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MfS-Lexikon

Personalakten

Die Personalakten hauptamtlicher Mitarbeiter wurden in den zuständigen Kaderabteilungen bzw. in der HA Kader und Schulung geführt. In den Personalakten sollten relevante Veränderungen bei den hauptamtlichen Mitarbeitern und in deren privatem Umfeld festgehalten werden. Den Umgang mit den Personalakten regelte die Personalaktenordnung von 1969.

Sie unterschied fünf Aktenkategorien: Personalakten der Berufs- und Zeitsoldaten, Personalakten der Zivilbeschäftigten (ZB), Disziplinarakten und Dossiers als mögliche Teile der jeweiligen Personalakte sowie die Zentralkarteikarte, die den Teil I der Personalakte der Berufs- und Zeitsoldaten bildete und die wichtigsten Personalangaben enthielt.

Teil II enthielt den Einstellungsvorschlag und dessen Vorgeschichte, Teil III die Beurteilungen und Qualifikationsnachweise, Teil IV den Lebenslauf mit der Verpflichtungserklärung (siehe VerpflichtungVerpflichtungDie Verpflichtung bzw. Bereitschaftserklärung zur Tätigkeit als IM bildete den Abschluss der...), Teil V die Überprüfungs- und Ermittlungsunterlagen zum späteren MfS-Angehörigen, seinen Verwandten und Bekannten, Teil VI war die Disziplinarakte. Dossiers wurden nur für Berufssoldaten angefertigt und fassten die wichtigsten Angaben aus den Teilen I und III zusammen. Die Personalakten der ZB ähnelten kategorial denen der Soldaten, beschränkten sich aber auf vier Teile (s.a. PersonalaktenablagePersonalaktenablagePersonalakten hauptamtlicher Mitarbeiter (inkl. Gesundheitsunterlagen und Disziplinarakten) waren..., Offizier im besonderen EinsatzOffizier im besonderen EinsatzZur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der..., Unbekannter MitarbeiterUnbekannter MitarbeiterDie UMA (U-Mitarbeiter, U-MA) waren MfS-Berufsoffiziere, die mit Observationsaufgaben unter...).

Siegfried Suckut