Pronominalformen animisiert wurden, sondern sich vielmehr zuerst die Kasusmarkierungen der Substantive selbst der veränderten Semantik anpassten. Bei den Formen auf *-(á)h₂ hätten allenfalls die thematischen Stämme als Muster herhalten können, was wohl zu einer Differenzierung von Nominativ und Akkusativ mittels *-s und *-m hätte führen müssen. Ein Nominativ-s ist aber genau das, was den einzelsprachlichen ā-Stämmen so evident fehlt. Besser sind die Voraussetzungen bei den Formen auf *-ōC, denn hier bietet sich in den hysterokinetischen Konsonantstämmen mit Dehnstufe als Nominativzeichen ein brauchbares Muster an. Die Kollektiva sind in meiner Auffassung zwar nicht dem Genus neutrum zuzurechnen, da sie die Endung *-Ø des neutrischen Nom.-Akk. nicht enthalten, sondern damit alternieren. Aber der Umstand, dass sie keine differenzierten Formen für Nominativ und Akkusativ aufweisen, zeigt doch deutlich, dass sie zum Genus neutrum affin waren, ohne allerdings damit identisch zu sein. Aus diesem Grund ist auch nicht zu erwarten, dass sie ursprünglich einen Vokativ besassen. Insbesondere bei einer religiös motivierten Personifizierung, wie sie z.B. im Falle von *h₂éu̯sōs plausibel ist, ist das eine schmerzliche Lücke. Ich vermute daher, dass in einem ersten Schritt nach dem Muster von Nom. *ph₂tḗr ~ Vok. *ph₂tér (oder *ph́₂ter) durch Kürzung des Suffixvokals ein neuer Vokativ *h₂éu̯sŏs geschaffen wurde. Dieser konnte dann als Stamm auf *-ŏs+ Vokativendung *-Ø aufgefasst werden, was den Ersatz des Akkusativs durch nach dem Muster von Nom. *ph₂tḗr ~ Akk. *ph₂tér-m̥ neugebildetes *h₂éu̯sŏs-m̥ nach sich zog. Diese Veränderungen hätten nun aber das ursprüngliche System vollends aus den Fugen gebracht, denn wenn die kongruierende Form auf *-áh₂ unverändert geblieben wäre, hätte jetzt plötzlich ein mit differenzierten Nominativ-, Vokativ- und Akkusativformen ausgestatteter Stamm mit einer in diesen drei Kasus undifferenzierten Form kongruiert. In dieser Situation war der naheliegendste Ausweg, die dreifache Differenzierung auch bei der kongruierenden Form einzuführen. Dass diese Differenzierung in meinem Szenario nach dem Muster der Stämme mit dehnstufigem Nominativ erfolgte, ermöglicht auch ein neues Verständnis der Endungslosigkeit der Nominative der einzelsprachlichen ā-Stämme. Diese Nominative waren meiner Meinung nach ursprünglich gar nicht unmarkiert, sondern sie verwendeten getreu ihrem Muster die mit dem 25 Diese Interpretation ist aber keineswegs unumstritten. Vgl. die ausführliche, schliesslich einem Rekonstrukt *sor- ‘Frau’ zustimmende Diskussion bei Ledo-Lemos 2002: 104-144 mit viel weiterführender Literatur. Die Genese des dritten Genus 11 Nominativ-s konkurrierende Markierung durch Vokaldehnung. Erst später wurde der Nominativ *-ā́h₂26 durch den Schwund der Laryngale wieder unmarkiert, da *ah₂ und *āh₂ in ā zusammenfielen. Nachdem sich so bei den thematischen Pronomina und Adjektiven eine geschlechtige Flexion entwickelt hatte, war der Weg frei, auch substantivische Kollektiva auf *-(a)h₂ auf diese Weise zu flektieren und damit ins genus commune zu überführen. 3.4. Betrachten wir den nach den bisher geschilderten Prozessen erreichten Zwischenzustand, so fällt auf, dass jetzt zwei durch verschiedene Kongruenzmuster – nämlich einmal mit und einmal ohne *-ah₂- – charakterisierte Klassen von geschlechtigen Stämmen bestehen, die mit dem alten Neutrum kontrastieren. Jetzt ist auch der ideale Zeitpunkt, um die unverändert gebliebenen Kollektiva ganz als Plurale im Neutrum aufgehen zu lassen, da alle Formen, die einer Auffassung als Plurale widerstrebten, Gelegenheit genug hatten, in die neue Klasse hinüberzuwechseln. Auch der Aufbau des für die vergleichende Rekonstruktion erreichbaren vollen Kasusparadigmas der Kollektiva dürfte grösstenteils in dieser Zeit stattgefunden haben. Dabei zeigt sich ein wichtiger Unterschied zwischen den Stämmen des Typs *h₂éu̯sosund den entstehenden ah₂-Stämmen: Die ersteren bildeten ihre obliquen Kasus wiederum nach dem Muster der hysterokinetischen Stämme, was das für einen indogermanischen Akzentuierungstyp ungewöhnliche Überspringen eines Morphems bei den amphi- bzw. holokinetischen Stämmen erklären könnte.27 Ein besonderes Kollektivzeichen enthalten diese Formen nicht, da ihre ursprüngliche Markierung schon im ersten Entwicklungsschritt zum Nominativzeichen umgedeutet worden war. Ganz anders bei den Formen auf *-ah₂ ~ *-āh₂ ~ *-ah₂m: Hier konnte der Laryngal als Stammauslaut aufgefasst werden, und wurde in der Folge durch das ganze Paradigma durchgeführt. Ob alle diese Kasusformen dabei ältere Bildeweisen ersetzt haben, oder ob damit Lücken im System geschlossen wurden, ist für meine Fragestellung prinzipiell nicht relevant, aber zumindest eine Möglichkeit soll hier angedeutet werden: Die weiter oben erwähnten Formen ḫaššī und ἀλκί sind nicht von denjenigen eines Wurzelnomens zu unterscheiden. Es erscheint mir daher nicht unwahrscheinlich anzunehmen, dass die Opposition Kollektiv : Nicht-Kollektiv in den obliquen Kasus ursprünglich nicht 26 Dass diese Form wegen Eichners Gesetz (s. Eichner 1973: 72) jünger sein muss als die Laryngalumfärbung, halte ich für unproblematisch. 27 Ich neige der Auffassung zu, dass die amphi- bzw. holokinetische Flexion überhaupt erst durch diesen Prozess entstanden ist. Ein Verhältnis wie zwischen *h₂éu̯sōs und dem präsupponierten Singular *h₂éu̯sos konnte jetzt nämlich als Ableitungsverhältnis (‘Leuchterscheinung’ → ‘belebtes Wesen mit Bezug zur Leuchterscheinung = Göttin der Morgenröte’) interpretiert und in der Folge produktiv werden. Vgl. zu derartigen Ableitungsmustern z.B. Widmer 2004: 67-70, der allerdings die Kollektiva lediglich als Spezialfall innerhalb dieses Ableitungsmusters ansieht. Die hier vorgeschlagene Deutung hat aber den Vorteil, dass sie auch die Entstehung desselben erklären kann. 12 Roland Litscher existierte,28 und dass die neuen Kasusformen somit der deutlichen Unterscheidung der Kollektiva von den zugehörigen Singularen bzw. Singulativen dienten. Hier stellt sich nun auch die Frage, wie in diesem Zustand die proterokinetischen Stämme auf *-h₂- (vgl. Harðarson 1987: 90-91) untergebracht werden können. Naheliegend ist dabei zunächst, dass bei den oben 3.3. geschilderten Prozessen neben den Formen auf *-áh₂ auch solche mit der Struktur R(é)-h₂ mit den neuen Flexionsausgängen *-ah₂ ~ *-āh₂ ~ *-ah₂m umgebaut wurden,29 aber das kann diejenigen Formen nicht erklären, die tatsächlich noch auf die Suffixnullstufe hinweisen (ai. jáni- usw.). Eine gerade bei diesem Wort plausible Erklärung könnte sein, dass einige Wörter auf *-h₂ bereits ganz zu Beginn der Entwicklung personifiziert wurden, d.h. ins Kongruenzmuster des genus distinctum überführt wurden, ohne dass sich ihre Form verändert hätte.30 In diesem Fall wären sie von der Aufspaltung von *táh₂ in *sā́h₂ und *táh₂m zunächst nicht betroffen gewesen und hätten als aberrante Archaismen innerhalb des genus distinctum erhalten bleiben können, bis die gesamte Entwicklung abgeschlossen war.31 3.5. Wir besitzen jetzt also neben den zwei geschlechtigen Kongruenzklassen und dem voll entwickelten Plural der Neutra des letzten Zwischenzustands zusätzlich zwei neue Stammklassen: Zum ersten Mal kann in meinem Szenario von Stämmen auf *-ah₂- die Rede sein, und die amphi- bzw. holokinetischen Konsonantstämme sind zur Entfaltung gekommen. Was wir noch nicht haben, ist ein feminines Genus, denn dass ich im Vorangegangenen stets mit später als Feminina fungierenden Beispielen operiert habe, ist eher zufällig. Genausogut liesse sich das bisher gesagte auch mit später dem Maskulinum zugeschlagenen Beispielen – etwa mit *séh₂u̯ōl und ähnlichem – durchspielen.32 Es liegt daher nahe anzunehmen, dass das Anatolische an diesem Punkt aus dem indogermanischen Sprachverbund ausgeschieden ist, denn auf dieser Entwicklungsstufe 28 Ein möglicher Rest dieser Situation könnte allenfalls noch im Lok. *udén gesehen werden, der im spätindogermanischen offenbar sowohl auf *u̯ódr̥ als auch auf *u̯édōr bezogen werden konnte (vgl. z.B. Neri 2003: 23 und 34 mit weiterführender Literatur). 29 Tatsächlich ist die Evidenz für Suffixnullstufe bei diesen Stämmen wesentlich dünner als diejenige für die Wurzelvollstufe; die Rekonstruktion als proterodynamisch basiert also meistens auf letzterer. 30 Mit anderen Worten wäre also die Aufstellung unter 3.2. um ein (marginales) Kongruenzmuster *gu̯énh₂ ... só zu erweitern. In anderen Fällen (wie z.B. *k̑érh₂, s. Nussbaum 1986: 36-45 und 149-157) – erscheint es mir dagegen 31 plausibler anzunehmen, dass es erst spät, d.h. nach Abschluss der geschilderten Entwicklungen, zum femininen Singular umgedeutete Formen des NA.Pl.n. waren. Auch in diesem Fall wären sie der Erneuerung der Ausgänge zunächst entgangen und hätten sich erst später in das neue feminine Genus integriert. 32 Vgl. dazu auch Zeilfelder 2001: 211-215, wo sie ebenfalls dafür plädiert, dass bei der Genese des Feminins eher mit zwei aufeinanderfolgenden Schritten gerechnet werden sollte: Erst nachdem eine neue Kongruenzklasse – quasi ein “leeres” Genus – entstanden war, wurde diese semantisiert, d.h. mit Weiblichkeit assoziiert. Die Genese des dritten Genus 13 ist alles, was sich im Anatolischen nachweisen lässt, vorhanden – nämlich individualisierte Kollektiva, dem genus commune angehörende ah₂-Stämme und Amphi- bzw. Holokinetika, sowie ein entwickelter Plural des Neutrums. Umgekehrt fehlt noch immer, was dem Anatolischen fehlt – nämlich ein feminines Genus. Um aus diesem Stadium zum durch das Anatolische bezeugten Zustand zu gelangen, braucht man lediglich anzunehmen, dass im Vor- oder Uranatolischen der Luxus einer zweiten Kongruenzklasse innerhalb des genus commune wieder beseitigt wurde. 3.6. Eine andere Strategie wählten in dieser Situation die übrigen indogermanischen Sprachen. Sie bauten die zusätzliche Kongruenzklasse nicht ab, sondern sie nützten sie aus. Entscheidend für die Korrelation dieser Klasse mit dem femininen Sexus war dabei unter anderem der Umstand, dass in der Haustierhaltung die männlichen und die weiblichen Tiere sehr unterschiedliche Rollen spielen: Die Männchen werden z.B. bei Kühen und Pferden meist einzeln gehalten, die Weibchen hingegen in Gruppen. Daher überrascht es nicht, dass, wenn eine Bezeichnung für eine Gruppe von Tieren zur Bezeichnung eines einzelnen Tiers verwendet wird, damit in der Regel ein einzelnes weibliches Tier gemeint ist. Solche Entwicklungen sind auch in historischen Sprachstufen nachweisbar. Als Beispiel soll nhdt. Stute ‘weibliches Pferd’, das auf ahdt. stuot ‘Pferdeherde, Gestüt’ zurückgeht, genügen.33 Nachdem so der Zusammenhang der durch *-ah₂- charakterisierten Kongruenzklasse mit dem Merkmal “Weiblichkeit” einmal hergestellt war, lässt sich der Weg zu den durch die ausseranatolischen indogermanischen Sprachen bezeugten Verhältnissen als sukzessive Umverteilung und Regularisierung begreifen. Dabei standen einmal semantische Kriterien im Vordergrund – so übernahmen etwa sämtliche Wörter mit Referenz auf weiblichen Sexus und ein grosser Teil der Abstrakta die ah₂-Kongruenz; in andern Fällen erfolgte die Einordnung nach formalen Gesichtspunkten – so etwa bei den ah₂stämmigen Sachbezeichnungen, die durchweg feminines Genus aufweisen. Roland Litscher Universität Zürich Indogermanisches Seminar Rämistrasse 68 8001 Zürich Schweiz litscher@indoger.uzh.ch 33 Vgl. auch Neumann 1992: 343-344. Die Einwände von Zeilfelder 2001: 209-211 gegen die Überlastung einzelner Wörter bei der Erklärung des Feminins scheinen mir hinfällig zu sein, sobald sie nur noch für die Semantisierung und nicht mehr zur Erklärung des zusätzlichen Kongruenzmusters benötigt werden. 14 Roland Litscher Literaturverzeichnis: Balles, Irene (2004). Zur Rekonstruktion des früh-urindogermanischen Nominalklassensystems. In: Hyllested, Adam/ Jørgensen, Anders Richardt/ Larsson, Jenny Helena/ Olander, Thomas (Hgg.). 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