Stiftungsrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Mai 2009 um 12:11 Uhr durch ThurnerRupert (Diskussion | Beiträge) (ist nicht ganz synonym: unternehmen haben vorstände, es gibt ein "kuratorium für therapheutisches reiten"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Stiftungsrat ist die Bezeichnung für ein Organ einer Stiftung, das in der Regel zur Beratung und Aufsicht anderer Stiftungsorgane - insbesondere des Vorstands - eingesetzt wird. Oftmals werden auch die Bezeichnungen Verwaltungsrat, Aufsichtsrat oder Kuratorium verwendet.

Siehe auch