Faltwerk
Ein Faltwerk ist im Bauwesen ein räumliches Tragwerk aus Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlblech, das aus starren, ebenen Einzelplatten zusammengesetzt ist und besonders für weitgespannte Hallendächer verwendet wird.[1]
Faltwerk als Dach
BearbeitenEin Faltwerk ist ein aus Scheiben bzw. Platten kraftschlüssig zusammengesetztes geradkantiges räumliches Flächentragwerk. Die ebenen Tragwerksteile werden dabei vorrangig in ihrer Ebene beansprucht (Scheibentheorie), können aber auch zusätzlicher Biegung ausgesetzt sein (Plattentheorie). Im Unterschied dazu nennt man gekrümmte Flächentragwerke Schalen.
Faltungen sollen Verformungen des Faltwerks behindern. Eine hohe Formstabilität des Faltwerks erfordert ortsfeste, unverschiebbare Faltwerkskanten. Freie Faltwerkskanten können mit Quer- und Längsversteifern so stabilisiert werden, dass ihre Verformung behindert wird.
Faltwerk als Gewölbezwickel
BearbeitenAls Faltwerk (oder Faltzwickel) werden auch Gewölbezwickel in der osmanischen Baukunst bezeichnet,[2] bei denen schmale gefaltete Dreiecksflächen den Übergang zum runden Kuppelgrundriss herstellen.
Literatur
Bearbeiten- Faltwerk. In: Klaus-Jürgen Schneider, Rüdiger Wormuth (Hrsg.): Baulexikon: Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens. Beuth, 2009.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 8. August 2024), S. 165: Falltwerk.
- ↑ Hans Koepf: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). Kröner, Stuttgart 1968, DNB 457250771, S. 141, mit Abbildung und weiterführender Literatur.