160-Meter-Band
Als 160-Meter-Band bezeichnet man den Frequenzbereich von 1800 bis 2000 kHz. Er liegt im Mittelwellenspektrum. Der Name leitet sich von der Wellenlänge dieses Frequenzbereiches ab.
Ausbreitungsbedingungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach Sonnenuntergang sind Reichweiten von mehreren tausend Kilometern möglich, da die D-Schicht der Ionosphäre vollständig verschwunden ist und nun eine Reflexion im unteren Bereich der F-Schicht stattfindet. Die nahe der Erdoberfläche gelegene D-Schicht dämpft die Raumwellen am Tage, wodurch geringere Reichweiten erzielt werden.
160-Meter-Amateurband
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Band wird, obwohl es eigentlich Teil der Mittelwelle ist, im Sprachgebrauch des Amateurfunks verbreitet den Kurzwellenbändern zugeschlagen.
Bandplan
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Amateurfunk-Bandplan sieht wie folgt aus:
Frequenzbereich | max. Bandbreite | Nutzung |
---|---|---|
1810–1838 kHz | 200 Hz | CW, Aktivitätszentrum QRP 1836 kHz |
1838–1840 kHz | 500 Hz | Schmalband |
1840–1843 kHz | 2700 Hz | alle Betriebsarten, Digimode, FT8 1840 kHz |
1843–2000 kHz | 2700 Hz | alle Betriebsarten |
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch die Ende 2017 veröffentlichte Mitteilung Nr. 694/2017 der Bundesnetzagentur war der Contestbetrieb in den Bereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz an Wochenenden geduldet. Diese Regelung galt bis zum 30. Juni 2019.[1] Durch die im August 2019 veröffentlichte Mitteilung Nr. 535/2019 wurde neben dem Contestbetrieb in den vorgenannten Bereichen an Wochenenden zudem eine maximale Sendeleistung in diesen Bereichen für Amateurfunkbetrieb an Wochenenden von 750 W PEP für Inhaber der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Klasse A und 100 W PEP für Inhaber der Klasse E gestattet. Dies entspricht den maximal zulässigen Sendeleistungen der jeweiligen Klassen für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Die Regelungen gemäß der Mitteilung Nr. 535/2019 waren bis zum 31. Dezember 2020 befristet.[2]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Frequenzplan nach § 90 TKG der Bundesnetzagentur
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Mitteilung Nr. 694/2017 der Bundesnetzagentur. (PDF) Abgerufen am 23. Dezember 2017.
- ↑ Mitteilung Nr. 535/2019 der Bundesnetzagentur. (PDF) Ehemals im ; abgerufen am 18. Juli 2024. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)