Hausmeier

Amtsträger, feudales Hofamt im Frankenreich

Das Amt des Hausmeiers (oder Majordomus bzw. maior domus, aus lateinisch maior „der Verwalter“ und domus „das Haus“, also des „Verwalters des Hauses“) zählte zu den Ämtern des frühmittelalterlichen Hofes. Im Merowingerreich gewannen die Hausmeier großen Einfluss und bestimmten maßgeblich die Politik des Reiches.

Pippin der Jüngere, ein fränkischer Hausmeier, wurde 751 König

Merowingisches Frankenreich

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Das Amt des Hausmeiers entstand während der Völkerwanderungszeit und ist sowohl bei den Merowingern als auch bei Burgunden und Goten (so im Ostgotenreich Theoderichs des Großen) belegt; für das Vandalenreich in Nordafrika ist dies umstritten.[1] Während dem Hausmeieramt in den meisten germanisch-romanischen Nachfolgereichen des Weströmischen Reiches aber keine größere Bedeutung zufiel, entwickelte es sich im merowingischen Frankenreich seit dem späten 6. Jahrhundert zu einem der einflussreichsten Hofämter.

Den fränkischen Hausmeiern oblag zunächst lediglich die Oberaufsicht über das unfreie „Hausgesinde“ des Hofes.[2] Bei der Entstehung spielten womöglich Elemente spätantiker Verwaltungspraktiken eine Rolle.[3] Ursprünglich existierten mehrere Hausmeier im Frankenreich, wobei der König, die Königin und Prinzen über eigene Hausmeier verfügten. Nachdem das Merowingerreich immer wieder Herrschaftsteilungen erfahren hatte, wurde auch das Amt des Hausmeiers aufgewertet, der nun für die Verwaltung des gesamten Königsgutes zuständig war und zu einem der wichtigsten Vertrauten des Königs wurde. Mit Zunahme ihrer Macht seit dem späten 6. Jahrhundert wurden die Hausmeier im Frankenreich damit ab dem 7. Jahrhundert faktisch Leiter der Regierungsgeschäfte. Der Hausmeier ernannte nun Beamte und stellte Urkunden im Namen des Königs aus, wobei zunächst jedes der Teilreiche (Neustrien, Burgund und Austrasien) über je einen eigenen Hausmeier verfügte. Das Amt wurde nun von Adligen bekleidet, die gleichzeitig ihre Position nutzten, um die Macht des Königs so weit wie möglich zu beschneiden und Wert darauf legten, Einfluss auf die Ernennung der Hausmeier zu nehmen. Während in Neustrien die Hausmeier noch eine gewisse Königsnähe anstrebten, war das Hausmeieramt in Austrasien unter den Arnulfingern-Pippiniden ein reines Instrument des Adels geworden. Es wurde innerhalb dieser Familie, die seit 687 die Geschicke des gesamten Frankenreichs lenkte, sogar erblich.[4] Die nachfolgenden Hausmeier legten allerdings selbst Wert darauf, die Einflussnahme des Adels auf ihre Politik so gering wie möglich zu halten.

Die Merowingerkönige nach Dagobert I. regierten faktisch wohl nur noch als Schattenherrscher, wenngleich manche Forscher dem in späteren Quellen vermittelten Bild der machtlosen Merowingerkönige durchaus skeptisch gegenüberstehen (etwa Johannes Fried).[5] Die Grimoaldaffäre hatte jedenfalls gezeigt, dass die Hausmeier noch nicht offen die Königswürde für sich bzw. ihre Familie beanspruchen konnten. Erst Mitte des 8. Jahrhunderts wagten die Karolinger, die aus den Arnulfingern-Pippiniden hervorgegangen waren, den entscheidenden Schritt und setzten den letzten Merowinger im Jahr 751 ab. Das Hausmeieramt wurde von den Karolingern bezeichnenderweise abgeschafft.

Liste fränkischer Hausmeier

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Austrasien

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Name Im Amt Familie Anmerkungen
Parthenius 548 ermordet höchster Beamter am Hof von Theudebert I., fraglich als Hausmeier
...
Gogo 575–581
Wandalenus 581–583 Waltriche
...
Florentianus um 589
...
Gondulphus 600–612 Merowinger (unges.)
Warnachar II. 613 kurzfristig nach der Ermordung Sigiberts II.
Rado 613–616/617
Chucus (Hugo) 617/18 belegt
Pippin der Ältere 624/25–634 Pippiniden Erste Amtszeit
Adalgisel 634–639
Pippin der Ältere 639–640 Pippiniden Zweite Amtszeit
Otto 640–643
Grimoald der Ältere 643–657 oder 662 Pippiniden
Ansegisel 657 oder 662–662 Arnulfinger
Wulfoald 662–679 Etichonen (unges.)
Pippin der Mittlere 679–714 Pippiniden führte zusätzlich den Titel dux
Theudoald 714–715 Pippiniden de jure unter der Großmutter Plektrud
Karl Martell 715–741 Pippiniden Nach der Schlacht bei Soissons (718) Hausmeier in allen drei Reichsteilen
Karlmann 741–747 Pippiniden Austrasien umfasst zu dieser Zeit auch Alemannien
Pippin der Jüngere 747–751 Pippiniden Hausmeier für das Gesamtreich

Neustrien

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Name Im Amt Familie Anmerkungen
Mummolin um 566
...
Bodegisel bis 581 Sohn des Mummolin
...
Waddo bis 584
...
Landerich 584–604
...
Gundoland 613–629/39
Aegas 629–641 In Personalunion mit Burgund ab 639
Erchinoald 641–658
Ebroin 658–673
Wulfoald 673–675 Etichonen (unges.)
Leudesis 675–676 Sohn Erchinoalds
Ebroin 676–680 Zweite Amtsführung
Waratto 681–682
Giselmar 683–684 Warattos Sohn, verdrängt zeitweise seinen Vater
Waratto 684–686 Zweite Amtsführung
Berchar 686–687 Warattos Schwiegersohn
Nordebert 687–695 Unter der Führung von Pippin II.
Pippin der Mittlere 695–700 Pippiniden
Grimoald der Jüngere 700–714 Pippiniden auch in Burgund
Theudoald 714–715 Pippiniden de jure
Raganfrid 715–718 Letzter Hausmeier, der nicht zu den Pippiniden zählt
Karl Martell 718–741 Pippiniden Zuvor bereits Hausmeier in Austrasien
Pippin der Jüngere 741–751 Pippiniden ab 747 Hausmeier für das Gesamtreich
Name Im Amt Familie Anmerkungen
Warnachar I. um 596–600
Bertoald 600–604
Protadius 605
Claudius (Hausmeier) 606
Warnachar II. 613–626/27
Godinus 626–627
'königsunmittelbar' 627–639 627–629 Chlothar II., 629–639 Dagobert I.
Aegas 639–641 Zuvor schon in Neustrien
Flaochad 642–643
Radobertus 643–662 Robertiner
Ebroin 662–673
Wulfoald 673–675 Etichonen (unges.)
Leudesis 675–676 Sohn Erchinoalds
Ebroin 676–680 Wiedererlangung des Amtes nach Wiedereinsetzung Theuderich III.
Berchar 680–687 Warattos Schwiegersohn
Pippin der Mittlere 688–697 Pippiniden
Grimoald der Jüngere 708–714 Pippiniden zuvor schon Hausmeier in Neustrien
Theudoald 714–715 Pippiniden de jure über die Mutter Plektrudis
Raganfrid 715–718 Letzter Hausmeier der nicht zu den Pippiniden zählt
Karl Martell 718–741 Pippiniden Zuvor schon Hausmeier in Austrasien
Pippin der Jüngere 741–751 Pippiniden ab 747 nach dem Tod des Bruders Hausmeier für das Gesamtreich

Aquitanien

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Name Im Amt Familie Anmerkungen
Brodulf 627–628

Im Jahr 751 ließ sich Pippin der Jüngere, Hausmeier in allen drei Reichsteilen, zum König wählen und schaffte zugleich das Amt des Hausmeiers ab.

Siehe auch

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Literatur

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  • Horst Ebling: Prosopographie der Amtsträger des Merowingerreiches. Von Chlothar II. (613) bis Karl Martell (741), Fink, München 1974, ISBN 3-7705-1203-0 (online)
  • Josef Fleckenstein: Hausmeier. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 4. Artemis & Winkler, München/Zürich 1989, ISBN 3-7608-8904-2, Sp. 1974 f.
  • Hans-Werner Goetz: Der fränkische maior domus in der Sicht erzählender Quellen. In: Sabine Happ, Ulrich Nonn (Hrsg.): Vielfalt der Geschichte. Lernen, Lehren und Erforschen vergangener Zeiten. Festgabe für Ingrid Heidrich zum 65. Geburtstag. Wissenschaftliche Verlag Berlin, Berlin 2004, ISBN 3-86573-003-5, S. 11–24.
  • Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Vergleichende Untersuchungen zu den Institutionen der ostgermanischen Völkerwanderungsreiche (= Historia. Einzelschriften Bd. 181). Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08505-X.
  • Georg Scheibelreiter: Hausmeier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 14: Harfe und Leier – Hludana-Hloðyn. 2., völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin u. a. 1999, ISBN 3-11-016423-X, S. 70ff.
  • Karin Selle-Hosbach: Prosopographie merowingischer Amtsträger in der Zeit von 511 bis 613. Diss. Bonn 1974.
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Wiktionary: Hausmeier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

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  1. Allgemein dazu Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Stuttgart 2005, S. 147ff.
  2. Trotz des Alters ist die materialreiche Darstellung von Waitz immer noch nützlich: Georg Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 2, 1: Die Verfassung des Fränkischen Reichs. 3. Auflage. Homann, Kiel 1882, S. 89ff. und S. 397ff.
  3. Vgl. Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Stuttgart 2005, S. 147f.
  4. Zusammenfassend Georg Scheibelreiter: Hausmeier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 14. Berlin u. a. 1999, S. 72f.
  5. Johannes Fried: Das Mittelalter. Geschichte und Kultur. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57829-8, S. 53.