Stiftungsrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Dezember 2008 um 23:19 Uhr durch Staro1 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Stiftungsrat ist die Bezeichnung für ein Organ einer Stiftung, das in der Regel zur Beratung und Aufsicht anderer Stiftungsorgane - insbesondere des Vorstands - eingesetzt wird. Oftmals werden auch die Synonyme Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat verwendet.

Siehe auch