Leihgabe

Leih·ga·be

 <Leihgabe, Leihgaben> die Leihgabe SUBST etwas, das jmdm. oder einer Institution für einen bestimmten Zeitraum von jmdm. oder einer Institution zur Verfügung gestellt wird und in einer Ausstellung oder einem Museum gezeigt wird Die Bilder sind eine Leihgabe der Gemäldegalerie Dresden.
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

lei•hen

; lieh, hat geliehen; [Vt]
1. jemandem etwas leihen jemandem etwas für eine bestimmte Zeit geben, damit er es (kostenlos) benutzen kann ≈ verleihen ↔ sich etwas ausleihen, etwas borgen: Ihr Vater lieh ihr das Auto; Kannst du mir bis morgen zehn Euro leihen?
|| K-: Leihbücherei, Leihgabe, Leihgebühr
2. sich (Dat) etwas (von jemandem) leihen jemanden bitten, dass er einem etwas für eine bestimmte Zeit gibt, damit man es (kostenlos) benutzen kann ≈ sich etwas ausleihen, sich etwas borgen: Das Motorrad gehört ihm nicht - er hat es sich von seinem Freund geliehen; Für den Ball habe ich mir einen Frack geliehen
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