Als Stander bezeichnet man üblicherweise dreieckige,[1][2] außerhalb des Marine- und Schifffahrtswesens aber auch anders (häufig quadratisch) geformte Flaggen zur Kennzeichnung von Funktionen, Befehlsstellen oder Amtspersonen bzw. deren Fahrzeugen oder Standorten, oder zur Signalübermittlung. Ursprung sind die mittelalterlichen Standarten, die Truppenführern und Herrschern zur Kennzeichnung ihrer Anwesenheit vorangetragen wurden. Stander finden unter anderem Verwendung als

Siehe auch

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  • Standarte: Hoheitsabzeichen, beispielsweise an Fahrzeugen
  • Wimpel: im zivilen Bereich meist kleine, dreieckige Fähnchen zur Zierde und als Symbol für Sportvereine, im militärischen Gebrauch auch ähnliche Bedeutung wie Stander (aber nicht synonym)
  • Pennon: der Lanzenschmuck des einfachen Ritters
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Commons: Stander – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Buchstabe „S“ „Stander“ im Lexikon der Deutschen Marine
  2. Grundgesetz des Deutschen Segler-Verbands (DSV) (Memento vom 28. Januar 2015 im Internet Archive) siehe § 1 Abs. II Nr. 5 der Aufnahme- und Beitragsordnung