Aufklärungsquote

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Als Aufklärungsquote (AQ) der Polizei bezeichnet man das Verhältnis der Fälle, in denen ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, zu den insgesamt erfassten Straftaten.

In Deutschland wird die Aufklärungsquote für Straftaten im Berichtszeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt, anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ermittelt. Aufgeklärt heißt dabei, dass nach polizeilicher Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht ermittelt wurde, unbeschadet der Frage, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt oder verurteilt wird. Unberücksichtigt bleibt die Dunkelziffer.

Durchaus möglich sind durch die polizeiliche Erfassung von Fällen des Vorjahres Aufklärungsquoten oberhalb von 100 %.

Kontrolldelikte haben erkennungsbedingt eine hohe Aufklärungsquote, aber auch ein großes Dunkelfeld.

Entwicklung der Aufklärungsquote in Prozent[1]
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Straftaten insgesamt 54,7 54,4 54,5 54,9 56,3 56,2 57,1 57,7

Hohe Aufklärungsquoten (2019):[2]

Niedrige Aufklärungsquoten (2019):

Anzahl, Aufklärung und Quote (Strafgesetzbuch, ohne Betäubungsmittelgesetz)[3]
Jahr Gesamtzahl aufgeklärt Prozentsatz
2011 559.877 149.005 26,61
2012 611.903 166.573 27,22
2013 575.138 166.373 28,93
2014 526.066 160.262 30,46
2015 487.611 155.874 31,97
2016 467.731 165.109 35,30
2017 439.001 158.009 35,99
2018 432.754 163.857 37,86
Anzahl und Aufklärung 2018[4]
Gesamtzahl aufgeklärt Prozentsatz
472.981 224.665 52,5

Einzelnachweise

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  1. BKA: PKS 2018. Abgerufen am 2. März 2020.
  2. BKA: PKS 2019 Jahrbuch S. 35
  3. Bundesamt für Statistik: Auswahl von polizeilich registrierten Straftaten - 2009-2018 | Tabelle. 25. März 2019, abgerufen am 2. März 2020.
  4. Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 – Österreich ist so sicher wie noch nie. Abgerufen am 5. März 2020.