Diskussion:Herrschaft Lösnich

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von JS Lonscet in Abschnitt Reichsunmittelbare Herrschaft?

Reichsunmittelbare Herrschaft?

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Hallo, laut Einleitungssatz soll dies "eine ehemals reichsunmittelbare Herrschaft" gewesen sein. Im weiteren Artikeltext steht von dieser angeblichen Reichsunmittelbarkeit aber nichts mehr. Liegt hier vielleicht ein Fehler vor? Gruß, --Turpit (Diskussion) 16:16, 15. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Turpit. Die Herrschaft wurde laut Quellenlage erst 1368 ein kurkölnisches Lehen, jedoch mit Beibehaltung des an die Herrschaft gebundene Hochgericht, das jeweils dem Grundherrn zufiel. Eine Besonderheit ist auch, dass Lösnich eine kleine kurkölnische Enklave war (zusammen mit der kurkölnischen Nachbargemeinde Zeltingen-Rachtig) in überwiegend kurtrierischen Gebiet in direkter Nachbarschaft des "Kröver Reichs". (nicht signierter Beitrag von JS Lonscet (Diskussion | Beiträge) 20:58, 19. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Das heißt also, es gibt keinen Beleg für die angebliche Reichsunmittelbarkeit? Dann sollte dies im Artikel gestrichen werden. Gruß, --Turpit (Diskussion) 22:51, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Turpit. Hans Vogts schreibt auf Seite 8 in "Die Kunstdenkmäler des Kreises Bernkastel" im Auftrage der Provinzialverbandes der Rheinprovinz (1935, Fünfzehnter Band, I. Abteilung, Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz): "Benachbart war ihm als reichsunmittelbare Herrschaft das Dorf Lösnich, das nach dem Aussterben der Ritter von Lösnich 1369 an die Beyer von Boppard, dann an die von Chrichingen, 1673 durch Kauf an die Metternich, endlich die Grafen von Kesselstatt überging." Auf Seite 5 veranschaulicht er anhand einer Karte nach W. Fabricius, Hist. Atlas der Rheinprovinz um 1780 die terretorialen Verhältnisse des Kreises, auf der auch die Herrschaft Lösnich eingetragen ist. (nicht signierter Beitrag von JS Lonscet (Diskussion | Beiträge) 23:40, 19. Jun. 2014 (CEST))Beantworten