Kleinzitat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. November 2006 um 14:23 Uhr durch Jahn Henne (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten Text. Das Kleinzitat steht im Gegensatz zum Großzitat, dem umfangreichen Zitieren aus einem fremden Werk. Eine spezielle Form des Kleinzitats stellt das Musikzitat dar.

Das Zitatrecht basiert auf dem Grundgedanken, dass bei kulturellen Leistungen praktisch immer auf Vorgänger aufgebaut wird. Daher wird erwartet, dass der Urheber diesen relativ geringen Eingriff in sein Verwertungsrecht hinzunehmen hat.