Minderherrschaft (status minor) ist eine Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien (siehe Standesherrschaft), deren Besitzer im Mittelalter die Rechte der Standesherren in Schlesien innehatten, aber von der Teilnahme an den schlesischen Fürstentagen ausgeschlossen waren. Bis zum Siebenjährigen Krieg gab es in Oberschlesien die Minderherrschaften Loslau und Oderberg,[1] Freistadt, Freudenthal, Friedeck, Deutschleuthen, Reichenwaldau und Roy, in Niederschlesien die Minderherrschaften Neuschloß, Freihan und Suhlau.[2][3]

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Einzelnachweise

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  1. Principatus Rattiboriensis commonstrans insimul statum minorem Loslau cum Oderberg, Fürstentum Ratibor mit der Minderherrschaft Loslau und Oderberg, Topographische Karte (Ratibor, Fürstentum/Racibórz) im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
  2. Schlesien. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 1. Auflage. Band 4: S–Z. Brockhaus, Leipzig 1841, S. 88–93 (Digitalisat. zeno.org).
  3. Gustav-Adolf von Kloeden: Erdkunde. 1875, 1. Teil Niederschlesien, zweiter Teil Oberschlesien; familienkunde.at