Diskussion:Hochschullehrer

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kritzolina in Abschnitt DACH-lastig

Eine Klärung dieses Unterschieds, so es denn einen gibt, wäre hier noch sinnvoll. So wie es jetzt da steht, scheint mit der Unterschied, dass ein "Hochschuldozent" C2 bekommt, während ein verbeamteter "Wissenschaftlicher Assistent" C1 bekommt?


Unrichtige Angaben

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Das HRG wird hier nur unzureichend wiedergegeben und der Artikel ist stark wertend. Man lese am besten als ein Beipsiel § 42 HRG im Original, dort heisst es nicht, dass nur Professoren und Juniorprofessoren Hochschullehrer seien sondern auch weitere Lehrkräfte - nicht nur im Schwabenländle sieht man das so. Alles andere wäre auch unlogisch. Sofern man von Hochschullehrern im engeren Sinne spräche kann man sich auf den Diktus im Artikel berufen. Ein Hochschulbetrieb funktioniert aber nur wenn es auch BHochschullehrer im weiteren Sinne gibt und die sich auch verantwortungsbewusst als solche verstehen. Da ist kein Raum für Standesdünkel.

z. B. http://www.zeit.de/1974/48/Was-ist-ein-Hochschullehrer

research professor

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Fällt ein rein forschender Professor unter Hochschullehrer? --Katach 20:43, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

professor status

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fallen auch Lehrende und Forschende unter Hochschullehrer, wenn sie keine Professoren sind? Was ist mit Juniorprofessoren? --Katach 20:44, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

wir brauchen ein Ober-Lemma für "Lehrende an Hochschulen"

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Bisher gibt es anscheinend kein Lemma Lehrende an Hochschulen. Ich meine damit ein Lemma, das darstellt, wer alles an einer Universität lehrt. Das Problem ist, dass die Begriffe Hochschullehrer, Hochschuldozent, Universitätsdozent, Wissenschaftlicher Mitarbeiter etc. alle arbeitsrechtliche Kategorien darstellen und in Deutschland und Österreich und der Schweiz teilweise ganz unterschiedliches bedeuten. Insgesamt dürfte es dutzende von Berufsbezeichnungen von Lehrenden an den Hochschulen geben, so dass man selbst als Insider kaum einen Überblick gewinnen kann. In so einem Ober-Lemma könnte man darstellen, wie die wissenschaftliche Lehre in den einzelnen Ländern gestaltet ist. Noch jemand dafür, das Lemma Lehrende an Hochschulen einzurichten? --Klaus 16:58, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten

schweizer FHs

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Der Abschnitt zu den schweizer FHs ist viel zu werblich. "Am Puls der Zeit" etc. hat hier nichts verloren. Auch der letzte Satz ist problematisch, die FHs sind auch in Deutschland stark anwendugnsorientiert. Ausserdem kann man in der Schweiz auch ohne Ausbildung auf die FH, insofern ist dieses "die Fortsetzung der dualen Berufsausbildung" unzutreffend. Und jedenfalls ist es so eindimensional auch in der Schweiz nicht.--146.227.239.13 17:50, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ich habs mal etwas entschärft. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:14, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten

§ 42 HRG als Referenz

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Meines Erachtens ist mittlerweile die Rekursion auf § 42 HRG nicht mehr einschlägig. Die Zuordnung zur Hochschullehrergruppe ist weitgehend durch Landrecht normiert. Gibt es dazu Gegenansichten? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:42, 13. Nov. 2021 (CET)Beantworten

DACH-lastig

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Ich habe gerade den entsprechenden Bausteing umseitig eingefügt - da es Hochschullehrer überall auf der Welt gibt sollten wir zumindest ein paar Sätze zu der Situation im Rest Europas, aber auch auf den anderen Kontinenten haben. --Kritzolina (Diskussion) 11:35, 21. Apr. 2023 (CEST)Beantworten