Lastmomentsperre

Begriff der Antriebstechnik

Lastmomentsperren gehören zu den drehrichtungsabhängig selbsttätig schaltenden Kupplungen und dienen bspw. in der Antriebstechnik dazu, ein Torsionsmoment in eine Kraftflußrichtung zu übertragen, jedoch Momente aus der Gegenrichtung zu blockieren.

Je nach Bauart erlaubt die Lastmomentsperre bspw. dem Antrieb eine Drehmomenteinleitung sowohl in linker als auch rechter Antriebsdrehrichtung. Steht der Antrieb still und eine Last am Abtrieb versucht ein Rückstellmoment in beliebiger Drehrichtung durch den Antriebsstrang zu schicken, blockiert die Lastmomentsperre, ähnlich wie bei einem Freilauf, eine rückstellende Drehbewegung.

Eingesetzt werden Lastmomentsperren bspw. bei Stellantrieben. Hier sorgen sie dafür, dass Rückstellkräfte aus den Armaturen nicht weitergeleitet werden und somit die eingestellte Armaturposition erhalten bleibt.

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  • Patentanmeldung DE102007050237A1: Lastmomentsperre. Angemeldet am 20. Oktober 2007, veröffentlicht am 23. April 2009, Erfinder: Robert Schüle.
  • Patent CH704139B1: Anordnung als Lastmomentsperre mit Schlingfeder. Angemeldet am 29. November 2010, veröffentlicht am 14. August 2015, Anmelder: Baumann Federn AG, Erfinder: Andreas Hohl, Peter Ammann.
  • Freiläufe und Rücklaufsperren (abgerufen am 1. September 2016)