Liste der Baudenkmäler in Wallgau

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Wallgau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Dorfplatz in Wallgau

Baudenkmäler nach Straßen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dorfplatz 4
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiger Legschindel-Flachsatteldachbau mit reich bemaltem Zierbund und barocker Fassadenmalerei, um 1765, Giebel bezeichnet 1783, Wandfresken von Franz Karner D-1-80-136-1  
Dorfplatz 5
(Standort)
Hotel Post (Altbau) Zweigeschossiger Legschindel-Flachsatteldachbau mit bemaltem Zierbund und barocker Fassadenmalerei, 1763, Giebel bezeichnet 1681, Wandfresken von Franz Karner. D-1-80-136-2  
Dorfplatz 6
(Standort)
Gasthof zur Post Stattlicher Bau mit Zierbund und Wandmalereien, errichtet im Heimatstil von Architekten Franz Zell und Huf, 1906. D-1-80-136-3  
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Dorfplatz 8
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Jakob Barockisierter spätgotischer Saalbau mit eingezogenem Chor und Zwiebel-Nordturm, letztes Viertel 15. Jahrhundert, Umgestaltung bzw. Erweiterung 1680–83, Turm 1680 bzw. 1723–30; mit Ausstattung D-1-80-136-4  
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Dorfplatz 8
(Standort)
Lourdeskapelle Rundbau mit Kegeldach, um 1900; mit Ausstattung. D-1-80-136-4 zugehörig  
Flößerstraße 43
(Standort)
Kalkofen Runder, nach oben konisch zulaufender Brennofen aus verputztem Ziegelmauerwerk, 1932. D-1-80-136-12 BW
Schöttlstraße 2
(Standort)
Einhof Zweigeschossiges Eckflurhaus mit Flachsatteldach, traufseitiger Laube, Zierbund und Traufbundwerk, 1. Hälfte 18. Jahrhundert. D-1-80-136-5 BW
Sonnleiten 1
(Standort)
Ehemaliges Benefiziatenhaus Zweigeschossiger lisenengegliederter Massivbau mit scharschindelgedecktem Walmdach, 1795. D-1-80-136-6 BW
Sonnleiten 7
(Standort)
Ehemaliges Schulhaus Zweigeschossiger Preisdachbau mit Lauben, im Kern 2. Viertel 19. Jahrhundert. D-1-80-136-7  
Sonnleiten 8
(Standort)
Einhof Flachsatteldachbau mit teilweise verputztem Blockbau-Obergeschoss, zweiseitig umlaufender Laube und teilverschalter Giebellaube, im Kern 17./18. Jahrhundert., Lauben 19. Jahrhundert. D-1-80-136-8  
Sonnleiten 12
(Standort)
Wandbild Barockes Fassadenfresko, von Franz Karner, bezeichnet 1768. D-1-80-136-9  
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Walchenseestraße 2
(Standort)
Einhof Zweigeschossiger Flachsatteldachbau im Heimatstil mit Lauben, polygonalen Eckerkern, Zierbund, Traufbundwerk und Fassadenmalerei, von Architekt Huf, bezeichnet 1922. D-1-80-136-10  
Walchenseestraße 14
(Standort)
Einhof Zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit traufseitiger Laube, Zierbund und Traufbundwerk, um 1780. D-1-80-136-11  

Siehe auch

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Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Wallgau – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.