Nachdem bereits in den 1960er Jahren Überlegungen angestellt wurden, wie den Fahrgästen durch eine Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Aachener Raum einfacher gemacht werden kann, erfolgte am 23. Mai 1971 die Gründung einer Verkehrsgemeinschaft zwischen der ASEAG und der Kraftpost Aachen. Dieser Zeitpunkt markiert die Geburtsstunde des AVV. Gut zwei Jahre später trat am 8. Juni 1973 auch die Bussparte der damaligen Deutschen Bundesbahn dem AVV bei.[1]
Eine erste Erweiterung des Verbundgebietes gelang am 29. Mai 1974 mit der Integration der Eifellinien der Deutschen Bundespost. Damit wurde den wirtschaftlichen Bindungen zwischen der Region Aachen und dem Eifelraum Rechnung getragen.[1]
Als Vorbereitung auf die Erweiterung des Verbundgebietes auf die Kreise Düren und Heinsberg wurde am 1. April 1978 ein einheitlicher Tarif auf die Kreiswerke Heinsberg, die Dürener Verkehrsgemeinschaft und Taeter Aachen ausgeweitet. Damit standen für die spätere Einnahmenaufteilung rechtzeitig entsprechende Werte zur Verfügung. Mit der Ausweitung des AVV auf die Kreise Düren und Heinsberg traten am 1. Januar 1979 die Dürener Kreisbahn, die Kreiswerke Heinsberg und Taeter Aachen dem AVV bei. Mit der belgischen SADAR war erstmals ein ausländischer Partner assoziiertes Mitglied im AVV, dessen Verbundgebiet nun bis zum belgischen Ort Kelmis reichte.[1]
Für verbundraumüberschreitende Fahrten vom AVV in den VRR wurde am 25. Juli 1979 ein Übergangstarif eingeführt, welcher Fahrten über die Verbundraumgrenze vor allem im Raum Erkelenz und Mönchengladbach vereinfachen sollte. Nach der Gründung des VRS wurde am 1. September 1987 für die Verkehrsgebiete Jülich, Stetternich, Elsdorf, Nörvenich und Lechenich ebenfalls ein Übergangstarif geschaffen.[1]
Am 1. August 1983 übernahm die Deutsche Bundesbahn, Geschäftsbereich Bus, die Buslinien der Deutschen Bundespost. Damit schied letztere als Verbundpartner aus dem AVV aus.[1]
Die Erweiterung des AVV zum vollwertigen Verbund – nach VRR und dem VRS der dritte in NRW – erfolgte zum 1. Juni 1994, und damit noch vor Inkrafttreten des 1. Regionalisierungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen. Die erste Stufe der Tarifreform – die Einführung des „Regenbogen-Tarifs“ – wurde am 1. Juni 1995 umgesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes in NRW zum 1. Januar 1996 übernahm der Zweckverband AVV die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den SPNV. Dies führte zunächst zu einer Anpassung der Verbundverträge, danach trat zum 1. Juni 1996 die zweite Stufe der AVV-Tarifstrukturreform in Kraft. Mit der Ausweitung des „Regenbogen-Tarifs“ auf den SPNV der DB gab es in der Region Aachen erstmals nur noch ein Ticket für Bus und Bahn.[1]
Da am 1. Januar 2003 die Trennung der Abteilung Schiene der Dürener Kreisbahn vom Busunternehmen DKB erfolgte, wurde zum gleichen Zeitpunkt die ausgegliederte eigenständige Gesellschaft Rurtalbahn GmbH neues Mitglied im AVV.[1]
Mit der Gründung des neuen Zweckverbands „Nahverkehr Rheinland“ (NVR) durch die Zweckverbände AVV und VRS am 19. Dezember 2007 konnte ab dem 1. Januar 2008 der SPNV nun gemeinsam geplant und organisiert werden. Damit wurde der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes NRW Rechnung getragen.[1]
Am 11. Dezember 2016 übernahm Arriva Personenvervoer Limburg den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn in der niederländischen Provinz Limburg. Im Gegensatz zum vorherigen Betreiber Veolia Transport Nederland wurde Arriva ein Vollmitglied im AVV, erstmals ist so ein ausländisches Unternehmen Mitglied in einem deutschen Verkehrsverbund.[2] Bis 2020 soll ein einheitlicher, grenzüberschreitender Tarif mit elektronischen Chipkarten für AVV und Arriva eingeführt werden, außerdem soll der NRW-Tarif nach Limburg ausgeweitet werden.[3]
Zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 wurde VIAS Mitglied im AVV, während Taeter Aachen mit Übergang der eigenen Konzessionen auf die ASEAG als Mitglied aus dem AVV ausschied.
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Rurtalbus GmbH neuer Partner im AVV und ersetzt damit die Dürener Kreisbahn.[4]
Der Tarif des AVV ist zonenbasiert. Im Regelfall entspricht eine Tarifzone, die zusätzlich in Kurzstreckenzonen unterteilt ist, der Gemarkung einer Ortschaft. Je nach Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen ist ein Fahrausweis der entsprechenden Preisstufe zu erwerben. Dies ist bei Fahrten innerhalb einer Zone die Preisstufe 1, bei Fahrten von einer Tarifzone in eine benachbarte die Preisstufe 2 und bei Fahrten, die über eine dritte Tarifzone hinweg führen, Preisstufe 3. Davon abweichend gilt die Preisstufe 4 für beliebig weite Fahrten innerhalb des AVV. Für Fahrten von einer Zone in eine benachbarte, die nur zwei Kurzstreckenzonen berühren, gilt Preisstufe 1.
Im AVV werden Fahrkarten angeboten, die auch in Teilen der Gebiete der benachbarten Verkehrsverbünde und Länder gelten wie das Euregio-Ticket.
Der AVV grenzt im Norden an den VRR, im Osten und Süden an den VRS, im Westen an Belgien und die Niederlande.
2011 wurde geplant, einen „Tarifverbund Rheinland“ zu schaffen. Dabei handelt es sich um einen VRS‐Tarifkragen, der den gesamten AVV‐Raum umfasst. Für Fahrten innerhalb des AVV beziehungsweise innerhalb des VRS soll weiterhin der jeweilige Verbundtarif gelten. Für alle Fahrten zwischen AVV und VRS soll dann einheitlich der VRS‐Tarif gelten. Ausgenommen sind VRS‐Schülerticket und VRS‐Jobticket.[5]
Dies wurde zum 1. Januar 2015 umgesetzt, seitdem gilt für Fahrten zwischen dem Gebiet des VRS und des AVV der VRS-Tarif.[6]
Organisationsstruktur des Aachener Verkehrsverbundes
Der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) ist in dem sogenannten 3-Ebenen-Modell organisiert:
Die kreisfreie Stadt Aachen, die Städteregion Aachen, der Kreis Düren und der Kreis Heinsberg bilden zusammen den kommunalen Aufgabenträgerverbund: Zweckverband Aachener Verkehrsverbund. Jede Gebietskörperschaft entsendet fünf Mitglieder in die Zweckverbandsversammlung. Dort kommen die Mitglieder der Gebietskörperschaften zusammen, beraten und treffen politische Entscheidungen über den Nahverkehr im Gebiet des AVV. Dies ist die politische Ebene.
Das Management führt die Aachener Verkehrsverbund GmbH, sie setzt die politischen Entschlüsse praktisch um. Diese Gesellschaft ist im 100-prozentigen Eigentum des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund. Im Gegensatz zum kommunalen Aufgabenträgerverbund, der nur vereinzelt zusammenkommt, ist sie ständig aktiv. Sie erstellt Fahrpläne, gestaltet den verbundweiten Tarif und betreibt den Vertrieb. Außerdem setzt sie sich für die Weiterentwicklung grenzüberschreitender Ticketangebote in der Euregio ein. Die Aachener Verkehrsverbund GmbH handelt Kooperationsverträge mit den Verkehrsunternehmen aus, die das operative Geschäft im AVV betreiben.
Als „Verkehrsunternehmen im AVV“ führt der Verbund jene Verkehrsunternehmen, die Inhaber einer deutschen Linienkonzession für den Bus- oder Bahnverkehr im Verbundraum sind. Neben diesen Verkehrsunternehmen verkehren im AVV-Verbundraum weitere Unternehmen aus dem Ausland sowie Subunternehmen im Auftrag der Konzessionsinhaber.
Buslinien mit einer oder zwei Ziffern fahren in der Städteregion Aachen
Buslinien mit zwei Ziffern und einem führenden X sind Expressbusse im Netz der ASEAG. Diese Linien verkehren weitgehend entlang des Weges der Linie, umfahren aber bestimmte Orte oder lassen weniger wichtige Haltestellen aus. Beispielsweise entspricht der Verlauf der Linie X47 dem der Linie 47, jedoch werden Richterich und Laurensberg über die L 232 umfahren. Der Verlauf der Linie X25 entspricht dem der Linie 25, jedoch werden einige Haltestellen zwischen Aachen Scheibenstraße und Brand nicht angefahren. Von dieser Ordnung wich die Linie 166 Aachen – Monschau ab, die daher seit 1. April 2010 als Linie 66 bzw. seit 2017 als SB 66 geführt wird.
Buslinien mit drei Ziffern und führender 2 fahren im Kreis Düren (hierbei wurden die Nummern angepasst, z. B. fährt die Linie 96 Eschweiler Bushof – Weisweiler – Langerwehe weiter als 296 Langerwehe – Schlich – Derichsweiler – Düren ZOB)
Buslinien mit drei Ziffern und führender 4 fahren im Kreis Heinsberg
Linien mit der Bezeichnung SB (Abkürzung für StädteSchnellBus) und ein- oder zweistelliger Nummer sind Schnellbusse der ASEAG, von Rurtalbus oder WestVerkehr.
Folgende Schnellbuslinien verkehren inzwischen nicht mehr:
SB 2 Baesweiler – Übach-Palenberg – Geilenkirchen (nicht mehr existent)
SB 4 Erkelenz – Baal Bahnhof – Ratheim – Oberbruch – Heinsberg durch Linie 402 ersetzt.
SB 11 durch drei neue Linien ersetzt (SB20/219/220)
Stadtbuslinien, die eine Stadt nicht verlassen, werden außerhalb der Stadt Aachen und des Kreises Düren mit zwei Großbuchstaben und einer Ziffer gekennzeichnet:
Während der Sperrung der B258 kann der Nachtexpress in Konzen nur die Haltestellen Konzen Bf. und Breitestr. bedienen. Aus Zeitgründen kann Imgenbroich nicht bedienen.
Zudem verkehrt in den folgenden Aachener Stadtteilen der NetLiner: Walheim, Friesenrath, Schmithof, Lichtenbusch, Sief, Orsbach, Lemiers, Vetschau, Laurensberg, Richterich, Haaren, Verlauenheide und auf der Hüls. Der NetLiner verkehrt zudem im gesamten Stadtgebiet von Monschau und im gesamten Gemeindegebiet von Roetgen. Seit 7. Februar 2022 verkehrt der NetLiner auch in folgenden Teilen des Simmerather Gemeindegebiet: Simmerath, Huppenbroich, Eicherscheid, Hammer, Dedenborn, Einruhr und Erkensruhr.[8]
NetLiner: Fährt 30 min. nach der Buchung. Fährt an Schultagen Mo-Fr von 8–11:30 Uhr und von 15:30–19:30. In den Ferien Mo-Fr von 8-11:30 Uhr und von 12:45 bis 19:30 Uhr Bedient: Simmerath, Eicherscheid, Huppenbroich, Hammer, Dedenborn, Seifenaul, Einruhr und Erkensruhr
NetLiner: Fährt 30 min. nach der Buchung. Fährt Mo-Fr von 6–12 Uhr und von 15–24 Uhr. An Samstagen von 8–10 Uhr und von 17–24 Uhr. An Sonn- und Feiertagen von 10–24 Uhr. Bedient: Richterich, Vetschau, Grünethal, Laurensberg, Orsbach, Lemiers, Seffent, Campus Melaten und Uniklink
NetLiner: Fährt 30 min. nach der Buchung. Fährt an Samstagen von 07:30–22:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 08:30–22:30 Uhr. Bedient: Walheim, Schmithof, Sief, Lichtenbusch
NetLiner: Fährt 30 min. nach der Buchung. Fährt Mo-Fr von 6–22 Uhr. An Samstagen Sonn- und Feiertagen von 8–22 Uhr. Bedient: Haaren, Verlautenheide und Hüls
↑Arriva neuer Partner im AVV. 25. November 2016, abgerufen am 4. Dezember 2016: „Mit Arriva wird erstmals in Deutschland ein Verkehrsunternehmen mit einem ausländischen Verkehrsvertrag Vollmitglied in einem deutschen Verkehrsverbund.“
↑Fahrten zwischen VRS und AVV. Abgerufen am 14. September 2016: „Der VRS-Tarif gilt für Fahrten vom VRS-Gebiet hinaus in den Aachener Verkehrsverbund (AVV) hinein und umgekehrt. Für alle Fahrten innerhalb der Verbundräume AVV und VRS (wenn also die Grenze von AVV und VRS nicht überschritten wird) bleiben die jeweiligen Verbundtarife unverändert bestehen.“