Stiftungsrat

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Der Stiftungsrat oder Kuratorium (englisch Board of Trustees) ist die Bezeichnung für ein Stiftungsorgan. Wenn der Stiftungsrat nicht selbst die Geschäfte führt, setzt er eine Geschäftsführung ein und berät und beaufsichtigt die anderen Stiftungsorgange. Oftmals werden auch andere Bezeichnungen wie zum Beispiel Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat verwendet. Die Regelung zur Geschäftsführung, und auch ob es einen Stiftungsrat braucht oder nicht, unterscheiden sich von Land zu Land. Speziell bei kleineren Stiftungen ist dann nur eines der beiden Organe, die andere Funktion wird mitübernommen. In der Schweiz beispielsweise sparen sich vor allem viele kleinere Stiftungen einen extra Geschäftsführer, der Stiftungsrat führt die Geschäfte.

Der Stiftungsrat wird bei rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland (siehe §§ 80 ff. BGB) in der Regel durch das Stiftungsgeschäft des Stifters bestimmt. Danach regelt die Satzung die Abberufung und Berufung von Mitgliedern des Stiftungsrats. In privaten Stiftungen oder Treuhandstiftungen kann dies anders geregelt sein.

Siehe auch

Literatur

  • Loreant Roman Baumann: Der Stiftungsrat. Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen. Zürich 2009 (Dissertation).
Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen