Zeugen Jehovas

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Die Zeugen Jehovas sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert.[1] Ihre innere Verfassung wird als „theokratische Organisation“ bezeichnet.[2] Sie gingen aus der Bibelforscherbewegung hervor, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA von Charles Taze Russell gegründet wurde.

Logo der Wachtturm-Gesellschaft

Die Zeugen Jehovas sind bekannt durch ihre Kriegsdienstverweigerung, politische Wahlenthaltung und besonders durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit. Diese betreiben sie unter anderem durch das kostenfreie Verteilen der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! (monatliche Gesamtauflage beider Zeitschriften Mai 2011: 82.075.000 Exemplare) sowie der Neuen-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift. Diese und weitere Print- und audiovisuelle Medien produzieren die Zeugen Jehovas durch die eigene spendenfinanzierte gemeinnützige Verlagsunternehmung (siehe hierzu: Wachtturm-Gesellschaft).

Seit 1931 verwendet die Religionsgemeinschaft den Namen Jehovas Zeugen; davor war sie bekannt als Ernste Bibelforscher oder Internationale Bibelforscher-Vereinigung. Der ebenfalls bekannte Begriff „Russelliten“ wurde von Gegnern der Bibelforscher geprägt und gehörte nie zum Selbstverständnis dieser Religionsgemeinschaft. Als Eigenbezeichnung im deutschsprachigen Raum verwenden sie den Namen „Jehovas Zeugen in [Landbezeichnung]“. Ortsansässige Gemeinden, als Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, verwenden „Jehovas Zeugen, Versammlung [Stadtbezeichnung]“ als Bezeichnung.[1] Die Eigenbezeichnung stützt die Religionsgemeinschaft auf Jes 43,10–12 EU.

Verbreitung

Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Wohnungstüren
Missionstätigkeit der Zeugen Jehovas in 236 Ländern und Territorien
Rote Länder: Zeugen Jehovas nicht offiziell tätig; graue Länder: Zeugen Jehovas offiziell tätig
Zahl der in der Mission aktiven Zeugen Jehovas 1945–2005

Die Religionsgemeinschaft veröffentlicht über die missionarischen Aktivitäten jährlich detaillierte Statistiken. Im Jahr 2010 gab es nach eigenen Angaben weltweit in 236 Ländern und Territorien 107.210 Versammlungen mit 7,508 Millionen regelmäßig im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas, davon 165.568 Personen in Deutschland, 20.992 in Österreich und 17.937 in der Schweiz.[3] Das Außenministerium der Vereinigten Staaten gab in seinem Bericht zur Lage der weltweiten Religionsfreiheit 2010 an, es gebe in Deutschland ungefähr 206.000 aktive und inaktive Mitglieder[4], in Österreich 25.000 beziehungsweise 0,3 % der Gesamtbevölkerung.[5]

Etwa ein Drittel der Zeugen Jehovas lebt demnach in Lateinamerika und über eine Million in den USA.

Die Zahl der Personen, die die Gemeinschaft verlassen haben, wurde in Deutschland 1999 für zurückliegende Jahrzehnte insgesamt in Höhe von 20.000 geschätzt, valide Zahlen werden von der Religionsgemeinschaft nicht veröffentlicht.[2]

Durch die intensive Mission werden nach dieser internen Statistik jährlich etwa 290.000 Gläubigentaufen durchgeführt (was 4,1 % der Zahl der aktiven Mitglieder entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse, Austritte und der Beschränkung der offiziellen Statistiken auf im Predigtwerk aktive Mitglieder ergibt sich demzufolge ein tatsächlicher Zuwachs von 2,5 %. Dieser Zuwachs findet – so die Zeugen Jehovas – zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt, während in westlichen Industrieländern die Mitgliederzahlen in etwa stabil seien.[6] Nach Ansicht der amerikanischen Sozialwissenschaftler Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone bleiben nicht alle neu missionierten Mitglieder lange bei der Gruppe – die Differenz zwischen den veröffentlichten Zahlen der Taufen und der aktiven Mitglieder deute auf eine verhältnismäßig hohe Fluktuation hin. Gleichwohl sind die Zeugen Jehovas eine der am schnellsten wachsenden Religionsgemeinschaften der Welt.[7]

Geschichte

Ursprung und Entwicklung

Der Ursprung der Zeugen Jehovas findet sich in der Gruppe und dem späteren Bibellesekreis um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde und Mitglied der Kongregationalistenkirche war.[8]

Charles Taze Russell

Charles Taze Russell

Er begann, enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne.

Im Jahre 1870 gründete er nach diesen Erlebnissen mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel. Bis 1875 bildeten sie sich aus der Bibel die Meinung, dass

  1. es keine unsterbliche Seele gebe, aber die Unsterblichkeit als Gabe im himmlischen Reich gewährt werde;
  2. Jesu Tod ein Loskaufsopfer für alle Menschen darstelle;
  3. die Wiederkunft Christi zunächst unsichtbar erfolge, um die Seinen zu sammeln;
  4. die Wiederkunft Christi nicht in erster Linie den Zweck einer Vernichtung habe, sondern einen Segen für die wiederhergestellte Menschheit bedeute.

Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson Homer Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die „unsichtbare Wiederkunft Christi“ bereits 1874 stattgefunden habe. Diese Überzeugung ließ Russell noch aktiver werden; dazu schränkte er seine geschäftlichen Aktivitäten ein. Er unterstützte die Zeitschrift, deren redaktioneller Mitherausgeber und Finanzier er wurde. Gemeinsam gaben sie auch das Buch Three Worlds, and the Harvest of This World heraus, in dem sie Gründe für die angebliche Wiederkunft Christi im Jahre 1874 und für „die irdische Phase des Reiches Gottes“ (Ende der Zeiten der Nationen, „sieben Zeiten“) im Jahre 1914 ausführten.

Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zum Eklat in Bezug auf den Wert des Loskaufsopfers kam. Kurz darauf trennten sich die beiden. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion’s Watch Tower and Herald of Christ’s Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich – inzwischen in einer Millionenauflage – erscheint.

1881 gründete er die Zion’s Watch Tower Tract Society. Diese wurde 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen. Die Leitung übernahm Russell selbst.

Zu seinem umfangreichen Schrifttum zählt die ab 1886 erscheinende Buchreihe Millennium-Tagesanbruch, die später (in kleineren Auflagen ab 1904) in Die Schriftstudien umbenannt wurde. Zu Russells Lebzeiten erschienen sechs Bände. Der abschließende siebte Band, der sich inhaltlich nur zum Teil auf das stützte, was Russell geschrieben hatte, wurde kurz nach seinem Tod veröffentlicht. Bis 1916 war eine Auflage von knapp 9,4 Millionen Exemplaren erreicht.

1909 spalteten sich die Freien Bibelforscher ab, weil Russell im Wachtturm lehrte, dass der Neue Bund ausschließlich ins kommende Zeitalter gehöre; erst im Tausendjährigen Reich werde die Kirche mit Jesus Christus als Messias und Mittler zwischen Gott und den Menschen vereint werden.[9] Seine Gegner sahen darin ein Abweichen von der biblischen Lehre und trennten sich von Russells Organisation.

Joseph Franklin Rutherford

Joseph Franklin Rutherford (1869–1942)

Nachdem Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstorben war, folgte ihm am 6. Januar 1917 Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen als Präsident der Watch Tower Society nach.[10] Rutherford organisierte die Bewegung zentralistisch und entdemokratisierte die Entscheidungswege.[2] Dies führte zu weiteren Abspaltungen der Ernsten Bibelforscher und der Laien-Heim-Missionsbewegung.

Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente nicht nur der Abgrenzung gegenüber den anderen Bibelforschern, sondern entsprach eher dem Wunsch der Anhänger der „Wachtturm-Gesellschaft“, eine biblische Basis für die Benennung ihrer Gemeinschaft zu finden, und wurde mit dem Hinweis auf Jes 43,10–12 ELB: „ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ) exegetisch begründet und in der publizierten Literatur thematisiert (unter anderen in Rutherfords Buch „Jehova“). Heute erinnert an die alte Bezeichnung nur noch der Titel der britischen Körperschaft, die „International Bible Students Association“ (Kurzform „IBSA“).

Nach Rutherfords Tod 1942 übernahm Nathan Homer Knorr das Amt des Präsidenten der Muttergesellschaften. Unter ihm erfolgte die Gründung einiger edukativer Einrichtungen für die weltweite Mission.

Diskriminierung und Verfolgung in der Gegenwart

Armenien

Durch die armenische Verfassung wird die Religionsfreiheit, auch von konfessionellen Minderheiten garantiert. Die religiösen Gemeinschaften unterliegen dabei einer Registrierungspflicht bei den armenischen Behörden. Durch diese Registrierung stehen diese religiösen Gemeinschaften unter staatlicher Kontrolle, was eine Einschränkung ihrer Tätigkeit bedeutet. Insbesondere die Zeugen Jehovas haben, ebenso wie andere kleinere Religionsgemeinschaften, in Armenien unter Diskriminierung zu leiden. So wurden sie erst 2004 nach mehreren Ablehnungen als Religionsgemeinschaft anerkannt. Teilweise wird durch die armenischen Behörden der Umstand ignoriert, das Zeugen Jehovas ein bevorzugtes Angriffsziel von Anhängern und Vertretern der Armenisch-Apostolischen Kirche sind. Entsprechende polizeiliche Ermittlungen gegen die Urheber solcher Angriffe, verlaufen schleppend oder werden nicht durchgeführt. Trotz der Zusage der armenischen Regierung eine Alternative zum militärischen Dienst einzuführen, stehen nach wie vor keine angemessenen zivilen Alternativen bereit die nicht unter der Verwaltung des Militärs stehen. Ferner lehnen es die armenischen Behörden teilweise ab die vollständige Verbüßung der Haftstrafen wegen Wehrdienstverweigerung zu bescheinigen, was zu Problemen bei der Erlangung weiterer wichtiger Dokumente wie Reisepässe und Aufenthaltsgenehmigungen führt.

Unter anderem wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Wehrdienst, geraten Zeugen Jehovas in den Fokus armenischer Behörden. Da in Armenien der Wehrdienst eine obligatorische Verpflichtung ist, wurden z.B. im Jahre 2003 mindestens 27 Angehörige der Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren verurteilt. Im Jahr 2009 waren insgesamt 71 Zeugen Jehovas zu Haftstrafen zwischen 24 und 36 Monaten verurteilt. [11][12] [13] [14]

Bulgarien

In der Stadt Burgas (Bulgarien) kam es zuletzt im April 2011 zu gewaltsamen Übergriffen gegen in einem Königreichsaal versammelte Zeugen Jehovas.[15][16] Möglicherweise steht der Angriff in Verbindung zur christlich-demokratischen und rechts-konservativen politischen Partei VMRO-BND.[16][17] Dabei wurden die Übergriffe gefilmt und Videos veröffentlicht.[18][19]

Eritrea

Unter strenger Überwachung seitens der Regierung, dürfen sich einige wenige Religionsgemeinschaften in Eritrea religiös betätigen. Dazu zählen die eritreisch-orthodoxe, die katholische, die evangelisch-lutherische Kirche und der sunnitische Islam, sowie eine jüdische Gemeinde die nicht offiziell anerkannt ist. Alle anderen Religionsgemeinschaften, unter anderem die Zeugen Jehovas, wurden 2002 einer Registrierungspflicht unterstellt, was einem absoluten Betätigungsverbot gleichkommt.

Einige der betroffenen Religionsgemeinschaften haben erfolglos eine Zulassung beantragt, die Zeugen Jehovas wurden bisher für eine staatliche Registrierung nicht zugelassen. Dies hat zur Folge, das diese ihre Gottesdienste nicht abhalten dürfen und die Teilnehmer bei privaten Treffen, Hochzeiten, Gebetsrunden, etc. jederzeit durch Sicherheitskräfte für unbestimmte Zeit unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze z.T. für Monate oder Jahre ohne Anklage oder reguläres Gerichtsverfahren in Haft genommen werden. Bereits 1993 wurde die Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung an einem Referendum teilzunehmen und den Wehrdienst zu verweigern als erste kollektive Gruppe durch die Regierung Eritreas verfolgt. 1994 wurde durch ein Präsidialdekret die Zeugen Jehovas aus der nationalen Gemeinschaft ausgeschlossen. Das führte Mitte der 1990er Jahre dazu das Zeugen Jehovas keine staatlichen Dienstleistungen mehr erhalten und sie das Ziel einer umfassenden Ausgrenzungs- und Verfolgungskampagne wurden. Wie das UNHCR feststelle, werden durch die eritreische Regierung Zeugen Jehovas nicht mehr als Staatsbürger angesehen, sondern gelten als legale Zielscheiben. Dies führt unter anderem zu einer sozialen Diskriminierung indem Zeugen Jehovas häufig schikaniert, diskriminiert, belästigt und bei Behörden denunziert werden. Dazu gehört das sie nicht in den Staatsdienst aufgenommen werden bzw. aus ihm entlassen wurden, keine staatlichen Wohnungen erhalten bzw. diese aufgeben mussten, die Kinder von Zeugen Jehovas keine staatlichen Schulen besuchen dürfen, Lizenzen zum betreiben eines Geschäfts entzogen wurden, Identitätskarten und Reisedokumente eingezogen wurden bzw. nicht verlängert werden. Das hat zur Folge das Zeugen Jehovas kein Land kaufen können, ihre Heirat auf staalicher Seite nicht legalisieren können und durch die fehlenden Ausweispapiere jederzeit festgenommen und inhaftiert werden können.

Aufgrund ihrer religiösen Ausrichtung den Dienst an der Waffe zu verweigern, werden ihre staatsbügerlichen Rechte weiter beschnitten. Zeugen Jehovas bieten der eritreischen Regierung hingegen an, einen Ersatzdienst ohne Waffe zu leisten. Dies wird, da es keine Alternative zum nationalen Wehrdienst gibt, nicht gewährt. Obwohl Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften ebenfalls den Wehrdienst verweigern und auch diese verhaftet werden, ist die Bestrafung der Zeugen Jehovas umfassender da ihnen dabei staatsbürgerliche Rechte entzogen werden. Unter anderem ist die Strafe für Wehrdienstverweigerung in Eritrea auf maximal 2 Jahre beschränkt. Einige Zeugen Jehovas sind seit mehr als 15 Jahren inhaftiert und wurden zum Teil in Militärgefängnisse verschleppt ohne das sie durch ein reguläres Gerichtsverfahren verurteilt wurden. Laut des Berichts der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) im April 2010 sind etwa ein Drittel der wegen Wehrdienstverweigerung inhaftierten Zeugen Jehovas über 60 Jahre alt. Das lässt die Schlussfolgerung zu das diese aus religiösen Gründen inhaftiert wurden.

Des Weiteren ist es Zeugen Jehovas in Eritrea nicht möglich eine höhere Ausbildung zu absolvieren, da Schüler ihr letztes Schuljahr im Sawa Military Training Camp ableisten müssen. Wie das United States Department of State in seinem Bericht zur internationalen Religionsfreiheit 2010 festhielt, sind wirtschaftliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Arbeitssuche damit absehbar.

Seit dem Jahr 2008 ist eine systematische und intensivere Repression der eritreischen Regierung gegen Zeugen Jehovas zu beobachten. So werden in Razzien z.B. langjährige Mitglieder der Religionsgemeinschaft gesucht und verhaftet. Vielen Verhafteten wird dabei der Grund ihrer Verhaftung nicht mitgeteilt, was vor 2008 meistens der Fall war. Gemäß dem US Department of State sind im Jahr 2009 zudem Ehefrauen und Töchter von bereits inhaftierten Zeugen Jehovas verhaftet worden, teilweise waren ganze Familien von Zeugen Jehovas inhaftiert. Dabei wird auch von Zwangsarbeit, Misshandlungen und der Anwendung von Folter berichtet, damit die Zeugen Jehovas ihren Glauben aufgeben. So wurde gemäß der Schweizerischen Flüchtlingshilfe Zeugen Jehovas die Zusicherung der Freilassung gegeben, sofern diese ein Dokument unterschreiben, in dem sie ihren Glauben widerrufen.[20][21]

Georgien

Zwar ist die Religionsfreiheit in Georgien durch die georgische Verfassung gewährt, allerdings wird die "besondere Rolle" der georgisch-orthodoxen Kirche als notwendiges Fundament für die Einheit des Landes festgeschrieben. Die rechtliche Verankerung des Status anderer Religionsgemeinschaften ist bislang ausgeblieben, was dazu führt das Religionsgemeinschaften dem Privatrecht unterliegen und unter anderem auf Hilfsleistungen Steuern zahlen müssen. Von dieser mangelnden Rechtssicherheit sind neben allen anderen Religionsgemeinschaften, die zum Teil als wohltätige Organisation registriert sind, die Zeugen Jehovas besonders betroffen. Das oberste Gericht Georgiens entzog den Zeugen Jehovas im Februar 2010 in letzter Instanz die Rechtsfähigkeit.

Besonders seitens der georgisch-orthodoxen Kirche wird gegenüber freikirchlichen Religionsgemeinschaften wie den Zeugen Jehovas eine ausgeprägte Abneigung entgegen gebracht. Auch Politiker und Medienvertreter vertreten solchen Religionsgemeinschaften gegenüber keine positive Haltung. Dies führt dazu, das Mitglieder freikirchlicher Religionsgemeinschaften durch Priester der georgisch-Orthodoxen Kirche bedroht werden, es in einigen Städten keine Möglichkeit gibt von den zuständigen Behörden Säle für Gottesdienste und Gemeindeversammlungen zu mieten und wiederholt zu massiven und gewalttätigen Übergriffen kommt. Unter anderem wurde von Fällen berichtet, bei denen die Polizei die Abhaltung von Gottesdiensten der Zeugen Jehovas verhinderte oder bei gewaltätigen Übergriffen von radikalen Anhängern der georgisch-orthodoxer Kirche tatenlos zuschaute, sich weigerte einzugreifen und diese Übergriffe zum Teil unterstützte. Bei solchen Übergriffen wurden Zeugen Jehovas z.B. mit eisernen Kreuzen geschlagen, einige Zeugen Jehovas mussten daraufhin in einem Krankenhaus behandelt werden.[22] [23]

Russische Föderation

Seit Sommer 2009 werden Zeugen Jehovas in Russland durch staatliche Stellen mit verschiedenen Überprüfungsverfahren gemäß dem Anti-Extremismusgesetz konfrontiert. In diesen verschiedenen Gerichtsverfahren wurden bis zu 34 Schriften der Zeugen Jehovas als extremistisch eingestuft, was durch das Oberste Gericht Russlands am 8. Dezember 2009 bestätigt wurde. Daraufhin erhoben die Zeugen Jehovas Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, welches die Urteile der russischen Gerichte am 10. Juni 2010 als unrechtmäßig erklärte. Weiterhin wurde die Auflösung der Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas in Moskau im Jahre 2004 für rechtswidrig erklärt und es wurden alle Anschuldigungen der Russischen Föderation gegen Zeugen Jehovas abgewiesen. Außerdem wurde den Zeugen Jehovas durch das EGMR das Recht auf freie Ausübung der Religionstätigkeit innerhalb der Russischen Föderation bestätigt. Als weitere Folge des Urteils muss den Zeugen Jehovas innerhalb der Russischen Föderation die Registrierung als religiöse Organisation ermöglicht werden, was seit 1999 durch das Moskauer Justizministerium verhindert wurde. Im weiteren Verlauf beantragte die Russische Föderation am 9. September die Verweisung an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs, was durch den Ausschuss der Großen Kammer am 13. Dezember abgelehnt wurde und somit das Urteil des EGMR vom 10. Juni 2010 als rechtskräftig bestätigte.[24] [25]

Syrien

In Syrien sind die Zeugen Jehovas seit 1964 verboten. Ihr religiöses Bekenntnis im privaten Rahmen auszuleben ist möglich, sofern die Aufmerksamkeit der Regierung nicht auf sich gezogen wird. Aufgrund des Verbots der Religionsgemeinschaft kommt es des Öfteren bei der Arbeitssuche zu Diskriminierungen von Zeugen Jehovas.[26]

Türkei

Bis zum Jahr 1994 wurde Zeugen Jehovas in der Türkei für ihr religiöse Glaubenstätigkeit durch staatliche Stellen bestraft, die Verweigerung des Wehrdienstes zieht nach wie vor Bestrafung nach sich da es in der Türkei kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. So wurde z.B. ein Angehöriger der Zeugen Jehovas insgesamt neun mal wegen Verweigerung des Wehrdienstes durch türkische Gerichte verurteilt. Im September 2005 wurden zudem Zeugen Jehovas festgenommen, weil sie einen Gottesdienst abhielten.[27][28]

Zeugen Jehovas in Deutschland

Die Zeugen Jehovas sind heute in Deutschland in der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas in Deutschland“ mit Sitz in Berlin-Köpenick öffentlich-rechtlich korporiert. Diese ist rechtlich ein Zweig der Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania mit Sitz in Brooklyn, New York City. Die Wachtturm-Gesellschaft in Selters im Taunus hat für die Religionsgemeinschaft die Funktion einer Verwaltungs- und Organisationseinrichtung.

Das Zentralorgan Der Wachtturm erschien erstmals 1897 in deutscher Sprache. In Deutschland gibt es seit 1903 mit Eröffnung eines Büros in Elberfeld (heute Wuppertal) eine erste organisatorische Einrichtung der Religionsgemeinschaft. 1908 wurde durch Russell ebenda ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft als Zentrale eröffnet. 1921 erhielt die Gemeinschaft die offizielle Rechtsfähigkeit und 1922 die förmliche Gemeinnützigkeit zugesprochen. 1923 wurde das Zweigbüro nach Magdeburg verlegt. 1926 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Vereinigung, Deutscher Zweig im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen.[29] 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone in Wiesbaden-Dotzheim eröffnet. In den 1980er Jahren erfolgte die Umsiedlung nach Selters mit der Errichtung eines neuen Verwaltungs- und Druckzentrums mit Bedeutung für den europäischen Raum.

Die Entwicklung der Mitgliederschaft der Zeugen Jehovas nahm erst nach den ersten Weltkrieg zahlenmäßig relevante Nennung an. Im Jahre 1918 betrug die Zahl der Mitglieder ca. 5500 und wuchs in den folgenden Zwanziger- und Dreißigerjahren auf ca. 25.000 an, die höchste Zahl im internationalen Vergleich neben dem Ursprungsland USA. Durch den Zweiten Weltkrieg, der NS-Verfolgung und Kommunistischen Verfolgung bedingt durch die deutsche Teilung trennten sich in der Nachkriegszeit die Entwicklung der Mitgliedschaften. In Westdeutschland ist nach kriegsbedingten Umständen die Zahl der Mitglieder zunächst geringer als in der Vorkriegs- und Verfolgungszeit, wuchs dann im weltweiten Trend erheblich auf die heutigen ca. 210.000 Mitglieder an (zu den Mitgliedszahlen siehe „Verbreitung“).

Verfolgung im Nationalsozialismus

KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Zeugen Jehovas verfolgt, unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung, Kriegsdienst zu leisten, den Hitlergruß zu entbieten oder in anderer Weise am Führerkult, beispielsweise durch den sogenannten Treueeid, teilzunehmen. Sie wurden in Konzentrationslager eingesperrt und kamen teilweise darin um.

Zahlreiche Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich weiterhin aktiv missionarisch und antimilitaristisch betätigten, wurden hingerichtet. Beispielsweise wurde die Herner Krankenschwester Helene Gotthold unter anderem wegen „Wehrkraftzersetzung“ Ende 1944 in Berlin-Plötzensee enthauptet.

Verbot in der DDR

Datei:DDR-Prozess gegen Zeugen Jehovas - 1950.jpg
DDR-Prozess gegen die Zeugen Jehovas (1950)
Rechts die angebliche Organisationsstruktur

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten die Zeugen Jehovas zunächst eine Zulassung zur „gottesdienstlichen Betätigung“ in Magdeburg. Im August 1950 wurden sie in der DDR verboten, das Büro in Magdeburg geschlossen. Der Vorwurf lautete, die Vereinigung habe „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen“ betrieben, ihre Mitglieder seien „Spione einer imperialistischen Macht“. In dem Schauprozess[30] vom 3. und 4. Oktober 1950 zeigte die Staatsanwaltschaft als Beweisstück für staatsschädigende Tätigkeiten unter anderem von Zeugen Jehovas angefertigte „Gebietskarten“, die vermeintlich politische und militärische Strukturen der DDR dokumentierten. Die so gesammelten Daten, zusammen mit den Adressen von DDR-Funktionären und -Einrichtungen sowie Aufstellungen von Schwierigkeiten der Mitglieder mit Behörden, seien über die Magdeburger Leitung an die Zentrale nach Brooklyn, New York, übermittelt worden. Dadurch habe die „Sekte“ dem „amerikanischen Imperialismus“ in die Hände gespielt. Es resultierten hohe Zuchthausstrafen: zweimal lebenslänglich (für den Leiter der juristischen Abteilung der Wachtturmgesellschaft Willi H. aus Magdeburg, und für den hauptamtlichen „Kreisdiener“ in West-Mecklenburg, Lothar W.), dreimal 15 Jahre, einmal 12, zweimal 10 und einmal 8 Jahre Zuchthaus.[31] In der Urteilsbegründung heißt es:

„Zu den Organisationen, deren sich die ausländischen Reaktionäre zum Zwecke der Spionage und Wühlarbeit gegen die Deutsche Demokratische Republik bedienen, gehört nach der Anklage die Watch Tower and Tract Society, auch „Wachtturmgesellschaft“ genannt, mit Sitz in Brooklyn (USA) und deutschen Zweigbüros in Wiesbaden, Westberlin und Magdeburg. […] Wenn auch keine ausdrücklichen Anweisungen gegeben waren, gegen die Volkswahlen aufzutreten, so wurden doch solche Empfehlungen und Hinweise – daß man persönlich gegen die Wahl sei – in so klarer und bestimmter Art gegeben, daß jeder „Zeuge Jehovas“ sehr wohl verstand, daß er gegen die Wahl agitieren müsse, und das haben alle Angeklagten auch getan.“

Allein von 1950 bis 1955 kamen 1850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. Insgesamt starben 60 inhaftierte Zeugen Jehovas in der DDR infolge Misshandlung, Unterernährung, Krankheit oder hohem Alter, zwei weitere waren vor Gründung der DDR ums Leben gekommen.[32] Es wurden zwölf lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft reduziert).

DDR-Behörden versuchten vergeblich, den damaligen Leiter des Ost-Berliner Büros aus West-Berlin zu entführen. Nach Gerhard Besiers Forschungsergebnissen war die Anzahl der ostdeutschen Zeugen Jehovas bis Mitte der 1950er Jahre in etwa mit der vor dem Verbot 1950 vergleichbar. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) änderte später die Vorgehensweise, auch aufgrund der offiziellen Abkehr der DDR-Politik vom Stalinismus. Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft mit eingeschleusten Personen zu unterwandern, um sie so von innen heraus zu „zersetzen“ (Stasi-Jargon).

Das MfS beabsichtigte, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch die eigens herausgegebene Zeitschrift „Christliche Verantwortung“ zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland als ungebetene Zusendung. Diese gezielte Streuung von Desinformation zielte bewusst auch auf West-Deutschland, da man wusste, dass von dort die größte Unterstützung für die Zeugen Jehovas in der DDR kam. Ab 1967 wurde kein Mitglied der Religionsgemeinschaft mehr wegen seiner Missionstätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurden seitdem als Ordnungswidrigkeit geahndet. Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas jedoch wegen ihrer fortgesetzten Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt. Bis 1987 betraf dies 2750 Personen. Noch kurz vor dem Zusammenbruch der DDR verhängten die Behörden wegen verbotenen Predigens Geldbußen bis zu 1000 Mark.

Das 1978 eingeführte Pflichtfach „Wehrunterricht“ brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde wegen staatsfeindlicher Äußerungen eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5000 Zeugen Jehovas in Justizvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen waren „Doppeltverfolgte“: etwa 325 aktive Mitglieder waren bereits im Nationalsozialismus in Konzentrationslagern oder Gefängnissen eingesperrt.[33]

Einige Monate nach dem Fall der Berliner Mauer wurden die Zeugen Jehovas am 14. März 1990 in der DDR staatlich anerkannt.[34]

Bundesrepublik Deutschland

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit wurde 2005 vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin bestehe.[35]

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bis zum 10. Februar 2006 mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas wiesen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf (Das Grundgesetz fordert dies nicht explizit).

Zuvor kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht bewiesen an.[36] Eine vom Berliner Senat beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 1. Februar 2006 abgelehnt.[37]

Die Vertreter der Zeugen Jehovas waren zu einem Vergleich mit dem Land Berlin bereit, den das zuständige Gericht vorgeschlagen hatte. Gegenstand des Vergleichs war die Zuerkennung des gewünschten Status bei gleichzeitigem Verzicht der Religionsgemeinschaft auf die meisten mit diesem Status verbundenen Rechte, wie beispielsweise das Recht, Religionsunterricht an staatlichen Schulen durchführen zu können, eigene Kindergärten einzurichten oder durch den Staat eine Kirchensteuer einziehen lassen zu dürfen. Dieser Vergleich wurde vom Land Berlin zurückgewiesen, so dass aus Sicht der Vertreter der Zeugen Jehovas eine Weiterführung des Gerichtsprozesses unumgänglich war. Am 13. Juni 2006 wurden der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, mit dem Hauptsitz in Berlin, die Rechte einer KdöR durch den Berliner Senat verliehen.[38] Dem folgten elf Bundesländer,[39] während Baden-Württemberg per Kabinettsbeschluss[40], Rheinland-Pfalz,[41] sowie Bremen[42] zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigerten. Lediglich das Land Nordrhein-Westfalen hat bisher noch nicht über den Antrag der Zeugen Jehovas auf Anerkennung entschieden. Die Frage der Anerkennung in NRW und Bremen gilt deshalb als besonders schwierig, weil nicht die Verwaltung wie in den übrigen Bundesländern, sondern der Landtag bzw. die Bürgerschaft für die Anerkennung religiöser Körperschaften öffentlichen Rechts zuständig sind.[43] Gestützt auf ihren Status verlangen sie auch zunehmend gleichberechtigten Zugang zu Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während der Bayerische Rundfunk regelmäßig Sendezeit im Frühprogramm des Radioprogramms Bayern 2 zur Verfügung stellt,[39] hat die Deutsche Welle im Herbst 2010 einen Antrag der Zeugen Jehovas auf Sendezeit gemäß § 17 Deutsche-Welle-Gesetz wegen der fehlenden Anerkennung in einigen Bundesländern abgelehnt.[44]

Lehre

Jehovas Zeugen sind gehalten, das regelmäßige persönliche Bibelstudium zu pflegen.

Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben nur von ihrem Verständnis der Bibel ab.[45][46] Demnach enthält die Bibel die von Gott durch Inspiration offenbarte religiöse Wahrheit, die Grundlage der gesamten Lehre ist. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist.

Die „Leitende Körperschaft“ (siehe Organisation) als Leitungsgremium der Religionsgemeinschaft legt die gültige Lehre fest. Dem Selbstverständnis der Leitenden Körperschaft zufolge ist sie von „Gottes heiligem Geist gesalbt und geleitet“, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit.[47] Zeugen Jehovas betrachten allein die Bibel als von Gott inspiriert. Der Wachtturm stellt nach dieser Auffassung den aktuellen Stand des biblischen Verständnisses dar. Es wird von jedem Zeugen Jehovas erwartet, diese Lehre als für die Religionsgemeinschaft gültig anzuerkennen und nicht durch Wort oder Tat abweichende Lehren zu verbreiten oder zu unterstützen. Bei Zweifeln oder Kritik hat jeder Zeuge Jehovas die Möglichkeit, sich an die Ältesten seiner Versammlung zu wenden. Auch das Zweigbüro des Landes steht für Rückfragen zur Verfügung.

Rückfragen und begründete Zweifel einzelner Zeugen Jehovas sowie neue Informationen zu einzelnen Sachgebieten dienen, heißt es in dem 1993 erschienenen Buch Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches, als Anstoß für die Leitende Körperschaft, die Lehre immer wieder neu anhand der Bibel zu überprüfen. Die Leitende Körperschaft nimmt diese Überprüfungen in „begründeten Fällen“ zum Anlass, einzelne Lehrpunkte zu ändern, die gegebenenfalls im Wachtturm als „Fragen von Lesern“ veröffentlicht werden.[48]

Gottesbild

Jehovas Zeugen beten zum „allmächtigen und ewigen Gott“ Jehova. Nach ihrem Bibelverständnis hat er das Universum und das Leben erschaffen. Dazu zählen sie die im Himmel lebenden Geistgeschöpfe und die auf der Erde wohnenden Lebewesen wie Menschen, Tiere und Pflanzen. Seine Haupteigenschaften sind Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei die Liebe herausragt und all sein Handeln bestimmt. Jehova wird als unsichtbarer Geist gesehen, der unabhängig vom Menschen existiert und ein persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde hat.

Die Zeugen Jehovas lehnen die Lehre der Dreifaltigkeit ab.[49] Sie sind davon überzeugt, dass es keine Verse in der Bibel gibt, die bei „korrekter Übersetzung und Auslegung“ die Lehre der Dreieinigkeit stützen. Die Aussage am Anfang des Johannesevangeliums „καὶ Θεὸς ἦν ὁ Λόγος“, die meist übersetzt wird „und das Wort war Gott“[50], deuten sie nicht trinitarisch, da nach ihrem Verständnis die grammatikalisch korrekte Übersetzung lautet „das Wort war ein Gott“.[51] In dem „Wort“, das hier beschrieben wird, sehen sie Jesus Christus. Insofern sehen sie Jesus als „einen Gott“ im Sinne eines mächtigen Geschöpfs an, das jedoch nicht wesenseins mit dem allmächtigen Gott sei. Den Heiligen Geist betrachten sie weder als Person noch als Teil eines dreieinigen Gottes, sondern als Gottes wirksame Kraft. Die Ablehnung der Lehre der Dreieinigkeit ist einer der Haupteckpfeiler ihres Dogmas und unterscheidet sie grundlegend von den meisten anderen christlichen Glaubensrichtungen.

Jehova ist für die Zeugen Jehovas der Schöpfer der Welt. Daher lehnen sie alle wissenschaftlichen Lehrmeinungen ab, die diese Schöpferrolle tatsächlich oder ihrer Meinung nach bestreiten, vor allem die Evolutionstheorie.[52] Sie fassen die Schöpfungstage in der Genesis als Schöpfungszeiträume auf, die beliebig lange Zeitspannen umfassten. Sie zählen zu den sogenannten Langzeitkreationisten, da sie der Meinung sind, dass das Universum und die Erde Milliarden Jahre alt sein könnten. Sie lehnen politischen Druck zur Aufnahme der Schöpfung in den schulischen Lehrplan ab, wie er von anderen kreationistischen Gruppen ausgeübt wird, und befürworten keine fundamentalistischen Aktivitäten, andere Personen zivilrechtlich zur Annahme solcher Anschauungen zu zwingen. Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese den anderen Quellen vor. Daher glauben sie beispielsweise, die Sintflut hätte 2370 v. Chr., der Turmbau zu Babel 2269 v. Chr. stattgefunden. Sie nehmen damit erhebliche Diskrepanzen in Kauf. So wird die Fertigstellung der Cheops-Pyramide von Historikern auf das Jahr 2530 v. Chr. geschätzt, müsste allerdings gemäß der biblischen Chronologie weit nach dem Turmbau zu Babel eingeordnet werden.

Jesus Christus

Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Er wird somit nicht als „ewig“, jedoch nach seiner Wiedererweckung vom menschlichen Opfertod als unsterblich gesehen und sei als Sohn Gottes seinem Vater untergeordnet. Nur aufgrund der Erlösung der Menschheit durch den Tod Jesu, des persönlichen Glaubens an den Wert dieses Opfers und einem, nach Gottesmaßstäben ausgerichteten Leben, könne der Gläubige Vergebung von Sündenschuld erlangen. Nur durch Jesus sei demnach ewiges Leben möglich. Gebete dürften nur durch Jesus Christus als „Fürsprecher“ an Gott gerichtet werden, jedoch nicht an ihn selbst.

Die Auferstehung Jesu war nach Auslegung durch die Zeugen Jehovas nicht leibhaftig; sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht entmaterialisiert worden und anschließend sei er mit einem nichtmateriellen „geistigen Leib“ auferstanden. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als „Geistperson“ sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch, so die Interpretation von (Jud 0,9 ELB), die in Was lehrt die Bibel wirklich (hrsg. von Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas)[53] vorkommt. Darüber hinaus wird der Gebrauch des Begriffs „Erzengel“ in 1 Thess 4,16 ELB als Hinweis auf Jesus gesehen.

Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Die Verwendung dieses oder ähnlicher Gegenstände für religiöse Handlungen oder als Symbol lehnen sie als „Götzendienst“ ab (2 Mos 20,4,5 ELB; 1 Kor 10,14 ELB).[54]

Eschatologische Vorstellungen

Zu ihren eschatologischen Lehren gehört der Glaube an die buchstäbliche Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangenen Paradieses auf Erden. Gottes Hauptwidersacher, der Teufel, ein abgefallener Engel, wollte aus Selbstsucht angebetet werden. Zu diesem Zweck „verführte“ er Eva und veranlasste so die ersten Menschen, sich bewusst gegen Gott zu stellen. Diese und die folgenden Vorstellungen beruhen auf der Auslegung des 1. Buches Mose (1 Mos 3,1–6 ELB). Als Folge sind alle Menschen unvollkommen und sterblich geworden; seitdem vererben sie diese Unvollkommenheit an ihre Nachkommen. Jehova habe sofort für eine Lösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte (1 Mos 3,15 ELB). Da der Teufel „Gottes vorgesehene Regierungsweise“ in Frage gestellt habe, also auch sein Recht, den Maßstab für Gut und Böse festzulegen, räumte Gott einen Zeitraum ein, in dem diese Streitfrage geklärt werden sollte. Während dieses Zeitraums können, so argumentieren die Zeugen Jehovas, sowohl der Teufel als auch die Menschen zeigen, ob sie in der Lage sind, ohne Gott ein besseres Leben zu führen. Durch die Menschheitsgeschichte sei bewiesen worden, dass der Teufel unrecht hat und die Menschen sich nicht erfolgreich selbst regieren können. Überdies habe der Teufel Gott vorgeworfen, die Menschen dienten ihm nur, wenn sie einen persönlichen Vorteil daraus ziehen könnten. Sobald sie Entbehrungen erleiden müssten, folgten sie ihrem „eigennützigen Verlangen“ (Hi 1,9–11 ELB; Hi 2,4 ELB). Als Antwort auf diese Streitfrage wird – mit verschiedenen Bibelstellen begründet − das „vollkommene Leben Jesu“ gesehen (Heb 4,14–15 ELB) und das Leben jedes Menschen, der sich an Gottes Maßstäbe hält (Spr 27,11 ELB; Apg 3,19 ELB; Röm 12,2 ELB).

Leben nach dem Tod

Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine „unsterbliche Seele“, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde nach ihrem Verständnis von 1 Mos 2,7 ELB dadurch eine „lebendige Seele“. Die Seele ist demnach kein Teil des Menschen, sondern der „ganze Mensch“ — der Mensch als lebendes Wesen. Daher betrachten sie die Seele als sterblich. Häufig zitieren sie als Beleg zwei Bibelstellen: Hes 18,4 ELB und Koh 9,5–10 ELB. Somit negieren die Zeugen Jehovas auch die Existenz einer Hölle und vertreten zur Hölle den annihilationistischen Standpunkt.

Ewiges Leben

Zeugen Jehovas glauben, dass alle von Gott als „treu“ befundene Menschen für immer ewiges Leben erhalten. Diese würden ausschließlich von Gott in zwei Gruppen unterteilt:

  • Die größere, unbegrenzte Gruppe dieser Menschen, die sogenannte „große Volksmenge“, könne ein Leben auf der Erde unter paradiesischen Verhältnissen erwarten. Dies gründen sie unter anderem auf: Ps 37,11 ELB,Ps 37,18 ELB und Offb 21,4-5 ELB. Verstorbenen böte sich die Aussicht auf eine irdische Auferstehung unter vorgenannten Verhältnissen (Joh 5,28-29 ELB).
  • Die kleinere Gruppe, eine begrenzte Anzahl von 144.000 Menschen (die „kleine Herde“ oder „Geistgesalbte“) habe ihrer Ansicht nach jedoch die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester und Könige eine himmlische Regierung (das Königreich) zu bilden, welche die Menschen auf der Erde während der sogenannten „Tausendjahrherrschaft“ regiere und zur Vollkommenheit führen solle. Sie begründen die Unterscheidung unter anderem damit, dass Jesus in Joh 10,1–16 ELB zwei Gruppen seiner Nachfolger erwähnte, und dass in Offb 7,4–10 ELB eine begrenzte Zahl „Versiegelter“ einer „großen Volksmenge“ unbestimmter Größe gegenübergestellt würde.

Die „Salbung mit heiligem Geist“, durch die jemand ein „Kind Gottes“ und „Bruder Christi“ werde, und dessen Ausdruck die Teilnahme am Abendmahl sei, wäre auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren. Denn nur mit ihnen habe Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen. Durch den sog. „neuen Bund“ befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, welches durch Jesus vermittelt wird (1 Tim 2,5 ELB). Bibelstellen wie Gal 3,26 ELB, in denen alle Angesprochenen als Kinder Gottes bezeichnet werden, sind – ihrer Interpretation entsprechend − an die Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen gehörten zu den 144.000 Auserwählten.

Die Unterscheidung in Gläubige mit himmlischer und irdischer Hoffnung beeinflusst jedoch nicht das Verhältnis oder den Status der einzelnen Zeugen Jehovas zueinander, da sie sich unabhängig von ihrer jeweiligen „irdischen“ oder „himmlischen Hoffnung“ als Brüder und Schwestern betrachten; ferner bilden diejenigen, die sich zu der himmlischen Gruppe hinzuzählen (etwa 9500 Zeugen Jehovas) keine besondere Kaste in der Religionsgemeinschaft und jene beanspruchen auch keine besondere Behandlung oder ein besonderes Ansehen, welches aus der Zugehörigkeit zur himmlischen Gruppe abzuleiten wäre.

1914 – Inthronisierung Christi und Beginn der „letzten Tage“

Berechnung der heilsgeschichtlichen Zeitalter nach Russell

Russell glaubte aus der Bibel errechnen zu können, dass nach dem Tode Adams „sieben Zeiten“ oder 2520 Jahre bis zur Zerstörung Jerusalems verstrichen seien, die die Zeugen Jehovas abweichend von der historischen Forschung auf das Jahr 607 v. Chr. datieren. Ihnen würden symmetrisch „sieben Zeiten der Heiden“ oder wiederum 2520 Jahre folgen, die dann mit dem Beginn der „letzten Tage“ enden würden. Hier sehen die Zeugen Jehovas in den „sieben Jahren des WahnsinnsNebukadnezars (DanEU) eine Parallele, die als sieben „prophetische Jahre“ zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hes 4,6 ELB) gedeutet werden. Die Rückkehr aus dem Babylonischen Exil legen sie, gleichfalls abweichend von der historischen Forschung, auf das Jahr 537 v. Chr. und postulieren, dass im 2. Buch der Chronik eine 70-jährige Gefangenschaft mit anschließender Rückkehr aus dem Exil angekündigt werde (2 Chr 36,20–23 ELB).[55]

Aufgrund dieser Berechnungen kam Russell auf das Jahr 1914 mit seiner besonderen heilsgeschichtlichen Bedeutung. Heute glauben die Zeugen Jehovas, dass in diesem Jahr Jesus Christus die Herrschaft über das „Königreich Gottes“ im „Himmel“ in Form einer „theokratischen Regierung“ übernommen habe. Christus habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel in die Nähe der Erde verbannt. Bis 1914 glaubten Russell und seine Anhänger noch, dass die „letzten Tage“ 1914 zu Ende gehen würden und warteten auf das Ende des „weltlichen Systems“.

Endzeit – ab 1914 bis zum Eingreifen Gottes

Jehovas Zeugen glauben, dass die „letzten Tage“ in einem globalen, jedoch selektiven und gerechten, von Gott durch Jesus Christus geführten Krieg gipfeln werden. Dieser Krieg wäre aus Liebe und Gerechtigkeit gegenüber gottestreuen Menschen nötig, um diese vor Menschen zu schützen, die sich unverbesserlich gegen die Liebe Gottes, seine Maßstäbe für Gut und Böse und seine Souveränität auflehnen sowie rücksichtslos die göttliche Schöpfung ausbeuten bzw. den Fortbestand der belebten Erde gefährden (Mt 24,22 ELB, Offb 11,17-18 ELB).

Den Ablauf dieser sogenannten Endzeit im Einzelnen schildern sie wie folgt, wobei die genauen Zeitpunkte den Menschen im Voraus unbekannt seien:

  • Die Menschheit insgesamt würde nach dem Jahr 1914 unter Kriegen aller Art, Lebensmittelknappheit, Seuchen, Naturkatastrophen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Unruhen, allgemeiner Gesetz-, Lieb- und Gottlosigkeit leiden. Insgesamt würde sich die Situation auf der Erde stetig verschlechtern und die Ratlosigkeit und Angst zunehmen (Mt 21,25-26 ELB,2 Tim 3,1-7 ELB). Jedoch würde die „Gute Botschaft“ der göttlichen Erlösung durch Christus über die ganze Erde gepredigt werden (Mt 24,ELB EU).
  • Während der vorgenannten Umstände würden politische und religiöse Organisationen das Erreichen von „Frieden und Sicherheit“ aus eigener Kraft verkünden. Die genauen Umstände, welche zu dieser Verkündigung führen sollen, seien unbekannt. Dieser Frieden sei jedoch trügerisch, nicht göttlich (1 Thess 5,3 ELB).
  • Nach diesem trete eine „Große Drangsal“ ein. In dieser Zeit würde aggressiver politischer Druck auf Religionen im Allgemeinen sowie im Besonderen auf alle gottestreuen Menschen und die Organisation der Zeugen Jehovas ausgeübt. Im Zuge dessen käme es zur Vernichtung „Babylons der Großen“ durch die politische Gemeinschaft der Erde (1 Thess 5,3 ELB, Offb 17,1-2 ELB). Unter „Babylons der Großen“ verstehen sie sämtliche religiösen Organisationen an sich, außer ihrer eigenen.
  • In Folge dessen würde sich die ganze Wut des Teufels auf die Menschen richten, welche sich zu ihrem Gott Jehova bekennen und auf die letzte verbliebene religiöse Organisation, die Zeugen Jehovas. Der Teufel würde das in dieser Sache geeinte, politische Gefüge anstiften diese scheinbar wehrlose Gruppierung zu vernichten.
  • Nun würde Gott zum Schutz „seines Volkes“ eingreifen (Sach 2,8 ELB,Hes 38,18-23 ELB), indem er in der Schlacht von Harmagedon entsprechend der Offenbarung des Johannes (Offb 16,16 ELB) die „alten Himmel“ und die „alte Erde“ vernichtet (2 Petr 3,13 ELB). Unter den „alten Himmeln“ verstehen die Anhänger der Religionsgemeinschaft sämtliche menschlichen Regierungen, unter der „alten Erde“ die Gott „ungehorsame“ Erdbevölkerung. Menschen, die in diesem Krieg von Gott zu Tode gebracht würden, hätten keine „Auferstehungshoffnung“. Der buchstäbliche Himmel und der buchstäbliche Planet Erde blieben nach dieser Vorstellung bestehen. Dies begründen sie z. B. mit Psalm 37 (Ps 37,10–11 ELB), wo es heißt, dass die Erde weiterhin von „Sanftmütigen“ bevölkert sein wird.
  • Abschließend würde in „Erfüllung“ der Teufel in den „Abgrund“ verbannt (Offb 20,1-3 ELB).

Nach ihrer Überzeugung sind „Jehovas Zeugen“ im Endzeitkrieg die einzige Organisation, die unter dem besonderen Schutz „Jehovas“ steht.[56] An diesem Krieg sehen sie sich als Unbeteiligte (2 Mos 14,13-14 ELB), da sie Gewalt und Krieg „verlernt“ haben (Mi 4,3 ELB,Mt 26,52-53 ELB) und es nur Gott und seinem Sohn aufgrund deren göttlichen Eigenschaften zusteht, Rache zu nehmen, zu bestrafen oder Krieg zu führen (Röm 12,17-19 ELB).

Wiederholt hatten Zeugen Jehovas konkrete Zeitangaben über diese von ihnen erwarteten Ereignisse veröffentlicht. Russell prophezeite das Ende der „Zeiten der Heiden“ für 1914: Im Oktober dieses Jahres würde alle politische und kirchliche Herrschaft fallen und durch das Reich Gottes auf Erden ersetzt werden.[57] Sein Nachfolger Rutherford deutete diese Aussage um: 1914 sei die Königsherrschaft Christi unsichtbar im Himmel angebrochen; die Generation der 1914 lebenden Gläubigen würde aber ihr sichtbares Erscheinen miterleben.[58] Für 1925 sagte er den Höhepunkt der „großen Drangsal“ voraus. In den 1960er Jahren richteten die Zeugen Jehovas dann den Fokus ihrer Berechnungen auf das Jahr 1975:

„Gemäß dieser zuverlässigen Bibelchronologie werden 6000 Jahre, von der Zeit seit Erschaffung des Menschen an, mit dem Jahre 1975 enden, und die siebente Periode von eintausend Jahren Menschheitsgeschichte beginnt im Herbst 1975 u.Z.“

Ewiges Leben in der Freiheit der Söhne Gottes. Wachturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V., Wiesbaden 1967, S. 30

Als das tausendjährige Gottesreich auf Erden nicht anbrach, führte dies in den Jahren 1976 bis 1980 zu einem statistisch signifikanten Rückgang der Missionstätigkeit und des Wachstums der Zeugen Jehovas.[59] Bereits zuvor hatte das Nichteintreten auch der anderen eschatologischen Termine die Gemeinschaft in innere und äußere Konflikte geführt.[60] Jehovas Zeugen benennen heute keine genauen Daten mehr, jedoch machen sie in ihren Schriften und Missionswerk darauf aufmerksam, dass – gemäß biblischer Aussagen und ihrer Deutung – das Eingreifen Gottes kurz bevor stehe. Sie erwarten als Anzeichen dafür schwerwiegende und globale Verwerfungen religiöser, politischer, sozialer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art in der näheren Zukunft.

Paradies auf Erden

Zeugen Jehovas legen 1 Petr 3,20 ELB so aus, dass die Dämonen bereits seit den Tagen Noahs in dem „Gefängnis für Geistwesen“ festgesetzt wurden. Dies würde einem Zustand völliger Erniedrigung, aber nicht völliger Handlungsunfähigkeit entsprechen. Nach „Harmagedon“ und vor Beginn des Tausendjährigen Reichs würden Satan und seine Dämonen „gebunden“ und in den „Abgrund“ geworfen (Offb 20,1-3 ELB). Der Abgrund versinnbildliche einen Zustand völliger Handlungsunfähigkeit.

Nach diesem würden die Überlebenden der Endzeit und Harmagedons, welche als „große Volksmenge“ bezeichnet werden, auf der befriedeten Erde miterleben, wie die Erde in ein Paradies umgewandelt und die Menschheit nach und nach von der Sünde geheilt würde. Dieser Prozess würde aktiv von Menschen gemäß ihrem freien Willen unterstützt.

Gemäß (Joh 5,28–29 ELB) finde nach Harmagedon auch die Auferstehung „der Gerechten und Ungerechten“ aus dem „Hades“ statt. Von dieser Auferstehung seien nur Menschen ausgenommen die bereits von Gott „gerichtet“ wurden (z. B. in „Harmagedon“ oder durch die „Sintflut“). Sie befänden sich in der „Gehenna“.

Während der tausendjährigen Herrschaft des Königreiches Gottes, welches Jesus als König und seine 144.000 Mitregierenden repräsentierten, sollen die Menschen zur Vollkommenheit geführt werden, wodurch sie geistig und körperlich gesunden würden. Danach fände durch den wieder aus dem „Abgrund“ für eine begrenzte Dauer freigelassenen Satan eine Endprüfung statt (Offb 20,7-10 EU). Wer diese Endprüfung bestehe, erhalte ewiges Leben, was Adam und Eva durch den Sündenfall verloren hätten. Diejenigen die sich aufgrund des negativen Einfluss durch den freigelassenen Satan erneut gegen die Souveränität Jehovas stellen, würden nach Abschluss der Prüfung mit Satan und seinen Dämonen durch das Königreich sterben. Damit sei das verloren gegangene irdische und geistige Paradies endgültig wiederhergestellt.

Blut, Bluttransfusionen und Operationen

Jehovas Zeugen lehnen jede Art des sogenannten „Gebrauchs von Blut“ mit der Begründung ab, zum einen sei den Patriarchen und Israeliten die Verwendung von Blut ausschließlich für heilige Handlungen erlaubt gewesen, denn Blut symbolisiere gemäß 1. Mose 9:4 und 5. Mose 12:23 das Leben, das Gott gehöre. Deshalb war der Genuss von Blut in Lebensmitteln oder anderweitiger Gebrauch dem Volke unter Androhung des Todes verboten. Zum anderen wird dieses Gebot in der Apostelgeschichte 15:20,28,29 (siehe Jakobusklauseln) wiederholt und habe damit seine Bedeutung nicht für das Volk Israel alleine, sondern auch für alle Christen.

Bluttransfusionen werden seit 1944 abgelehnt. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1 Mos 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („… euch […] zu enthalten […] von Blut …“, NWÜ und ELB) gestützt. Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso verworfen wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Zeugen Jehovas gehen hierbei von dem Gedanken aus, dass in der Plazenta Stoffe aus dem Blut der Mutter in geringsten Mengen in das Kind übergehen. Auch durften die Israeliten Fleisch nach dem einfachen Ausbluten genießen, obwohl noch geringste Mengen an Blut im Gewebe vorhanden waren. Sie sind auch mit der Entnahme von Blut für Diagnosezwecke einverstanden. Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungskomitees eingerichtet.[61]

Aussagen zur Bibel

In ihrem Schriftverständnis glauben die Zeugen an die Verbalinspiration der Bibel[62][63] in dem Sinne, dass die Bibel „Gottes inspiriertes Wort“ sei, und es nicht nur enthalte.[64] Die Aussage in 2 Tim 3,16 ELB legen sie so aus, dass die Bibel zwar von Menschen geschrieben, jedoch von Gott – wenn auch nicht wortwörtlich, aber doch den Sinn eindeutig vermittelnd – inspiriert worden sei. Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle Aussagen seien nützlich und wichtig. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „die Rechtfertigung der Souveränität Jehovas und die endgültige Erfüllung seines Vorsatzes bezüglich der Erde durch sein Königreich unter Christus“.[65]

Aus dem Mosaischen Gesetz leiten sie zwar Prinzipien ab, stufen jedoch nicht alle von Gott den Israeliten gegebenen Gesetze als unbedingt verbindlich ein, da diese zum einen nur dem Volk Israel gegeben wurden, zum anderen weil „das Gesetz“ als Ganzes gemäß Gal 3,24–25 ELB mit Jesu Tod seine Gültigkeit verloren habe. Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert. Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet.[66]

Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen deren deutscher Ausgabe in den 1970er Jahren kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffenderem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, nutzen und verbreiten sie andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft als Verlagsunternehmung.

Gottesdienst und Praxis

Zusammenkünfte

Schriftzug an der Fassade eines Königreichssaals der Zeugen Jehovas
Königreichssaal in Bochum-Weitmar (2007)
Zusammenkunft in einem Königreichssaal

Die Zusammenkünfte finden meist in eigenen Versammlungsstätten statt, die Königreichssaal genannt werden.

In den Zusammenkünften werden auf Grundlage der Bibel Ansprachen gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben ist, Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt und der Lehrstoff anhand von Fragen und Antworten gemeinsam besprochen. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen den zwei 30- bis 60-minütigen Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte an zwei Tagen statt, die insgesamt 3 ½ Stunden dauern (davon 30 Minuten Lied und Gebet).

  • Erster Tag:
  1. das „Versammlungsbibelstudium“ (25 Min.), bei dem eine Veröffentlichung von Jehovas Zeugen (ein Buch oder eine Broschüre) fortlaufend gemeinsam besprochen wird,
  2. die „Theokratische Predigtdienstschule“ (30 Min.), in der das Predigen in kurzen Ansprachen (5 bis 10 Minuten) und Rollenspielen geübt wird,
  3. die „Dienstzusammenkunft“ (35 Min.), in der verschiedene Aspekte des Predigtdienstes praxisbezogen behandelt werden.
  • Zweiter Tag:
  1. die „Zusammenkunft für die Öffentlichkeit“ (30 Min.), in der eine Ansprache (wöchentlich abwechselnde Redner aus benachbarten Versammlungen) erfolgt, in der die Glaubensansichten der Zeugen Jehovas speziell für Außenstehende verständlich dargelegt werden und
  2. das „Wachtturm-Studium“ (60 Min.), bei dem eine Lesung der Studienartikel aus der gleichnamigen Zeitschrift erfolgt und in Frage-und Antwort-Form mit Beteiligung der Anwesenden besprochen wird.

Zusätzlich wird die „Zusammenkunft für den Predigtdienst“ (15 Min.) wöchentlich, je nach Versammlung mitunter mehrmals abgehalten. Ihr Zweck besteht in der Vorbereitung für den anschließenden Predigtdienst der Anwesenden.

Die Zusammenkünfte werden von männlichen Zeugen Jehovas geleitet, da nur diese die Funktion eines Ältesten (siehe Organisation) übernehmen dürfen (1 Kor 14,33–40 ELB; 1 Tim 2,12 ELB). An bestimmten Programmteilen auf der Bühne sind auch Frauen beteiligt, nicht jedoch an der Vortragstätigkeit im Rahmen dieser Zusammenkünfte.

Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die abweichend zur Regel als „Kongresse“ bezeichnet werden:

  • eintägige Tagessonderkongresse mit üblichen Anwesendenzahlen von 500 bis 2000.
  • zweitägige Kreiskongresse ebenfalls mit üblichen Anwesendenzahlen von 500 bis 2000.
  • drei- oder viertägige Bezirkskongresse mit Anwesendenzahlen von mehreren Tausend bis zu einigen Zehntausend Besuchern. In unbestimmten Abständen werden diese Bezirkskongresse als internationale Sonderkongresse abgehalten, an denen bis zu mehrere tausend Delegierte aus verschiedenen Ländern teilnehmen, die das Programm dann in ihrer Landessprache verfolgen können.

Ein- und zweitägige Veranstaltungen finden normalerweise in eigenen, speziell hierfür erbauten Kongresssälen statt, dreitägige Kongresse meist in Fußballstadien oder Sporthallen.

Taufe

Zeugen Jehovas praktizieren die Gläubigentaufe, ohne dafür eine Altersgrenze festzulegen, da die persönliche Entscheidung des Einzelnen vorausgesetzt wird. Der Religionssoziologe Rodney Stark und Prof. Laurence R. Iannacone stellten fest, das sich nur relativ wenige unter 16-jährige als Verkündiger qualifizieren. Der Stand als Verkündiger geht in der Regel der eigentlichen Taufe voraus.[67][68][69][70]

Damit jemand als Taufanwärter zugelassen wird, muss er bereits als „ungetaufter Verkündiger“ regelmäßig am Missionierungswerk teilgenommen haben, was seinerseits unter Anderem erfordert, dass er bereits vorher sein Leben gemäß der Lehre der Zeugen Jehovas ausrichtet. Äußert ein ungetaufter Verkündiger den Wunsch sich taufen zu lassen, werden mit ihm Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ein ausreichendes Verständnis der Lehre sowie grundlegende Bibelkenntnis vorhanden ist, seine Bewerbung auf den eigenen freien Willen gegründet ist und er sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst ist.[71]

Vor der eigentlichen Taufe werden öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit „Ja“ beantworten muss, wenn er getauft werden möchte:

  1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
  2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

Die Täuflinge werden vollständig im Wasser untergetaucht. Die Taufen werden üblicherweise bei größeren gottesdienstlichen Veranstaltungen wie bei den sogenannten „Kongressen“ vollzogen, wozu in der Vergangenheit auch öffentliche Bäder angemietet wurden. Während der Taufe wird keine Taufformel gesprochen. Daher erkennen andere christliche Konfessionen die Gültigkeit dieser Taufen nicht an. Umgekehrt erkennen die Zeugen Jehovas die Taufe anderer christlicher Richtungen ebenso nicht an.

Abendmahl

Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Bei der Festsetzung des Tages dieser Feier orientieren sich Zeugen Jehovas am jüdischen Mondkalender, wie er ihrer Meinung nach in biblischer Zeit in Verwendung war, so dass der Tag der Abendmahlsfeier im heute fast überall gebräuchlichen gregorianischen Kalenders kein festes Datum hat. 2011 fiel der Tag des Abendmahls auf den 17. April, 2012 wird er auf den 4. April fallen.

Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, die Sinn und Nutzen von Jesu Tod erklären soll. Danach werden die Symbole für das Blut und den Körper Jesu Christi (Rotwein und ungesäuertes Brot) durch die Reihen, von Anwesendem zu Anwesendem gereicht. Es ist jedem Anwesenden freigestellt, etwas von diesen Symbolen zu sich zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machen weltweit jedoch nur wenige Gebrauch. Sie zeigen damit öffentlich an, dass sie sich zu der in der Offenbarung des Johannes erwähnten Gruppe von 144.000 Menschen (Offb 7,4 ELB) rechnen, welche nach Auslegung der Zeugen Jehovas dazu auserwählt ist, während der Millenniumsherrschaft als Mitregenten Jesu zu wirken (siehe auch: Zeugen Jehovas: Ewiges Leben). Nach Ansicht der Zeugen Jehovas würden die Mitglieder dieser Gruppe von 144.000 Menschen, der sogenannten „Klasse der Geistgesalbten“ mit „himmlischer Hoffnung“, seit den Ereignissen beim Pfingstfest im Jahr 33 (Apg 2,1-4 ELB) bis heute nach und nach berufen werden. Da die Mitgliederzahl der 144.000 Auserwählten von den Zeugen Jehovas als nahezu vollständig angesehen wird, gibt es heute in den meisten Versammlungen keine Teilnehmer am Abendmahl mehr.[72] Bei der Abendmahlfeier anwesende Personen, die nicht von den Symbolen (Wein und ungesäuertes Brot) nehmen, werden von den Zeugen Jehovas allgemein als Beobachter bezeichnet. Durch ihre lediglich beobachtende Anwesenheit am Abendmahl zeigen sie an, dass sie die Hoffnung auf irdisches Leben unter der Regierung Christi haben.

Evangelisation und Mission

Darstellung eines Bibelkurses, von Jehovas Zeugen als „Heimbibelstudium“ bezeichnet

Besonders fallen Jehovas Zeugen durch ihre Evangelisation auf, die sie als Predigtdienst oder Predigtwerk (früher auch als „Felddienst“) bezeichnen. Dieses begründen sie hauptsächlich dadurch, dass es Jesus in Mt 28,19–20 ELB geboten habe, zudem seien sie dadurch an der Erfüllung der Prophezeiung aus Mt 24,14 ELB beteiligt. Außerdem habe sich Jesus Christus und alle seine Apostel ebenso durch ihr Predigen „von Haus zu Haus“ ausgezeichnet und man ahme dieses Beispiel nach.

Von jedem Zeugen Jehovas wird erwartet, mit anderen Menschen über seinen Glauben zu sprechen und über seine Tätigkeit monatlich einen sogenannten Predigtdienstbericht anzufertigen, der zum Sekretär der Versammlung gelangt. Die darin gemachten Angaben werden als vertraulich geführt. Bei den Zusammenkünften eingeübte Gesprächssituationen und Broschüren, die Gesprächseinleitungen und Antworten auf mögliche Einwendungen der aufgesuchten Menschen bieten, sollen die Zeugen Jehovas bei ihrem Predigtwerk unterstützen.

Jehovas Zeugen sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen Plätzen an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Die verschiedenen Publikationen der Zeugen Jehovas werden nach ihren eigenen Angaben derzeit in bis zu 540 Sprachen übersetzt.[73] Bei einem solchen Missionsgespräch besteht auch die Möglichkeit, dem Werk der Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter.

Stark und Iannaccone haben errechnet, dass etwa 3.330 Stunden Predigtdienst nötig sind, um eine Bekehrung zu produzieren. Dabei sind die für die Zeugen Jehovas typischen “Cold Calls“ an der Haustür in den seltensten Fällen erfolgreich. Sie können aber zu Fortsetzungsgesprächen und zum Aufbau einer persönlichen Beziehung führen, die die Gelingensbedingung für eine Bekehrung ist.[74] Der britische Religionssoziologe James A. Beckford fand heraus, dass die meisten Neubekehrten in Großbritannien über ein Familienmitglied, einen Freund oder einen Arbeitskollegen zu den Zeugen Jehovas fanden.[75]

Ein durchschnittlicher aktiver Zeuge Jehovas investiert pro Monat etwa 17 Stunden seiner Freizeit in die Missionstätigkeit. Hinzukommen noch mehrere Stunden pro Woche für Schulungen, Gottesdienste und freiwillige Arbeiten in der Gemeinde, da sämtliche Putz-, Küster- und Reparaturarbeiten in den Königreichsälen ehrenamtlich von den Mitgliedern erledigt werden.[76]

Seit einigen Jahren werden auch vermehrt Sonderaktionen durchgeführt, um Einladungen zu den jährlichen Kongressen und dem Gedächtnismahl sowie Traktate mit religiösen Inhalt zu verteilen. Zusätzlich zu diesen Sonderaktionen werden auch national begrenzte Sonderaktionen mit Flugblättern (eigene Bezeichnung: „Traktate“) durchgeführt. In diesen, national begrenzten, Traktaten wird gegebenenfalls auch auf staatliche Bemühungen aufmerksam gemacht, welche die Religionsfreiheit und Religionsausübung einschränken. Solche Sonderaktionen gab es in der Vergangenheit unter anderem in Russland, aber auch schon in Frankreich und Österreich.

Zeugen Jehovas betreiben seit 1943 auch ein weltweites Missionarswerk, zu dem sie jährlich unter anderem in den USA Missionare in der „Gileadschule“ ausbilden. Missionare setzen 130 bis 140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein und führen das Predigtwerk in anderen Ländern durch, wo ein Bedarf an Verkündigern besteht.

Sonderpioniere haben ein Stundenziel von 130 bis 140 Stunden im Monat und dienen im Inland in Versammlungen, wo ein Bedarf für Verkündiger besteht. Glaubensbrüder, die Sonderpioniere sind, können zu „Reisenden Aufsehern“ ausgebildet werden. Diese bereisen nach einem festgelegten Plan einen Kreis, der allgemein 20 Versammlungen umfasst und bilden das Verbindungsglied zwischen den örtlichen Ältestenschaften und dem Organisationsbüro des jeweiligen Landes.

Die Bethelmitarbeiter arbeiten in Vollzeit für den Orden der Sondervollzeitdiener. Durch ihr Vollzeitengagement wird ihnen kein Stundenziel zugewiesen, da sie auch Aufgaben für die Gemeinden wahrnehmen. Missionare, Sonderpioniere sowie die Bethel-Mitarbeiter werden kostenfrei verpflegt und erhalten für persönliche Bedürfnisse ein Taschengeld.

Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

Bei Jehovas Zeugen wird die Exkommunikation als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnet, und soll als Meidung praktiziert werden. Nach ihrer Ansicht belegen unter anderem die Bibeltexte aus 1 Kor 5,11-13 ELB und 2 Joh 1,8-11 ELB, dass der Gemeinschaftsentzug schon bei den Urchristen üblich war. Diese Sanktion trifft Mitglieder, die die Wachtturm-Gesellschaft nicht loyal als Autorität anerkennen oder sich eines schweren Fehlverhaltens gegen die Glaubensgrundsätze der Zeugen Jehovas schuldig gemacht haben und es nicht bereuen.[77] Meist verlassen die Betroffenen vor ihrem Ausschluss von sich aus die Gruppe.[78] Ein Gemeinschaftsentzug oder eine Wiederaufnahme in die Gemeinschaft wird in der Dienstzusammenkunft der Versammlungen bekannt gegeben, in denen die betreffende Person enge Kontakte pflegt und gut bekannt ist.[79] Gemeinschaftsentzug bedeutet in der Praxis, dass soziale Kontakte mit dem Ausgeschlossen nicht mehr gestattet sind. Der Wachtturm stellt klar, dass für nicht im Haushalt wohnende Familienangehörige der gleiche Meidungs-Grundsatz gilt wie für andere Ausgeschlossene.[80] Das deutsche Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass im Falle des Ausscheidens oder des Ausschlusses eines engen Familienmitglieds lediglich keine „geistige Gemeinschaft“ im Sinne gemeinsamer Anbetung Jehovas gepflegt werden dürfe, hinsichtlich der Dinge des täglichen Lebens werde geraten, weiterhin „in Liebe loyal miteinander umzugehen“.[81]

Leben im Alltag

Verhältnis zum Staat

Zeugen Jehovas wenden ihr Verständnis der Bibel auf die Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie sich nicht an politischen Veränderungen (ob nun gewaltsame Revolutionen, friedliche Demonstrationen, oder aber auch bloße Teilnahme an Wahlen oder Parteitagen) beteiligen. Sie betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1–7 ELB). Im Allgemeinen halten sie sich deswegen an die staatlichen Gesetze. In vielen Ländern sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt.

Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29 ELB). So sind sie vor allem dafür bekannt geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu leisten (→ Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas). Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes unter dem Nationalsozialismus.

Bis zur Veröffentlichung eines Artikels im Wachtturm vom 1. Mai 1996 betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Form der politischen Betätigung. Nach dem Verständnis der Zeugen Jehovas darf heute Zivildienst geleistet werden.

Die Zeugen beteiligen sich nicht an politischen Wahlen, weil sie die Worte Jesu, „kein Teil der Welt“ (Joh 17,16 ELB) zu sein, als Aufforderung zu einem politisch passiven Verhalten verstehen. Aus ähnlichem Grund bekleiden sie keine politischen Ämter (in Joh 6,15 ELB flieht Jesus vor einer Menge, die ihn zum König machen möchte). Außerdem betrachten sie die Theokratie als der Demokratie überlegen. Dies spiegelt sich auch in ihrer Kirchenordnung wider, die eine hierarchische Ernennung von Funktionsträgern statt demokratischer Wahlen vorsieht.

Ausbildung und Beruf

Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich etliche Hochschulen seit den 60er Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten. Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist aber dem Einzelnen überlassen.[82] Bei allen Überlegungen solle das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[83]

Ehe und Familie

Die Ehe wird als heilig angesehen. Eine Scheidung ist nur erlaubt, wenn ein Fall von Ehebruch vorliegt.[84] Die Literatur der Zeugen Jehovas weist darauf hin, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und sich die Frau ihm unterzuordnen hat. Diese Lehre wird unter Anderem mit 1 Kor 11,3 ELB begründet.[85] Nach dem selben Prinzip sollen sich Kinder ihren Eltern unterordnen. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, Polygamie, das Zusammenleben ohne Trauschein und die Ausübung von homosexuellen Handlungen gelten als Sünden und können zum Gemeinschaftsentzug führen. Von Eheschließungen mit Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, wird abgeraten.

Organisation

Geistliche Leitung

Weltzentrale der Zeugen Jehovas in New York City

Als geistliche Leitungsinstanz fungiert ein Gremium bestehend aus derzeit sieben Männern, die sogenannte selbstbezeichnete „Leitenden Körperschaft“. Dieses Gremium tagt in der New Yorker Weltzentrale.[86] Hierarchisch sind darunter die Zweige unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Zweige sind in 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher aufgeteilt, der sie zyklisch besucht.

Die leitende Körperschaft ist untergliedert in verschiedene Komitees:

  1. Komitee des Vorsitzenden: koordiniert die Arbeit der verschiedenen Komitees und kümmert sich um dringende Angelegenheiten. Jeweils 1 Vertreter der anderen Komitees ist in dem Komitee des Vorsitzenden enthalten.
  2. Personalkomitee: Einstellung neuer Sondervollzeitdiener (Mitarbeiter in Zweigbüros, Sonderpioniere, Missionare und reisende Aufseher).
  3. Verlagskomitee: Dieses Komitee kümmert sich um finanzielle und rechtliche Belange der Körperschaften.
  4. Dienstkomitee: Dieses Komitee koordiniert die weltweite Evangelisierung. Es organisiert die Predigttätigkeit von Allgemeinen Pionieren, Sonderpionieren, Missionaren und reisenden Aufsehern.
  5. Lehrkomitee: Dieses Komitee ist zuständig für die geistige Belehrung und organisiert regionale und überregionale Kongresse. Das Lehrkomitee ist ebenfalls zuständig für die Organisierung von Schulen (Pionierschule, Missionarschule Gilead und die Schule zur dienstamtlichen Weiterbildung).
  6. Schreibkomitee: Hier wird die „geistige Speise“ in Form der Zeitschriften, Broschüren, Kassetten und Videos vorbereitet. Des Weiteren werden telefonische und schriftliche Fragen zur Lehre beantwortet. Auch die Beiträge aus anderen Zweigen werden übersetzt und in den Zeitschriften veröffentlicht, oder als Brief an die Zweige verbreitet.

Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesandt und im Bedarfsfall von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Zentralorgan ist die Zeitschrift Der Wachtturm, für den Bereich des Missionswerks werden interne Mitteilungen monatlich durch das Mitteilungsblatt Unser Königreichsdienst getätigt.

Zweigniederlassungen – Rechtliche Organisation und Aufgaben

Druckmaschine im deutschen Zweigbüro in Selters/Taunus

Es gibt weltweit 116 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in einigen Zweigen (wie beispielsweise in Deutschland, England, Finnland und Italien) wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Eine Unterabteilung des Zweigkomitees ist die Dienstabteilung, die als Vertreter der leitenden Körperschaft im Land betrachtet wird. Sie hat dieselben Aufgaben wie das Dienstkomitee, jedoch national begrenzt. Die Dienstabteilung ist auch für Berichte der Kreisaufseher zuständig, die er nach der Besuchswoche verfasst. Des Weiteren ist die Dienstabteilung für die Rechtsfälle in den Versammlungen zuständig, was bedeutet, dass das lokale Rechtskomitee mit dem Dienstkomitee zusammenarbeitet. Normalerweise genügt es, nach einem Rechtsfall einen Bericht zu schreiben. Stellt sich heraus, dass der Fall mit Kindesmissbrauch in Verbindung steht, wird die Dienstabteilung sofort informiert.

Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Religionsgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft genannt), deren Verwaltungszentrum sich in der Gemeinde Selters im Taunus befindet. Der Sitz der Zeugen Jehovas in Deutschland, KdÖR befindet sich in Berlin und wird „Jehovas Zeugen in Deutschland, KdÖR“ genannt. Diese Körperschaft ist das ausführende Organ in Deutschland, das sich der Wachtturm-Gesellschaft bedient, um die Gemeinden zu betreuen. Jeder getaufte Zeuge Jehovas mit deutschem Wohnsitz, der einer Gemeinde angeschlossen ist, ist durch die Taufe automatisch Mitglied der KdÖR.[1] In Österreich haben die Zeugen Jehovas seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft.[87] Das Verwaltungszentrum von „Jehovas Zeugen in Österreich“ befindet sich im 13. Wiener Gemeindebezirk. Die „Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz“ hat ihren Hauptsitz in Thun.

Eine Teilgliederung der Wachtturm-Gesellschaft ist der „Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas“. Dieser Orden hat das Ziel der Fürsorge der Sondervollzeitdiener (Sonderpioniere, Reisende Aufseher, Missionare, Bethelmitarbeiter). Durch diesen Orden wird gewährleistet, dass alle Sondervollzeitdiener weltweit den gleichen Status genießen, da sie in gemeinsamer Lebensführung apostolische Aufgaben übernehmen. Der Orden selbst verfügt über keine eigenen Mittel.

In Deutschland ist der rechtliche Träger des Ordens die Wachtturm-Gesellschaft. Alle Ordensmitglieder unterliegen dem Gehorsams- und Armutsgelübde, das unter anderem die Erwerbstätigkeit ausschließt. Die Mitglieder des Ordens sind krankenversichert. Die Rentenversicherung wird am Ende der Dienstzeit für den Dienstzeitraum nachgezahlt. Arbeitslosengelder werden nicht eingezahlt. Sollte ein Ordensmitglied im Laufe seines Dienstes alt werden, so trägt der Orden die Fürsorge für ihn.

Gemeinden

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, deren „Älteste“ (ausnahmslos Männer, 1 Tim 2,11–12 ELB; 3,1–13 ELB) gemeinsam als „Ältestenschaft“ tätig und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch „Hirtenbesuche“ und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.

Immobilien

Gebäude mit Königreichssälen in Aachen

Die Versammlungsstätten (Königreichssäle, Kongresssäle) und Zweigniederlassungen mit Druckereigebäuden werden überwiegend von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurden ein nationales und ein internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Die dadurch vorhandene Infrastruktur wird auch genutzt, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z. B. bei den Hochwasserkatastrophen an der Elbe). Katastrophenbetreuung findet durch den eingetragenen Verein „Humanitäres Hilfswerk der Zeugen Jehovas e. V.“ statt. Finanziert werden die Bauprogramme durch freiwillige Spenden und Darlehen. Die Verwaltung der Königreichssäle liegt in Deutschland grundsätzlich bei einer der Versammlungen, die den Saal nutzen, das Eigentum der Kongresssäle und vieler Königreichssäle bei der Religionsgemeinschaft.[1]

Ökumene

Die ökumenische Zusammenarbeit und die Mitgliedschaft in ökumenischen Organisationen lehnen die Zeugen Jehovas ab, da sie die dort beteiligten Kirchen als zur „falschen Religion“ zugehörend betrachten. Aufgrund dieser Standortbestimmung sahen die Zeugen Jehovas deshalb bisher keinen Anlass, eine Aufnahme in den Weltkirchenrat zu beantragen.

Faktoren des Erfolgs

In einem Beitrag für das Journal of Contemporary Religion werten der Religionssoziologe Rodney Stark und der Wirtschaftswissenschaftler Laurence Iannaccone die bis zum Jahr 1995 verfügbaren Jahresberichte der Zeugen Jehovas als großen Erfolg auf dem globalen „Markt der Religionen“ und führen diesen auf folgende Faktoren zurück:[88]

  • kulturelle Kontinuität – ihre Missionsbemühungen seien in Gebieten, die christlich vorgeprägt sind, stets erfolgreicher als beispielsweise in traditionell muslimischen Gegenden
  • legitime Autorität – zwar sei die theokratische Organisation der Zeugen Jehovas stark hierarchisch, doch gebe es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen einfachen Mitgliedern und Ältesten; ein Aufstieg sei jederzeit möglich, in diesem Sinne sei der Weg in Führungspositionen demokratisch.
  • eine der Gruppe jederzeit kostenlos zur Verfügung stehende „labor force“ (dt. Arbeitskräftepotenzial) durch die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder
  • eine Fertilitätsrate, die die Mortalitätsrate der Mitglieder übersteigt
  • eine effektive Sozialisation junger Mitglieder, die nicht durch Konversion zu den Zeugen Jehovas kamen, sondern weil ihre Eltern Mitglieder waren
  • ein günstiges Umfeld – die Zeugen Jehovas seien zumeist dort besonders erfolgreich, wo die Mobilisierung durch ihre konventionellen Konkurrenten, also etwa der Volkskirchen, gering ausfällt
  • soziale Vernetzungen mit der gesellschaftlichen Umwelt über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinaus
  • ein mittleres Maß an Spannung zur gesellschaftlichen Umwelt durch rigide Vorschriften („strictness“), gegen die zu verstoßen Sanktionen nach sich ziehe: Von den Mitglieder würden enorme zeitliche Investitionen und erhebliche Opfer verlangt, zum Beispiel im Sexualverhalten, beim Verzicht auf Tabak, Drogen und Bluttransfusionen, auf Geburtstage und andere Feste, welche nicht mit ihrem Glauben vereinbar sind, sowie auf den Kontakt mit ehemaligen Zeugen Jehovas. Dadurch werden „free riders“ von der Gruppe ferngehalten, Trittbrettfahrer, die vom intensiven Gemeinschaftsleben, das die Zeugen Jehovas bieten, profitierten, ohne die damit verbundenen Kosten mitzutragen. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft sei daher niederschwellig möglich. Gleichzeitig dürfe diese Spannung zur Umwelt auch nicht so stark werden, dass Konvertiten abgeschreckt würden, weswegen es bei den Zeugen Jehovas zum Beispiel kein Alkoholverbot und keine strengen Kleidervorschriften gebe.

Demgegenüber sehen Stark und Iannaccone nur einen einzigen Faktor der Misserfolg begünstigt, nämlich dass die Glaubenssätze der Zeugen Jehovas teilweise empirisch überprüfbar waren. Das Nichteintreffen der vorhergesagten Parusie im Jahre 1975 habe die Wachstumsrate merklich geschmälert, doch indem sie seitdem auf konkrete Vorhersagen verzichten, sei diese Gefahr für ihr weiteres Wachstum eliminiert.

Kontroversen

Gegnerschaft

Kritische Stellungnahmen zu Jehovas Zeugen werden meist von Angehörigen konkurrierender christlicher Gruppierungen (zum Beispiel aus dem evangelikalen Bruderdienst Missionsverlag) geäußert sowie von sonstigen Medien und ehemaligen Mitgliedern. Von deren Seiten werden vor allem die Plausibilität der Lehren, die Methoden und die innere Struktur der Glaubensgemeinschaft in Frage gestellt. Einer der prominentesten Kritiker war Raymond Franz, der bis 1980 ein Mitglied der leitenden Körperschaft war. Unter Jehovas Zeugen gelten Publikationen aus dem Kontext ehemaliger Mitglieder als verpönt. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor ihnen gewarnt.[89]

Von den großen christlichen Bekenntnissen werden vor allem die abweichenden Glaubenslehren der Zeugen Jehovas kritisiert. Während sich in der Soziologie sowie in der Rechts- und Religionswissenschaft neutralere Begriffe durchgesetzt haben, werden in den Veröffentlichungen von Weltanschauungsbeauftragten mit kirchlichem Hintergrund religiöse Minderheiten im Allgemeinen sowie Jehovas Zeugen im Speziellen zumeist subjektiv-wertend als „Sekten“ bezeichnet. Aus Sicht der Konfessionskunde sind die Zeugen Jehovas zur Kategorie der biblisch-apokalyptischen Sekten zu zählen.[90] Der Religionswissenschaftler und Religionshistoriker Hubert Seiwert kritisiert, dass die negative Konnotation des Sektenbegriffs im alltäglichen Sprachgebrauch und dessen unkritische Verbreitung durch die Medien die Mitglieder der als deviant angesehenen Glaubensgemeinschaft teils als religiöse Fanatiker, teils als Opfer heimtückischer Manipulation abstempeln würden. Dies führe zu einer Stigmatisierung und damit einhergehend zu Exklusion und sozialer Diskriminierung. Die Zeugen Jehovas selbst lehnen diese negativen Zuschreibungen ab und betrachten ihrerseits alle anderen christlichen Kirchen als „Sekten der Christenheit“.[91][92][93]

Einige Wissenschaftler kritisieren die Kritik an den Zeugen Jehovas, die von ehemaligen Mitgliedern und den Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten der beiden Großkirchen geäußert wird, als oft nicht objektiv und sehr negativ. Diese einseitige Kritik werde von den Medien übernommen, die zum Teil auch ganz bewusst nur Negatives berichten würden.[94][95]

Medizinische Versorgung

Wiederholt haben in den Medien Todesfälle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, für Aufsehen gesorgt. Da die Zeugen Jehovas die Übertragung von fremdem oder eigenem Vollblut sowie zahlreicher Blutbestandteile aus religiösen Gründen ablehnen, auch wenn diese aus medizinischer Sicht vital indiziert erscheint,[96] haben in manchen Fällen medizinische Institutionen oder einzelne Ärzte die Behandlung von Zeugen Jehovas aufgrund ethischer und rechtlicher Bedenken abgelehnt. Das größte Problem stellt dabei die Haftung für Minderjährige dar.[97] Ob die Entscheidungen der Eltern über ihre unmündigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe von den behandelnden Ärzten akzeptiert werden müssen, ist aus juristischer Sicht umstritten.[98] Die 17. Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ stellte fest, „daß sich bei den Zeugen Jehovas zumindest eine vorsichtige Relativierung [ihrer Haltung zur Blutfrage] andeutet. Zwar wird am prinzipiellen, biblisch begründeten Verbot der Bluttransfusion festgehalten. Daneben aber wird die umfassende medizinische Betreuung nicht in Frage gestellt und die Hoffnung geäußert, daß sich aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Technik zunehmend Eingriffsmöglichkeiten eröffnen werden, die eine Bluttransfusion nicht erfordern. Schließlich wird die prinzipielle Rechtsposition akzeptiert, daß auch gegen den Willen von Eltern Bluttransfusionen bei Kindern durchgeführt werden können.“[99]

Siehe auch

Literatur

 Wikinews: Zeugen Jehovas – in den Nachrichten
Commons: Zeugen Jehovas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c d Statut von Zeugen Jehovas in Deutschland, KdöR Berlin, 25. September 2006. Veröffentlicht im Amtsblatt der Zeugen Jehovas in Deutschland Nr. 2, Jahrgang 2009, § 1 ff. Abgerufen am 4. August 2009. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Statut“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. a b c Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin / New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
  3. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V.: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2011. Selters/Taunus 2011, S. 40, 44, 46 f.
  4. Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor, in International Religious Freedom Report 2010 vom 17. November 2010, (online, Zugriff am 15. September 2011)
  5. Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor, in International Religious Freedom Report 2010 vom 17. November 2010, (online, Zugriff am 15. September 2011)
  6. Statistics: 2010 Report of Jehovah’s Witnesses Worldwide. In: Jehovah’s Witnesses Official Web Site. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 16. Februar 2011 (englisch).
  7. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 133 und 147
  8. George D. Chryssides: Exploring New Religions: The Jehovah’s Witnesses. Continuum International Publishing Group, 2001, ISBN 978-0-8264-5959-6, S. 94 (englisch).
  9. Charles T. Russell, The Mediator of the New Covernant", in: Zion's Watch Tower, January 1, 1907, S. 9 f.
  10. Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999, ISBN 978-3-486-56404-4, S. 36.; vgl. Jonathan Wright: Shapers of the great debate on the freedom of religion. Greenwood Publishing Group, 2005, ISBN 978-0-313-31889-4, S. 184 (englisch).
  11. Armenien: Kurzinformation. (PDF) In: Kurzinformation der SFH-Länderanalyse. Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, , abgerufen am 21. Dezember 2011.
  12. Religious minority faces discrimination in Armenia. Amnesty International, 16. Januar 2008, abgerufen am 22. Dezember 2011.
  13. Amnesty Report 2009 - Armenien. Amnesty International, 31. Dezember 2009, abgerufen am 22. Dezember 2011.
  14. Amnesty Report 2010 - Armenien. Amnesty International, 31. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2011.
  15. http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/49821/poebelangriff-auf-jehovas-zeugen-in-bulgarien/
  16. a b Frank Stier: Kampf der Kulturen in Bulgarien? heise.de, Telepolis, 1. Juni 2011
  17. Pöbelangriff auf Jehovas Zeugen in Bulgarien. Jehovas Zeugen, 26. April 2011, abgerufen am 6. Juli 2011 (deutsch).
  18. Jehovah's Witnesses persecution 17-04-2011 commemoration in Bulgaria. Video auf Youtube des Benutzers InformationWorldNew vom 18. April 2011.
  19. http://www.dw-world.de/dw/article/0,,6671758,00.html Hoffähiger Rechtsextremismus in Bulgarien? ] dw-world.de vom 3. Dezember 2011
  20. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern. (PDF) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 413 - Analyse nichtislamischer Herkunftsländer, 31. August 2011, S. 18-19; 23-24, abgerufen am 20. Dezember 2011.
  21. Alexandra Geiser: Eritrea: Situation der Zeugen Jehovas. (PDF) Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, 17. Januar 2011, S. 1-5, abgerufen am 20. Dezember 2011.
  22. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern. (PDF) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 413 - Analyse nichtislamischer Herkunftsländer, 31. August 2011, S. 25-27, abgerufen am 20. Dezember 2011.
  23. Länderkurzinfo Georgien. Amnesty International, 2001, abgerufen am 20. Dezember 2011.
  24. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern. (PDF) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 413 - Analyse nichtislamischer Herkunftsländer, 31. August 2011, S. 57-59, abgerufen am 20. Dezember 2011.
  25. European Court of Human Rights (Hrsg.): CASE OF JEHOVAH'S WITNESSES OF MOSCOW AND OTHERS v. RUSSIA. Application no. 302/02. Strassburg 22. November 2010 (Online-Fassung).
  26. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten islamischen Ländern. (PDF) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 412 - Analyse islamischer Herkunftsländer, 31. August 2011, S. 104, 109, abgerufen am 20. Dezember 2011.
  27. Regula Kienholz: Türkei, Zur aktuellen Situation – Mai 2006. (PDF) Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, 29. Mai 2006, S. 6, abgerufen am 21. Dezember 2011.
  28. Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor: Country Reports on Human Rights Practices -Turkey. U.S. Department of State, 6. März 2007, abgerufen am 21. Dezember 2011.
  29. Peter Noss: Zeugen Jehovas. In: Vielfalt und Wandel – Religionen im Ruhrgebiet, S. 400.
  30. OGSt 1, 33–44 = NJ 1950, 452–456 (Urteil des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950, Aktenzeichen 1 Zst. (I) 3/50)
  31. Der ehemalige DDR-Richter Rudi Beckert in Die erste und letzte Instanz, Keip Verlag, Goldbach, 1995, ISBN 3-8051-0243-7, S. 223ff.
  32. Johannes S. Wrobel, Jehovah’s Witnesses in Germany. Prisoners during the Communist Era. In: Religion, State & Society 34, Nr. 2 (2006), S. 170 f. (online, Zugriff am 6. Oktober 2011)
  33. Vgl. hierzu Gerhard Besier: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 21. Duncker&Humblot, Berlin 2003, S. 69–326.
    Hans Hermann Dirksen: „Keine Gnade den Feinden unserer Republik“. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945–1990. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 10. Duncker&Humblot, Berlin 2001.
    Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur. Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Observierung und Unterdrückung durch das Ministerium für Staatssicherheit. In: Europäische Hochschulschriften. Band 980. Peter Lang, Frankfurt/Main 2003. sowie Gabriele Yonan (Hrsg.): Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Edition Corona. Niedersteinbach 2000.
    Gerald Hacke: Zeugen Jehovas in der DDR. Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. In: Hannah-Arendt-Institut: Berichte und Studien. Nr. 24. Dresden 2000.
  34. Staatliche Anerkennung in der DDR. (PDF) Abgerufen am 6. Juli 2008 (deutsch).
  35. Verfahrensgang: VG Berlin (25. Oktober 1993, 27 A 214.93), OVG Berlin (14. Dezember 1995, 5 B 20.94), BVerwG (26. Juni 1997, 7 C 11.96, BVerwGE 105, 117), BVerfG (19. Dezember 2000, 2 BvR 1500/97, BVerfGE 102, 370), BVerwG (16. Mai 2001, 7 C 1.01), OVG Berlin (24. März 2005, 5 B 12.01), BVerwG (1. Februar 2006, 7 B 80.05)
  36. OVG Berlin, Urteil vom 24. März 2005 (5 B 12.01). 24. März 2005, abgerufen am 22. Dezember 2010 (deutsch).
  37. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2006 (7 B 80.05). 1. Februar 2006, abgerufen am 22. Dezember 2010 (deutsch).
  38. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e. V.“ Senatskanzlei Berlin, 13. Juni 2006, abgerufen am 20. Juni 2008 (deutsch).
  39. a b Zeugen Jehovas wollen Radio- und TV-Programm. Paragraf 17 solls richten, taz.de, 13. Juli 2010 (zugleich Datum des Abrufs).
  40. Thomas Traub: Baden-Württemberg verweigert Körperschaftsstatus. Die Zeugen Jehovas zwischen Bibeltreue und Rechtstreue. In: Legal Tribune Online, 24. Januar 2011, abgerufen am 24. Januar 2011.
  41. Zeugen Jehovas verklagen das Land. In: SWR.de, 14. März 2011, abgerufen am 16. Mai 2011.
  42. Marcus Schuster: Debatte in der Bürgerschaft über Jehovas Zeugen - Keine Anerkennung als Körperschaft. In: Weser Kurier, 12. Mai 2011, abgerufen am 16. Mai 2011.
  43. Klaus Wolschner: Zeugen Jehovas haben Recht. In: TAZ, 17. September 2010, abgerufen am 16. Mai 2011.
  44. Zeugen Jehovas gehen nicht auf Sendung. In: Christliches Medienmagazin pro. 22. Oktober 2010, abgerufen am 25. Januar 2011.
  45. Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme, 1998, S. 7 (online, abgerufen am 18. April 2011).
  46. Theologische Realenzyklopädie, Bd. 36, de Gruyter, New York/Berlin 2004, S. 662.
  47. Hans Hesse: Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas. Edition Temmen, 1988, ISBN 978-3-86108-724-3, S. 352 (Zitat: „Jehovas Zeugen betrachten weder die leitende Körperschaft, noch irgendeines ihrer Mitglieder als unfehlbar“).
  48. Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches. Selters 1993, S. 143.
  49. Vasilios Makriedes: Kurzinformation Religion: Zeugen Jehovas. In: Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. Abgerufen am 3. August 2009.
  50. So zum Beispiel Joh 1,1 ELB
  51. Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Neue Welt Übersetzung mit Studienverweisen, S. 1329.
  52. Ulrich Kutschera: Streitpunkt Evolution. LIT Verlag, ISBN 978-3-8258-7286-1, Religiöse Sondergemeinschaften, S. 108.
  53. Selters, 2005, S. 218–219)
  54. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich? Selters/Taunus 2005, S. 204.
  55. Dein Königreich komme. Wiesbaden 1981, S. 186 ff.; siehe auch Wachtturm vom 1. Oktober 2011, S. 26–31 (online, abgerufen am 28. August 2011).
  56. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
  57. Charles Taze Russell, Studies in the Scriptures, Bd. 3: The Battle of Armageddon. 1897, S. XII
  58. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie, Bd. 3, Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, Sp. 805
  59. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 143 f.
  60. Irving Hexham: Zeugen Jehovas. In: Religion in Geschichte und Gegenwart, Bd. 8, Sp. 1852
  61. Eva Knipfer, Renate Bratke: Klinikleitfaden Intensivpflege. 4. Auflage. Elsevier, 2008, Kapitel 2.6.1: Besonderheiten einer Auswahl von Religionsgemeinschaften, S. 84.
  62. M. James Penton, Apocalypse Delayed. The Story of Jehovah’s Witnesses, University of Toronto Press, 1997, S. 172.
  63. Theologische Realenzyklopädie, Bd. 36, de Gruyter, New York/Berlin 2004, S. 662.
  64. Was lehrt die Bibel wirklich? Kapitel 15: Wie Gott angebetet werden möchte auf watchtower.org, abgerufen am 5. November 2010.
  65. Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. 1, A–J. Selters 1990.
  66. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie, Bd. 3, Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, Sp. 805; Gabriele Yonan, History, Past, and Present. Jehovah’s Witnesses in Germany. In: Hans Hesse, (Hrsg.), Persecution and resistance of Jehovah’s Witnesses during the Nazi regime, 1933–1945, Edition Temmen, Bremen 2001, S. 337; Andrew Holden, Jehovah’s Witnesses. Portrait of a contemporary religious movement. Routledge, New York 2002, S. 40 f.; Theodor Ahrens, Vom Charme der Gabe. Theologie interkulturell, Verlang Otto Lembeck, Frankfurt am Main 2008, S. 255.
  67. Gerhard Besier und Erwin Scheuch, Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid, Edition Interfrom, Zürich 1999, Bd. 2, S. 268.
  68. S. Murken und S. Namini, C. Zwingmann & H. Moosbrugger (Hrsg.), Religiosität: Messverfahren und Studien zur Gesundheit und Lebensbewältigung. Neue Beiträge zur Religionspsychologie, Waxmann, Münster 2004, S. 307.
  69. Rodney Stark und Laurence Iannacone, Why the Jehova's Wittnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application, in: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 139.
  70. Vergl. Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland, Statut StRG 1, in der Neufassung vom 27. Mai 2009, S. 7, Par. 14, Abs. 2
  71. § 14 Absatz 1–3 Statut (StRG) in der Neufassung vom 27. Mai 2009 (Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland, Nr. 2, Jahrgang 2009, S. 1 ff.)
  72. 2010: 18.706.895 Anwesende, 11.202 Teilnehmer
  73. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V.: Der Wachtturm Selters/Taunus 1. März 2011, S. 7.
  74. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 148 und 152
  75. James A. Beckford, The Trumpet of Prophecy. A Sociological Analysis of Jehovah’s Witnesses, Wiley, New York 1975
  76. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 136 f. und 148
  77. Eine aktuelle Stellungnahme dazu findet sich in der Studienausgabe des Wachtturms vom 15. Juli 2011, S. 15ff.
  78. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 136.
  79. Statut (StRG) in der Neufassung vom 27. Mai 2009 (Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland, Nr. 2, Jahrgang 2009, S. 1 ff.), §§ 15, 16
  80. [1] Wachtturm vom 15. Juli 2011, S. 31, Absatz 13
  81. Urteil des BVerwG vom 1. Februar 2006
  82. Fragen junger Leute (1989), S. 179.
  83. Fragen junger Leute – Praktische Antworten (1989), S. 178.
  84. Warum wird die Ehe als heilig angesehen? In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 8. Mai 2004, abgerufen am 2. August 2009.
  85. Mann und Frau: Eine würdige Rolle für beide. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 15. Januar 2007, abgerufen am 2. August 2009.
  86. Vgl. Wachtturm 15. März 2006, S. 26 mit 15. September 2006, S. 31, 1. Januar 2007, S. 8 u. 15. Oktober 2007, S. 31.
  87. Jehovas Zeugen werden zur staatlich anerkannten Religionsgesellschaft. In: bmukk.gv.at. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 8. Mai 2009, abgerufen am 29. Juni 2009.
  88. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 133–157; eine deutsche Zusammenfassung bei Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme, 1998, S. 26 ff. (online, abgerufen am 18. April 2011).
  89. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. Juli 1994, S. 12.
  90. Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 31. de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-016657-6, S. 99.
  91. Horst Robert Balz, Gerhard Krause: Sekten. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 31, de Gruyter, Berlin / New York 2000, ISBN 3-11-016657-7, S. 96–101.
  92. Hubert Seiwert: Angst vor Religionen. In: Gerhard Besier (Hrsg.): Religionsfreiheit und Konformismus: Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit. Lit Verlag, Berlin-Hamburg-Münster 2004, ISBN 978-3-8258-7654-8, S. 77–92.
  93. Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozeß. In: Manfred Brusten, Jürgen Hohmeier (Hrsg.): Stigmatisierung: Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen. Luchterhand Literaturverlag, Darmstadt 1975, ISBN 978-3-472-58027-0, S. 5–24 (Volltext online in der Digitalen Volltextbibliothek Behindertenpädagogik, Integrative Pädagogik und Inklusive Pädagogik am Institut für Erziehungswissenschaften der Leopold Franzens Universität Innsbruck [abgerufen am 19. August 2009]).
  94. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier, Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme', in: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.), Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid, Edition Interfrom, Zürich 1999, Bd. 2, S. 114–123.
  95. Michael Krenzer: „Welch eine triste Epoche, in der es leichter ist ein Atom zu spalten als ein Vorurteil“. Religiöse Minderheiten in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. In: Religion – Staat – Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen 6, Heft 2 (2005), S. 177–262.
  96. Hans-Reinhard Zerkowski, G. Baumann (Hrsg.): HerzAkutMedizin: Ein Manual für die kardiologische, herzchirurgische, anästhesiologische und internistische Praxis. Springer-Verlag, 2006, ISBN 978-3-7985-1505-5, Kapitel 1.11.10: Transfusionsmedizinische Aspekte zur Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas und zum Einsatz von Erythropoetin (A. Pruß, H. Kiesewetter), S. 181–183.
  97. Jehovas Zeugen Die chirurgisch/ethische Herausforderung. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 1990, abgerufen am 21. August 2009.
  98. Albrecht Bender: Zeugen Jehovas und die Bluttransfusionen: Eine zivilrechtliche Betrachtung. In: MedizinRecht. Nr. 6. Springer, 1999, ISSN 0723-8886., vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 1994 – 17 W 8/94: Vorläufige Anordnung des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB möglich, wenn die Kindeseltern die Zustimmung zu einer Bluttransfusion aus religiösen Gründen verweigern
  99. Endbericht der Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. (PDF) In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. 9. Juni 1998, abgerufen am 19. August 2009 (S. 93).

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