Benutzer:El Matzos/Spielwiese2

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Der Gründungsort Saalfeld in einem Stich von 1650

Als Saalfelder Bund (auch Wahlgegnerbund) wird ein am 24. Oktober 1531 in Saalfeld gegründetes überkonfessionelles Bündnis zwischen Kursachsen, Hessen und Bayern bezeichnet. Die Mitglieder einte, dass sie die 1530 stattgefundene Wahl Ferdinands von Österreich zum Römisch-deutschen König nicht anerkannten und insgesamt den habsburgischen Einfluss im Reich zurückträngen wollten.

Der Bund knüpfte nach seiner Gründung Verbindungen zu den europäischen Gegnern der Habsburger. Frankreich und Dänemark konnten schließlich als Bündnispartner außerhalb der Reichsgrenzen gewonnen werden. Bereits im Sommer 1534 löste sich der Saalfelder Bund mit der endgültigen Anerkennung von Ferdinands Königstitel in den Verträgen von Kaaden und Linz wieder auf.


Kaiser Karl V. (Porträt von Jan Cornelisz Vermeyen von 1530)
König Ferdinand I. (Stich von Barthel Beham von 1531)

Das Reichsregiment

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Karl V., der 1519 zum römisch-deutschen König gewählt worden war, vereinige viele Herrschaftstitel in seiner Person. Er war in Personalunion König von Spanien, Erzherzog von Österreich und Herzog von Burgund; er hatte außerdem Besitzungen in Italien, an der Nordafrikanischen Küste und in Amerika. Auf Grund dieser Machtkonzentration war es bereits bei seiner Wahl absehbar, dass er selten im Reich sein würde. In seiner Wahlkapitulation musste er sich deshalb verpflichten, ein Reichsregiment zu errichten, das während seiner Abwesenheit die Belange des Reiches regelte. Nähere Ausführungen über Kompentenzen des Regiments wurden aber zunächst nicht getroffen.[1]

Auf dem Reichstag in Worms 1521 verhandelten die Reichsstände mit dem Kaiser über dieses Thema. Die Stände wünschten sich einen pemanenten Rat aus weltlichen und geistlichen Fürsten, der dem Kaiser zur Seite gestellt war. Die kaiserliche Politik versuchte eine solche ständische Zentralbehörte[2] zu verhindern; lediglich für die Dauer seiner Abwesenheit im Reich sollte das Regiment im Namen des Kaisers die Reichsregierung führen. Um auch während dieser Zeit Einfluss auf die Entscheidungen des Rates nehmen zu können, übertrug er seinem jüngeren Bruder Ferdinand, der seit 1521 Erzherzog von Österreich war, den Vorsitz und behielt sich überdies das Recht zur Bestätigung aller wichtigen Beschlüsse des Reichsregiments vor.[3]

Das Reichsregiment litt unter permanentem Geldmangel, da die Gelder für seinen Unterhalt im Allgemeinen nur unvollständig und unpünktlich ausgezahlt wurden. Die Reichsstände, sahen deshalb ihre Interessen dort schon bald nicht mehr vertreten. Auf dem Reichstag zu Nürnberg 1524 kam es zu einer Vertrauenskriese verbunden mit einer personellen Neubesetzung des Regiments und einer Verminderung seiner Kompetenzen. Das Regiment bestand als Institution zwar noch bis 1530, hatte aber faktisch in wichtigen Fragen kaum noch ein Mitspracherecht.[4]

Die Idee einer Königswahl Ferdinands

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Mit der Krise des Reichsregiments 1524 wuchs die Furcht der Habsbruger vor einer Reaktivierung der Reichsvikariate.[5] Die Goldenen Bulle von 1356 regelte, dass im Falle einer Abwesenheit des römisch-deutschen Königs und falls dieser keine andere Vertretung ernannt hatte, der Pfalzgraf bei Rhein und der sächsische Kurfürst die Fortführung der Reichsgeschäft als Reichsvikare übernehmen sollten.

Ferdinand befürchtete, dass eine Regierung der Reichsvikare – besonders des protestantischen Sachsens – Unruhen im Reich hervorrufen würden.[6] Um eine solche Entwicklung zu verhindern, schlug er seinem Bruder Karl vor, sich von den Reichsständen zum römisch-deutschen König wählen zu lassen. Mit dem Königstitel und entsprechenden Vollmachten ausgestattet könne er als eine Art Vizekönig im Reich fungieren. Bereits 1522 hatte Ferdinand Karl einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, auf den dieser aber nicht näher einging. Erst 1523/24 legte sich Karl auf dieses Projekt fest.[7]

Damit eine Königswahl Ferdinands rechtlich nicht anfechtbar war, musste Karl jedoch zunächst vom Papst zum Kaiser gekrönt werden. Dies gestaltete sich schwierig, da Karl in Kriege in Italien mit wechselnde Bündnissen unter anderem auch gegen den Papst verwickelt war. Die zum Teil rechte kurze Regierungszeit der einzelnen Päpste erschwerte eine Verständigung zusätzlich. So kam die Kaiserkrönung schließlich erst am 24. Februar 1530 in Bologna durch Papst Clemens VII. zustande. Jetzt endlich konnte das Projekt der Köngswahl vorangetrieben werden.

Die Königswahl Ferdinands

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Kurfürst Johann der Beständige (Porträt von Lucas Cranach d. Ä. 1526)
Herzog Wilhelm IV. von Bayern

Rechtliche Probleme der Königswahl

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Die Wahl Ferdinands sollte eine sogenannte Königswahl vivente imperatore – also zu Lebzeiten des Kaisers – werden. Die Wahl Karls 1519 war dagegen ein Wahl vacante imperio – also nach dem Tod des Kaisers. Eine Wahl vivente imperatore hatte es zuletzt 1486 gegeben, als Maximilian I. zu Lebzeiten seines Vaters Kaiser Friedrich III. zum König gewählt worden war. Die Kombination, dass ein relativ junger Kaiser – Karl war zu diesem Zeitpunkt erst 30 Jahre alt – seinen eigenen Bruder zum römisch-deutschen König wählen ließ, war bis dahin in der Reichsgeschichte noch nicht vorgekommen. Schon deshalb war es wahrscheinlich, dass es zu Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Wahl kommen würde.[8]

Das Problem wurde dadurch verschärft, dass die Goldene Bulle, die seit 1356 die Wahl des römisch-deutschen Königs regelte, eine Wahl vivente imperatore nicht vorsah. Jedenfalls wurde sie dort nicht erwähnt. Die Frage war – und das galt natürlich auch für alle vorangegangenen Wahlen dieser Art −, ob sie überhaupt zulässig waren. Genau an diesem Fakt, dass die Goldene Bulle eine Königswahl zu Lebzeiten des Kaiser nicht kannte, machten der sächsische Kurfürst schließlich seinen Widerstand gegen die Wahl Ferdinands fest.

Neben der Einrichtung des Reichsregiments musste Karl 1519 in seiner Wahlkapitulation versprechen, keine Schritte zur Errichtung einer habsburgischen Erbmonarchie im Reich zu unternehmen. Viele Reichsstände sahen jedoch in der Königswahl Ferdinands genau einen solchen Schritt, der die Wahlmonarchie im Reich unterlaufen sollte. Sie erklärten deshalb, dass Karl entgegen seiner Wahlkapitulation gehandelt hatte und deshalb die Wahl ungültig sei.

Auf dem am 16. Juni 1530 eröffneten Reichstag zu Augsburg erfolgten die ersten Konsultationen mit den Kurfürsten, ausgenommen Sachsens, bezüglich der Königswahl. Die Unterhändler machten dabei ähnliche finanzielle und rechtliche Wahlversprechen, wie sie auch schon 1519 zu Wahl Karls gegeben worden waren. Es handelte sich im Wesentlichen um Geldzusagen sowie um die Bestätigung bestimmter kurfürstlicher Rechte. Den Wahlkampf finanzierten hauptsächlich die Augsburger Kaufmannsfamilie der Fugger. Die Ausgaben für die Wahl Ferdiands betrugen ca. 500.000 Gulden.[9]

In den Jahren zuvor hatte die antihabsburgische Opposition im Reich mehrfach versucht einen Gegenkandidaten für die Königwahl aufzustellen. Am aussichtsreichten war dabei das Projekt einer wittelsbachischen Kandidatur. Die habsburgisch-wittelsbachischen Differenzen waren besondern an der Wahl Ferdinands zum König von Böhmen (1526) – gegen wittelbachische Ansprüche – aufgebrochen. Herzog Wilhelm von Bayern konnte für das Projekt bis zum Herbst 1529 den wichtigen Erzbischof von Mainz vertraglich auf seine Seite ziehen. Auch der Erzbischof von Trier sowie der pfälzische Kurfürst zeigten sich aufgeschlossen. Letzlich konnte Bayern aber nicht mit den finanziellen Wahlgeschenken der Habsburger konkurrieren und gab das Projekt schließlich auf.[10]

Das schwierigste Problem der Königswahl war die causa saxonica. Der sächsische Kurfürst Johann drohte die Wahl aus juristischen Gründen anzufechten. Der Kaiser wiederum wollte, um die zu erwartenden Probleme zu umgehen, den Kurfürsten von der Wahl ausschließen, da er als Ketzer und Protektor von Ketzern seit dem Wormser Edikt faktisch unter Acht stand. Dies ließen aber die übrigen Kurfürsten aber nicht zu. Letzlich beschloss Johann nicht an der Wahl teilzunehmen, sondern frühzeitig abzureisen und offiziel Protest einzulegen, da in der Goldenen Bulle eine Wahl vivente imperatore nicht vorgesehen war.

Am 5. Januar 1531 wurde Ferdinand in Köln mit fünf Stimmen – Ferdinand als König von Böhmen enthielt sich der Stimme – zum römisch-deutschen König gewählt und am 11. Januar in Aachen gekrönt.[11]

Die Gründung des Bundes

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Leonhard von Eck
Philipp der Großmütige
  • 1531 Richtungswechsel Bayerns -> Saalfelder Bündnis zw. Kursachsen, Bayern und Hessen[12]
  • Oktober 1531 als überkonfessioneller Bund gegründet[13]
  • Boykott des neuen Königs durch Kursachsen, Hessen und Bayern [14]
  • Protest: Satzung der Goldenen Bulle verbietet doppelte Administration des Reiches[15]
  • Wahl zu Lebzeiten des Kaisers (vivente imperatore) gemäß der Goldenen Bulle "zumindest problematisch"[16]
  • Oktober 1531 schloss Bayern formelles Bündnis mit Schmalkaldischen Bund gegen das Königtum Ferdinands und gegen das habsburgische Übergewicht im Reich[17]
  • Kursachen deffensiv ausgerichtet -> Königswahlfrage im Vordergrund[18]
  • Hessen und Bayern -> Restitution Herzog Ulrichs[19]
  • Bayern befürwortet eher Übergabe an Herzog Christoph (Sohn Ulrichs) da dieser katholisch[20]
  • Verbündete klammerten konfessionelle Gegensätze vollständig aus[21]

Werbung um ausländische Unterstützung

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  • Saalfelder Bündnis von Anfang an offen für Beitritt weiterer europäischer Mächte[22]
  • Frankreich tritt Bündnis bei[23]
  • Frankreich sagte für mögliche militärische Operationen finanzielle Hilfe zu (Vertrag von Scheyern 26. Mai 1532)
  • Verhandlungen mit ungarischem Gegenkönig Johann Szapolyai (Johann Zápolya)[24]
  • -> aber Türkengefahr[25]
  • Dänemark und Frankreich treten bei[26]

Der Nürnberger Anstand

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  • Ferdinand auf Reichstag zu Regensburg 1532 zu weitgehenden Zugeständnissen bereit, um Türkenhilfe zu bekommen[27]
  • 23. Juli 1532 Nürnberger Anstand[28]
  • Bayern versuchte diesen zu verhindern[29]

Das Ende des Bündnisses

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Die Württembergfrage

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  • gleichzeitig Belehnung Ferdinands mit Württemberg (befand sich seit 1520 in Habsbugischer Hand)[30]
  • Besetzung Württembergs sahen viele Reichsstände Verstoß gegen Spielregeln innerhalb des Reiches[31]

Die Anerkennung Ferdinands

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  • Nach Kaadener Vertrag (29. Juni 1534) sahen Hessen und Sachsen die Habsburger Macht geschwächt und erkennten Königswahl Ferdinands an[32]
  • ihnen folgten die weitere Mitglieder des Saalfelder Bündnisses[33]
  • Bayern suchte ab diesem Zeitpunkt die Annäherung an Habsburg[34]
  • 11. August 1534 förmlicher Ausgleichsvertrag geschlossen, mit dem Königswahl anerkannt wurde[35]
  • Gegenseitige Hilfe für den Fall, das sie wegen ihres Protestes gegen die Wahl angegriffen würden[36]



  • Wahlopposition sehr uneinheitlich[40]
  • Sachsen ratifizierte Augsburger Erweiterung des Scheyerner Vertrags nicht[41]
  • nahm auch an der Württembergfrage keinen Anteil[42]
  • Alfred Kohler: Antihabsburgische Politik in der Epoche Karls V., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1982, ISBN 3-525-35916-0.
  • Alfred Kohler: Karl V. 1500–1558. Eine Biographie. C. H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-45359-7.
  • Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation 1495-1555. Stuttgart 2006. ISBN 3-15-017048-6.

Einzelnachweise

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  1. Kohler, Karl V., S. 73
  2. Kohler, Karl V., S. 157
  3. Kohler, Karl V., S. 157
  4. Das zweite Reichsregimant auf pastperfect.univie.ac.at
  5. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 77
  6. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 79
  7. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 80
  8. Kohler,Ferdinand I., S.259
  9. Kohler,Ferdinand I., S.261
  10. zum bayerischen Königswahlprojekt siehe: Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 101–109
  11. Der große Ploetz, S. 808/809
  12. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  13. Der große Ploetz, S. 808/809
  14. Der große Ploetz, S. 808/809
  15. Joachim Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten 1534-1546: Deutsche Fürstenpolitik zwischen Konfession und Libertät, Degener, 1978, ISBN 3768690458, S. 27
  16. Der große Ploetz, S. 808/809
  17. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 184
  18. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  19. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  20. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  21. Joachim Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten 1534-1546: Deutsche Fürstenpolitik zwischen Konfession und Libertät, Degener, 1978, ISBN 3768690458, S. 27
  22. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  23. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  24. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  25. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  26. Der große Ploetz, S. 808/809
  27. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 184
  28. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 184
  29. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 184
  30. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  31. Wilhelm Kühlmann, Wolfram Hauer, Deutschland und Ungarn in ihren Bildungs- und Wissenschaftsbeziehungen während der Renaissance, Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3515085513
  32. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 187
  33. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 188
  34. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 188
  35. Schnabel-Schüle, Die Reformation 1495 - 1555, S. 188
  36. Pariser historische Studien, S. 50
  37. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 233
  38. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 412
  39. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karl V., S. 411
  40. Joachim Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten 1534-1546: Deutsche Fürstenpolitik zwischen Konfession und Libertät, Degener, 1978, ISBN 3768690458, S. 29
  41. Joachim Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten 1534-1546: Deutsche Fürstenpolitik zwischen Konfession und Libertät, Degener, 1978, ISBN 3768690458, S. 29
  42. Joachim Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten 1534-1546: Deutsche Fürstenpolitik zwischen Konfession und Libertät, Degener, 1978, ISBN 3768690458, S. 29